Wie oft wandeln bei T-Mobile, bis es ein Neugerät gibt?

A

androidin

Dauergast
155
Hallo,

mein original gekaufter Desire bei TMobile wurde bereits 2 mal gewandelt und ich habe schon wieder einen Fehler - das zweite Austauschgerät ist also schon wieder fehlerhaft.

Wird nun nochmal nachgebessert oder kann ich mir jetzt schon ein Neugerät aussuchen - weiss das wer?

Ich will (noch) nicht bei der Hotline anrufen, weil ich auf ein bestimmtes Gerät warten will...
 
androidin schrieb:
Hallo,

mein original gekaufter Desire bei TMobile wurde bereits 2 mal gewandelt und ich habe schon wieder einen Fehler - das zweite Austauschgerät ist also schon wieder fehlerhaft.

Wird nun nochmal nachgebessert oder kann ich mir jetzt schon ein Neugerät aussuchen - weiss das wer?

Ich will (noch) nicht bei der Hotline anrufen, weil ich auf ein bestimmtes Gerät warten will...

"Wandeln" heißt im Rahmen der Gewährleistung, daß der Kaufvertrag rückgängig gemacht (Rücktritt) wird - also Du gibst das Gerät zurück und erhältst den Kaufpreis zurück.
Für die Nachlieferung im Rahmen der Nacherfüllung, also einen Austausch gegen Neu- oder Austauschgerät, ist eine Regel "Erst Austausch- dann Neugerät" nicht vorgesehen.
Wenn es nicht jedesmal derselbe Fehler war, setzt ohnehin jedesmal ein neuer Gewährleistungsfall ein.
Du kannst also in dem Fall bestenfalls versuchen, auf die Kulanz des Händlers zu bauen und versuchen, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
 
Also ich habe letzte Woche mein Desire auch zu T-Mobile zurück gebracht (zum ersten mal) und hab ein paar Tage später ein neues bekommen.

Haben die deine den nur repariert oder auch in ein komplett neues getauscht?
 
Kann man eig. wenn man sein Gerät wegen nem defekt zur Reperatur abgibt und die einem dann nen komplett neues Gerät geben wollen , Geld drauflegen und das neuere Desire HD nehmen? Beim Buisness Vertrag zBsp. wo das Desire um die 75€ kostet und das HD 150€, das man dann den fehlenden Betrag dazu legt und anstelle von nem neuen Desire nen neues Desire Hd kriegt.
Wäre nice :)
 
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass sowas geht.

Ein Bekannter von mir durfte sich zwar mal ein anderes Telefon aussuchen, aber nur weil es seins nichtmehr gab oder T-Mobile das nichtmehr besorgen konnte.
 
Gehen tut es auf jeden Fall - kann man überall nachlesen:

Wenn ein Defekt am Gerät vorliegt, so hat der Verkäufer mehrmals das Recht, nachzubessern (in Form eines Austauschgeräts). Tritt allerdings immer wieder ein Fehler auf, so ist von einem Serienmangel auszugehen und man bekommt:
a) das Geld des Neupreises wieder oder
b) ein Neugerät mit entsprechenden Aufpreis zum Neupreis des Altgerätes.

Die Frage ist: Wie oft tauscht Tmobile die Geräte, bevor es zu diesem Neugerät-Tausch kommt.

Es gibt hier im Forum bestimmt schon Leute, die das so gemacht haben....
 
androidin schrieb:
Gehen tut es auf jeden Fall - kann man überall nachlesen:

Wenn ein Defekt am Gerät vorliegt, so hat der Verkäufer mehrmals das Recht, nachzubessern (in Form eines Austauschgeräts). Tritt allerdings immer wieder ein Fehler auf, so ist von einem Serienmangel auszugehen und man bekommt:
a) das Geld des Neupreises wieder oder
b) ein Neugerät mit entsprechenden Aufpreis zum Neupreis des Altgerätes.

Die Frage ist: Wie oft tauscht Tmobile die Geräte, bevor es zu diesem Neugerät-Tausch kommt.

Es gibt hier im Forum bestimmt schon Leute, die das so gemacht haben....

ja ich z.b. hatte eigentlich ein SE Satio, mit dem hatte ich natürlich nur Probleme, habs einmal getauscht und ein neues Satio bekommen, nach 2 Monate wieder ein defekt am Satio, also nochmal getauscht...
und wer hätts gedacht 2 Wochen später wieder ein Problem mit dem Touch Display also bei T-Mobile angerufen, gesagt das ich ein anderes Gerät will, dann meinte die Dame das Wäre dann ei n"Rücktritt" ich habe mir das Desire ausgesucht, 10€ daraufgezahlt und basta, das Satio selbstverständlich zurückgeschickt.
 
  • Danke
Reaktionen: fr1day und androidin
Super. Wie war denn der Preisunterschied vom Satio zum Desire auf der Homepage von Tmobile? Auch 10€??

Ach ja: Konntest du dir das Gerät aussuchen oder ist es dir von Tmobile angeboten werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier sind die rechtlichen Bestimmungen - alles andere ist freiwillige Kulanz:
Deerhunter schrieb:
Garantie:
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Zeit und Umfang der Garantie kann der Hersteller beliebig gestalten. Es ist durchaus üblich, daß Teile eines Produktes komplett von der Garantie ausgenommen sind (z.B. die Software) oder unterschiedliche Garantiezeiten für einzelne Bauteile eines Gerätes festgelegt werden, wie z.B. für Akkus oder Displays. Ebenso kann der Hersteller entsprechende Bedingungen und Ausschlüsse festlegen. Hier kommt es also darauf an, sehr genau die jeweilgen Garantiebestimmungen zu studieren.


Gewährleistung / Sachmängelhaftung:
Den alten Begriff der Gewährleistung sieht das entsprechende Gesetz - das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) - seit 2002 (Novellierung des Schuldrechtes) so nicht mehr vor, vielmehr spricht man nun von der Sachmängelhaftung.

Zur Sachmängelhaftung ist ein Händler/Verkäufer gegenüber einem Verbraucher verpflichtet. Er kann sie nicht vertraglich ausschließen. Anders ist es bei einer "Person ... , die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt" (§ 14 BGB).

Sachmängelhaftung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Sache einen Mangel hat, der bereits vor dem Kauf angelegt oder vorhanden ist.

Die Sachmängelhaftung sieht zwei Stufen vor:
Stufe 1: Nacherfüllung entweder in Form der Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Austausch) - die Wahl obliegt dem Kunden, es sei denn, die Kosten wären für den Verkäufer unverhältnismäßig.

Nachlieferung (Austausch) bedeutet nicht ein Recht auf ein Neugerät, sondern lediglich auf ein Austauschgerät. Das muß dann kein Neugerät sein, auch wenn es meistens eines ist.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleiben
Stufe 2: Rücktritt oder Minderung

Das Ganze gilt für den gesamten Zeitraum der Sachmängelhaftung von 2 Jahren, jedoch erfolgt nach den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr, d.h. ab dann muß der Kunde nachweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Bis dahin muß der Verkäufer nachweisen, daß die Ware beim Kauf mängelfrei war.

Zu Stufe 1: Nacherfüllung
Der Käufer muss dem Verkäufer Gelegenheit geben zu untersuchen, ob überhaupt ein Mangel besteht und ob, wenn ja, eine verlangte Nachlieferung unverhältnismäßig wäre, so ausdrücklich in einer neuen Entscheidung jetzt auch der BGH.

Das aber heißt, der Verkäufer darf verlangen, das Gerät erst mal "einzuschicken", wie es gerne heißt, und wir haben uns auf Wartezeit einzustellen ...

Zu Stufe 2, Rücktritt:
§346 I BGB: "Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu [das wäre der Fall beim Mangel], so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren (...)."
Das bedeutet, es müssen die gleichen Verhältnisse wieder hergestellt werden, wie sie vor dem Vertragsschluss geherrscht haben. Die Ware und das Geld muss jeweils zurückgegeben werden, um so die frühere Rechtsposition wieder herzustellen. Ein Gutschein oder eine Gutschrift schränkt aber im Gegensatz zu Geld den Vertragspartner ein, d.h. seine Rechtsposition würde verschlechtert werden. Ein Gutschein oder ein Gutschrift muß daher imho nicht akzeptiert werden.

Für weitere detaillierte Infos: Verbraucherschutz RLP oder auch IT-Recht Kanzlei mit vielen Beispielen zu dem Thema. Eine kostenlose verbindliche Rechtsberatung kannst Du hier natürlich nicht bekommen.

Wichtig - versteckte Kosten: Vor kurzem gab es erst den Fall, dass ein User zum Einsenden des defekten Geräts ein Formular unterschreiben mußte und nachher feststellen mußte, daß ihm dadurch Kosten entstanden sind, da es sich nicht um einen Sachmangel oder Garantiefall handeln würde. Also - genau lesen, was man unterschreibt, vor allem das Kleingedruckte.
Zulässig ist diese Berechnung von Kosten nicht, wenn die Einsendung der o.a. Abklärung dient.

##
Interessant ist hierbei auch folgende Aussage der Verbraucherzentrale RLP:
"Nur ein einziger Versuch kann zumutbar sein,
  • wenn der Kunde dringend auf den erworbenen Gegenstand angewiesen ist,
  • wenn die Ware zur Reparatur an den Hersteller geschickt werden muss;
  • wenn der Gegenstand technisch unkompliziert ist, wie Kaffeemaschine oder Toaster;
  • wenn der Verkäufer sich beim ersten Nachbesserungsversuch als unzuverlässig erwiesen hat."
 
Deerhunter,

das glaube ich dir schon, dass die Rechtssprechung da ziemlich eindeutig wie auch kompliziert ist. Die Frage ist ja, wie es bei Tmobile gehandhabt wird.

Die Frage ist auch, ob es gut ist, jetzt ein Neugerät zu holen. Die neuen Geräte sind ja nicht unbedingt besser als der Desire... In einem halben Jahr kommt sicherlich wieder ein Killergerät von HTC.
 
androidin schrieb:
... Die Frage ist ja, wie es bei Tmobile gehandhabt wird....

Meinen bisherigen Erfahrungen mit TM nach wird es von Filiale zu Filiale sehr unterschiedlich gehandelt. Online hält sich TM sehr eng an o.a. Regelungen.
Hattest Du bereits mehrfach denselben Fehler, würde ich auf Rücktritt (§346 I BGB) bestehen, da die Nacherfüllung (Reparatur oder Austausch) nicht gelungen ist.
Beim Rücktritt erhältst Du den vollen Kaufpreis zurück und kaufst Dir dann ein neues Gerät - so habe ich es vor zwei Jahren einmal gemacht.
 
  • Danke
Reaktionen: androidin
androidin schrieb:
Hallo,

mein original gekaufter Desire bei TMobile wurde bereits 2 mal gewandelt und ich habe schon wieder einen Fehler - das zweite Austauschgerät ist also schon wieder fehlerhaft....

Die frage ist erstmal, welchen Fehler hast du aktuell?

und war es bei den vorherigen Austausch-aktionen der selbe fehler?

MfG
Alex
 
Hallo dr_mordio,

die Hotline hat mir erzählt, dass es keine Rolle bei tmobile spielt, ob es unterschiedliche Fehler sind. Es zählt die Anzahl der Wandlungen.
 
androidin schrieb:
Super. Wie war denn der Preisunterschied vom Satio zum Desire auf der Homepage von Tmobile? Auch 10€??

Ach ja: Konntest du dir das Gerät aussuchen oder ist es dir von Tmobile angeboten werden?

kp wie der unterschied auf der Homepage ist, bin bei denen Diamantkunde und kriege da eh immer Rabatte.

Und ja ich sie hat mich gefragt was ich den haben will, und ich habe halt das Desire gewollt^^
 
androidin schrieb:
die Hotline hat mir erzählt, dass es keine Rolle bei tmobile spielt, ob es unterschiedliche Fehler sind. Es zählt die Anzahl der Wandlungen.

Das ist soweit auch richtig, wenn Du ein Gerät dreimal wegen Defekt abgibst, kannst Du eine Wandlung/Rücktritt durchführen und Dir ein komplett neues Gerät aussuchen. Dabei wird der Originalpreis Deines defekten Gerätes ohne Vertrag mit dem des neuen gewünschten verglichen. Es kann also sein, dass Du eine Nachzahlung hast.
 
  • Danke
Reaktionen: androidin
Soweit alles richtig, ich möchte nur noch mal Sachen bestätigen/ anmerken:

1. Was für ein Fehler es ist, ist egal. Mangel ist Mangel. Der Verkäufer wird zumeist die Möglichkeit gewährt 2 mal nachzubessern.
Also nicht vollquatschen lassen, dass es der gleiche Fehler sein muss.

2. Wandlung: dieser begriff wird so nicht mehr genutzt. Dieses alt gegen neu wird zwar oft praktiziert, ist aber Rücktritt vom Vertrag mit anschließendem neuvertrag.

Wenn noch fragen sein sollten, fragt.
Konkretes bitte per pn. Wir sind keine rechtsberatung.

LG
 
Hallo allerseits,

ich habe nun bei der Hotline angerufen. Folgende Infos wurden mir gegeben:
1. Ich bekomme entweder ein neues Gerät oder das Geld zurück

2. Da es mit Vertrag abgeschlossen wurde, habe ich zwar die Geld-zurück Option, allerdings nur Anspruch auf den Betrag den ich damals für das Gerät bezahlt habe (75€ Zuzahlung) und nicht auf den Neupreis (Stimmt das??)

3. Da ich das Gerät im Laden gekauft habe, muss ich auch dorthin zum Zurückgeben und die Formulare ausfüllen. Über die Hotline kann man das nicht abwickeln. (Stimmt das?)


Was ich vergessen habe zu fragen: wie lange kann ich wandeln, also wenn ich nicht sofort reklamiere: Muss es innerhalb des ersten Jahres sein oder innerhalb der Garantie (also 2 Jahre). Weiss das jemand?
 
androidin schrieb:
ich habe nun bei der Hotline angerufen. Folgende Infos wurden mir gegeben:
1. Ich bekomme entweder ein neues Gerät oder das Geld zurück

Geld zurück ist Quatsch, da es ein Gebrauchsgegenstand ist.

2. Da es mit Vertrag abgeschlossen wurde, habe ich zwar die Geld-zurück Option, allerdings nur Anspruch auf den Betrag den ich damals für das Gerät bezahlt habe (75€ Zuzahlung) und nicht auf den Neupreis (Stimmt das??)

Kaum vorzustellen

3. Da ich das Gerät im Laden gekauft habe, muss ich auch dorthin zum Zurückgeben und die Formulare ausfüllen. Über die Hotline kann man das nicht abwickeln. (Stimmt das?)

Es gibt schon die Möglichkeit, dass man das über die Hotline machen kann, allerdings nur für die Premiumkunden. Du brauchst nur mit dem Gerät und dem Kaufbeleg in den Shop gehen und es dort beauftragen.

Was ich vergessen habe zu fragen: wie lange kann ich wandeln, also wenn ich nicht sofort reklamiere: Muss es innerhalb des ersten Jahres sein oder innerhalb der Garantie (also 2 Jahre). Weiss das jemand?

Na ich denke mal innerhalb der ersten 2 Jahre muss der Tausch zumindest angesprochen werden, wie es da aber genau aussieht müsste ich dann auch erst erfragen.
 
Du meinst, 1. (geld zurück) und 2. ist völliger Quatsch und eine Fehlinfo? Dass das gar nicht geht, meinst du?

Was mich auch wundert: Dass ich "nur" max. 20€ auf ein HD zahlen muss, obwohl der Preisunterschied ja groesser ist...
 
Hab ich noch nie mitbekommen, dass sowas gehandhabt wird bei einer Wandlung. Naja, es wird halt der Kaufpreis ohne Vertrag als Basis genommen und wer weiß wie teuer Deins damals ohne Vertrag war.
 

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