Künftig keine Sperrung des Mobilfunk-Anschlusses bei strittigen Rechnungsbeträgen!

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Lion13

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Aus gegebenem Anlaß möchte in in dieser News ein wenig über den "Tellerrand" der Android-Welt hinausschauen: In vielen Foren, die sich mit dem Thema Mobilfunk, Smartphones & Co. befassen, wird die Problematik der Abofallen durch meist unbeabsichtigtes Klicken auf Werbung in Apps diskutiert; auch hier auf Android-Hilfe.de gibt es mehrere Threads zu diesem Thema (z.B. [OFFURL="https://www.android-hilfe.de/smalltalk-offtopic/25934-jamba-abo-ohne-zutun-meinerseits-abgeschlossen-4.html"]Jamba-Abo[/URL], [OFFURL="https://www.android-hilfe.de/smalltalk-offtopic/31133-opfer-einer-jamba-abzocke.html"]Jamba-Abzocke[/OFFURL], Vorsicht bei app-Werbung[/OFFURL] etc.). Inzwischen hat sich herausgestellt, daß die Abofallen-Steller ihre potentiellen "Kunden" mit Tricks auf WAP-Portale umleiten; auch die c't (Magazin für Computer-Technik) befaßte sich in der Ausgabe 22/2010 vom 11.10.2010 unter der Überschrift "Inkasso auf Fingertipp" mit der Thematik - und berichtete u.a. davon, daß die Netzbetreiber durchaus an den Abofallen mitverdienen, da die strittigen Beiträge stets über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden. Wenn der ausgetrickste Kunde nun die strittigen Teile der Rechnung nicht bezahlte, lief er Gefahr, daß sein Mobilfunkanschluß vom Anbieter gesperrt wurde!

In der Ausgabe 23/2010 vom 25.10.2010 druckte die c't nun eine Stellungnahme der stellv. Pressesprecherin des BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) ab, die zumindest mehr Verbraucherfreundlichkeit erwarten läßt. Danach gilt im Rahmen der in Kürze anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes für Mobilfunkanschlüsse die gleiche Regelung wie für deren Festnetz-Pendants: Eine Sperrung darf nicht mehr erfolgen, wenn die in der Rechnung geforderten Beiträge "form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet" und nicht bezahlt werden! Wer also auf seiner Mobilfunkrechnung Beträge von Drittanbietern findet, die keinem Vertragsverhältnis entstammen, soll diese Beiträge in Zukunft nicht mehr zahlen und die Forderung beanstanden (natürlich unter Angabe der Gründe); wer mit seinem Mobilfunkanbieter das Lastschriftverfahren nutzt, soll die strittige Lastschrift stornieren und seinem Anbieter nur den unstrittigen Teil der Rechnung überweisen. Der Mobilfunkanbieter darf dann aufgrund dieser Vorgehensweise den Anschluß nicht mehr sperren.


[URL="https://www.android-hilfe.de/forum/sonstige-apps-widgets.333/vorsicht-bei-app-werbung.31470.html"]Diskussion zum Beitrag

Quelle: heise.de
 
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