M
marcelo117
Gast
smartphoenix schrieb:Naja...die Sache mit der Nacherfüllung ist aber auch so, das wenn die Kosten eines Austausches unverhältnismäßig gegenüber einer Reparatur sind darf der Händler ablehnen.
Eine unverhältnismäßige Kosten sind definiert mit 1/3 des Neupreises.
Ist bei diesem Gerät sicher nicht der Fall, da der Händler beim Hersteller/Großhändler ein Tauschgerät bekommt.
Außerden kann der Händler immer drauf plädieren nicht zu wissen ob ein Fehler schon beim Kauf, oder erst danach aufgetreten ist, oder der Käufer den Fehler nicht sogar verursacht hat.
Quark! Die ersten 6 Monate muss der Verkäufer den Käufer beweisen das der Fehler nicht durch den Käufer verursacht wurde. Das zu beweisen ohne offensichtlichen Fallschaden wird schwer.