Display defekt - aber keine Garantie?!

H

hellfire

Erfahrenes Mitglied
18
Hallo,
mein Ideos x3 hat genau den selben Display-Defekt wie in diesem Thread hier beschrieben :
https://www.android-hilfe.de/forum/...er-ein-schaden-garantie-huawei-x3.146498.html
Also einen horizontalen schwarzen Streifen, der sich über das Display zieht. Habe mir gedacht, dass so ein Fehler auf jeden Fall unter Garantie fällt.
Jetzt habe ich hier:
ENO Service Center, ECC-ESC International GmbH : : ecc-esc.de
unter der Service Nummer angerufen. Habe den Fehler beschrieben, doch als Antwort kam dann, dass der Hersteller auf Display Fehler keine Garantie gibt, weil diese "eigenverschuldet" wären. Ist denn das zu fassen?!
Was meint ihr, wie sieht die Lage aus? Eine Reparatur kostet "ab" 56€ ob sich das lohnt ist sei mal dahingestellt. Für mich ist das eine Frechheit, dass der Fehler nicht unter Garantie fällt - oder ist mir da irgendein Blödsinn erzählt worden?
Hoffe auf eure Hilfe.
 
Wende dich direkt an deinen Verkäufer (Lidl, tchibo, ...).
Die sollen sich doch darum kümmern, ist so wie du es beschreibst natürlich ein Garantiefall. Außer es hat Fallschäden oder man sieht Bearbeitungsspuren etc.
 
Aber der Kauf bei Lidl ist jetzt schon fast 3 Monate her. Trotzdem hingehen?
 
Ist kein Garantiefall (ab dem 6ten Monat) sonder eine Gewährleistung (bis zum 6ten Monat)!

Der Hersteller muss dir Beweisen das es sich nicht um einen Fehler am Gerät handelt.

Bei einer Garatie must du dem Hersteller beweisen das es sich um einen Gerätefehler handelt.

Also gute Aussichten das da etwas diesbezüglich geschieht.

Viel Glück.
 
Stimmt ist ein Gewährleistungsfall, mal wieder nicht auf die Begriffe geachtet.

Beweislast

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar" . Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.

Quelle: Gewährleistung
 
DeAndi schrieb:
Ist kein Garantiefall (ab dem 6ten Monat) sonder eine Gewährleistung (bis zum 6ten Monat)!

Der Hersteller muss dir Beweisen das es sich nicht um einen Fehler am Gerät handelt.

Bei einer Garatie must du dem Hersteller beweisen das es sich um einen Gerätefehler handelt.
Das ist völliger Blödsinn!
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (wenn sie zugesagt ist, ist sie natürlich nicht mehr freiwillig). Ein Hersteller muss gar keine Garantie geben, nur würde in diesem Fall wohl niemand sein Produkt kaufen.

Der Verkäufer hingegen hat eine gesetzliche Gewährleistungspflicht (von Ausnahmen abgesehen), diese beträgt 2 Jahre. Das bedeutet, dass der VK regulieren muß, wenn der Artikel bereits beim Kauf nicht in Ordnung war.
Hier liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer (dass alles in Ordnung war), danach beim Käufer.
Ist der Beweis nicht zu führen, unterstellt das Gesetz in den ersten 6 Monaten, dass der Artikel bereits mangelhaft war.
Aus der Tatsache, dass das Display anfangs funktionierte, lässt sich NICHT(!) schliessen, dass der Fehler nicht schon vorher "angelegt" war. Der Händler müsste das Gegenteil beweisen, kann er aber nicht (probiert er in 99% aller Fälle auch nicht, LIDL schon gar nicht!)
Ergo: Klarer Gewährleistungsfall, ab zum LIDL damit.

Die Aussage, dass der Displayschaden NICHT unter die GARANTIE fällt, KÖNNTE tatsächlich so sein, da der Leistungsumfang der Garantie frei definierbar ist (da ja gar keine Verpflichtung besteht, Garantie zu geben)
Akkus bspw. sind sehr oft ausgeschlossen.
 
Grins, ich habe auf jedenfalls erreicht was ich wollte --> Butterflyeffekt --> Brainstorm :)
 

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