Eigenimport in die EU

Wie gesagt, DHL hat mir eine Antwort gegeben - wenden Sie sich an Zollamt. Wir kassieren nur Geld.

Und auf den Hände habe ich nur so ein Blatt (da ist nicht meins, aber gleich
zzbkOOU.png
). Reicht es diesen Beleg aus?
 
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Nein!
Fordere den ausführlichen Abgabenbescheid von der DHL Express zur Vorlage beim Zoll ein!
 
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Sorry, aber was soll denn bei einer Berufung gegen die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer bei dem lächerlichen Betrag von schlappen 23 Euro herauskommen? Die nach Deinen Angaben um gigantische 17 Euro zu hoch geschätzten Frachtkosten bewirken eine um lediglich 3,40 Euro höhere EUst. Deswegen gehe ich doch kein Rechtsmittel einlegen und zig Stunden arbeiten. :rolleyes2:
 
Die Höhe spielt eigentlich keine Rolle, aber Sie habe es falsch verstanden.
17 € ist schon EUSt von 86,66 €.
 
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@android: Willst Du das nicht verstehen? Es geht ihm nicht um die Mäuse, sondern um die Richtigkeit des Bescheides.
 
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  • Danke
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Lieber Ora, die Beiträge habe ich jetzt hierher verschoben. ;)

Ich habe bei meiner Antwort ganz übersehen, dass die von deselder angefügte Abrechnung gar nicht seine ist, sondern die eines anderen Importeurs. :(

Wenn die Einfuhrumsatzsteuer tatsächlich um 17 Euro zu hoch festgesetzt wurde, lohnt sich das Nachfragen sicher.

Der ursprüngliche Beitrag 28.04.2015 von 23:07 Uhr wurde 29.04.2015 um 00:10 Uhr ergänzt:

Habe nun noch eine Einleitung zum Thema verfasst (siehe den ersten Beitrag)!
 
  • Danke
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Thomas234 schrieb:
Das viel größere Problem beim Direktimport sehe ich darin, dass der Zoll derzeit offenbar verstärkt kontrolliert, ob auch alle erforderlichen EU-Labels, deutsche Bedienungsanleitungen u.ä. vorhanden sind und die Geräte andernfalls einbehält. So verstehe ich jedenfalls eine Vielzahl von Posts, die insbes. seit Ende letzten Jahres hierzu erstellt wurden

Ich kaufe recht viel über AliExpress und habe da einige Erfahrung mit unserem Zoll vor Ort. Die haben gar kein Problem mit fehlenden Bedienungsanleitungen. Auch nicht wegen evtl. fehlender Prüfsiegel bei elektrischen Geräten wie z.B. LED-Lampen. Sie weisen zwar immer darauf hin, aber das wars.

Das Problem, zumindest wurde mir das bei unserem Zollamt so erklärt, ist ein ganz anderes, viel weitergreifendes:
Alles was Funkt oder empfängt, braucht ein CE-Zertifikat, ausgestellt auf eine natürliche oder juristische Person in der EU. Wenn dem Zoll das Gerät nicht bekannt ist, muss diese bei der Einfuhr vorgelegt werden. Ansonsten wird das Gerät beschlagnahmt und zur Bundesnetzagentur weitergeleitet und dort meist vernichtet.

Ausnahmen scheint es nur Frequenzen wie UKW oder ISM (Bluetooth oder Wifi) zu geben. Schon ein GPS-Empfänger ist OHNE das CE-Zertifikat nicht mehr einführbar. Ich hatte extra nachgefragt, vermutete nämlich eine Verwechslung von GPS und GPRS - nein, die meisten GPS-Empfänger!

Diese Vorgaben von der Bundesnetzagentur werden wohl von Zollamt zu Zollamt sehr unterschiedlich streng ausgelegt und die Weiterleitung der Geräte an die Bundesnetzagentur ist wohl mit viel Schreibkram (= Arbeit) verbunden. Daher besteht wohl teilweise die Chance, gerade bei Handies, dass es beim Verzollen einfach "übersehen" wird, dass sich in der Schachtel ein teures Handy und kein simpler billiger MP3 Player befindet.

Dennoch mal die Frage in die Runde: Wie sind eure Erfahrungen mit dem örtlichen Zollamt?


Gruß Holger
 
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