Erste kostenpflichtige App - Gewerbeanmeldung?

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Alarmania

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Hallo,

ich stehe kurz vor der Veröffentlichung meiner ersten kostenpflichtigen Applikation.

Ich würde das Ganze gerne unter einer freiberuflichen Nebentätigkeit laufen lassen (mein Arbeitgeber hat bereits sein ok dafür gegeben).

Leider konnte ich im Netz bisher kaum was zu Steuern und der rechtlichen Situation finden.

Was muss ich beachten?
Wie sieht es mit Abgaben an das Finanzamt aus?
Woher bekomme ich eine Steuernummer?
Brauche ich eine IT - Haftpflichtversicherung?

Jegliche Hilfe ist äusserst willkommen :)...
 
Alarmania schrieb:
ich stehe kurz vor der Veröffentlichung meiner ersten kostenpflichtigen Applikation.
Glückwunsch. ;)

Alarmania schrieb:
Ich würde das Ganze gerne unter einer freiberuflichen Nebentätigkeit laufen lassen (mein Arbeitgeber hat bereits sein ok dafür gegeben).
Würde ich auch so machen. Die Erlaubnis vom Arbeitgeber ist hier wichtig.

Alarmania schrieb:
Wie sieht es mit Abgaben an das Finanzamt aus?
Du musst eine Einnahmenüberschussrechnung machen und das Ergebnis zu Deinem Bruttolohn als "Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit" hinzufügen. Hierbei helfen Programme wie WISO Sparbuch ziemlich gut.

Alarmania schrieb:
Woher bekomme ich eine Steuernummer?
Vom Finanzamt. Anrufen und sie sagen Dir, wo Du das entsprechende Formular bekommst/herunterladen kannst. Wichtig sind die erwarteten Einnahmen. Da Du die Tätigkeit neu anmeldest wird - IMHO - Dir keiner einen Strick draus drehen, wenn's absolut nicht passt. Schau Dir auch die Klausel für geringe Umsätze an. Bis zu einem Grenzbetrag brauchst Du keine USt/MwSt abführen, darfst diese dann aber auch nicht in Rechnungen ausweisen. Dann muss eine Klausel in der Rechnung stehen wie "Umsatzsteuerfrei nach §19 UStG".

Alarmania schrieb:
Brauche ich eine IT - Haftpflichtversicherung?
AFAIK nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ich denke Du musst selbst entscheiden, ob Dir das Risiko ggf. zu groß ist. Wenn Du z.B. Nutzerdaten speicherst und durch ein Sicherheitsloch können diese Daten öffentlich werden, kann's schnell teuer werden. Wenn Du aber nur ein lustiges Spiel programmiert hast und dieses nur 0,50€ kostet, würden die Kosten für die Versicherung sicherlich die Einnahmen übersteigen.

Alarmania schrieb:
Jegliche Hilfe ist äusserst willkommen :)...
Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben. Noch der Disclaimer: Das stellt alles meine persönliche Meinung dar. Keine Gewähr für Richtigkeit. ;)

SirMartin
 
Alarmania schrieb:
Hallo,
Ich würde das Ganze gerne unter einer freiberuflichen Nebentätigkeit laufen lassen (mein Arbeitgeber hat bereits sein ok dafür gegeben).
Hallo :) Es gibt eine Unterscheidung zwischen freiberuflich und gewerblich. Anwendungen zu vertreiben ist meinem Kenntnisstand nach immer gewerblich und nie freiberuflich. Manche argumentieren, dass der Vertrieb ja im Market stattfindet, und deshalb man als Entwickler ja keinen Vertrieb macht, aber weiß nicht so recht ob das so einfach ist. Was ich auch nicht einschätzen kann ob man als gewerblicher "Privatmann" mit geringen Umsätzen schon eine Bilanz erstellen muss.

Vielleicht ist auf Dauer auch eine UG Gründung interessant. Dann haftest Du nicht (immer) mit deinem Privatvermögen.
 
Ich hatte ein Gespräch mit meinem Steuerberater zum Thema "Freiberuflich oder gewerblich"

Mein Wissensstand ist so:

wenn ich eine Anwendung vom Anfang bis zum Ende selbst schreibe und dann vertreibe - kann ich das freiberuflich machen.

Später sind die Grenz-Summen von Bedeutung, aber später.

Es gab von paar Jahren ein Fall vor Gericht - vor entschieden wurde, dass Entwickler als freischaffende Künstler :D durchgehen können.

Ja! Weil wir verdammt noch mal kreativ sind ;)
 
Also ich meine auch, dass das als freiberufliche Tätigkeit läuft. Und ja klar, für den Anfang ist sicherlich die Kleinunternehmerregelung ganz sinnvoll.

Falls du nicht schon nachgeschaut hast, lohnt sich hier ein Blick rein: ;)

Freiberuf ? Wikipedia
Kleinunternehmerregelung ? Wikipedia
 
Faustregel ist, wenn man nicht mit materiellen Sachen arbeitet ist man
meistens freiberuflich:
Freiberuf ? Wikipedia

Steuernummer und Formulare gibt es bei dem Finanzamt deines Vertrauens
(einfach anrufen und die schicken alles zu)

Auch wenn Umsatz gering ist, und Verkauf über google erfolgt (kein MwSt, da
der geschäft im Ausland stattfindet) ist es ratsam sich für Umsatzsteuer zu entscheiden (Dann gibt es 19% Rabatt von Finanzamt für deinen Entwicklungs-Gerät ;) )
 
ko5tik schrieb:
Auch wenn Umsatz gering ist, und Verkauf über google erfolgt (kein MwSt, da der geschäft im Ausland stattfindet) ist es ratsam sich für Umsatzsteuer zu entscheiden (Dann gibt es 19% Rabatt von Finanzamt für deinen Entwicklungs-Gerät ;) )
Schafft aber auch mehr Aufwand. Die Umstatzsteuer Voranmeldung muss i.d.R. monatlich gemacht werden. Das Finanzamt von einer jährlichen Voranmeldung gemeinsam mit der Abrechnung zu überzeugen ist meines Wissens Glückssache...

SirMArtin
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
SirMArtin schrieb:
Schafft aber auch mehr Aufwand. Die Umstatzsteuer Voranmeldung muss i.d.R. monatlich gemacht werden. Das Finanzamt von einer jährlichen Voranmeldung zu überzeugen ist meines Wissens Glückssache...
SirMArtin

Die bei F-Amt sind faul. Da musst du schon sehr viel apps verkaufen, damit
du monatliche Voranmeldungen machen muss.
Ausserdem sieht es schlimmer aus wie es ist. Formular ist zwar groß,
aber man muss nur 2-3 Zahlen eintragen, ausdrücken und absenden.
( 10 Minuten, wenn man geübt ist )
 
Hm. Bei mir wollten sie die Voranmeldung monatlich. Nachfrage bei meinem Steuerberater ergab "das ist normal..."
 
Es kommt wohl auf deinen Umsatz an. ( Und deren Arbeitsmoral ;) ) Anscheinend
gelte ich in Wiesbaden als armer Schlucker, und somit nicht die Mühe wert monatlich
kontrolliert zu werden
 
Oder ich in Bonn als reicher Mann trotz Kleinunternehmerregelung. :D

Ok. Scheint tatsächlich finanzamtsabhängig zu sein.
 
Im ersten Jahr verlangt das FA idR immer die monatliche Abgabe der USt.-Voranmeldung. Später kann sich das ändern. Entweder man beantragt es, oder wird vom FA aufgefordert.
Was die Kleinunternehmerregelung betrifft: Ohne diese, also mit USt., musst du von deinem mit Apps verdienten Geld aber auch 19% abgeben. Muss man immer abwägen.
 
Nepomuk schrieb:
Was die Kleinunternehmerregelung betrifft: Ohne diese, also mit USt., musst du von deinem mit Apps verdienten Geld aber auch 19% abgeben. Muss man immer abwägen.

Es kommt darauf an, wer dir das Geld überweist. Technisch gesehen ist ein Verkauf von APP
über google inc ( regstriert in Mountain View ) ein Auslandsgeschäft und somit MwSt-Frei
( Genau so wie die AdSense )
 
SirMArtin schrieb:
Dann muss eine Klausel in der Rechnung stehen wie "Umsatzsteuerfrei nach §19 UStG".

Umsatzsteuerfrei ist der falsche Begriff, besser wäre es, einen Text wie diesen auf die Rechnung zu drucken: Der Rechnungsbetrag enthält aufgrund der Anwendung des §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) keine Umsatzsteuer.

Umsatzsteuerfrei ist ein Umsatz, wenn er zuvor als Umsatzsteuerbar (§1 Abs. 1 UstG) eingestuft wurde.





Zur Frage der gewerblichen und selbständigen Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts:

So einfach ist das nicht, wie das hier dargestellt wird. Mein EStG-Kommentar sagt dau folgendes:

"Ein selbstständiger EDV-Berater, der Systemsoftwareprogramme entwickelt, übt bei entsprechender Ausbildung einen dem Ingenieur ähnlichen Beruf iSd § 18 Abs 1 Nr 1 EStG aus (BFH BStBl II 1990, 337; BFH/NV 1991, 442; 1991, 515; 2003, 170; 2005, 1605; aA FG Ha EFG 2006, 1324, Rev XI R 29/06).

Fehlt es an der entsprechenden Ausbildung, reicht die Tätigkeit in der Systemsoftwareentwicklung für die Qualifizierung als freiberuflich nicht aus (BFH BFH/NV 2006, 2255 zur Programmierung von Robotern). "


Man beachte die Einschränkung auf die Ausbildung. Also, das ist eine Einzelfallentscheidung und kann so nicht pauschalisiert werden.

ko5tik schrieb:
Faustregel ist, wenn man nicht mit materiellen Sachen arbeitet ist man
meistens freiberuflich

Na das ist ja mal kompletter quatsch; bitte nicht glauben, das führt sicher zu Problemen.



Zur USt-Voranmeldung: §18 Abs. 2 Satz 4 UstG: Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.

Ansonsten ist der Regelabgabezeitraum das Kalendervierteljahr. (es sei denn, bestimmte Grenzen werden überschritten)





ko5tik schrieb:
Es kommt darauf an, wer dir das Geld überweist. Technisch gesehen ist ein Verkauf von APP
über google inc ( regstriert in Mountain View ) ein Auslandsgeschäft und somit MwSt-Frei
( Genau so wie die AdSense )

Oh oh, wenn das so einfach wäre, wäre ich arbeitslos.

Diese Aussage ist viieeeel zu einfach dargestellt.

Da sich das deutsche Umsatzsteuerrecht ab 2010 im Bereich der Dienstleistungen (früher bekannt unter "sonstige Leistungen") massiv ändert, kann ich nur jedem raten, sich von seinem Steuerberater beraten zu lassen. Denn ab 2010 muss der leistende Unternehmer wissen, an wen er leistet (Customer oder Business). Die Finanzverwaltung führt Begriffe ein wie B2B und B2c (für die, die die Abkürzungen nicht kennen Business-to-Business und Business-to-Customer).

Dann muss geprüft werden, um was für eine Leistung es sich handelt. Ist es eine Lieferungm weil es sich um Trivialsofteware handelt oder ist es eine Dienstleistung, weil es bestimmte programmierte Leistungen betreffen. Wo wird diese Leistung erbracht ist dann die nächste Frage, die sich in 2010 wie gesagt massiv verändert.

Wer mehr wissen will, kann mich ja gerne mal antickern, ich versuch dann zu helfen.
 
  • Danke
Reaktionen: kosmus und SirMArtin
Hallo,

ich habe mich vor kurzem auch mit dem Thema Kleinunternehmerregelung auseinander gesetzt. Letztendlich habe ich dann die für mich wichtigen Informationen in diesem Beitrag gefunden.

Vielleicht hilft der Link ja dem ein oder anderen, der auch noch diesen Beitrag durchliest und ähnliche Probleme/Fragen zur Kleinunternehmerregelung hat.

Liebe Grüße,
martina
 
  • Danke
Reaktionen: Droidspirit und thedeftone
Hi :) Ich weiß, dass der Thread jetzt schon älter ist, aber ich denke die Themen sind ja im Prinzip noch immer die gleichen :) Ich habe gerade angefangen eine App zu entwickeln und muss jetzt den lästigen Kram drumherum erledigen.

Ich werde versuchen als Freiberufler aktiv zu werden und hoffe, dass das Finanzamt mir das erlaubt :) Zusätzlich dazu werde ich noch versuchen in die KSK zu kommen, da ich mich dazu entschieden habe das ganze hauptberuflich zu machen :)

Ich habe jetzt ewig rumgesucht und alle sagen was anderes, auch mit verweis auf ihre jeweiligen Steuerberater. Da scheinen alle Meinungen auseinander zu gehen und von Fall zu fall unterschiedlich entschieden zu werden. Deshalb versuche ich jetzt einfach mein Glück ;)

Einen Punkt möchte ich aber gerne noch vorher sicherstellen. Und zwar werde ich ausschließlich Apps entwickeln und diese dann im Google Play Store und den Apple App Store anbieten. Bei beiden wird ja die Umsatzsteuer im Ausland bereits bezahlt, unabhängig davon ob ich jetzt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme oder nicht.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich in einem solchen Fall auf jeden Fall auf die Kleinunternehmerregelung verzichten sollte, um dann bei meinen Einkäufen für die Selbstständigkeit (Laptop, Bücher, Software) jeweils 19% zu sparen, die ich sonst nicht wieder bekommen würde? Im Prinzip hält sich die Rechnungsführung ja sehr in Grenzen wenn ich nur über zwei Anbieter / ggf. noch Adsense oder dergleichen und das müsste sich dann ja der Arbeitsaufwand schon lohnen...

Vielen Dank für eure Hilfe :)
 
Ob Kleinunternehmerregelung oder nicht: absetzen geht immer.

Du musst ein Gewerbe anmelden(Softwareentwicklung+vertrieb) aber kannst als Freiberufler besteuert werden.
 
Also wenn Du Apps entwickelst und verkaufst bist Du kein Freiberufler. Ein Freiberufler arbeitet z.B. nach Auftrag für ein anderes Unternehmen. Dieses nutzt dann das Produkt. Zumindest ist das bei Softwareentwicklern so. Bei anderen Berufsgruppen ist es vielleicht anders.
Ein Kleinunternehmen anzumelden ist sinnvoll, muss aber nicht unbedingt sein, solange Du eine bestimmte Einnahmegrenze nicht überschreitest. Die Höhe der Grenze weiss ich grad nicht auswendig.
Das Anmelden eines Kleinunternehmen geht übirgens recht schnell. Musst nur auf's Rathaus. Da musst Du ein Formular ausfüllen, ne kleine Gebühr bezahlen (glaub so 15 €) und schon bist Du Unternehmer :)
Später kriegst Du dann vom Finanzamt Unterlagen zugeschickt, die Du ausfüllen musst. Das ist dann schon etwas mehr. :)
Bei diesen Unterlagen musst Du z.B. angeben wieviel Gewinn Du erwartetst und ob Du die Kleinunternehmer-Regelung nutzen willst.
Wenn Du ein Kleinunternehmen anmeldest kannst Du entscheiden ob Du die "Kleinunternehmer-Regelung" nutzen willst oder nicht. Dabei kommt es drauf an, wieviel Ausgaben Du am Anfang haben wirst. Also je nachdem ob Du am Anfang grosse Ausgaben hast oder nicht, bzw viel absetzen willst oder nicht, musst Du entscheiden ob Du diese Regelung nutzt. Lies am besten mal nach was diese Regelung bedeutet.

Es ist übrigens nicht richtig, dass beim Google Play Store die Umsatzsteuer im Ausland bereits bezahlt wird. Das ist aktuell nur bei EU Ländern, Marokko, Norwegen, Albanien und Südkorea so. Bei anderen Ländern bist Du für das abgeben dieser Steuer selbst verantwortlich. Apple und Amazon machen das, glaub ich, bei allen Ländern automatisch.
Kannst Du hier nachlesen:
Steuersätze und Umsatzsteuer (USt) - Developer Console-Hilfe
 
Ja aber das meine ich ja...

Wenn Google dem Kunden die Umsatzsteuer berechnet, unabhängig davon ob ich Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerpflicht oder nicht, ziehe ich doch im Endeffekt keinen Vorteil aus dieser Klausel? Das Geld kann ich ja schlecht einfordern, weil die eingeforderte Umsatzsteuer immer dem Staat gehört.

Wenn ich theoretisch selber einen App- Store aufmachen würde, hätte ich bis 17500€ Umsatz die Möglichkeit dem Kunden keine Umsatzsteuer zu berechnen und damit meine Einnahmen um 19% erhöht, sofern ich die Apps zum gleichen Preis verkaufe :)

Oder hab ich irgendwas falsch verstanden?
 

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