Frage zur OVP

Ich kann deinen Entschluss nicht nachvollziehen......der Preis ist wucher.
Schick es zurück........die Elektroapotheke Mediamarkt und Saturn sind billiger und bieten ne 0% Finanzierung.......wobei ich der Meinung bin das man ein Handy nicht finanziert.....
wenn es dir runterfällt , zahlst du weiterhin und kannst Dir die reperatur nicht leisten.

Aber das musst Du selbst entscheiden.....
 
@ Once Upon A Time:
Die Meinung des AG Rottenburg interessiert in der Rechtsprechung zumindest in den höheren Instanzen bestimmt niemanden. Es kommt oft vor, dass die Amtsgerichte mal etwas querschießen.
 
Pacjam schrieb:
I.....wobei ich der Meinung bin dass man ein Handy nicht finanziert.....
Stimme ich dir absolut zu, eine Finanzierung für ein Haus oder Wohnung ist ok, aber nie für einen Gebrauchs-, bzw. Luxusgegenstand.
Entweder kann man es sich jetzt leisten oder man spart solange.
 
Hallo Till,

dann präsentiere mir doch bitte ein Urteil "höherer Instanzen", welches dem vom AG Rotenburg in 2007 gefälltem Urteil widerspricht bzw. dieses aufhebt!

Gruß

Klaus
 
Solche Entscheidungen sind mir nicht bekannt.
Das Urteil des AG Rottenburg ist jedoch nach einem kurzen online Check auch in keiner juristischen Fachzeitschrift (NJW, JuS, etc.) abgedruckt, sodass es nicht als Grundsatzurteil gelten kann. Wäre ja auch noch mal schöner, wenn das LG oder OLG die Rechtsprechung des AG beachten müsste ;)
 
so hier mal kurz dazu

B-Ware ? Wikipedia

nur hält sich nicht jeder dran

PS: die Preisdifferenz ist als Verlust Steuerlich abzetzbar daher hat der Händler keinen Schaden. Und durch die verkürzte Gewährleistung spart er auch noch, falls was sein sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo sonic,

ist ja gut und schön, aber aus einem Wikipedia-Eintrag geht noch keine gesetzliche Verpflichtung hervor, dass unversehrte Ware die im Rahmen der Fernabsatzregelung retour gesendet wurde, vom Händler als B-Ware gekennzeichnet werden muss.

Falls Händler diese Ware als B-Ware anbieten, so geschieht dieses im Rahmen der Freiwilligkeit, eine gesetzliche Grundlage existiert nicht! Diese Vorgehen können sich auch nur Händler erlauben, die einen entsprechenden Umsatz und Gewinn verbuchen können, der kleine Händler mit seinem "Garagen-Shop" würde sang- u. klanglos in die Insolvenz schlittern!

Gruß

Klaus
 
Ich finde die Frage auch interessant. Einen "Erfahrungsbericht" aus Händlerperspektive habe ich ausm telefon-treff forum rausgekramt:

ZITAT:
[FONT=verdana, arial, helvetica][FONT=verdana, arial, helvetica]Bei uns im Haus ist es so daß wenn ein Verbraucher oder Firmenkunde eine Ware berechtigt zurückgibt, wir erstmal auf dieser sitzen bleiben. Wir haben die Ware je auch selbst gekauft und mit Gewinn wieder weiterverkauft. In unserem kalkulierten Gewinn ist dieses „Rücknamerisiko“ einkalkuliert.

Nun ist es so daß wir bei Distributoren und Herstellern, wo wir einen jährlichen großen Umsatz haben mit erreichter Zielvereinbarung, solche Waren zurückschicken können. Allerdings müßen wir einen kleinen Abschlag beim zurücksenden abziehen, da die Ware nicht mehr „Originalverpackt“ ist. Bei allen anderen Lieferanten etc., bei denen wir einen kleinen Jahresumsatz haben, bleiben wir auf der Ware sitzen. Allerdings ist bei solch einer Ware auch die Gewinnspanne größer berechnet, da das Risiko größer ist.

Rückläufer werden dann fallweise als gebraucht weiterverkauft.
[/FONT]
[/FONT]
ZITAT ENDE
 
  • Danke
Reaktionen: sonic22
@josy

schick das sgs zurueck und, wenn Du unbedingt das ding in Raten zahlen willst kauf es beim mediamarkt mit der 30 monate 0% Finanzierung , NOCH BESSER : Das Galaxy s II auch vom Media Markt fuer 529,- ist ein guter Preis fuer ein unglaubliches Handy ;-). Ich neige dazu zu übertreiben ;-)

Als ich mir mein sgs gekauft habe, habe ich beim ersten mal es im inet bei hoh.de gekauft, es hatte eine österreichische Fw, schon aus diesem Grund habe ich das handy zurück geschickt. Und dann so viel glueck wie ich hatte, wurde es beimMedia Markt auf die 399 reduziert. Also sofort zugeschlafen und auch noch 40 euro gespart !!
Überlege Dir nun, ob Du das handy behalten willst oder nicht, aber 419 euro sind wirklch unverschämt viel !!

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