Garantie für NexusOne

Wie schon sehr oft hier diskutiert: Ja (zumindest solange es in D noch nicht vertrieben wird).
 
Besser über UK importieren, dann kann man das Gerät nach UK zur Reparatur senden.
 
Man mus es imho grad immer nach UK schicken, egal wo gekauft, weil nur dort eine Nexus Werkstatt ist atm.
 
Egal wo und wie du es momentan kaufst, es muss für Garantieleistungen auf jeden Fall nach England geschickt werden, ist soweit ich weiß weltweit gleich. Wird sich wohl erst ändern wenn das Gerät z.b. für den deutschen Markt auch hier offiziell verfügbar sein wird.
 
Valhalla schrieb:
sorry, eine Frage habe ich doch nochmal. Wenn ich das Nexus One aus den USA importiere, habe ich ja quasi nur ein Jahr Garantie über Google. Ich weiss nicht, ob Ihr mir weiterhelfen könnt, aber wenn mal was dran sein sollte, muss ich das Gerät dann auch zwecks Reklamation wieder in die USA zurücksenden ?
Bitte benutze in Zukunft die Suchfunktion, bei weiteren Fragen könne die gerne in den betreffenden Thread gepostet werden, jedoch macht ein neuer Thread das Forum schnell unübersichtlich.
Danke.
 
Ich gelobe Besserung und werde zukünftig besser suchen. Des Weiteren glaube ich, dass es besser sein wird, auf das entsprechende Gerät hier zu warten, obwohl ich jemanden in UK kenne, der es selbst ordern und mir bei einer seiner Dienstreisen mitbringen könnte. Ich weiss nur nicht genau, wie das mit der Einfuhrumsatzsteuer und dem Zoll läuft. Wenn ich richtig gerechnet habe, wäre ich um und bei bei 465 Euro zumindest für das Gerät + Einfuhrumsatzsteuer.
 
Flycs schrieb:
Ich halt Euch auf dem Laufenden.
Neuer Status (telefonisch erfragt): nachdem das Gerät letzte Woche Freitag bei HTC angekommen ist, wurde es inzwischen repariert und hat heute morgen den obligatorischen Test durchlaufen. Es wird also heute oder morgen dem Versand übergeben.
Über das gesamte Procedere erhält man leider ungefragt überhaupt keine Info - nicht einmal eine Mail zur Bestätigung des Geräteeingangs habe ich erhalten.
 
Aber geht doch relativ zügig voran, wenn man mal überlegt wie lange sowas z.B. bei Nokia immer dauert...
 
Das Stimmt, vorallem wenn man den Umweg dabei noch sieht.
Jetzt muss nur noch jemand ein gerootetes Gerät in Garantie schicken was dann passiert, dann hätten wir 2 Erfahrungsberichte wie das gehandhabt wird
 
letsdoit schrieb:
das stimmt so nur bedingt. es ist allerdings eine interpretiationsfrage. rein vom "namen" her hast du recht. was aber vorgeschrieben ist, ist das, was der "normale konsument" unter garantie versteht.

sprich du musst zwei jahre gewährleistung haben (in der eu). im ersten halben jahr muss der verkäufer dir beweisen, dass der fehler nicht schon bei der auslieferung bestanden hat. das verstehen wir allgemein unter "garantie". da das so gut wie nie nachweisbar ist, sind die hersteller während dieser zeitspanne so gut wie immer bereit, reparaturen/austäusche ohne große probleme durchzuführen.

rein rechtlich dreht sich die beweislast nach einem halben jahr für die restlichen eineinhalb jahre um. sprich du musst beweisen, dass der defekt schon bei der auslieferung bestanden hat. das ist aber meist so gut wie unbeweisbar und daher bringt dir die beste gewährleistung meist auch nichts.

eine "garantie" die länger als ein halbes jahr dauert, ist aber tatsächlich reine kulanz der hersteller. das erste halbe jahr ist sie gesetzlich vorgeschrieben (auch wenn das nicht offiziell "garantie" heißen muss).

Da ich vorgestern keine Gelegenheit mehr hatte, möchte ich darauf jetzt doch nochmal zurückkommen.
@Deanna:
Vielleich sollte man doch mal einen Post mit den wichtigsten Fakten(!) zum Thema Gewährleistung und Garantie basteln und dann festnageln?

das stimmt so nur bedingt. es ist allerdings eine interpretiationsfrage. rein vom "namen" her hast du recht. was aber vorgeschrieben ist, ist das, was der "normale konsument" unter garantie versteht.
Nein, es ist keine Interpretationsfrage, sondern eine Definitionsfrage.
Gewährleistung und Garantie sind zwei grundverschiedene Dinge. Die Tatsache, dass Du sie hier als "quasi synonym" darstellst, trägt leider wohl nur zur weiteren Verwirrung bei.

sprich du musst zwei jahre gewährleistung haben (in der eu). im ersten halben jahr muss der verkäufer dir beweisen, dass der fehler nicht schon bei der auslieferung bestanden hat. das verstehen wir allgemein unter "garantie". da das so gut wie nie nachweisbar ist, sind die hersteller während dieser zeitspanne so gut wie immer bereit, reparaturen/austäusche ohne große probleme durchzuführen.
Hier wirfst Du mehrere Dinge durcheinander. Ersteinmal sollte man die Gewährleistung ganz sicher nicht "allgemein als Garantie" verstehen. Eine Garantie ist immer freiwillig, auch im ersten halben Jahr. Eine Garantie wird vom Hersteller gewährt und kann durchaus über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaugehen. So kann z.B. ein Vor-Ort-Service vereinbart werden, ein sofortiger Austausch usw.. Das sind alles freiwillige Leistungen, die mit der Gewährleistung nichts zu tun haben.
Die Gewährleistung ist Sache des Händlers/Verkäufers und somit ist es für den Endkunden (so er denn die Gewährleistung in Anspruch nimmt) völlig nebensächlich, ob der "hersteller während dieser zeitspanne so gut wie immer bereit ist, reparaturen/austäusche ohne große probleme durchzuführen.". Selbst, wenn er es nicht sein sollte, muss der Händler die Auflagen der Gewährleistung erfüllen, d.h. wenn der Hersteller (an den sich im Fall der Gewährleistung der Händler zu wenden hat) aus welchen Gründen auch immer nicht repariert oder tauscht, muss der Händler trotzdem für die Gewährleistung sorgen. Wie, kann dem Kunden völlig wurst sein. Im Zweifel muss der Händler halt wandeln und das Geld zurückzahlen.
Das alles, wie Du richtig gesagt hast, so gut wie immer nur im ersten halben Jahr nach Kauf.

Am Ende heißt das für den Kunden folgendes:
Räumt der Hersteller eine Garantie ein, die über die Vorgaben der gesetzlichen Gewährleistung hinausgeht (also z.B. Soforttausch usw.), sollte man sich auch in den ersten 6 Monaten direkt an den Hersteller wenden und den Händler außen vor lassen.

Gibt es keine Garantie oder ist die Garantie nicht umfangreicher, als de Gewährleistung, wendet man sich in den ersten 6 Monaten unbedingt an den Händler, denn der muss ausbessern, tauschen oder wandeln. Wie er das macht, kann dem Kunden egal sein. In diesem Fall gibt es keinen direkten Kontakt zum Hersteller, sondern auschließlich zum Händler.
 
Bball schrieb:
@Deanna:
Vielleich sollte man doch mal einen Post mit den wichtigsten Fakten(!) zum Thema Gewährleistung und Garantie basteln und dann festnageln?
JA, ansatzweise habe ich das ja schon hier [OFFURL]https://www.android-hilfe.de/nexus-one/13890-faq-zur-nexus-one-bestellung-import-garantie-zoll-2.html#post166788[/OFFURL]
Ich wollte aber jetzt mal den Garantie-Vorgang von Flycs https://www.android-hilfe.de/forum/google-nexus-one.70/garantie-fuer-nexusone.15091.html#post-173551 abwarten, denn dann haben wir wirklich Fakten.

Wenn Du einverstanden bist nehme ich Deinen Post mit der Definition noch mit in die FAQ auf, bzw. bastelt mir daraus einen neuen Beitrag zusammen.
 
Deanna schrieb:
Wenn Du einverstanden bist nehme ich Deinen Post mit der Definition noch mit in die FAQ auf, bzw. bastelt mir daraus einen neuen Beitrag zusammen.

Klar, mach nur.

Ich hab auch schonmal hier,
https://www.android-hilfe.de/forum/google-nexus-one.70/garantie.15485.html#post-156926

hier
https://www.android-hilfe.de/forum/google-nexus-one.70/garantie.15485.html#post-156904

und hier
https://www.android-hilfe.de/forum/google-nexus-one.70/garantie-fuer-nexusone.15091.html#post-151612

was dazu gesagt. Aber irgendwie wiederhol ich mich da eh nur, seh ich gerade ;). Was wiederum zeigt, dass das Thema offenbar immer wieder zu Missverständnissen führt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Zusammen,

bin seit langem stiller Leser dieses Forums (an dieser Stelle: danke an alle, die sich so aktiv Bemühen und dadurch auch mir den Import des Nexus One erst aufgezeigt und ermöglicht haben). Da das Thema "Gewährleistung"/"Garantie" aber immer wieder aktuell ist und nun sogar unter Hervorhebung bestimmter Aspekte erneut in die FAQ Einzug gehalten hat, habe ich mich angemeldet um auch mal meinen Senf dazu zu geben. Also:

Die hier zuletzt erfolgte (und in variierter Form auch in die FAQ übernommene) Darstellung des Themas ist im Großen und Ganzen richtig und vollständig. Einige (wenige) Aspekte stimmen nicht ganz. Bspw. existiert das Rechtsinstitut der sog. "Wandelung" schon seit 2002 nicht mehr; zwar gibt (wenn, dann) in der Regel der Hersteller die Garantie, aber auch jeder Verkäufer kann für bestimmte Beschaffenheitsmerkmale einstehen (so er denn will); und die genannte Beweislastumkehr betrifft - als Ausnahmefall und zur Entlastung der Käufer - genaugenommen die ersten sechs Monate der gesetzlichen Gewährleistung (nicht die nachfolgenden 18 Monate). Das sind aber juristische Spitzfindigkeiten, die am Ergebnis der guten Darstellung nichts Wesentliches ändern und die im Ergebnis hier - d.h. für unsere Fälle - m.E. gar keine Relevanz besitzen.

Denn bei der ganzen hier geführten Diskussion wurde m.E. folgender sehr wichtige Punkt nicht berücksichtigt (bzw. bin ich jedenfalls beim Lesen nicht darüber gestolpert):

Die hier genannten gesetzlichen Gewährleistungsrechte - egal, ob man dabei auf den europäischen Ursprung oder aber auf das deutsche Umsetzungsrecht abstellt - gelten immer nur dann, wenn sie von der jeweiligen Norm selbst für einen bestimmten Sachverhalt (hier: Kaufvertrag) als anwendbar erklärt werden, oder aber wenn die Vertragsparteien (hier: Kaufvertragsparteien) deren Geltung ausdrücklich vertraglich vereinbaren.

Wir "Nexus One-selbst-Importeure" kaufen unsere Geräte jedoch in den USA, beim Verkäufer Google, sodass grundsätzlich zunächst das dortige (Orts)Recht gilt und zwar unabhängig davon, dass wir das Nexus One später (also nach Abschluss des Kaufvertrages) nach UK und sodann nach D einführen. Der oben genannte esetzliche Anwendungsbefehl der Gewährleistung fehlt also schon und auch vertraglich vereinbart (bspw. in den "AGB" von Google) ist die Geltung unseres (deutschen oder europäischen Rechts) m.E. nicht.

Im Ergebnis heißt das nach meinem Verständnis, dass für uns - die wir die Geräte in den USA bei Google gekauft haben - das hier dargestellte gesetzliche Gewährleistungsrecht per se keine Anwendung findet und wir "nur" auf die eingeräumte Garantie zurückgreifen können. Mit anderen Worten: Da Google/USA unser Vertragspartner ist, haben wir weder in UK noch in D einen Verkäufer als Ansprechpartner, gegen den wir etwaige gesetzliche Gewährleistungsansprüche geltend machen könnten. Die Einzelheiten der gesetzlichen Gewährleistung können m.E. daher im Rahmen dieser Diskussion vernachlässigt werden.

Gruß
aykay
 
  • Danke
Reaktionen: sthoeft
Viielen Dank für Deine sinnvollen und kompetenten Ergänzungen!

Zu Deiner Anmerkung bezüglich der Gewährleistung bei US-Geräten:

Du hast natürlich Recht, allerdings wurde die Gewährleistung (von mir) irgendwann mal in Verbindung mit dem Kauf über einen europäischen Zwischenhändler (z.B. Expansys o.ä.) ins Spiel gebracht und dort müsste die Gewährleistung dann doch schon greifen, oder?
 
Ja klar, vollkommen richtig. Den Verweis auf etwaige europäische (Zwischen)Händler habe ich - trotz intensiven Mitlesens :) - nicht gesehen.

Die von mir skizzierten Einschränkungen betreffen nur diejenigen unter uns, die ihren Kaufvertrag unmittelbar mit Google/USA geschlossen haben. Der Kauf bei einem europäischen (oder speziell sogar deutschen) - gewerblichen (!) - Händler würde zu einer Änderung der rechtliche Bewertung führen.
 
aykay schrieb:
Wir "Nexus One-selbst-Importeure" kaufen unsere Geräte jedoch in den USA, beim Verkäufer Google, sodass grundsätzlich zunächst das dortige (Orts)Recht gilt und zwar unabhängig davon, dass wir das Nexus One später (also nach Abschluss des Kaufvertrages) nach UK und sodann nach D einführen. Der oben genannte esetzliche Anwendungsbefehl der Gewährleistung fehlt also schon und auch vertraglich vereinbart (bspw. in den "AGB" von Google) ist die Geltung unseres (deutschen oder europäischen Rechts) m.E. nicht.

Im Ergebnis heißt das nach meinem Verständnis, dass für uns - die wir die Geräte in den USA bei Google gekauft haben - das hier dargestellte gesetzliche Gewährleistungsrecht per se keine Anwendung findet und wir "nur" auf die eingeräumte Garantie zurückgreifen können. Mit anderen Worten: Da Google/USA unser Vertragspartner ist, haben wir weder in UK noch in D einen Verkäufer als Ansprechpartner, gegen den wir etwaige gesetzliche Gewährleistungsansprüche geltend machen könnten. Die Einzelheiten der gesetzlichen Gewährleistung können m.E. daher im Rahmen dieser Diskussion vernachlässigt werden.
Erst einmal danke für Deine Ergänzungen.

Ich muss gleich noch einmal überprüfen wie es jetzt ganz genau in der FAQ rüberkommt aber entscheidend ist m.E. die Tatsache, das Google den EU-Käufern die 2 Jahre GARANTIE einräumt. Und genau DAS der Grund ist, warum wir den UK-Weg gewählt haben.
Das kann man natürlich leicht mit den 2 Jahren gesetzl. Gewährleistung verwechseln.

Wenn Dir noch konkrete inhaltliche Fehler aufgefallen sind, kontaktiere mich doch bitte noch einmal per Mail, man wird so betriebsblind...;)

Warranties; Disclaimer of Warranties

You agree that Google is not the manufacturer, but the seller, of the Device. You acknowledge that HTC is the manufacturer of the Device and provides the Limited Warranty for repairs and service of the Device. Please refer to Warranty : Returns and warranty - Nexus One Help or the warranty card in the Device package for details on the HTC Limited Warranty terms and how to make a claim under the HTC Limited Warranty. If you are a purchaser of the Device in the EU, you are entitled to a two-year warranty for parts, labor, and service. If you are a purchaser of the Device outside of the EU, you are entitled to a one-year warranty for parts, labor, and service. These warranties are in addition to and do not affect your legal rights as a consumer.
 
Zitat:

"...aber entscheidend ist m.E. die Tatsache, das Google den EU-Käufern die 2 Jahre GARANTIE einräumt. Und genau DAS der Grund ist, warum wir den UK-Weg gewählt haben."

Sehe ich uneingeschränkt genauso, deshalb auch das "nur" in Anführungszeichen. Ich war schlicht der Ansicht, dass diese Auskünfte, da an prominenter Stelle (FAQ) verankert, möglichst korrekt sein sollten. Ist aber absolut nicht kriegsentscheidend ;-).

Gruß
aykay


Ergänzung:

Oder um es - nach nochmaligem Lesen der von dir zitierten Warranties - ganz genau zu nehmen: Die Garantie wird vom Hersteller HTC gegeben und gerade nicht vom Verkäufer Google, der die Garantieerklärung von HTC an dieser Stelle quasi nur übermittelt. Nun aber genug davon :).
 
Zuletzt bearbeitet:
Einen interessanten Hinweis habe ich eben noch von Bjb erhalten.

Es stünde noch die Unterscheidung zwischen "Warranty " und "Guarantee" zur Diskussion.

Ich konnte eben beim googlen keinen Unterschied zwischen den beiden Begriffen im englischsprachigen Raum ausmachen. Kann es sein, dass die Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung eine beamtendeutsche Spitzfindigkeit ist, die es außerhalb von D gar nicht gibt?
 
Im Englischen ist "Warranty" tatsächlich das, was wir im Deutschen als (Produkt)Garantie oder auch Gewährleistung (nicht zwingend gesetzlich) kennen, also eine niedergeschriebene (vertragliche) Garantie, ein Produkt zu reparieren oder zu ersetzen. (Es kann sih auch um eine "vertragliche Zusicherung" handeln, das ist in unserem Fall aber unbedeutend).

"Guarantee" hat im Englischen nichts mit unserer Produktgarantie zu tun, sondern ist einfach eine Zusicherung on Eigenschaften oder synonym zu gebrauchen für unser "Versprechen".
 
Ich verstehe das auch so. Im Rahmen dieses Forums (und auch den FAQ) würde ich wohl aber eher kein weiteres Faß aufmachen. Im Ergebnis haben wir doch, so glaube ich jedenfalls, ein einheitliches Verständnis:

1.
Wer das Nexus One künftig hier in D mittels eines gewerblichen Händlers erwirbt, dem stehen zum einen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 433 ff. BGB) zu, zum anderen aber zusätzlich auch die von HTC (nicht: Google) eingeräumte "Warranty" (die ich mir mit dem Wort "Herstellergarantie" übersetzen würde).

Solche Käufer haben also im (hoffentlich nicht eintretenden) Schadensfall den potentiellen Vorteil, dass sie sich - je nach Belieben - an zwei verschiedene Anspruchsgegner wenden könnten, den Verkäufer (n.n.) und den Hersteller (HTC).

Gerade in den ersten sechs Monaten kann die in diesem Zeitraum noch relativ einfach durchzusetzende gesetzliche Gewährleistung (Stichwort: Beweislastumkehr) von einigen durchaus als vorteilhaft angesehen werden, da insbesondere diejenigen, die derzeit einen eigenen Import scheuen, es möglicherweise auch künftig als angenehmer empfinden, sich statt mit HTC mit dem (örtlichen) Verkäufer Ihres Vertrauens auseinanderzusetzen.

2.
Wer das Nexus One unmittelbar bei Google/USA erwirbt und eigenständig importiert, dem stehen die genannten gesetzlichen Gewährleistungsrechte wegen "territorialer" Nichtanwendbarkeit nicht zur Verfügung. Diesen Käufern stehen "nur" die von HTC im Rahmen der "Warranty" eingeräumten Rechte zu. Ob es sich hierbei nun um "Gewährleistung" handelt, oder aber um "Garantie", hat m.E. keinerlei inhaltliche Auswirkungen. Dies deshalb, da sich die Durchsetzung möglicher Ansprüche aus dieser "Warranty" eben auschließlich nach den darin enthaltenen Bestimmungen richtet, nach nichts anderem. Die deutsche Bezeichnung/ Übersetzung ist daher m.E. zwar interessant zu erfahren, aber im Ergebnis wohl nicht relevant.

3.
Spätestens nach 6 Monaten dürfte wohl von einem faktischen Gleichlauf der Schadensregulierung zu sprechen sein (wenn man denn in den ersten 6 Monaten überhaupt tatsächliche Unterschiede erkennen mag), da ab dann, aus den dargelegten Erwägungen, die deutsche Gewährleistung deutlich an Attraktivität eingebüßt hat.


Schönen Gruß
aykay
 

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