Gewährleistungsverweigerung wegen Software-Modifikation?

Nightly schrieb:
Böse Zungen behaupten, es gäbe nicht nur den Custom Binary Counter ... :cool2:

Und was behaupten diese Zungen? Höre ich jetzt ja zum ersten Mal...

Aber Leute wie Chainfire wären da meiner Meinung nach schon längst dahintergekommen.

Gesendet mit der Android-Hilfe.de-App
 
Wenn ich bisher bei meinem Samsung-Partner war, lief das so ab:
[*] Am Empfang sitzt ne "Tippse" (will sagen: fachfremd)
[*] Ich fülle ein Formular mit Adresse und Fehlerbeschreibung aus
[*] Die nette Dame ruft mich an, wenn das Gerät repariert ist.

Worauf ich hinaus will: Mir wurden nie blöde Fragen gestellt oder Andeutungen gemacht.
Dein "Techniker" ist wahrscheinlich schlicht und ergreifend ein A***loch, der jetzt noch herausstellen will, welch großartigen menschlichen Dienst er dir erwiesen hat.

(Oder mein Partner verstößt gegen seine Vereinbarungen mit Samsung - da es keine Klitsche ist, eher unwahrscheinlich)
 
field1987 schrieb:
Seit 2 Tagen gibts auch ne App die den Counter auf Null setzt. Nennt sich und kommt von Chainfire!
Triangle Away

Danke für den Hinweis, werd ich direkt antesten ;)

HTCDesire schrieb:
Zudem auch kein Dienstleister zu irgendeiner Leistung verpflichtet ist, Ansprechpartner bei Mängeln ist und bleibt der Verkäufer.
...nein, musst Du nicht, ich möchte dich nicht überstrapazieren :D

Was ich als Kunde - vom Verkäufer wie vom Dienstleister - jederzeit verlangen kann ist die Darstellung des Schadens, also eine Art "kleines Gutachten" sowie eine Auflistung der zu reparierenden Teile nebst der zu erwartenden Kosten, sofern ich selbst die Reparaturleistung aus eigener Kasse begleiche. Und selbst wenn dies über Gewährleistung/Garantie abgewickelt wird, habe ich das Recht zu erfahren, was an meinem Eigentum repariert/verändert wurde. In zivilisierten Ländern gehört dies zum üblichen Geschäftsgebahren.

MfG,
Nightly

Keine Angst, mein
post_thanks.gif
Button beisst nicht :D


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SGS II Firmware (ohne Branding): Original Firmwares & Leaks :scared:
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SGS II Provider Firmware (Deutschland): [Provider Firmware] DBT/XEU- branded
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Firmware (Österreich): Firmwares aller österreichischen Provider
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das war du meinst ist ein Kostenvoranschlag und wenns auf Garantie geht ein Reparaturbericht. Das ist richtig. Da aber der Servicedienstleister gesagt hat, dass er auch nicht gegen Geld repariert, braucht er keinen Kostenvoranschlag machen.
 
Hallo,hat das app jemand schon getestet?
 
Diese "Wiener Pratergeschichte" interessiert mich auch. :biggrin: Daher hier also mal die Garantiebestimmungen von Samsung Österreich für Mobiltelefone von deren Homepage.

Welcher dieser unten angeführten Garantiebedingungspunkte rechtfertigt
e i n d e u t i g die Gewährleistungs-/Garantieablehnung einer Hardwarereparatur durch den Samsung Techniker wegen allfälliger korrekt durchgeführter, funktionierender Firmwareflashes?


Original Garantiebedingungen Samsung Österreich von deren Homepage:

Garantieinformationen Samsung

Für die Einhaltung der Garantiebestimmungen und die Serviceabwicklung von Produkten aus dem Bereich Mobiltelefone zeichnet sich die Firma SAMSUNG Electronics Austria GmbH verantwortlich.
SAMSUNG Electronics Austria GmbH gewährt für dieses Produkt eine Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler für einen Zeitraum von
Vierundzwanzig (24) Monate für Produkte ab Kaufdatum 01.10.2006
Zwölf (12) Monate für Produkte vor Kaufdatum 01.10.2006
Sechs (6) Monate auf Zubehör - ausgenommen Zwölf (12) Monate für Bluetooth Headsets

Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf beim Fachhändler.
Die Haftung von SAMSUNG Electronics Austria GmbH und der von SAMSUNG Electronics Austria GmbH beauftragten Wartungsunternehmen beschränkt sich auf die Kosten für die Reparatur und/oder den Austausch der unter die Garantiebestimmungen fallenden Einheit.

  1. 1. Die Garantie gilt nur bei Vorlage des Kaufnachweises bestehend aus einem Original Kaufbeleg oder einem Kassenbeleg mit Angabe des Kaufdatums, des Händlernamens, der Modellbezeichnung, der Serien-/IMEI-Nummer und der Produktnummer.
    SAMSUGN Electronics Austria GmbH behält sich das Recht vor, Garantieleistungen zu verweigern, wenn diese
    Informationen nach dem Kauf des Produktes entfernt oder geändert wurden.
  2. 2. Garantiereparaturen müssen durch ein autorisiertes SAMSUNG Service Zentrum durchgeführt werden. Die Kosten für Reparaturen, die durch nicht autorisierte SAMSUNG Service Zentren durchgeführt wurden, werden nicht erstattet, und die Garantie erstreckt sich nicht auf Reparaturen oder Schäden, die durch solche Reparaturen entstehen.
  3. 3. Reparaturleistungen oder der Austausch im Rahmen dieser Garantie berechtigen nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn des Garantiezeitraums. Reparaturen und direkter Austausch im Rahmen dieser Garantie können mit funktionell gleichwertigen Austauscheinheiten erfolgen.
  4. 4. Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- oder Verarbeitungsfehler festgestellt werden.

    Die folgenden Punkte werden nicht durch die Garantie abgedeckt:
    Regelmäßige Prüfungs-, Wartungs-, Reparatur- und Austauscharbeiten aufgrund von normalem Verschleiß.
    Unsachgemäße Benutzung oder Mißbrauch, einschließlich - aber nicht ausschließlich darauf beschränkt - der Unterlassung, dieses Produkt für seinen normalen Zweck oder in Übereinstimmung mit den Gebrauchs- und Wartungsanweisungen von SAMSUNG zu benutzen.
    Aktualisierung von Software aufgrund von Änderungen der Netzwerkparameter.
    Benutzung des Produkts in Verbindung mit Zubehör, das nicht für die Verwendung mit diesem Produkt zugelassen wurde.
    Ausfall des Produktes aufgrund einer fehlerhaften Installation oder einer Verwendung, die nicht den gültigen technischen oder sicherheitsbezogenen Normen entspricht, oder aufgrund der Nichteinhaltung der Anweisungen im Produkthandbuch.
    Unfälle, höhere Gewalt oder Ursachen, die außerhalb des Einflußbereiches von SAMSUNG liegen, verursacht durch Blitzeinschlag, Wasser, Feuer, öffentliche Unruhen oder unzureichende Belüftung.
    Nichtgenehmigte Modifikationen, die am Produkt vorgenommen wurden, damit das Produkt örtlichen oder nationalen technischen Normen in Ländern entspricht, für die das Produkt von SAMSUNG ursprünglich nicht konzipiert wurde.
    Beschädigung des Akkus durch Überladen oder Nichteinhaltung der speziellen Anweisungen für den Umgang mit Akkus im Produkthandbuch.
    Reparaturen, die durch nicht autorisierte Service Zentren durchgeführt werden, zum Beispiel Demontage des Produkts durch eine nicht autorisierte Person.

    In folgenden Fällen werden von SAMSUNG keine Garantieleistungen erbracht:
    Die Modell-, die Serien-/IMEI-Nummer oder die Produktnummer auf dem Produkt wurde geändert, gelöscht, unkenntlich gemacht oder entfernt.
    Die Akkus wurden mit Ladegeräten aufgeladen, die nicht von SAMSUNG zugelassen sind. Ein Siegel am Akkugehäuse oder an den Akkuzellen wurde aufgebrochen oder offensichtlich manipuliert.

    Haftungsausschluß:
    SIM-Karte, gespeicherte Daten; SAMSUNG haftet weder bei Geräten, die unter die Garantie fallen, noch bei Geräten außerhalb der Garantie für den Verlust der SIM-Karte bzw. für den Verlust von Speicherdaten bei zurückgeschickten Produkten.
  5. 5. Die Rechte des Käufers nach der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung, d.h. die aus dem Kaufvertrag abgeleiteten Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer wie auch andere Rechte, werden von dieser Garantie nicht angetastet. Diese Garantie ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers und weder SAMSUNG noch seine Tochtergesellschaften oder die in diesem Garantiedokument aufgeführten Distributoren sind haftbar für Begleit- oder Folgeschäden oder für die Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungspflicht für dieses Produkt.
Rechtliche Hinweise Mobiltelefonie

Die Betriebszeiten können, abhängig von den Netz- und SIM-Karten Einstellungen, der Benutzung und den Umgebungsbedingungen, stark variieren. Einige Funktionen sind SIM-Karten- und/oder netzabhängig.
Die Verwendung von SAMSUNG Original Zubehör ermöglicht den bestmöglichen Betrieb Ihres SAMSUNG Mobiltelefons unter den verschiedensten Einsatzbedingungen.
Bitte klären Sie die Verfügbarkeit von MMS, WAP und M-Commerce-Diensten mit Ihrem Netzbetreiber, Ihrem GPRS- bzw. WAP-Diensteanbieter und/oder Ihrem Händler. Bitte beachten Sie, dass MMS-Dienste sowohl vom jeweiligen Netz als auch von der Kompatibilität der verwendeten Geräte und der unterstützten Inhaltsformate abhängig sind. Informationen zur Verfügbarkeit von Roaming-Vereinbarungen erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Java und alle auf Java basierenden Marken sind Marken oder eingetragene Marken von Sun Microsystems, Inc
 
@effloresce: Sehr schön und ausführlich, auch wenn der bemühte Nutzer das ebenso hundertfach im Netz finden könnte. Aber scheinbar ist das ein Thema, bei dem sich Endverbraucher regelmäßig schwer tun.
effloresce schrieb:
Wenn Samsung z.B. festlegt, dass durch Softwareveränderung die Garantie erlischt, dann ist das eben so.
Das Signalwort in diesem Satz: "WENN“
Wie vorab erwähnt, ich sehe das nirgendwo geschrieben. Und die Garantie, die Samsung mir beim Kauf erteilt, ist für sie bindend, da gibt es auch nichts zu rütteln.

@robomobile: Das geht mit meiner Aussage/Frage einher, die Bestimmungen für D sind analog.

Edit: Erinnert sich noch jemand an diese Aktion?
http://goo.gl/1X5F6
Das widerspricht ja dem Verhalten, die Verwendung von Custom ROMs mit Garantieverlust zu bestrafen. Oder: Samsung hofft, dass dadurch länger aktuelle Software auf ihren Geräten läuft, ohne diese selbst entwickeln zu müssen. Ich sage nur Galaxy S und ICS...
 
Zuletzt bearbeitet:
Andromepat schrieb:
@effloresce: Sehr schön und ausführlich, auch wenn der bemühte Nutzer das ebenso hundertfach im Netz finden könnte. Aber scheinbar ist das ein Thema, bei dem sich Endverbraucher regelmäßig schwer tun.

Das Signalwort in diesem Satz: "WENN“
Wie vorab erwähnt, ich sehe das nirgendwo geschrieben. Und die Garantie, die Samsung mir beim Kauf erteilt, ist für sie bindend, da gibt es auch nichts zu rütteln.

@robomobile: Das geht mit meiner Aussage/Frage einher, die Bestimmungen für D sind analog.

Edit: Erinnert sich noch jemand an diese Aktion?
http://goo.gl/1X5F6
Das widerspricht ja dem Verhalten, die Verwendung von Custom ROMs mit Garantieverlust zu bestrafen. Oder: Samsung hofft, dass dadurch länger aktuelle Software auf ihren Geräten läuft, ohne diese selbst entwickeln zu müssen. Ich sage nur Galaxy S und ICS...

Tja leider habe ich das nicht aus dem Netz kopiert. Ich arbeite selber in der Mobilfunkbranche und erlebe täglich Kunden, die selbst ein Displaybruch kostenlos repariert haben wollen. Ausreden wie "Handy war in der Handtasche, als ich es rausgeholt habe, war das Display gesplittert" haben wir hier zugenüge. Viele wissen einfach nicht das der Unterschied ist. Ob Samsung eine Garantie ablehnt, weil eine Custom Rom aufgespielt wurde, kann ich nicht sagen. Wenn der Counter auf Null gesetzt wird und die ursprüngliche FW aufgespiekt wurde, seh ich da kein Problem. So die Theorie...
 
Daß sich die Hersteller vor nachweislich ungerechtfertigten Gewährleistungs-/Garantieansprüchen zunehmend besser schützen wollen (auch mittels Kontrolle durch Flashcounters), ist mir schon klar. Damit habe ich auch prinzipiell kein Problem.
Denn wenn ich mein Teil selbst falsch flashe und bricke, dann habe ich halt auch die Konsequenzen/Kosten für die Wiederinstandsetzung zu tragen. Ebenso, wenn ich mein Teil durch Gewalteinwirkung beschädige. Ist so. Dafür gibt´s Versicherungen, wenn man sie will. Daß es manche dann trotz Eigenschuld wissentlich immer noch probieren über Gewährleistung oder Garantie repariert zu bekommen ist natürlich nicht in Ordnung und zwingt die Hersteller zum Handeln durch mehr und bessere Kontrollen.

Nur bleibt für mich die Frage nun immer noch offen, ob nun schon die gesamte Garantie erlischt, alleine durch korrektes rooten/flashen einer passenden stinknormalen Firmware. Obwohl die passende stinknormale Firmware ja nachweislich keinen Hardwareschaden am Gerät verursachen kann. Overclockingfirmwares klarerweise ausgenommen!
Denn eigentlich möchte ich mir die Arbeit des wiederherstellens in den "Fabrikszustand" im Gewährleistungs-/Garantiefall (vorausgesetzt berechtigt) gerne sparen, wenn´s nicht notwendig ist - rein rechtlich gemäß den gültigen Gewährleistungs-/Garantiebestimmungen.

Und: Das Gewährleistungsrecht finde ich zumindest für die ersten 6 Monate für den Kunden gar nicht so schlecht, gerade wegen der Beweislastumkehr. Nach 6 Monaten allerdings ist´s dann wohl wirklich nicht mehr viel wert.
 
Dito! :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also das Handy auf den Stock-Zustand zu bringen ist eine Sache von 5 Minuten. Ich weiß jetzt nicht, wo da der Aufwand ist. Und alles Vorherige kann man per CWM sichern.
 
Mag schon sein, daß das "abschminken" nicht sooo lange dauern würde. Alerdings die Wiederherstellung später bestimmt. Denn ich setze dann neu auf und verwende nicht TB o.ä. Und falls mir auch einmal mein USB Anschluß kaputt gehen sollte - was ich nicht hoffe, will ich einfach nur den USB-Anschluß rasch und unbürokratisch repariert/getauscht bekommen und nichts anschließend neu aufsetzen müssen. Vorallem dann, wenn der Hersteller gar nicht verlangt und nicht verlangen darf, daß ich dort im fabriksneuen "Frack" erscheine... :)

Und nachdem hier niemand mir einen Punkt aus den Garantiebestimmungen nennen kann und/oder mit dem Finger drauf zeigt, warum ich beim Samsung Service im "Frack" erscheinen soll, nehme ich an, daß das nicht so heiß gegessen wird wie mancherorts hier gekocht.
 
Zuletzt bearbeitet:
effloresce schrieb:
Ich arbeite selber in der Mobilfunkbranche und erlebe täglich Kunden, die selbst ein Displaybruch kostenlos repariert haben wollen. Ausreden wie "Handy war in der Handtasche, als ich es rausgeholt habe, war das Display gesplittert" haben wir hier zugenüge.

Man kann sich bei den vielen "ehrlichen" Kunden bedanken, die durch Eigenverschulden, Reparaturen auf Garantie abwickeln wollen.

Ich kann den Herstellern absolut keinen Vorwurf machen, wenn eine Reparaturen auf Garantie abgelehnt wird.

Der Leittragende ist natürlich der Ehrliche, aber das dürfte die Minderheit sein.
 
@ robomobile: Der Hersteller kann und darf im Zuge der Garantie verlangen wozu er Laune hat. Wenn dein Handy aus der Reperatur kommt, spielst du das CWM Backup wieder ein und alles ist wie vorher. Da muss nichts manuell mit TB gemacht werden. Wenn du die gegebenen Möglichkeiten nicht nutzen willst, ist das dein Pech und nicht das Problem von Samsung.

Wenn Samsung dir aber die Garantie wegen genannter Gründe verweigert und dieses im System vermerkt, wirst du dort für das Handy nie wieder eine Garantieleistung gewährt bekommen.

Also einmal 5 Minuten investieren oder eben alles selber zahlen.
 
Ich glaube nicht, daß das die Minderheit ist. Ein paar mehr Anständige gibt´s ja doch noch auf dieser Welt, und die müssen sie auch retten. :)

"Ich kann den Herstellern absolut keinen Vorwurf machen, wenn eine Reparaturen auf Garantie abgelehnt wird."

Nein, so kann man das aber auch wieder nicht sagen. Wenn der Hersteller oder Service Partner aus Willkür ablehnt, ist das absolut nicht ok und nicht korrekt. Wenns eine berechtigte Ablehnung durch Selbstverschulden ist, dann ist´s ok. Dies wird dann auch jeder Kunde akzeptieren (müssen).

Aber bei so viel negativ vorgelebter Polit- und Wirtschaftsgaunerei ist halt manch kleiner, einfacher Bürger mit vielleicht schwachem Charakter mitunter auch versucht...leider. :o

@Thoddü: Gut schön. Mit dem Werkszustand brauche ich bestimmt nicht zu streiten oder diskutieren.

Dennoch: Bitte zeig mir das österr. gültige Gesetz zu den Garantiebestimmungen betreffend Hard-/Software wo drinnensteht, daß der Hersteller nachträglich verlangen kann "wonach ihm lustig ist" und daß er seine schriftlich veröffentlichten Garantiebedingungen jederzeit mündlich "nach Lust und Laune" für ungültig erklären kann bzw. sie mündlich im Nachhinein abändern oder ergänzen kann "nach Gutdünken".

Und bitte hör´ jetzt auf zum "schwätzen" :smile:, sondern gib mir einen oder mehrere Link(s) zu dem österr. Gesetz. Danke.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@robomobile
Du hast zwar selbst die "Garantiebestimmungen" hier veröffentlicht, aber leider nicht verstanden, wie man aus deinen Folgebeiträgen ableiten muss.
 
Thoddü;2743805 schrieb:
Wenn Samsung dir aber die Garantie wegen genannter Gründe verweigert und dieses im System vermerkt, wirst du dort für das Handy nie wieder eine Garantieleistung gewährt bekommen.
Wenn das Handy kein halbes Jahr alt ist, müssen Hardwarefehler unabhängig von der installierten Software repariert werden, ausser Samsung könnte beweisen, dass die Software schuld am Hardwaredefekt ist. Und das können sie nunmal nicht (da die Software nicht schuld ist).

Wenn das Gerät keine 6 Monate alt ist und die Reperatur abgelehnt wird, einfach nochmals an den Händler einschicken mit Verweis auf die Gewährleistung und das man auf kostenlose Reperatur oder Beweis des Selbstverschuldens besteht.

Wenn das Gerät über 6 Monate alt ist, hat man da leider schlechte Karten, ausser man kann nachweisen, das der Fehler nicht durch die Software entstanden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ robomobile: Ich hab nur von den Sätzen in deinen Beiträgen gesprochen. Nachträglich darf der Hersteller das natürlich nicht.

Glücklicherweise gibt es Händler wie Amazon, gegen welchen die Gewährleistungsansprüche immer bestehen. Und so kulant wie Amazon ist, dürfte man dort wenige Probleme bekommen. Ist natürlich nicht bei jedem Händler so.
 
@Thoddü: Danke für deine Antwort. Das wars. Für mich bist du in Gewährleistungs-/Garantiefragen aus dem "Rennen". :biggrin:

@HTCDesire: Bitte schreibe mir konkret und detailliert, was ich nicht verstanden habe. Ich bin kein Rechtsanwalt, kein Jurist, kein Justizminister.
Bin gerne lernfähig. :biggrin:
 
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