Gewährleistungsverweigerung wegen Software-Modifikation?

robomobile schrieb:
Wo bitte steht im Wortlaut im Originaltext, dass ich sofort, automatisch, endgültig und unwiderruflich die gesamte Garantie verliere durch Firmwareflashes?

Womit flasht man? Mit Odin!
Ist Odin ein von Samsung für den Consumer genehmigtes Programm? Natürlich nicht!
Was sagt Samsung über die Verwendung nicht autoriserter Software? Garantieverlust.

Selbiges dürfte dann auch für CWM und ähnliche Tools gelten.

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effloresce schrieb:
Besonders wirtschaftlich ist das ja nicht für das Unternehmen. Wir als Händler machen das nur, wenn wir einen Kaufrücktritt / Wandlung beim Hersteller durchsetzen können. War der Artikel schon zweimal defekt?

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Das ist der Grund warum immer mehr Leute keine Lust mehr auf Läden haben... Amazon ist schneller, auf Anfragen sind Antworten kompetenter und jeder Kunde ist sich der Kulanz bewusst und zahlt deswegen auch gerne mal 20€ mehr. Ob das unwirtschaftlich ist? Naja, der Erfolg gibt Amazon recht. Der einzige Grund warum ich Fernseh und Radio Technik bei einem lokalen Händler kaufe ist die Tatsache, dass ich weiß, dass die Kulanz größer ist, als die gesetzliche Gewährleistung. Ich bin der Meinung, dass sich das für den Laden gelohnt hat und auch weiterhin lohnt. ;)


Zur Samsung Klausel auf Seite 10: Wer eine Custom Rom nutzt, sollte einen Defekt, welcher durch die Rom entstanden sein könnte mit Eiern gegenüber treten und akzeptieren, dass man 400€ in den Sand gesetzt hat. Ich fände es auch nicht berauschend wenn irgendwelche Helden ihren selbst verursachten Schaden (z.B. durch das Flashen der falschen Rom (galaxy s Rom aufs galaxy s2)) auf mich abwelzen würden... aber so armseelig ist das Volk... und wer nicht vollständig verblödet ist, bekommt auch seine Garantie Ansprüche durch, seien sie noch so unberechtigt...

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"Was sagt Samsung über die Verwendung nicht autoriserter Software? Garantieverlust."

Nein. Das sagt Samsung so definitiv nicht. Jedenfalls nicht in den Unterlagen die mir zur Verfügung stehen (Handbuch, Garantiebedingungen beigelegt, Garantiebedingungen Homepage).

Und nur weil man fortwährend etwas unrichtiges schreibt, wird´s auch nicht richtiger.

Um aber wieder zur Ausgangssituation der erzählten Geschichte im Post 1 zurückkehren -

Ein korrektes Verhalten des guten Samsungtechnikers hätte ich mir so vorgestellt:

Er nimmt das Gerät entgegen, stellt Firmwareflashes fest, macht den Kunden darauf aufmerksam (auch auf die neuen Bestimmungen - was immer da drinnenstehen mag), und bietet eine mitunter kostenpflichtige Prüfung des Schades an. Mit dem Hinweis, daß die Begutachtung/Reparatur nur dann kostenfrei auf Garantie erfolgt, wenn feststeht, daß die Custom Rom nicht schuld am Mangel/Defekt ist.
Wenn doch erfolgt die Reparatur auf Kosten des Kunden bzw. gegen Kostenersatz der Geräteprüfung/Begutachtung. Mit Kostenschätzung oder ev. kostenpflichtigem KV.

Aber den Kunden wegzuschicken mit sinngemäß Was? Geflasht? Keine Garantie mehr!!! Und reparieren gegen Bezahlung tun wir auch nicht! ist als Servicestelle nicht nur ungeschickt, sondern imho so auch nicht rechtens im Sinne des Garantievertrages bzw. als Servicedienstleister.

Nur wird aber wohl auch kein vernünftiger Mensch wegen €400,- einen jahrelangen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Außer es ist jemandem extrem langweilig.

So, und jetzt: Ich habe fertig. :biggrin:
 
Ich finde jetzt wird es langsam lächerlich.

robomobile schrieb:
Originaltext Samsung S10:
"Verwenden Sie nur von Samsung zugelassene Software.
Raubkopien und illegale Software können Schäden
und Fehlfunktionen verursachen, die nicht von der
Herstellergarantie abgedeckt sind."

Das ist doch aus Deinen Post oder?

Edit: Es ist fraglich ob ein Gewährleistungsanspruch besteht wenn ein wie auch immer gearteter Hardwareschaden besteht und ein nicht genehmigter Softwareflash nachgewiesen werden kann. Von Seiten der Beweislast würde ich wenn ich Samsung wäre feststellen das der Hardwareschaden aufgrund des Flash entstanden ist und dann liegt es wieder beim Kunden das Gegenteil zu beweisen.

Im Garantiefall ist nach meiner Meinung noch leichter für Samsung mit der gleichen Begründung die Leistung auszuschlagen.

Im Rechtstreit würde ich als Richter mich nach der Glkaubwürdigkeit des Kunden fragen der sich nicht an die Garantiebediungungen hält und dann was will...

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Garantiebedingungen schrieb:
Ausfall des Produktes aufgrund einer fehlerhaften Installation oder einer Verwendung, die nicht den gültigen technischen oder sicherheitsbezogenen Normen entspricht, oder aufgrund der Nichteinhaltung der Anweisungen im Produkthandbuch.

Handbuch Seite 10 schrieb:
Verwenden Sie nur von Samsung zugelassene Software.

Der Flash einer CustomRom ist gleichbedeutend mit der Nichteinhaltung der Anweisungen im Produkthandbuch.

Nur wird aber wohl auch kein vernünftiger Mensch wegen €400,- einen jahrelangen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Außer es ist jemandem extrem langweilig.
Rechtsstreite gibt es deswegen nicht, weil die Garantiebedingungen so formuliert sind, das Samsung genug Punkte findet um die Garantie ausschließen zu können.

Edit: Es ist fraglich ob ein Gewährleistungsanspruch besteht wenn ein wie auch immer gearteter Hardwareschaden besteht und ein nicht genehmigter Softwareflash nachgewiesen werden kann. Von Seiten der Beweislast würde ich wenn ich Samsung wäre feststellen das der Hardwareschaden aufgrund des Flash entstanden ist und dann liegt es wieder beim Kunden das Gegenteil zu beweisen.
Bei der Gewährleistung liegt die Beweislast aber in den ersten 6 Monaten beim Händler. Heißt der müsste beweisen das es durch den Softwareflash entstanden ist, was aber kaum zu beweisen ist. Da hat der Käufer rechtlich gesehen die besseren Karten.
 
Zuletzt bearbeitet:
cp2306 schrieb:
Bei der Gewährleistung liegt die Beweislast aber in den ersten 6 Monaten beim Händler. Heißt der müsste beweisen das es durch den Softwareflash entstanden ist, was aber kaum zu beweisen ist. Da hat der Käufer rechtlich gesehen die besseren Karten.

Ich weiß wohl das die Beweislast eigentlch beim Hersteller liegt. Würdigt man im Rechtstreit allerdings den Umstand das der Kunde sich schon nicht an die Vorgaben gehalten hat könnte ein Gericht durchaus ohne technischen Beweis der Herkunft des Defektes gegen den Kunden entscheiden.

Aber hätte würde könnte... Bisher haben ja viele User eher positive Erfahrungen mit dem Support gemacht trotz Flash und Root, dem JIG sei Dank.
 
robomobile schrieb:
Aber den Kunden wegzuschicken mit sinngemäß Was? Geflasht? Keine Garantie mehr!!! Und reparieren gegen Bezahlung tun wir auch nicht! ist als Servicestelle nicht nur ungeschickt, sondern imho so auch nicht rechtens im Sinne des Garantievertrages bzw. als Servicedienstleister.

Gegenüber Samsung kann das eine Vertragsverletzung zwischen der Servicestelle (wenn sie nicht direkt zu Samsung gehört) und Samsung sein. Hier kann es vertragsrechtliche Konsequenzen geben.
Welcher rechtliche Zusammenhang besteht aber zwischen einer beliebigen Servicestelle und dem Kunden?
Du sagst, der Servicepartner müsse die Reparatur druchführen. Wo steht das in den Garantien?
Wo steht das ein Servicedienstleister rechtlich verpflichtet ist zu reparieren?
Letztlich ist dein Wissen auch nur Halbwissen, zusammegelesen aus Garantiebedingungen, Bedienungsanleitung und einem guten Schuss gesunden Menschenverstand.

Solange du das nicht belegen kannst, bist du mit deiner Behauptung wohl "aus dem Rennen", um mal deine Worte zu benutzen. ;)

LG
onlaine
 
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Eine letzte Frage:

Wie ist das eigentlich mit dem Download und der Verwendung von Apps in Bezug auf die konkreten Garantiebestimmungen von Samsung? :D

Darf ich, um die Gewährleistung und Garantie nicht zu gefährden, nur die Apps aus dem Samsung AppStore downloaden und nützen? Weil diese Apps sozusagen zu der von Samsung zugelassenen Software zählen. (?)

Heißt das, dass jeglicher App Download aus dem Androidmarket automatisch meine Gewährleistung/Garantie in toto null und nichtig macht, da diese Software nicht von Samsung zugelassen und nicht genehmigt wurde, und auch schädlich sein kann bzw. Schäden anrichten kann?

Heißt das, ich bin jetzt auch schon ohne Root, ohne Flash ein androidaler Kulanzfall?
 
Da man mit den Nicht-Root-Apps keine systemimanenten Änderungen durchführt, spielen diese bezüglich der Garantiebedingungen keine Rolle.
An der Rom, bzw. dem Smartphone/Mini-Notebook wird nichts verändert.

Du suchst das Haar in der Suppe, das mittlerweile über "one billion"-mal gelöffelt wurde. Also scheint es ok zu sein:thumbsup:
 
Ich stelle mal paar kurze Fragen:
Von wem kommt Odin?
Von wem kommt der donload-modus?
Von wem kommen die geleakten fws?
Denkt mal ueber die fragen nach.
Faellt euch ne Antwort ein?
Weiter nachdenken.
 
  • Danke
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@onlaine !!! Wäre auch für dich nicht so schwer gewesen zu recherchieren.
Dann hättest dir die Flamerei gegen mich ersparen können. :)

Samsung Electronics Customer Service Plaza in Wien

Die Customer Service Plaza im Herzen von Wien ist ein neuartiges, exklusives Service Center für alle Samsung Electronics Produkte.

Neben fachgerechten Reparaturen werden in der Customer Service Plaza auch Dienstleistungen wie Gerätewartung angeboten. Samsung-Originalzubehör für alle Produktgruppen kann hier ebenfalls bezogen werden.

Möglichkeiten in der CSP - Leistungsumfang

1)
Reparaturannahme für alle in Österreich erworbene Produkte
2)
Kleinere Sofortreparaturen in Ihrem Beisein nach Möglichkeit und Ersatzteilverfügbarkeit (z.B.: Softwareupdates,…)
3)
Persönlicher Benutzersupport und Erklärung der Gerätefunktionen
4)
Bezugsmöglichkeit von Samsung Originalzubehör für alle Produktgruppen oder Bestellung von nicht vorrätigem Zubehör
5)
Gerätewartung zur Erhöhung der Lebensdauer Ihres Samsung Gerätes (z.B.: Tausch von Verschleißteilen bei Druckern,..)

Kontaktmöglichkeiten und Öffnungszeiten

Adresse:
Samsung Service Plaza GmbH
Praterstraße 50
A-1020 Wien

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9:00 – 18:00
Samstag: 9:00 – 17:00

Mail: Kontaktformular
Telefon: 0810 – 72 67 864 (0,07 €/Min)
 
onlaine schrieb:
Welcher rechtliche Zusammenhang besteht aber zwischen einer beliebigen Servicestelle und dem Kunden?
Du sagst, der Servicepartner müsse die Reparatur druchführen. Wo steht das in den Garantien?
Wo steht das ein Servicedienstleister rechtlich verpflichtet ist zu reparieren?
http://samsung.de/de/support/garantiebedingungen.aspx
Garantiereparaturen müssen durch einen autorisierten Vor-Ort Service Partner bzw. ein autorisiertes Service-Zentrum durchgeführt werden.

Edit: 2 late
 
Snake3 schrieb:
Ich stelle mal paar kurze Fragen:
Von wem kommt Odin?
Von wem kommt der donload-modus?
Von wem kommen die geleakten fws?
Denkt mal ueber die fragen nach.
Faellt euch ne Antwort ein?
Weiter nachdenken.

Was willst du uns damit sagen?

Im Falle von Odin und Download-Mode sind dies Tools die sicherlich von Servicemitarbeitern oder dem Hersteller benötigt werden. Nur weil der Kunde sie auch kennt und selber nutzt heißt das nicht das Dr das auch offiziell darf.

Tja und die gleakten Firmwares sind natürlich eine Sache hier bedient sich Samsung der geneigten Geeks und Nerds als Betatester. Aber wird dies Samsung daran hindern Garantie auszuschlagen wenn es mal schief geht? Fragwürdig.

Beispiel dafür sind auch die Geräte die Samsung dem Cyanogen-Tesam gesponsort hat. Ich glaube trotzdem nicht das Samsung damit auch ein CM-ROM als offiziell ansieht.

Nicht alles was geht darf eben auch....

@robomobile: Deine letzten Äußerungen haben dich als das identifiziert was du dem TE schon vorgeworfen hast. Dazu fällt mir nur eins ein

Plonk.png
 
  • Danke
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Hört! Hört! Diese Information wird aktuell im SGS Forum hier an Erstflasher und Anfänger hinausgegeben. Man beachte den letzten fett markierten Absatz.

@psytec: Vielen herzlich Dank für den "Silberfisch"! Fühl mich direkt geehrt. :thumbsup:


Thema Garantieverlust oder nicht...
(Thx Donald Nice!)

Fakt ist: Wir müssen zwischen Software- und Hardwaregarantie unterscheiden.

Bei einem Flash einer nicht von Samsung veröffentlichten Firmware/Kernel (Beta, CustomRom, CustomKernel) innerhalb der Garantiezeit erlischt die Softwaregarantie. Demnach würde Samsung das Gerät nicht umsonst reparieren, sofern sie dieses nachweisen können. Ein Gerät, welches definitiv nicht mehr startet (auch nicht mithilfe eines FactoryResets), kann auch vom Support nicht wieder zu starten gebracht werden ohne es neu zu flashen. Dann wäre ein Fremdverschulden nicht mehr nachweisbar.
Das flashen einer zum Originalfirmware-passenden ProductCode stellt auch die Softwaregarantie wieder her, da es beim SGS keinen Counter gibt, der nachweisen könnte, dass zwischendurch eine andere Firmware installiert war (sofern der ProductCode nicht verändert / zurück zum Originalcode geändert wurde).

Die Hardwaregarantie erlischt auch beim flashen nicht, sofern durch das Flashen keine Hardwarebeschädigung ensteht, und selbst wenn ist das vermutlich kaum nachweisbar!
 
Im Prinzip stellt sich doch nur die Frage der Kausalität: Wer hat was getan und welcher Schaden ist daraus entstanden?
Dann folgt der menschliche Teil: Wildes Fingerzeigen in die Runde....

Anderes Bsp: Elektronik ist nicht gut auf Wasser zu sprechen, Wasser kann sie zerstören. Darf ich mein Handy also nicht ins Badezimmer legen?
Die Reparatur einer USB-Buchse wegen CR ablehnen, juristisch nach wie vor wacklig.
 
Andromepat schrieb:

Das heißt, das ICH Garantiearbeiten nur bei autorisierten Servicestellen durchführen darf, was ja auch normal ist. Sonst gehe ich in die nächste Hinterhofkaschemme und las es da auf Garantie reparieren... :thumbdown:

Dein Zitat bezieht sich auf mich als Endkunden, nicht auf den Zwang zur Reparatur. (Die Garantie ist die Regelung zwischen Samsung und mir und betrifft die Servicestelle nur aus syntaktischer Sicht) Also leider keine passende Lösung...

Getapatalked mit meinem Commodore C64
 
robomobile schrieb:
Die Hardwaregarantie erlischt auch beim flashen nicht, ....
Nette Wortschöpfung von dir.
Es ist ja recht amüsant, welche Phantasiegebilde hier enstehen und welche mannigfaltigen Auslegungen von Recht und Gesetz hier kundgetan werden. - Leider ist das alles nur Wunschdenken. Zumindest in Deutschland gibt es ein BGB und darin ist alles geregelt, was mit Schaden, Mängel usw. und Wiedergutmachung (mal grob gesagt) zu tun hat.

Es gibt weder den Begriff Hardwaregarantie, genausowenig wie es eine Scheibenwischergarantie oder Kindersitzhalterunggarantie oder Bügeleisenverlängerungsschnursteckergarantie gibt. Wer qualifiziert etwas dazu beitragen möchte, sollte sich rechtlich über die Begriffe Garantie und Gewährleistung von seinem Rechtsanwalt aufklären lassen, wenigstens soweit, dass er es ansatzmäßig versteht.
Damit dürfte dann auch schlüssig sein, dass durch nicht gemäß des Benutzerhandbuchs vorgenommenen Änderungen der Firmware jegliche Ansprüche gegenüber Samsung oder dem Händler erloschen sind.
Zudem, das noch am Rande, erlischt auch die Zulassung, dass das Telefon im Netz überhaupt betrieben werden darf.
 
Debkt doch mal weiter.
Keine Lust immer alles vorzukauen
Samsung koennte den Bootloader locken - tun sie nicht.
Sie koennten das resetten deaktivieren usw.
Sie tun es nicht. Einfach darueber .al nachdenken - und laenger als 10 Min Danke.
 

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