Google Bewegungsprofil - Auswertung durch Experten ?

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trk

trk

Dauergast
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Hintergrund:

am 05.07.16 fuhr mir jemand in mein Auto.
Tatsache ist: ich stand auf der Strasse.
Er behaupett: ich fuhr von einem Gehweg runter.

Knackpunkt: am Unfallort bestritt er seine Schuld nicht, weswegen keine Polizei gerufen wurde.

Mein Google Bewegungsprofil könnte meine Version bestätigen.
Frage: weiss jemand von einem ähnlichen Fall bei welchen das Google Bewegungsprofil zur Klärung einer solchen Sache verwendet wurde ?
 
*push*
Sorry, hoffe das ist erlaubt.
Das Thema ist nicht so ganz unwichtig für mich.
 
Tipp: Frag nen Anwalt.

Denn das geht in die Rechtsberatung und die gibt es hier nicht.
 
Ich sehe hier nur die Frage nach Erfahrungen und keine Anfrage nach Beratung...
 
  • Danke
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mal ganz davon abgesehen , so auf den Zentimeter genau wird das auch google nicht bestimmen können
 
Gut, dann meine praktische Erfahrung: Der Standortverlauf ist, GPS vorausgesetzt, bis auf 5 Meter genau. Wie soll das den Gehweg von der Straße unterscheiden?

  • Standard Positioning Service (SPS) ist für jedermann verfügbar und erreichte eine Genauigkeit (engl. accuracy) von ca. 15 m horizontal (in 95 % der Messungen). Nach stetigen Verbesserungen vor allem durch den sukzessiven Ersatz älterer Satelliten durch Nachfolgemodelle wird aktuell eine Genauigkeit von 7,8 m garantiert (in 95 % der Messungen) bzw. 4 m RMS (root mean square, Standardabweichung).[26] Diese Genauigkeit gilt jedoch nur für das abgestrahlte Signal im Raum und beschreibt keinen 2D- oder 3D-Fehler. Dazu kommen noch die Empfänger- und Umgebungsfehler wie Empfängerrauschen, Troposphärenfehler, Softwarefehler, Mehrwegesignale usw.
    Im Mai 2000 wurde eine künstliche Ungenauigkeit vom US-Militär abgeschaltet; davor betrug die Genauigkeit 100 m. Mit der vierten Ausbaustufe soll in Krisen- bzw. Kriegsgebieten eine künstliche Verschlechterung (Selective Availability) durch lokale Störung des Empfangs verwirklicht werden.
  • Precise Positioning Service (PPS) ist der militärischen Nutzung vorbehalten und auf eine Genauigkeit für das Signal im Raum von 5,9 m (in 95 % der Messungen) bzw. 3 m RMS ausgelegt.[27] Diese Signale werden verschlüsselt ausgestrahlt.

Mir kommt es immer mehr so vor, als wenn die Leute glauben bei CSI wird die Realität gezeigt.
 
das kann nur durch Sachverständigengutachten geklärt werden. Dafür müsstest Du einen geeigneten Gutachter finden, der die Daten auswerten kann. Ob die Daten allerdings für eine so exakte Standortbestimmung ausreichen, kann leider auch nur ein Gutachter feststellen. Für den Fall eines Rechtsstreits sollte das Gutachten unbedingt von einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter mit Spezialkenntnissen auf diesem Gebiet erstellt werden. Gutachterlisten gibt's bei den IHK's und den Handwerkskammern
 
trk schrieb:
Hintergrund:

am 05.07.16 fuhr mir jemand in mein Auto.
Tatsache ist: ich stand auf der Strasse.
Er behaupett: ich fuhr von einem Gehweg runter.

Knackpunkt: am Unfallort bestritt er seine Schuld nicht, weswegen keine Polizei gerufen wurde...

Bei jedem Unfall spüre ich automatisch Schmerzen im Nackenbereich :rolleyes:, daher lasse ich bei derartigen Geschehnissen immer die Polizei kommen!
Bei "nur kleiner Sachschaden Unfällen" kommt die Polizei nämlich erst gar nicht!
 
  • Danke
Reaktionen: Lopan
mrrbr schrieb:
Gut, dann meine praktische Erfahrung: Der Standortverlauf ist, GPS vorausgesetzt, bis auf 5 Meter genau. Wie soll das den Gehweg von der Straße unterscheiden?

Indem das die Auswertung des Profils ergibt, das ich keine x Minuten, sondern 20-40 Sekunden dort stand.

Eine Anfrage (ADAC Plus Mitglied) an einen RA für Verkehrsrecht ist raus.
Eine Rechtsschutzversicherung ist auch vorhanden.

Das Problem bei der Sache ist wohl, das hier sowohl Verkehrs- als auch IT Bereiche berührt werden und die wenigsten Verkehrsrechts Anwälte mit letzterem Erfahrungen gemacht haben.
[doublepost=1468937445,1468936959][/doublepost]
once upon a time schrieb:
Bei jedem Unfall spüre ich automatisch Schmerzen im Nackenbereich :rolleyes:, daher lasse ich bei derartigen Geschehnissen immer die Polizei kommen!
Bei "nur kleiner Sachschaden Unfällen" kommt die Polizei nämlich erst gar nicht!

Sachschaden am gegnerischen Fahrzeug: ~9.000 € (einmal vom Frontkotflügel über beide Türen zerkratzt, er fuhr nach Aufprall weiter).
Sachschaden an meinem Fahrzeug: ~ 2.700 €.

Ein KfZ Sachverständiger ist ja hier nicht der richtige Ansprechpartner, wäre somit die Frage welcher Sachverständige diese Google Bewegungsdaten auswerten könnte... und was das denn ggf. überhaupt bringt....
 
Ich wollte Dir damit nur mitteilen, dass ich grundsätzlich immer die Polizei dazu hole!
 
Anhand der Verformungen an beiden Pkws ist auch zunächst ein schlichtes Unfallrekonstruktiongutachten möglich und evt zielführend
 
Ok, die ADAC Rechtsberatung sagt: bei einem Gerichtsverfahren müsste ich bzw. mein Anwalt ein
once upon a time schrieb:
Ich wollte Dir damit nur mitteilen, dass ich grundsätzlich immer die Polizei dazu hole!

So habe ich das auch verstanden :)
Werde ich ab sofort auch tun....

Btw: der ADAC Rechtsexperte hat geantwortet: es könne vor Gericht ein Beweisstellungsantrag eingereicht werden wodurch das Gericht einen Sachverständigen ernennen würde.
lt. meiner Versicherung läuft es aber auf eine "Haftungsteilung" hinaus: sofern die gegnerische Versicherung nur 1% anerkennt, komme ich aus der Nummer mit lediglich ab 2017 erhöhten Versicherungsbeträgen raus.
Das ganze wird sich wohl aber noch 1-1,5 Wochen hinziehen...
 
Blödsinn, ein selbständiges Beweisverfahren verzögert massiv jegliche Schadensregulierung. Schneller, besser und billiger wäre
a) du bezifferst deinen Gesamtschaden und gibst ihn der gg Haftpflichtversicherung zur Zahlung auf. Erfolgt keine fristgerechte oder keine vollständige Zahlung erhebst du Klage gg den Fahrer und den Halter sowie gegen die gegnerische HPflVers. In der Klageschrift schilderst du deine Version des Unfallhergangs und benennst als Beweismittel dafür: Einholung eines Sachverständigengutachtens (GA wird auch hier vom Gericht bestellt) oder
b) du teilst Deiner Haftpflichtversicherung mit dass die gegnerische Unfallschilderung unzutreffend ist und die HaftpflVers NICHT zahlen soll. Dann muss der Gegner Klage erheben und die Richtigkeit seines Sachvortrags beweisen. Bei a) zahlt die Rechtsschutz, bei b) deine Haftpflicht die Kosten des Rechtsstreits incl. anfallender Gutachterkosten
 
@silversurf: nach Deinen Ausführungen gehe ich davon aus, das Du beruflich mit Schadensregulierung zu tun hast ?

Mein Gesamtschaden/Unfallschaden beläuft sich auf 2726 € lt. einer Schätzung eines Karosseriebauunternehmens anhand von Fotos.
Fahrer ist der Geschäftsführer einer kleinen Firma, Fahrzeug ist ein Firmenwagen..

Bisher habe ich beiden Versicherungen meine Unfallschilderung mitgeteilt.
Der RA des Gegners verweist auf §10 StVO. Angeblich hat der Gegner ein Gutachten anfertigen lassen, reel ist das wohl nur eine Begutachtung des Schadens zur Bestimmung der Schadenshöhe (7500 € Netto) gewesen.
Eine Unfallschilderung des Gegners liegt mir derzeit nicht vor, nur ein Schreiben des RAs bei welchem dieser eben §10 anführt.

Bin mir unschlüssiger denn je was ich tun soll... eigentlich wollte ich eine Entscheidung der beiden Versicherungen abwarten und dann bei mir einen Kaskoschaden melden und die SB von der gegnerischen Versicherung rein holen....
 
§ 10 regelt die Sorgfaltspflichten für denjenigen der vom Gehweg runter, aus einem Grdstück heraus etc auf die Straße einfährt. dh der Gg bleibt dabei dass du v Gehweg auf die Straße eingefahren bist u dementspr. die besonderen Sorgfaltspflichten des § 10 zu beachten hattest. der Gg wird deshalb 100 % seines Schadens geltend machen. wenn du nicht wie oben beschrieben nachweisen kannst dass du auf der Straße gestanden bist erhält der Gegner selbst bei Anrechnung der Betriebsgefahr 75% seines Schadens zugesprochen, gelingt dir der Nachweis und durfte dein Fzg dort stehen, erfolgt Klagabweisung.
Wenn du über deine Kasko regulierst kannst du SB+Rückstufungsschaden+Mietwagen oder Nutzungsausfall +Unkostenpausch gg die ggn Haftpflicht geltend machen
 
Nun geht's aber doch zu sehr in die Rechtsberatung, weshalb ich hier jetzt leider schließen muss.

Sorry
Cua
 
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