LG G8s AOD Problem?

@Sette Was bringt uns diese Antwort?

Mein G8s hat den AOD Bug nicht, das meiner Freundin schon. Dass es nicht alle Geräte haben haben wir denke ich hinreichend geklärt.
 
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Der LG-Support hat auf meine E-Mail-Anfrage geantwortet.

Hier ein Ausschnitt aus der Antwort:

Sehr geehrter Herr ………
vielen Dank, dass Sie die Serviceline von LG Electronics Deutschland GmbH angeschrieben haben.

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen in Verbindung mit einem Produkt aus unserem Hause entstanden sind. Laut Ihrer Beschreibung müssen wir von einem technischen Defekt ausgehen.
Es besteht die Möglichkeit, das Telefon im Garantiefall (24 Monate ab Kaufdatum) kostenlos in unserem zentralen Reparaturservice einer Soft - und Hardwareprüfung zu unterziehen.

Zur Auslösung der Reparatur teilen Sie uns bitte folgende Daten per eMail mit:
Telefonnummer
Name/Vorname
Anschrift
Kaufdatum
IMEI-Nummer
Seriennummer
Modellbezeichnung
sowie eine detaillierte Fehlerbeschreibung.

Nach Erhalt Ihrer Daten werden wir Ihnen per sep. Email einen Versandgutschein zukommen lassen, mit dem Sie das Telefon selbst kostenfrei einsenden können. Bitte drucken Sie diesen Gutschein einfach aus. Sollten Sie ein PIN oder Entsperrmuster nutzen, teilen Sie dies bitte mit(vor Einsendung), oder entfernen dies bitte wenn möglich. Bitte gehen Sie damit direkt zur nächsten Poststelle/ DHL Filiale. Die Bearbeitungszeit beträgt ca.15 Werktage.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Alle von diesem Display-Bug Betroffenen können sich nun überlegen, ob Sie Ihr Smartphone reparieren lassen. Ich empfehle allerdings den Weg über den Händler zu gehen und dort den Garantieanspruch geltend zu machen.

Die Bearbeitungszeit von ca. 15 Werktage halte ich für sehr optimistisch. Vermutlich muss man sich auf deutlich mehr Tage einstellen. Ich bin nicht bereit mehrere Wochen auf mein Handy zu verzichten, da ich nicht über ein Zweitgerät verfüge.
 
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Bearbeitet von: hagex - Grund: Schrift normiert. Gruß von hagex
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Wenn man es reparieren lassen möchte werden die Geräte sowieso zu ecc esc geschickt und dann sind die 15 Tage aber sowas von optimistisch. Man sollte eher von 3 bis 6 Wochen ausgehen inkl evtl unreparierter Hardware und/oder ewig langen Wartezeiten in deren Hotline um zu erfahren wie ewig lange man noch auf sein Gerät warten muss.
 
Update:
Nach mehrmaliger Nachfrage beim Reparaturservice sagte man mir, dass man herstellerseitig noch auf ein Ersatzteil warte.
Auf Nachfrage, welches Ersatzteil es sein solle, konnte man mir keine Antwort geben. Eine Frist von 14 Tagen wurde gesetzt, nach dieser soll das G8s unrepariert an mich zurück gehen.
Ich bleibe dran und mein vorübergehendes Ersatz-Cubot X30 läuft erstaunlich perfekt.

In diesem Sinne, bis neulich :)
 
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Ok, also nicht reparieren lassen...
 
Habe mein Gerät auch vor ca. 14 Tagen eingeschickt. Heute telefoniert und Die warten auf LGs Rückmeldung ob repariert werden kann, da Ersatzteil fehlt oder Kaufpreis erstattet werden soll.
Ganz toll das wir nur dieses spezielle G8s haben, wo die Ersatzteile schwer zu bekommen sind.... Überlege schon welches Smartphone ich mir als nächste holen soll /kann :)
 
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aking007 schrieb:
(...)
Ganz toll das wir nur dieses spezielle G8s haben, wo die Ersatzteile schwer zu bekommen sind.... Überlege schon welches Smartphone ich mir als nächste holen soll /kann :)
Auf „der Straße” laufen „gefühlt” sechzig Prozent aller Männer und achtzig Prozent aller Frauen mit Samsung herum. Vermutlich sind die Geräte einfach besser als alle anderen (außer Apple, natürlich). Versuch's mal damit, flüchte in die ausgebreiteten Hände des Markführenden (m/w/d)! 😎
 
@aking007 warum bist du denn nicht zu deinem Verkäufer gegangen?
 
aking007 schrieb:
Habe mein Gerät auch vor ca. 14 Tagen eingeschickt. Heute telefoniert und Die warten auf LGs Rückmeldung ob repariert werden kann, da Ersatzteil fehlt oder Kaufpreis erstattet werden soll.
Frist von einer Woche setzten, wenn diese Abläuft soll Dir der Verkäufer bzw. Händler das Gerät halt komplett gegen ein neues G8s bzw. ein gleichwertiges G8s austauschen oder Alternativ den Kaufpreis erstatten. Ein Austausch Ist in meinen Augen auch nicht unzumutbar oder unmöglich, das G8s ist ja immer noch erhältlich. Ich würde sogar soweit gehen, dass auch ein Austausch gegen ein neueres Modell (z.B. G8X) in Frage kommt, sollte eine Reparatur oder Austausch des G8s nicht mehr möglich sein.

Man könnte auch über eine Minderung des Kaufpreises nachdenken, sofern man mit dem defekten AOD leben kann. Dies ist aber natürlich immer mit einem gewissen Risiko verbunden.

Bei einem Reparaturverzug kann man auch vom Händler im Rahmen der Gewährleistung einen Schadensersatz fordern. Macht zwar Aufgrund der eher niedrigen Summen oft keinen Sinn, aber vielleicht kommt etwas Bewegung in die Sache wenn man darauf hinweist.

Wie es aussieht, wenn man über LG und deren Garantie geht weiß ich nicht. Aber ich vermute mal dass die in den AGBs evtl. Schadensersatzansprüche ausschließen. Wie es mit einen Austausch gegen ein neues Gerät ausschaut weiß ich auch nicht, man müsste mal die Garantiebedingungen studieren. Vor vielen Jahren hat mir LG ein Smartphone gegen ein neues Modell ausgetauscht, weil klar war dass der Fehler (Staub zwischen Display und Digitizer) immer wieder auftritt.

Wirklich schade was diese neue Reparaturfirma angeht. Mit W-Support war ich früher eigentlich immer recht zufrieden, da war eher der recht ahnungslose LG-Support ein Problem. Ist ja ein wirkliches Armutszeugnis für LG, dass nicht genug Ersatzteile für die Flaggschiff-Modelle verfügbar sind.

@HansDowntown : Vielleicht hat der Verkäufer gesagt er soll es zur Reparatur einschicken? Ich lese jedenfalls nicht heraus, dass er sich nicht erst an seinen Verkäufer gewendet hat. Anders sieht es bei Lupo1 aus.
 
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Update:

Mein G8s kam ganz unerwartet gestern Abend, also am 11.11.2020, zurück.
Das Display wurde gewechselt, die Software neu geflasht, zumindest laut Rechnung. Der Wechsel meines Displays stimmt definitiv, da mein altes einen ganz leichten und kaum sichtbaren sehr feinen Kratzer am oberen rechten Rand hatte, dieser ist weg.

Wahrscheinlich ist der Akku auch neu, denn ich gehe davon aus, dass er beim entnehmen gerade beim g(s zu stark geknickt wird, sodass er erneuert werden muss.
Wenn man es über den LG Engineercode ausliest, hat der Akku noch keine Ladezyklen hinter sich. Das ist schon mal erfreulich.

Ein Zurücksetzen des Zählers schließe ich eigentlich aus, denn auch beim Update von 9 auf 10 wurde er nicht zurückgesetzt, ebenso wenig bei mehrmaligen Werksresets.

So, nun zum eigentlichen Thema.
Mein G8s kann während eines Telefonates wieder die Telefonapp verlassen, das AOD funktioniert bis jetzt ohne Grünstich und ohne dass der ganze Bildschirm beleuchtet wird.

Ich bin jetzt natürlich gespannt.

Das große Problem an der Sache ist natürlich, dass man nun nicht sagen kann, was das Problem ausgelöst hat. Ein defektes Display oder ein Bug, der jetzt weg ist. Naja jedenfalls bin ich froh, dass mein Handschmeichler wieder da ist und astrein funktioniert.

P.S.: Auch der Service, bzw. die Schnelligkeit vom von LG beauftragten Reparaturdienstleister ECC ESC kann ich nicht negativ Bewerten. Mein G8s war inclusive Postweg insgesamt genau 14 Tage unterwegs.
Eine ähnliche Erfahrung habe ich damals bei der Reparatur meines Huawei P9 mit selbigem Dienstleister gemacht.

Fazit:
Solange die Abwicklung über LG selbst läuft, ist man denke ich besser bedient, als über den Händler, bei dem man das Gerät kaufte. Das leite ich zumindest aus den Berichten hier und aus meinem Bekanntenkreis und jetzt auch meinem Beispiel ab.
 
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@Lupo1
Glückwunsch. Auf dass es so bleibt. 🍀

Was Dein Fazit angeht: Nicht alles durcheinander werfen!

Den Händler nimmt man, wenn man zum sofortigen Umtausch berechtigt ist. Das dauert dann nämlich keine 14 Tage oder 6 Wochen, sondern im Idealfall eine halbe Stunde und man hat ein neues Gerät.

Wenn keine Gewährleistung mehr besteht, dann nimmt man den kürzesten Weg, also ohne den Umweg über den Händler.

Im Übrigen bin ich nicht der Meinung, dass 14 Tage für ein Gerät, welches heute für viele Menschen "alltagsnotwendig" ist, eine akzeptable Reparaturdauer ist.
 
Update auch von meiner Seite:
Mein Gerät kam gestern repariert zurück.
Neues Display, neuer Akku.
Soweit funktioniert auch alles wieder bestens.
Hat ca. 14 Tage gedauert....
 
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@aking007
Gut zu wissen, dass die Bearbeitungszeit nur ca. 14 Tage beträgt. Muss ich doch noch mal drüber nachdenken mein G8s reparieren zu lassen.

Haben die denn gut und sauber gearbeitet (keine Reparaturspuren oder dergleichen)?

Über den Akkutausch hatte auch schon @Lupo1 berichtet.
 
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Ralle9 schrieb:
@aking007
Gut zu wissen, dass die Bearbeitungszeit nur ca. 14 Tage beträgt. Muss ich doch noch mal drüber nachdenken mein G8s reparieren zu lassen.

Haben die denn gut und sauber gearbeitet (keine Reparaturspuren oder dergleichen)?

Über den Akkutausch hatte auch schon @Lupo1 berichtet.

Etwas Kleber Reste waren am Akkudeckel Rand dran.. konnte ich aber mit einem Mikrofaser Tuch abmachen. Besser etwas mehr Kleber als zu wenig... da wir ja das bekannte Problem bzgl. lockerer Akkudeckel kennen.... Ansonsten ist alles soweit in Ordnung...
 
Seit der Reparatur habe ich folgenden Mangel:

Die Selfiecam sitzt zwar mittig unter ihrem "Loch", jedoch ist am rechten Rand des Loches ein ganz kleiner Kleberrand (oder so ähnlich) zu sehen. Tut der Funktion aber keinen Abbruch und ich habe es erst vorgestern bemerkt.

Wenn ich die Tage bei meiner Mama bin (welche mein Cubot X30 nun hat), werde ich mit der Macrokamera mal versuchen ein Bild zu machen.
 
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@KurtKnaller wo hast du das denn mit dem sofortigen Umtausch her? Beim Saturn wurde mir nur eine Reperatur im Sinne der Nacherfüllung angeboten. Ein Austausch wurde verneint...
 
@HansDowntown
In dieser Situation - einschl. nicht kooperierender Vertragspartner - waren schon hunderttausende vor Dir. Insofern gibt es dazu Unmengen an Literatur. Sogar schon hier im G8s-Forum ;).

Schau doch mal in diesen kürzlichen Disput . Da stehen u.a. die Paragraphen drin und unten auch eine Zusammenfassung der Verbraucherrechte durch einen RA.


§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) ...
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.



Ich würde jetzt an Deiner Stelle ein Fax an den Händler senden, kurz die Situation schildern und ihm eine sehr kurze Frist für die Nacherfüllung des Vertrags sowie die Übernahme des durch die Verweigerung entstandenen Schaden nach § 439 BGB setzen.

Oder, vielleicht besser, mit Zeuge wieder dorthin und den Vorgesetzten verlangen. Diesem dann das Schreiben mit Fristsetzung übergeben. Du hast ja hier aus dem Forum genug Berichte, warum eine Reparatur Dich unzulässig benachteiligen würde. Es dauert zu lange und man hat anschl. statt der bezahlten Neuware ein gebrauchtes Gerät. Außerdem brauchst Du es dringend und kannst nicht wochenlang darauf verzichten, stimmts?.
 
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@KurtKnaller
Danke schonmal :)
Saturn hat aber leider mündlich auf unverhältnismäßig entstehende Kosten durch den Umtausch verwiesen...was macht man dagegen?
Das ist ja unter Punkt 4 erlaubt.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Dazu kam noch, dass der Mitarbeiter meinte, dass das Gerät ohnehin zur Prüfung eingeschickt werden muss, weil er den Defekt gar nicht bewerten könne.
 
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@HansDowntown

Das ist alles Unfug. Fällt Dir wirklich selbst nix dazu ein, wie Du im Markt den Fehler beweisen kannst? screenshot? Hier der ganze Faden...?


(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Der Händler hat keine nennenswerten Kosten, denn er bekommt vom Hersteller ja Erstattung.
Würdest Du sagen, dass ein solch stark verklebtes Gerät repariert werden kann und anschl. immer noch als Neuware zu bezeichen ist?

Als Nachbesserungen werden beispielsweise Reparaturen von elektrischen Geräten angesehen. Die Entscheidung, welche der Optionen Anwendung finden sollen, liegt alleine beim Käufer; die Kosten für die Nacherfüllung hat gemäß § 439 Abs. 3 BGB der Verkäufer zu tragen. Dies gilt auch in Fällen, in denen zusätzliche Kosten für den Ein- beziehungsweise Ausbau oder Transport der Sache entstehen [BGH, 21.12.2011, VIII ZR 70/08], [EuGH, 16.06.2011, C-65/09 und C-87/09].
Auch ist zu beachten, dass die Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer zu erfolgen hat [BGH, 13.04.2011, VIII ZR 220/10].
(Quelle: ᐅ Nacherfüllung: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de)



Halten wir also fest: Du hast weder ein Fax m. Sendebericht geschickt noch ein persönliches Gespräch im Markt beim Vorgesetzten mit Zeuge(n) unter Vorlage des o.a. Schreibens geführt? Also bis jetzt keine Fristsetzung? Wahrscheinlich weißt Du nicht mal den Namen Deines Gesprächspartners, um ihm jetzt mit einem kurzen Gesprächsprotokoll seine gesetzwidrige Haltung vorzuwerfen?

Dann nehme ich an, dass Du auch weder die Zusammenfassung des RA Hollwerk gelesen hast noch Dich ein bisschen anderweitig eingelesen hast.

Fazit: Es ist zwar schon ziemlich fies von denen, aber wenn Du Dich so beratungsresistent gibst, dann können sie Dich halt linken. Und ich hab mir damit jetzt hier genug Arbeit gemacht. Wahrscheinlich mehr als Du, stimmts?
 
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Ich war gestern auch beim MediaMarkt und bin dort abgeblitzt. Rechnung hatte ich dabei, das Handy ist jetzt 5 Monate alt.
Man sagte mir, dass das Handy erst eingeschickt wird, damit dort dann festgestellt wird, dass das Display defekt ist. Das es wirklich defekt ist, das haben die Mitarbeiter vor Ort schon eingesehen, aber sie sagten, es muss ausgeschlossen werden, dass das Display zB nicht durch einen Sturz kaputt gegangen ist oder ich mich nicht mit Handy in der hinteren Hosentasche hingesetzt hätte.
Laut dem Mitarbeiter hätte der Mediamarkt dann nämlich das Problem, dass sie mir ein neues Gerät gegeben hätten, den Schaden von LG aber nicht ersetzt bekommen, wenn das Display aufgrund von "Missbrauch" defekt ist...
Ein direkten Austausch gegen ein neues Gerät wurde mir nicht gewährt!
 
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