Lieferschein nach erneuerung des Geräts als Rechnung im Falle eines Garantiefals?

j0schl

j0schl

Fortgeschrittenes Mitglied
6
Guten tag ,
Ich habe am 8.April mein Milestone gekauf und es am 25.Juni eingeschickt und ein ersatzgerät bekommen.
Dummerweise habe ich danach die eigentliche Rechnung verloren und kann sie nirgendwo mehr finden .
Kann ich den Lieferschein den es nach der erneuerung des Steins dazugab als Rechnung verwenden und habe ich noch Garantie bei Vodafone ?
würde mich über hilfe sehr freuen.
LG J=schl
 
müsste bei vodafone auch über die imei des geräts gehn, einfach die 1212 anrufen, vielleicht schicken die dir auch ne kopie der rechnung.
 
Ich habe vergessen zu erwähnen ,dass das Gerät nciht direkt bei Vodafone gekauft wurde sondern über eine Internetseite .
Es ist aber Vodafone gebrandet und läuft über einen Vodafone Vertrag .
Deswegen weiß ich nciht ob mir Vodafone da direkt weiterhgelfen kann .
 
nachfragen kann helfen, vielleicht wissen die ne lösung, wenn sie nicht direkt helfen können
 
j0schl schrieb:
Guten tag ,
Ich habe am 8.April mein Milestone gekauf und es am 25.Juni eingeschickt und ein ersatzgerät bekommen.
Dummerweise habe ich danach die eigentliche Rechnung verloren und kann sie nirgendwo mehr finden .
Kann ich den Lieferschein den es nach der erneuerung des Steins dazugab als Rechnung verwenden und habe ich noch Garantie bei Vodafone ?
würde mich über hilfe sehr freuen.
LG J=schl


Wie ninjafox und -FuFu-.

Garantieansprüche müsstest Du vermutlich bei Motorola (als Hersteller und so genannter Erst-Inverkehrbringer) geltend machen, nicht bei Vodafone.

Bei Vodafone kannst Du auch keine Gewährleistungsansprüche geltend machen - bei Vodafone hast Du das Gerät ja nicht gekauft. Das geht nur bei dem Händler, bei dem Du das Gerät gekauft hast.

Der wiederum kann Dir sicherlich eine Kopie der Rechnung schicken.

Und darauf achten, dass Nachbesserung (Reparatur) und/oder Austausch im Regelfall weder Garantie noch Gewährleistung automatisch verlängern.

Will sagen: die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab 8. April 2010. Nach sechs Monaten gilt bei evtl. Reklamationen die so genannte Beweislastumkehr. Der weit verbreitete Irrglaube, nach Reparatur und/oder Ersatz beginne die zweijährige gesetzliche Gewährleistungsfrist automatisch wieder von vorn, ist ein solcher.

Wie's bei der Garantie ausschaut, weiß ich nicht - die Regeln kann/wird der Anbieter (hier: Motorola) vorgeben. Heißt: er kann (muss hier nicht so sein) beispielsweise ausschließen, dass sich die Garantie-Laufzeit mit evtl. Neulieferungen automatisch wieder verlängert - auch, wenn es sich um Neuware handelt. Darf er auch.

Die Garantiebedingungen findest Du bei Deinen Original-Unterlagen, die bei Lieferung des Geräts mitgeschickt wurden.

Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
 
  • Danke
Reaktionen: j0schl
Vielen dank für die Hilfe !
Hat mir sehr weitergeholfen .
:)
 
Es reicht auch ein Kontoauszug aus. Es muss nicht zwingend eine Rechnung vorliegen.
Und prinzipiell verlängert sich die Ganrantiezeit nicht mit einem Austauschgerät. Garantie läuft ab dem ersten Gerät.
Wenn man z.b. 1 Tag vor ablauf der Garantie ein neues Gerät bekommt, ist da auch nur noch 1 Tag Garantie drauf.
 
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