Milestone bei o2 zurückgeben

Würdet Ihr etwa bei einem Produkt auf beworbene Funktionen verzichten, wenn das Gerät in einem blanken Karton geliefert wird? Also wirklich... :p
 
Steht es auf einer Werbeseite, egal ob im Prospekt oder auf einer werbenden Internetseite handelt es um eine zugesicherte Eigenschaft.

Kann der Händler die zugesicherte Eigenschaft nicht Nacherfüllen in einem näheren Zeitraum, kann der Kunde vom Kauf-und Laufzeitenvertrag zurücktreten.

Durch die nicht mögliche Erfüllung der zugesicherten Eigenschaft die beworben wurde fällt die Vertragsgrundlage weg. Dabei darf sich eine Nacherfüllung nicht über Monate strecken.

Es ist unerheblich was auf der Verpackung steht oder nicht steht, der Händler hat das Gerät beworben mit einer Eigenschaft und kann nicht mit seinen falsch beworbenen Gegenstand plötzlich auf die Verpackung verweisen.

Der Händler kann den Kunden nicht an den Hersteller oder an eine dritte Person verweisen oder hätte nur auf treu und glauben des Herstellers so geworben und die Schuld auf den Hersteller abschieben.

Auch der Satz technische Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten sind Gegenstandslos, wenn das Gerät eindeutig und nachweisbar mit der Eigenschaft beworben worden ist zu dem Zeitpunkt als das Gerät gekauft worden ist und der Kunde angibt das er genau wegen dieser Eigenschaft das Gerät gekauft hat.

Das der Händler, wenn er viele Beschwerden bekommt erst mal in eine Blockadehaltung geht ist ein bekanntes vorgehen um den Schaden möglichst gering zu halten. Erfahrungsgemäß lassen sich viele dann abschrecken und nehmen dann die Sache als gegeben hin, da die Mehrheit nicht hartnäckig genug und unsicher ist und eine Rechtsberatung scheut.

Der kleinere Teil geht hin und fordert den Händler (schriftlich als Einschreiben-Rückschein) mit einer Fristsetzung (14 Tage nach Erhalt des Schreibens) auf das dieser dem Rücktritt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen vornimmt. Telefonieren alleine oder E-mails an den Support bringen nichts.

Antwortet dieser nicht in der Frist oder lehnt ab kann man Klagen, darauf wird sich der Händler aber nicht einlassen und das Gerät zurücknehmen, da er weiß das er den Prozeß verliert.
 
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das ist schon irgendwie logisch. Hm, wenn ich bloß noch die Paragraphe im Gesetzbuch, die idealforyou erwähnt hat, finde ... :)
 
Also die E-mail Antwort von O2 scheint eine vorgefertigte zu sein, hab die gleiche bekommen wie Ando ID.

Bei mir meinte nach 2-3 anrufen die nette Dame nach Rücksprache (wohl mit einem Entscheidungsbefugten) das sie das Gerät nicht zurücknehmen können, auch ein Tausch sei nicht möglich, sie könne mir aber mit einem 100 € "Gutschein/Bonus" entgegenkommen.

Aber ich werde morgen nochmal versuchen anzurufen, mich nochmals auf die damalige Werbung beziehen und dann parallel auch den Brief absenden.


lg
 
Aerox schrieb:
das ist schon irgendwie logisch. Hm, wenn ich bloß noch die Paragraphe im Gesetzbuch, die idealforyou erwähnt hat, finde ... :)
Biddeschön, Absatz 1 ist der relevante Teil. Es mögen auch noch andere Paragraphen einschlägig sein, aber das wäre der allgemeinste Ansatzpunkt.
 
DummDiver schrieb:
Also die E-mail Antwort von O2 scheint eine vorgefertigte zu sein, hab die gleiche bekommen wie Ando ID.

Bei mir meinte nach 2-3 anrufen die nette Dame nach Rücksprache (wohl mit einem Entscheidungsbefugten) das sie das Gerät nicht zurücknehmen können, auch ein Tausch sei nicht möglich, sie könne mir aber mit einem 100 € "Gutschein/Bonus" entgegenkommen.

Aber ich werde morgen nochmal versuchen anzurufen, mich nochmals auf die damalige Werbung beziehen und dann parallel auch den Brief absenden.


lg

Auch auf Gutscheine oder ähnliches braucht man sich nicht einlassen. Das Rücktrittsrecht bleibt in vollen Umfang erhalten wenn eine Nacherfüllung der zugesicherten Eigenschaft nicht möglich ist. Man sieht, dass mit dieser Blockadehaltung (angeblich kann das Gerät nicht zurück genommen werden. Und bitte mit welcher Begründung?) sich der Händler aus seiner Haftung (die ist in § 14 BGB geregelt) rausmogeln will.

§346 I BGB: "Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu [das wäre der Fall beim Mangel], so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren (...)."
Das bedeutet, es müssen die gleichen Verhältnisse wieder hergestellt werden, wie sie vor dem Vertragsschluss geherrscht haben. Die Ware und das Geld muss jeweils zurückgegeben werden, um so die frühere Rechtsposition wieder herzustellen. Ein Gutschein oder eine Gutschrift schränkt aber im Gegensatz zu Geld den Vertragspartner ein, d.h. seine Rechtsposition würde verschlechtert werden. Ein Gutschein oder ein Gutschrift muß daher imho nicht akzeptiert werden.
 
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signed! Aber noch verlockender wäre, wenn die Schadenersatz zahlen :D
 
Aerox schrieb:
signed! Aber noch verlockender wäre, wenn die Schadenersatz zahlen :D


Nun dann passe aber selber auf.

Denn O2 wäre dazu auch berechtigt wenn:
Das Milestone zum Beispiel beschädigt wurde durch den Nutzer.
Ist O2 berechtigt einen Wertersatz für diese Beschädigung zu erhalten.

Das gleiche gilt bei unsachgemäßer Inbrauchnahme.
 
Hallo zusammen,

ich denke wir haben hier wirklich einen klassischen Rechtsfall, mit dem man sehr wohl durchkommen kann. Sicherlich kann man aus wirtschaftlicher Hinsicht die Standpunkte von O2 sowie Motorola verstehen, man hat sich wohl auf Aussagen von Adobe verlassen die so seitens Adobe nicht haltbar waren.

Da ich nebenher Dienstleister bin, kenne ich Diskussionen um unzureichend umgesetzte Funktionen, Feautures und was soll ich sagen wenn die Werbung anders war, dann hat der Kunde selbstverständlich Recht!
Glücklicherweise konnten wir bisher alles nachbessern und die Zufriedenheit mit dem Produkt herstellen.

Beim Milestone wird man unter momentanen Gesichtspunkten sicherlich mit einem Kompromiss leben müssen, den man aufgrund der Rechtslage jedoch nicht hinnehmen muss.

Bisher hieß es immer mit dem neuen Update wird die fehlende Funktion nachgerüstet, was so dann nie eintraf. Das man nun auch der aktuellen Auffassung von O2 nicht so recht glauben mag ist wohl rechtens.

Ausserdem sei nochmal allen ans Herz gelegt darauf zu achten wann das Gerät gekauft wurde denn wenn die Gewährleistung (24 Monate) erst mal durch ist, dann denke ich wird definitv keine Rücknahme mehr erfolgen!!!
Da sich das Update so lange hinzieht sieht das für mich so aus als würde man so den Schaden minimieren wollen!!!

PS: Und auch bei mir war die "Flash" Unterstützung ein maßgeblicher Punkt der zur Kaufentscheidung geführt hat, sonst wäre es ein Nokia N900 geworden.
 
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Noch eine Ergänzung zum Beitrag von idealforyou: Alles schön ausführlich und richtig beschrieben. Wenn man aber unbedingt Paragraphen anführen möchte, dann muss das vollständig geschehen. Die komplette Normenkette beim Rücktritt aufgrund Sachmangels ist diese hier: §§ 346 I, 323 I, 437 Nr. 2 Fall 1, 434, 433 BGB

@Segelfreund: Schadenersatz von o2 zu bekommen ist allerdings etwas fraglich, weil man den Schaden ersteinmal beziffern müsste. Und worauf? Entgangene "Nicht-Flash-Freuden"? Ich denke, das siehst du genauso...

Was aber den Schaden am Gerät angeht, ist es beim Rücktritt etwas anderes als beim Widerruf (innerhalb der 14 Tage). Du darfst das Gerät wie den Eigentum behandeln (das ist es ja auch) und wenn es dabei etwas leidet, weil du mit deinem Eigentum eben etwas unvorsichtiger umgehst, muss o2 es dennoch zurück nehmen. (es sei denn, du brichst die Tastatur ab oder etwas in der Art)

Viel Erfolg bei euren Rücktritten!
 
man man man, das update auf 2.2 ist noch nicht einmal da, und es geht weiter...
ich hab noch nichts von seiten Motorola gesehen wo steht, das es KEIN flash gibt... anstatt das hier gewartet wird, nein alle reden schon von rückgabe...


Sent from my Milestone
 
Moin -FuFu-,

klar, warum auch nicht? Es ist ja nicht so, dass die Käufer seit ein paar Tagen auf das Flash-Update warten, sondern seit fast einem Jahr. Da finde ich den Rücktritt völlig angemessen.
 
ich hab einfach keine lust mehr auf das teil. nur immer hoffen und beten, dass man auch das erhält was versprochen wurde is mir allmählich zu dumm.
 
emx_o: Du sprichst mir aus der Seele. Genau aus dem Grund habe ich mein Milestone auch zurückgegeben (siehe meinen Slider-Thread) und freue mich die Tage über das Desire. Mit dem gelockten Bootloader und dem ganzen anderen Dreck wurde es dann einfach zu viel.
 
aber wer jetzt 1 Jahr wartet kann nun auch noch 2 Monate warten...
denn es war ja allen schon vor längerer Zeit klar das flash nicht mit 2.1 kommt sondern erst mit 2.2...
also hätte jeder der flash wollte sein gerät am besten vor 6 monaten schon zurück geben sollen...


Sent from my Milestone
 
Dann würde ich abwarten bis das Update durch ist, und dann ggf. über eine Rücknahme nachdenken bzw. nachfragen.

Nur weil manche einen Bericht gelesen haben (Wahrscheinlich noch auf areamobile), indem steht das Flash nicht gehen soll, etc. Kommt ihr jetzt auf die Idee.

Warum habt ihr das dann nicht schon vor nem halben Jahr gemacht? Oder ganz am Anfang als ihr das Gerät gekauft habt.

Es ist ja schon länger bekannt. Ohne 2.2 - kein Flash.

Gruß
 
-FuFu- schrieb:
man man man, das update auf 2.2 ist noch nicht einmal da, und es geht weiter...
ich hab noch nichts von seiten Motorola gesehen wo steht, das es KEIN flash gibt... anstatt das hier gewartet wird, nein alle reden schon von rückgabe...

Wieso immer wieder die gleiche Masche? Nur weil Du Dich damit zufrieden gibst, irgendwann in naher Zukunft das Update zu bekommen, heisst das doch lange nicht, dass alle Anderen das Selbe tun müssen...

Ich bin scheinbar nicht der Einzige, der von Motorola die Schnauze voll hat.
 
Die Leute haben doch schon ein Jahr (!) gewartet. Stell dir mal vor, du wartest bei deinem Auto ein Jahr auf eine Klimaanlage, die die versprochen wurde und dann wird dir gesagt, dass du doch bitte noch zwei Monate warten sollst, dann kommt es sicher. Zwei Monate zur Nachbesserung sind im Übrigen ohnehin keine fristgemäße Nacherfüllung. Somit kann von den Kunden nicht noch zwei Monate Geduld erwartet werden. Weshalb die Leute es nicht gleich reklamiert haben, kann ja dahingestellt bleiben. Nur weil es (leider) genug Leute gibt, die sich mit "Warten Sie doch bitte noch zwei Monate" abspeisen lassen, heißt das nicht, dass es rechtens seitens des Providers ist.
 
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soCram schrieb:
Die Leute haben doch schon ein Jahr (!) gewartet. Stell dir mal vor, du wartest bei deinem Auto ein Jahr auf eine Klimaanlage, die die versprochen wurde und dann wird dir gesagt, dass du doch bitte noch zwei Monate warten sollst, dann kommt es sicher. Zwei Monate zur Nachbesserung sind im Übrigen ohnehin keine fristgemäße Nacherfüllung. Somit kann von den Kunden nicht noch zwei Monate Geduld erwartet werden. Weshalb die Leute es nicht gleich reklamiert haben, kann ja dahingestellt bleiben. Nur weil es (leider) genug Leute gibt, die sich mit "Warten Sie doch bitte noch zwei Monate" abspeisen lassen, heißt das nicht, dass es rechtens seitens des Providers ist.

wenn das denn schon alles wär :) stell dir vor der klimaanlagen hersteller meint irgendwann: hey sorry aber für ihre motorenklasse baun wir keine klima-anlagen, leider zu wenig leistung ^^
 
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soCram schrieb:
Die Leute haben doch schon ein Jahr (!) gewartet. Stell dir mal vor, du wartest bei deinem Auto ein Jahr auf eine Klimaanlage, die die versprochen wurde und dann wird dir gesagt, dass du doch bitte noch zwei Monate warten sollst, dann kommt es sicher. Zwei Monate zur Nachbesserung sind im Übrigen ohnehin keine fristgemäße Nacherfüllung.

Ist das irgendwo festgelegt? Ich hab das zwar auch bei O2 einfach mal so ähnlich bemängelt, aber wusste nicht, ob ich mich da auf irgendwas Handfestes berufen kann...
 

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