Milestone bei o2 zurückgeben

Wenn O2 eine Eigeschaft zugesichert hat und diese selbst durch Nachbesserung (in einem angemessenen Zeitraum) nicht erfüllt, besteht auf jeden Fall das Recht auf Wandlung.

Wann hat O2 die Seite angepasst und somit nicht mehr zugesichert das Flash funktioniert?

Gruß
Martin
 
soCram schrieb:
Es ist echt traurig, wie sich die Gleichgültigkeit durch unsere ganze Gesellschaft zieht. Dann zahlen die Leute lieber mal 100 € aus eigener Tasche, statt ihr Recht durchzusetzen. Und dann wundern sie sich hinterher auch noch, wenn die nächste Gerätegeneration noch bescheidener wird.
Ich habe hier mal eben ein Musterschreiben für die juristisch unbedarften unter uns aufgesetzt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am xx.xx.xxxx das Motorola Milestone bei Ihnen gekauft. Zum Zeitpunkt des Kaufes wurde das Handy auf Ihrer Homepage als "Flash-fähig" beworben (siehe Anhang), was mich unter anderem zum Kauf des Handys veranlasste. Auf die Bereitstellung dieser Funktion warte ich seitdem. Ich setze Ihnen hiermit Frist auf den xx.xx.xxxx (zwei bis drei Wochen finde ich in Ordnung) zur Nachbesserung und werde im Falle fruchtlosen Fristablaufs vom Kaufvertrag zurücktreten. Um eventueller Verweise auf die Verantwortlichkeit des Herstellers vorzugreifen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sie für Ihre Werbeaussagen haften, unabhängig davon, ob Sie diese ungeprüft vom Hersteller übernommen haben.

Mit freundlichen Grüßen


Wenn der Händler nicht innerhalb von zwei Wochen nachbessert, gebt ihr die Angelegenheit an euren Anwalt ab, wenn ihr nicht selber vor dem Amtsgericht auftreten wollt. (Davon abgesehen glaube ich nicht, dass es o2 auf eine Klage ankommen lässt, weil es auf die Frist, die ihr gesetzt habt ankommt, selbst wenn sie dann später mal ein Update mit Flash-Fähigkeit rausbringen)
Ich habe mir die Erwähnung vom § 434 Abs. 1 S.2 BGB (Haftung für Werbeversprechen) und die Rücktrittsnormenkette §§ 346 I, 323 I, 437 Nr. 2 Fall 1, 434, 433 BGB gespart, weil mit Paragraphen um sich werfen nicht besonders professionell ist. Das sieht immer etwas nach Jura-Student im ersten Semester aus. Lieber kurz und knapp klar machen, dass man weiß, wovon man redet. Paragraphen könnt ihr dann immernoch im Schreiben ans Gericht benutzen. Danke an das Bild an emx_o.
Ein paar Danke fänd ich schön =)
Danke! Ich werde es noch mal probieren :)

Eine Frage, nach fast einem Jahr hat meins ein paar Kratzer... Wie ist denn dann das vorgehen? Kann man trotzdem vom Kaufvertrag zurücktreten?
 
Außer das die meisten wahrscheinlich später mal wieder bei Moto landen. (Droid 2, etc.)
Ähnlich wie es bei dem Samsung Galaxy war. Großes Geschrei, nie wieder Samsung, etc. Und jetzt besitzen die meisten das SGS. Htc, etc. genau das selbe Trauerspiel.

Außerdem hat es nichts mit Gleichgültigkeit zu tun. Aber mein Anwalt ist schon mit "wichtigerem" beschäftigt. Bei wem es nicht so ist, kann gerne etwas tun und sein Milestone umtauschen. Hab ich kein Problem damit.
 
Sebastian_M schrieb:
Danke! Ich werde es noch mal probieren :)

Eine Frage, nach fast einem Jahr hat meins ein paar Kratzer... Wie ist denn dann das vorgehen? Kann man trotzdem vom Kaufvertrag zurücktreten?


Laut einigen Aussagen hier sollte das deinen Anbietern nicht kümmern da die zugesicherte Eigenschaft schon von Anfang an nicht gegeben war.

Wobei ich nicht glaube, dass man mit einem durchgenudelten Stein seine komplette Kohle zurückbekommt :p
Ich lass mich aber auch gerne eines Besseren belehren ^^
 
Ich bin mit denen schon eine Weile zugange und gestern habe ich meinen Rückschein wiederbekommen von meinem Schreiben.

Zuerst haben sie Begründet das sie laut Ihren AGB´s grundsätzlich kein Rücktrittsrecht gewähren wo der Storno-Antrag vom Shop gemacht worden ist mit Screenshot und allem was dazu gehört.

Diese AGB´s sind aber ungültig und nicht rechtens, da sie das geltende Gesetz und die Rechtsprechung verstoßen und AGB nichts dergleichen außer Kraft setzen darf.

Nach Beratung beim Verbraucherschutz ist dann dieses Schreiben entstanden.

Solch eine schrifliche Ablehnung wie: Sie würden sich auf die Angaben des Herstellers beziehen und hätten daher keine haftung ist absoluter Unsinn.
Der Händler kann sich nicht aus seiner Haftung entziehen und da sind ja hier auch schon alle Pargrafen aufgelistet.

Solch eine Antwort auf mein Schreiben wäre nur ein gefundenes fressen.

Es gibt keine Ausrede mehr um sich aus der Haftung zu entziehen und O2 muß nun dem Rücktritt zustimmen. Auch wenn sie das dann wieder angeblich aus Kulanz machen würden, welches dann meistens als Antwort kommt.

Eine jetzige Ablehnung (aus welchen Gründen auch immer) hat auf jeden Fall eine Klage zur Folge. Der Schaden einer verlorenen Klage wäre um ein vielfaches höher, da sie dann alle Geräte zurücknehmen müssten da sich jeder dann auf diese Gerichtsurteil mit dem Aktenzeichenim Falle Milestone berufen könnte.
 
ich hab an Motorla eine Mail bezüglich Flash und der 800mhz meldung geschrieben, mal sehen, was sie antworten...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Auf der Seite der Firma Adobe wird seid neustem erwähnt, dass Android-Handys, die Flash benutzen wollen, neben Android 2.2 auch einen Prozessor benötigen, der auf mindestens 800Mhz getaktet ist. Mir stellt sich nun die Frage, wie sie den versprochenen Flashsupport auf dem Milestone erreichen wollen, da dieser ja nur mit 550MHz taktet. Wird der Prozessor im Zuge eines Softwareupdates höher getaktet, um den versprochenen Flashsupport zu erreichen, oder wird Flash trotz des geringeren Taktes laufen?

Meine 2. Frage ist, ob nun endlich ein genauer Termin für das Update auf 2.2 feststeht.

mit freundlichen Grüßen,

Benjamin *******
 
so ist das, FuFu, die einen interessiert's, die anderen eben nicht - das macht aber weder die eine noch die andere Meinung richtig oder falsch, wenn mich ein thread nicht interessiert, dann geh ich da mal kurz rein um genaqu das festzustellen und das war's dann für mich.

und im Vergleich zu anderen threads sehe ich hier doch mehr Leute, die etwas TUN und nicht nur 'rumheulen'!
 
Doch, es gibt noch zwei Dinge hinzuzufügen: Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen. Es gibt seit acht Jahren keine Wandlung mehr, sondern nur den Kaufvertragsrücktritt.
Ansonsten: Ich kann deinen Standpunkt verstehen -FuFu-, weil mir Leute, die sich ständig nur beklagen und selber nichts unternehmen, auch gehörig auf den Nerv gehen. Erst recht, wenn ich davon jeden Tag im Forum (wie du mit deiner Post-Anzahl sicherlich) lesen müsste. Andererseits gibt es immernoch die Leute, die sich aus Gutmütigkeit haben Vertrösten lassen und bei denen einfach der Tropfen gefehlt hat, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat und die auch nicht das Geld haben, um sich mal eben beim Anwalt beraten zu lassen. Und den Leuten möchte ich eben gerne helfen. Ich habe mein Milestone im Übrigen erfolgreich zurückgegeben - auch ohne Prozess.
Und was den Auto-Vergleich angeht: Da wäre ich mir ja nicht so sicher: Stell dir vor, du hast dich seit Wochen darauf gefreut mit deinem Porsche in den Winterurlaub zu fahren. Würdest du ihn dann stehen lassen, wenn dir der Händler die Nachbesserung nach dem Urlaub zusichert? Das glaube ich nicht.

edit @ juvefan: siehe oben und siehe hier: https://www.android-hilfe.de/forum/motorola-milestone.44/slider-schleifspuren.42585.html
So sah mein Stein aus. Du kannst ihn auch mit völlig Verkratztem Display einschicken, solange es nicht zerbrochen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
juvefan schrieb:
Shit happens :D

Dann viel Glück und Nerven beim Umtauschen

Hab ich doch schon längst gemacht... hab schon seit Ende Juli/Anfang August ein schönes Desire und mein Geld von O2 zurück bekommen.


juvefan schrieb:
Laut einigen Aussagen hier sollte das deinen Anbietern nicht kümmern da die zugesicherte Eigenschaft schon von Anfang an nicht gegeben war.

Wobei ich nicht glaube, dass man mit einem durchgenudelten Stein seine komplette Kohle zurückbekommt :p
Ich lass mich aber auch gerne eines Besseren belehren ^^

Doch. Bei Rückabwicklung kriegste den vollen Kaufpreis bzw. alle gezahlten Raten zurück...


eybee1970 schrieb:
so ist das, FuFu, die einen interessiert's, die anderen eben nicht - das macht aber weder die eine noch die andere Meinung richtig oder falsch, wenn mich ein thread nicht interessiert, dann geh ich da mal kurz rein um genaqu das festzustellen und das war's dann für mich.

und im Vergleich zu anderen threads sehe ich hier doch mehr Leute, die etwas TUN und nicht nur 'rumheulen'!

Richtig. Das hier kommt mir keineswegs wie ein Meckerthread vor, sondern es erkundigen sich Leute, die keine Ahnung haben, wie sie vorgehen sollen, was sie tun sollen, um ihr Geld zurück zu bekommen.
 
naja, als Mod muß ich ja alle Threads durchforsten ;) von daher seh ich viele postings die mich nerven, wo ich aber nichts machen will/kann, da es nunmal jedermans recht ist hier seine meinung kunt zu tun...

wer handeln will kann dies ja gern tun und dann seine vorgehensweise und das ergebniss schildern, das andere User wissen, wie sie vorgehen können, aber das sehe ich nur von sehr wenigen Leuten hier...
es gibt zwar keine sammelklagen hier in deutschland, aber es gibt die möglichkeit als nebenkläger aufzutretten, aber da ich selbst keine ahnung hab was sowas angeht, kann und will ich da nix zu sagen, sonst müßte ich meine Schwester fragen (die Rechtsfachwirtin ist oder wie sich das schimpft), denn wenn ich was unternhemen will, frag ich immer erst meine Schwester, da es für mich kostenlos ist und ich sicher sein kann, das ich danach einen schritt weiter bin...

allerdings ist dieses Forum nicht für Rechtshilfe oder ähnlichem da, steht auch irgendwo in den Regeln/AGB's des Forums wenn ich mich nicht täusche...

und ja, ich würd den Porsche stehen lassen, selbst wenn ich seit Wochen drauf warten würde...


ich für mich werd mich nun aus dieser Diskussion zurückziehen, mein Standpunkt ist klar und meine Tipps/Vorschläge sind auch bekannt, wer nun was macht kann mir egal sein, da ich meinen Weg schon festgelegt hab, ich persönlich bin mit meinem Stein wie er ist zufrieden... daher hab ich keinen Grund mich aufzuregen oder zu beschweren...
 
  • Danke
Reaktionen: Dayness
BTT: weiss jemand, wie sich das rein rechtlich bei Vodafone verhält? Die haben auf Ihrer Website nie mit Flash-Support/Flash Ready geworben, allerdings hat das ja Moto getan, da hab ich auch ein 'altes' Spec Sheet von Ende 2009....
 
Vodafone hat den Milestone ordentlich beworben und somit keine Eigenschaft zugesichert die das Gerät nicht erfüllt. Somit besteht auch kein Rücktrittsrecht vom Laufzeit- und Kaufvertrag.

Wenn Du bei Motorola Dein Gerät direkt erworben hättest wäre eine evtl Möglichkrit gegeben gewesen. Aber da du es bei Vodafone gekauft hast steht Dir nur die Möglichkeit zur Verfügung gegen den Händler vorzugehen und nicht gegen Motorola.

Im Fazit:
Für dein Gerät gibt es keinen Wegfall der Geschäftsgrundlage und es gibt keine Chance auf einen Rücktritt.
 
  • Danke
Reaktionen: bemymonkey und eybee1970
idealforyou schrieb:
Vodafone hat den Milestone ordentlich beworben und somit keine Eigenschaft zugesichert die das Gerät nicht erfüllt. Somit besteht auch kein Rücktrittsrecht vom Laufzeit- und Kaufvertrag.

Wenn Du bei Motorola Dein Gerät direkt erworben hättest wäre eine evtl Möglichkrit gegeben gewesen. Aber da du es bei Vodafone gekauft hast steht Dir nur die Möglichkeit zur Verfügung gegen den Händler vorzugehen und nicht gegen Motorola.

Im Fazit:
Für dein Gerät gibt es keinen Wegfall der Geschäftsgrundlage und es gibt keine Chance auf einen Rücktritt.

Danke, das deckt sich ja dann mit meiner bisherigen Meinung dazu
 
was denkt ihr eigentlich, wird es diese Möglichkeit in 2-3 Wochen weiter geben? Sollte man lieber also jetzt gleich anrufen oder ihnen per email die möglichkeit geben, innerhalb der nächsten zwei Wochen, das Problem zu lösen?
 
Anrufen oder per Mail was schicken hat keinen Sinn und ist nur Zeitraubend und Nervlich, da sowas nur schriftlich funktioniert als Einschreibebrief mit Rückschein. Anrufe und Mails stellen für eine Fristsetzung rechtlich keinen Gegenstand dar und können vernachlässigt werden.
 
  • Danke
Reaktionen: Aerox und bemymonkey
bei einigen hats doch ohne Einschreibebrief mit Rückschein funktioniert?? Naja, ich werd in zwei Stunden mal bei ihnen dort anrufen und ein wenig Druck machen :)
 
Ihr werdet nicht glauben, was ich grade auf der O2 Seite gelesen habe !!!

Die bieten ein Milestone mit Mediacenter zum Aktionspreis an, und da steht doch tatsächlich :


  • High Resolution Display mit einer Diagonalen von 9,4 cm (3,7 Zoll) mit 480 x 854 Pixel Auflösung (WVGA) und 16:9 widescreen
  • Vorinstallierte Google Applikationen
  • Webkit Browser - durch Android 2.2 Update Flash-fähig
  • HSDPA, WiFi, GPS, USB 2.0 High Speed, Bluetooth v2.1 + EDR

Wieso bieten sie dann eine Rücknahme an?
Der Link ist hier

Edit: ach du meine Güte, bei Handy-Steckbrief gehts sogar noch weiter :
Zitat:

Hervorragende Darstellung von Internetseiten auf dem brillanten Touchscreen – inklusive Flash-Unterstützung für Internet-Videos über den Webkit Browser (durch Android 2.2 Update)
 
Zuletzt bearbeitet:
Aerox schrieb:
bei einigen hats doch ohne Einschreibebrief mit Rückschein funktioniert?? Naja, ich werd in zwei Stunden mal bei ihnen dort anrufen und ein wenig Druck machen :)

Weil wo Du da Druck machen willst nur Menschen sitzen diie keine Entscheidungsgewalt haben und ihren Job machen und nicht daran Schuld sind was oben entschieden wird.
Zweitens wirst Du von jedem Kundendienst frührer oder später hören, das es nur schriftlich möglich ist eine Beschwerde oder Antrag auf Rücknahme zu stellen worüber dann erst entschieden wird.

Glaubst Du ehrlich, du rufst da an und machst Druck am Telefon und die Entschuldigen sich bei Dir und liegen Dir gleich mit dem Geld zu Füssen:blink:

Feo schrieb:
I(durch Android 2.2 Update)

Ja das was dort in Klammern steht kam erst am 20.07 dazu, denn vorher stand das in den Klammern noch nicht da. Also nicht neues was du da präsentierst.
 
Zuletzt bearbeitet:

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