Motorola Milstone - DRM-geschützte Napster-Dateien?

M

Milestone92

Fortgeschrittenes Mitglied
22
Hallo!

Hab ne Napster Flat (ohne to go), der speichert die Dateien mit DRM im wma-Format.

Hab jetzt per FTP-Server (WLAN) die Dateien aufs Milestone gepackt, aber es kommt "Die Wiedergabe dieses Audiodateityps wird nicht unterstützt."

Gibts irgendnen Player im Market, der die Dateien abspielen kann?
 
soweit ich weiss nicht. das liegt daran, dass die player aus dem market auf die engine des standard-players zurückgreifen
 
Mal ganz davon abgesehen, das du sie auch mit einem geeigneten player NICHT abspielen könntest!
Das is ja gerade das prinzip dieser drm dateien, das sie nur für einen bestimmten pc und einen bestimmten zeitraum freigegeben sind und andere pc's oder mp3 player sind nicht berechtigt sie abzuspielen!
 
Wieder mal typisch - der ehrlich zahlende Kunde hat die Probleme, bei den anderen läuft es.

Immerhin hat Apple zumindest bei mp3s mit diesem DRM Unfug wieder aufgehört.
 
Cru schrieb:
Mal ganz davon abgesehen, das du sie auch mit einem geeigneten player NICHT abspielen könntest!
Das is ja gerade das prinzip dieser drm dateien, das sie nur für einen bestimmten pc und einen bestimmten zeitraum freigegeben sind und andere pc's oder mp3 player sind nicht berechtigt sie abzuspielen!

das stimmt so eben nicht, vielleicht solltest du dich mal über DRM schlau machen... DRM kann noch viel mehr erlauben als das Abspielen einfach nur auf einem Rechner möglich zu machen.
Im Fall von Napster kann man sich die Lieder auf 3 PCs runterladen und (im Falle von "to go") auf MP3-Player übertragen, die WMA DRM9 unterstützen (was leider das Milestone nicht kann, soweit ich weiß).
 
Syrabane schrieb:
das stimmt so eben nicht, vielleicht solltest du dich mal über DRM schlau machen... DRM kann noch viel mehr erlauben als das Abspielen einfach nur auf einem Rechner möglich zu machen.
Im Fall von Napster kann man sich die Lieder auf 3 PCs runterladen und (im Falle von "to go") auf MP3-Player übertragen, die WMA DRM9 unterstützen (was leider das Milestone nicht kann, soweit ich weiß).
Im prinzip ändert das allerdings überhaupt nichts, da du das milestone so oder so nicht dazu bringst die datei abzuspielen geschweige denn überzhaupt eine "berechtigung" zu erhalten...
Und um to go ging es hier eben auch nicht also irrelevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann muss das DRM eben zufälligerweise verlorengehen..............;)
Zur Frage - Nein das Milestone spielt, genau wie andere Androiden, keine DRM geschützten Musikdateien!
 
Nun, dann werd ich wohl das DRM per Tunebite entfernen müssen.
Das ist übrigens völlig legal.
Tunebite erstellt eine virtuelle Soundkarte und nimmt die Songs damit wieder auf - also ein analoges Verfahren. Da DRM (DIGITAL Rights Management) aber nicht als analoger Kopierschutz konzipiert worden ist, umgeht man keinen Kopierschutz -->Legal
Quelle: Anti-DRM-Tools: Legal und illegal : DRM-Kopierschutz: Techniken und Abhilfe

Wieder mal typisch - der ehrlich zahlende Kunde hat die Probleme, bei den anderen läuft es.

Richtig mojo - als zahlender Kunde kann man seine Musik nichtmal auf seinem schicken 400€-Handy anhören, während der schlaue Filesharer die Dateien so oft brennen, verschicken, anhören etc kann wie er will.
Wenigstens gibts noch die Privatkopie, die einem das Entfernen von DRM erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß, ist schon etwas älter...
Was ihr da mit tunebite o.ä. macht verstößt gegen die AGB von Napster! Ihr macht euch also schadensersatzpflichtig! Ob legal oder illegal, ihr habt einen Vertrag geschlossen und dazu gehören eben auch die AGB...aufpassen!!
 
Nur weil etwas in den AGB steht, heißt es nicht, dass man es befolgen muss.
Bei Abzockseiten steht ja auch in den AGB, wie viel man zahlen muss (man muss aber im Normalfall nichts zahlen, da Tatbestand der arglistigen Täuschung). Oder wenn in den AGB steht "Sie verzichten auf ihr Widerrufsrecht", stimmt das auch nicht, da man bei Händlern laut Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht hat - und das kann niemand durch seine AGB anders regeln - genauso kann das Napster nicht in seinen AGB regeln. Es ist LEGAL, Musik abzuspielen und wieder aufzunehmen - das ist es schon seit der Erfindung des Kassettenrecorders. Nur weil Napster das jetzt nicht passt, dürfen sie das nicht verbieten.
 
Milestone92 schrieb:
Nur weil etwas in den AGB steht, heißt es nicht, dass man es befolgen muss.
Bei Abzockseiten steht ja auch in den AGB, wie viel man zahlen muss (man muss aber im Normalfall nichts zahlen, da Tatbestand der arglistigen Täuschung). Oder wenn in den AGB steht "Sie verzichten auf ihr Widerrufsrecht", stimmt das auch nicht, da man bei Händlern laut Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht hat - und das kann niemand durch seine AGB anders regeln - genauso kann das Napster nicht in seinen AGB regeln. Es ist LEGAL, Musik abzuspielen und wieder aufzunehmen - das ist es schon seit der Erfindung des Kassettenrecorders. Nur weil Napster das jetzt nicht passt, dürfen sie das nicht verbieten.

In Teilen richtig, ansonsten falsch:
Ich glaube nicht, dass das den Tatbestand einer überraschenden Klausel im Sinne der §§305-310 insbesondere § 305c erfüllt. ;)
Das Konzept ist ja darauf gerichtet, dass du die Lieder gerade nicht kaufst, also Eigentümer wirst, sondern temporäre Nutzungsrechte für ca 15€ erwirbst. Wäre ja auch etwas zu günstig, wenn du über den Tunebite-Umweg dann doch Eigentümer wirst. Daher --> keine überraschende Klausel und auch nichts zu Lasten des Vertragspartners. Das ist das Geschäftskonzept "rent a song". Was die tatsächlich gekauften Songs oder Alben angeht sieht das natürlich anders aus, da du an denen auch tatsächlich Eigentümer geworden bist. Friede?
Grüße und *klugscheißmodus aus*. Wollte nur, dass da keiner Ärger kriegt. :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich glaube, wir brauchen einen Anwalt, um diese Frage zu klären - und nichtmal der wird es uns sagen können;)
*oberklugscheißermodus aus*
 
Hörte sich da aber fast so an als ob sich ein Anwalt zu Wort gemaldet hat
;). Denn wer kennt sich denn noch so Gut mit den gesetzen aus und weiss auch noch wo die stehen? Könnte ja sein :D

Gnomi
 

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