MP3 Klingelton ändert sich von alleine

rotes Gnu

rotes Gnu

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Hallo zusammen,
ich habe ein Problem bei meinem Defy. Ich weiß nicht ob es spezifisch für mein Gerät ist oder generell bei Android liegt. Etwas passendes habe ich leider via Suchmaschine nicht gefunden.

Ich habe mir eine mp3 auf die SD-Karte gelegt und diese erfolgreich als Klingelton festgelegt. So weit so gut! Doch immer mal wieder "verliert" mein Gerät diese Einstellung zu Gunsten einer anderen mp3-Datei. Heute habe ich das zum wiederholten Male bemerkt.

Es ist auch so, dass es immer die selbe Datei ist, die stattdessen gewählt wird. Es scheint das es völlig zufällig ist. Mal wird eine existierende Datei ausgewählt, mal gibt es sie nicht und nur in den Ton-Einstellungen steht der Dateiname. Dann klingelt es einfach gar nicht.

Was ist da los? Hat das Problem schonmal jemand gehabt und weiß die Lösung dafür? Vermutungen habe ich. Kann es vielleicht sein, dass es am Musikplayer (original installiert) liegen könnte? Ich glaube, es passiert nur dann, wenn ich den Player mal aktiviert hatte. Kann es aber nicht sicher sagen, denn es ist leider nicht reproduzierbar. Alternative Idee, dass es passiert, sobald die SD-Karte bei angeschlossenem USB gelesen wurde. Nur warum sollte das Gerät den Dateiname wahllos ändern? Verstehe es nicht.

Wäre für Unterstützung sehr dankbar!

VG ein rotes Gnu...
 
Ich kann dir nur sagen daß ich selbiges Problem habe.
Bei mir passiert es wenn ich das Defy mit USB am PC angeschlossen habe und den "USB-Modus" wähle.
Jedesmal habe ich danach einen anderen Klingelton als vorher und muß dann wieder manuell umstellen. Keine Ahnung warum.

ach ja: komischerweise passiert mir das erst seit Froyo 2.2
 
Selbiges prob hatte ich auch bei Froyo 2.2 und bei CYan7.
Lösung:
Handy rooten, rootexplorer benutzen (oder ähnlichen),
Ton als .ogg in den System ordner .system/media/audio/ringtones legen,
alle anderen nicht benötigten Töne löschen, handy neu starten,
Ton auswählen.

Bei mir hatt´s geholfen.
 
ky1792 magic schrieb:
Selbiges prob hatte ich auch bei Froyo 2.2 und bei CYan7.
Lösung:
Handy rooten, rootexplorer benutzen (oder ähnlichen),
Ton als .ogg in den System ordner .system/media/audio/ringtones legen,
alle anderen nicht benötigten Töne löschen, handy neu starten,
Ton auswählen.

Bei mir hatt´s geholfen.

Viel zu kompliziert! Du brauchst kein root!

Häng das Handy an deinen PC, kopier die gewünschte Datei in den Ordner \ringtones auf der SD-Karte und benenne sie vielleicht noch auf einen einfachen Dateinamen ohne Zwischenräume und Sonderzeichen um, den du dir leicht merken kannst. Dieser Name erscheint dann auch in der Auswahl der zur Verfügung stehenden Klingeltöne.
 
und so verstellt sich der ton dann auch; selber schon beim Milestone und beim Defy ausprobiert.
Root brauchst du damit du in den Systemordnern etwas ändern kannst.
 
Hallo,
das was lwittgenstein beschreibt, ist ja machbar. Werde ich versuchen! Aber wenn ich es richtig verstehe (und mein Gefühl sagt das gleiche) geht es nicht, solange ich kein root habe. Na toll - besonders wenn man seine Gewährleistung nicht durchs rooten verlieren möchte. Meine Begeisterung hält sich in Grenzen. Ist das denn jetzt ein generelles Problem bei Android oder spezifisch für Motorola?

VG ein rotes Gnu...


Edit: Erst suchen, dann fragen ... scheint auch bei anderen Geräten aufzutreten.
 
Zuletzt bearbeitet:
:confused2: Nur mal so am Rande..., woher kommt eigentlich diese allumfängliche Angst vor dem Rooten???

In den Garantiebestimmungen ist absolut keine Rede hiervon.

Nichtmal vom Flashen anderer ROM´s ist die Rede. :confused2:
 
woher kommt eigentlich diese allumfängliche Angst vor dem Rooten
Vermutlich genau daher, woher ich selbige ebenfalls habe. Von diversen Android-Foren :tongue: im Internet die immer dann, wenn es um das Thema Rooten geht, diese Information rausgeben. Gewährleistung bedeutet ja, dass der Hersteller verpflichtet ist Fehler, die schon bei Auslieferung existierten, zu beheben. Nur blöd, dass man als Kunde genau das beweisen muss. Bzw ich müsste dann beweisen, dass der Fehler nicht durch das Rooten entstanden ist. Und wenn du mir jetzt erklären kannst, wie man das beweisen könnte ... dann gehe ich her und roote. ;)

VG ein rotes Gnu...
 
Hallo,

zunächst ergibt sich aus den "Garantiebestimmungen von Motorola" lediglich, das bei Rückgabe der "Auslieferungszustand" vorliegen muß. Dies sollte gerade beim Rooten kaum Probleme bereiten. Ansonsten ist das mit der Beweislast auch differenziert zu sehen. Ich zitiere mal einen Auszug von "anwalt-seiten.de":

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gwährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solcheversteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem uNTERNEHMER wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Also, je nachdem wie alt Dein Defy ist, gar kein Problem. In den meisten Foren wird Sache nur immer dramatisiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Pfeily,
mein Handy ist zwar noch nicht sechs Monate alt, an der Problematik ändert es defakto gar nichts, nur das die Beweislast noch nicht bei mir liegt. Durch das Rooten erhält man gewisse Rechte, mit denen man nicht nur Positives bewirken kann. Das kann im Zweifel immer als Grund für die Ablehnung einer Gewährleistung herhalten.

@all Back2Topic - Mir ist etwas aufgefallen!
Und zwar hatte ich mein Handy am Rechner und die SD-Card wurde gelesen. Wie zu erwarten war nach dem Trennen die Einstellung des Klingeltons nicht mehr da. Ich habe das direkt nach dem Trennen nachgesehen in den Einstellungen. Es war nichts ausgewählt. Dann habe ich mit einem Dateimanager den Ordner auf der SD-Card geöffnet, wo die Datei drin liegt. Ich habe sie nicht manuell geöffnet - nur das Verzeichnis. Danach zurück in die Einstellungen und bei den Klingeltönen ist sie wieder ausgewählt. Offenkundig braucht Android zuerst wieder eine neue Indexierung oder Auflistung des Dateibaums bevor die Verknüpfung wieder hergestellt werden kann. Könnte das evtl. mal jemand ausprobieren und bestätigen bzw. widerrufen?

Danke.
 
Gewährleistung hat mit der Garantie aber nix zu tun.:)

Pfeily schrieb:
Hallo,

zunächst ergibt sich aus den "Garantiebestimmungen von Motorola" lediglich, das bei Rückgabe der "Auslieferungszustand" vorliegen muß. Dies sollte gerade beim Rooten kaum Probleme bereiten. Ansonsten ist das mit der Beweislast auch differenziert zu sehen. Ich zitiere mal einen Auszug von "anwalt-seiten.de":

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gwährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solcheversteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem uNTERNEHMER wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Also, je nachdem wie alt Dein Defy ist, gar kein Problem. In den meisten Foren wird Sache nur immer dramatisiert.
 

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