o2-Musterschreiben wegen der Wandlung

Ich hatte das Milestone nur einen Tag und bin dann doch zum N97 gewechselt weil ich nicht warten wollte ob ein Hersteller seine Versprechen hält. Desweiteren sollte jedem klar sein das das Milestone von Werk aus viel zu schwach auf der Brust für Flash ist. Und O2 zu verklagen für was wofür sie nichts können finde ich einfach nur als ausnutzung der Klagemöglichkeit. Die Gerichte in Deutschland werden schon zu oft wegen Kleinigkeiten beläsztigt
 
Als das Milestone rauskam und von O2 mit Flash beworben wurde, das war es nicht "jedem klar" dass das Milestone zu schwach für Flash ist. Wenn es sooo klar gewesen wäre, hätte Motorola wohl nie die Absicht gehabt, Flash für das Milestone rauszubringen.

Ich finde es richtig O2 zu verklagen. Niemand hat O2 dazu gezwungen, mit etwas zu werben, was noch nicht existiert. Wenn ich mich nicht täusche, dann haben die anderen Anbieter ja auch nciht so explizit mit einer Flash-Unterstützung geworben.

Das geschieht O2 schon recht. Ich hätte am liebsten auch mein Geld zurück....
 
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Hi, wäre schön wenn du uns weiter auf dem laufenden halten könntest. Solltest du damit erfolg haben werde ich den gleichen weg gehen. (Warscheinlich auch noch viele andere) vielleicht überlegt man es sich danach dann mehrmals ob man kunden so verars..en will.
 
Dann werde ich mal meine Neuigkeiten mitteilen. Heute wäre normalerweise der Gerichtstermin gewesen.

Da eine schriftliche Vorverhandlung sattgefunden hat kam dann heute der Anruf, daß der Gerichtstermin ausfällt.

Grund dafür ist, dass O2 meine Ansprüche anerkannt hat. Jetzt brauche ich nur noch das Urteilschreiben der Richterin abwarten.

Teure Sache ist das für 02 geworden, da sie alle Kosten des Rechtsstreits tragen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grad E-Mail-Benachrichtigung hierfür bekommen, da sag ich vielleicht auch wie es bei mir ausgegangen ist. Habe nach 2-maligem Defekt+Reparatur des Klinkensteckers den Stein mit formlosem Schreiben eingesandt und den vollen Kaufpreis zurück erhalten. Echt fair; mal sehen wann O2 das SGS2 bekommt, dann würd ich es vielleicht wieder von ihnen holen.
 
@idealforyou

hast du die klageschrift mal für uns oder später das urteil?
 
Erst mal bevor ein Klage eingereicht werden konnte, musste erst einmal ein gerichtlicher Mahnbescheid nach O2 geschickt werden.
Eine Klage ist erst möglich wenn dieser von der Gegenseite widersprochen wird.
Den darf man erst mal in der Bezahlung selber vorstrecken.
Warum muss man in dem Fall vorher einen Mahnbescheid erlassen?
Man kann erst ohne Mahnbescheid Klagen wenn der der Wert 700€ übersteigt, was ja nicht beim Milestone gegeben ist. (Jedenfalls ist das in meinem Bundesland so)

Klageschrift eigendlich unerheblich.

Rücktritt vom Kaufvertrag wegen fehlender zugesicherter Eigenschaft (falscher Produktwerbung) nebst 5% Zinsen Zug um Zug.

Unter Hanydetails beworben mit .....
inklusive Flashunterstützung im Webkit Browser

Unter Handy Steckbrief:
Flash-Support im webkit Browser (Flash10Ready)

Beweis: Screenshots und Sachverständigengutachten.

Möglichkeit zum Nachrüsten der Eigenschaft wurde gegeben durch Einschreibebrief mit Zeitvorgabe und auch der Rücktritt vom Kaufvertrag damit angekündigt.

O2 konnte nicht nachrüsten in einer zumutbaren Zeit und ignorierte einfach den Rücktritt, der nach ihrer Ansicht nicht möglich ist.

Dann zum RA. Der O2 dann aufforderte mit Klagedrohung dann Zug um Zug Gerät gegen Geld also Rücktritt vom Kaufvertrag.

O2 antwortete ihm, das würde nicht gehen, weil es sich um einen unentgeldlichen Teilzahlungsvertrag handele und dieser von Verbraucherschutzgesetzen ausgenommen ist.

Wie oben beschrieben gerichtlicher Mahnbescheid zugeschickt, wogegen O2 Widerspruch eingelgt hat.

Obige beschriebene Klage eingereicht vom RA

O2 schreibt dem Gericht sich gegen die Klage verteidigen zu wollen. Will keine falsche Werbung gemacht haben wegen der Bezeichnung in Klammern (Flash10 Ready)was so gut heißt,das daß Gerät nur dafür Hardwaremäßig vorbereitet ist und das Update wäre schon mitte 4te Quatal 2010 veröffentlicht worden für das Gerät
Ansonsten rügt O2 das Gericht weil der Hauptsitz München ist und beantragt, das die Klage kostenpflichtig abgewiesen werden soll.

Ich mußte eine Gegendarstellung schreiben und meinem RA geben, der dann die Rüge an das Gericht abgewiesen hat, da laut Konz immer das Gericht bei Vertragsstreitigkeiten zuständig ist wo der Kläger seinen Wohnsitz hat.
Desweiteren wird nochmal von mir auf das "inklusive Flash blablabla" verwiesen und das "Flash 10Ready" nicht heißt, das nicht auch Flash9 hätte integriert sein können im Rahmen der Betrachtung des objektiven Empfängerhorizonts. Desweiteren durch die Produktwerbung Flash10Ready dieses Update auf eine höhere Version geschuldet ist von O2.

Desweiteren hat sich das ganze jetzt von Rücktritt in ein Rückschuldverhältnis gewandelt.

Unerheblich war wann das Update erschienen ist, da ich ja schon im Juli meinen Rücktritt vom Kaufvertrag per Einschr,Rückschein mitgeteilt hatte.

Termin wäre gestern im Amtsgericht gewesen
Bekam dann aber morgends von meiner Kanzelei den Anruf, daß der Termin ausfällt weil O2 alle meine Ansprüche anerkannt hat.

"Der Beklagte kann den Klageanspruch anerkennen, wenn er erkennt, dass seine Verteidigung aussichtslos ist. Es ergeht dann ein Anerkenntnisurteil, durch das der Beklagte antragsgemäß verurteilt wird. Das Anerkenntnisurteil ist günstiger für den Beklagten, da er dadurch Gerichtskosten spart."


Gerichtsverfahren ist abgeschlosssen und jetzt kommt das (Anerkenntnis)Urteil und dann muß ich halt das Geld für Mahnkosten, Kosten für Schriftverkehr und Gerät plus Zinssatz zurück holen.
 
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Wow, dann mal Glückwunsch für den Prozessgewinn!

Diesen Stress würde wohl selten jemand bis zum Ende durchziehen :thumbsup:
 
  • Danke
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jap ;) glückwunsch...
viele Größere Firmen hoffen ja immer darauf, das man als "normaler" Bürger wegen sowas nicht vor Gericht zieht, da der Aufwand und die Kosten ja nicht gerade gering sind...

aber wenn man es drauf ankommen lässt und gute Argumente/Beweise hat, sieht man ja, das man auch gewinnen kann...

na dann hoff ich doch mal, das du dein Geld nun bekommst und das nicht auch nochmal einklagen mußt ;)
 
  • Danke
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also ich habs wie die meisten einfach zweimal bei o2 abgegeben und dann die kohle zurückgekriegt. grund war schlechte sprachquali und camcorder sound/video async. das hat die aber auch gar nicht so sehr interessiert, dass die es mal sehen wollten oder so.
alles ohne probleme. hab mir für die die gezahlten raten ein vernünftiges smartphone gekauft. Aber das eine jahr milestone war schon ganz nett, aber schon sehr laggy das teil
 

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