Pixelfehler - roter Fleck

sorry, ich habe keine ahnung was da schiefgelaufen ist; die bilder sind defintiv nicht von mir.

war vorhin dann doch in der pause beim mediamarkt und der mitarbeiter meinte direkt, dass sich einschicken nicht lohnen würde, da 1-2 pixelfehler in der toleranz lägen und der hersteller, in dem fall samsung, sich davon nichts annehmen würde. ich habe dennoch eine reklamation veranlasst, zumal der streifen in natura wirklich schon fast ins auge sticht bei hellem hintergrund.
 
Rockafilly schrieb:
sorry, ich habe keine ahnung was da schiefgelaufen ist; die bilder sind defintiv nicht von mir.

war vorhin dann doch in der pause beim mediamarkt und der mitarbeiter meinte direkt, dass sich einschicken nicht lohnen würde, da 1-2 pixelfehler in der toleranz lägen und der hersteller, in dem fall samsung, sich davon nichts annehmen würde. ich habe dennoch eine reklamation veranlasst, zumal der streifen in natura wirklich schon fast ins auge sticht bei hellem hintergrund.

Moin,
da würd ich aber ganz schön auf den Tisch hauen-von wegen "1-2 Pixelfehler wären in der Toleranz"....
ich kauf ein neues Auto und sehe dann, dass es eine Beule hat-
da kann der Hersteller VW, Audi, VEB Motorenwerke Zwickau, Porsche, Mercedes oder wer auch immer auch nicht sagen: "1-2 Beulen bei einem Neuwagen sind in der Toleranz".....
laß Dir das nicht gefallen!!!!
 
Rockafilly schrieb:
sorry, ich habe keine ahnung was da schiefgelaufen ist; die bilder sind defintiv nicht von mir.

war vorhin dann doch in der pause beim mediamarkt und der mitarbeiter meinte direkt, dass sich einschicken nicht lohnen würde, da 1-2 pixelfehler in der toleranz lägen und der hersteller, in dem fall samsung, sich davon nichts annehmen würde. ich habe dennoch eine reklamation veranlasst, zumal der streifen in natura wirklich schon fast ins auge sticht bei hellem hintergrund.
fachberatung im media markt..
 
bei monitoren ist es ja in der tat so, dass es eine toleranz gibt, aber bei einem handybildschirm mit recht wenigen pixeln fände ich das schon mies.


mal schauen, was bei rumkommt

achja: ob der pixelfehler von anfang an bestand, kann ich leider nicht sagen. habe das gerät ca. 3 wochen benutzt, es ist mir allerdings erst gestern aufgefallen. ich würde aber mal behaupten, dass ich es auch eher bemerkt hätte, wenn es von anfang an so gewesen wäre.

@codered

vielleicht ist es bei dir ja unter das 14tägige umtauschrecht gefallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
auf den bildern is eindeutig ne komplette fehlerhafte linie zu sehn und net nur der eine kaputte pixel, das is eindeutig ein umtauschgrund bzw. ein grund für eine reparatur auf garantie.
 
ich hoffe das beste :)

2 wochen nun ohne mein lieblingsspielzeug - vielleicht finde ich ja da zeit für sinnvolle dinge :D
 
Das Ding hat einen Mangel. Nix Garantie.
Gewährleistung! Ab nochmal zum Mediamarkt und etwas Druck machen. Dann geben die dir gleich ein neues- müssen sie ja auch.
Zwar sind sie oft zu faul bzw kennen selbst das Verhältnis von Garantie/Gewährleistung nicht, aber als Kunde muss man da drauf beharren. Notfalls den Filialleiter kommen lassen. Du hast das Teil ja noch kein halbes Jahr, deshalb müssten die dir beweisen, dass der Fehler nicht schon von Anfang an da war.
Ich kenne solche MM Aktionen auch zur Genüge... Wirklich nervig. Du musst dich hier nicht an den Hersteller (Samsung) wenden, sondern an den Verkäufer (MM). Außer die stellen sich wirklich so quer, dass gar nix mehr geht und du natürlich keine Lust hast das einzuklagen, dann schick es ein und lass es bei Samsung auf Garantie reparieren.
 
Rockafilly schrieb:
bei monitoren ist es ja in der tat so, dass es eine toleranz gibt, aber bei einem handybildschirm mit recht wenigen pixeln fände ich das schon mies.


mal schauen, was bei rumkommt

achja: ob der pixelfehler von anfang an bestand, kann ich leider nicht sagen. habe das gerät ca. 3 wochen benutzt, es ist mir allerdings erst gestern aufgefallen. ich würde aber mal behaupten, dass ich es auch eher bemerkt hätte, wenn es von anfang an so gewesen wäre.

@codered

vielleicht ist es bei dir ja unter das 14tägige umtauschrecht gefallen.

also mein händler hat nur gemeint, dass hier der 1:1 austausch überhaupt kein problem ist, weil das ganze eben auf gewährleistung läuft ...
ob es jetzt noch eine rolle gespielt hat, dass ich es noch keine 14 tage gehabt habe, oder nicht, kann ich nicht sagen.
 
Kleine Erklärung:

-> Die 14 Tage Rückgaberecht hat man, wenn man im Internet oder per Katalog/Telefon bestellt gesetzlich, also auf jeden Fall gegenüber dem Verkäufer. (Fernabsatzgesetz)

-> Andere Firmen (MMetc) können ähnliche Regelungen haben (so wie auch Amazon zB 30 Tage Rückgabe gewährt) aber das ist Kulanz und eben eine freiwillige Regelung seitens des Verkäufers. Gerade die Elektrofachmärkte machen das, damit sie Konkurrenzfähig gegenüber den Onlinehändlern bleiben. Sonst würde ja "jeder" online bestellen aufgrund der großzügigen Rückgaberegelung.

-> Man hat 2 Jahre gesetzlich festgelegte Gewährleistungsansprüche. Wenn die Ware einen mangel hat, muss der Verkäufer nachbessern. Nachbessern kann heissen reparieren oder Neuware/Austausch. Das kann sich der Käufer aussuchen. Ausser ein Austausch wäre unverhältnismäßig teurer für den Verkäufer als eine triviale Reparatur.
Besonderheit bei der Gewährleistung: Innerhalb der ersten 6 Monate wird angenommen, dass der Mangel schon von anfang an bestand und der Verkäufer müsste das Gegenteil beweisen (schwierig). Danach allerdings gibt es eine Beweislastumkehr und der Käufer müsste beweisen, dass die Ware schon von anfang an fehlerhaft war (natürlich ebenso schwierig.)

-> Garantie ist freiwillig und wird seitens des Herstellers gegeben. (hier Samsung) Im Grunde, weil sie darauf vertrauen, dass sie so gute Geräte bauen und eben Kunden behalten wollen. Da die Garantie oft auch über die 2 Jahre der gesetzlichen Gewährleistung hinausgeht und freiwillig ist, darf sie an bestimmte Bedingungen gebunden sein. (Gerät darf nicht geöffnet worden sein etc)

Ich hoffe ich konnte etwas helfen? :)

//Edit:
Zur Veranschaulichung mal eine "Kette der Rückgabe/Reparaturansprüche bei einem Mangel am Gerät" (sorry, hab ich mir gerade so ausgedacht, aber vllt ist das anschaulicher.)

1.Gerät ist kaputt
2.Online gekauft?->Noch innerhalb 14 tägiger Rückgabefrist?->Zurück zum Verkäufer und Austausch!
3.Online gekauft aber nicht mehr innerhalb der 14 Tage, aber innerhalb der freiwillig vom Verkäufer dazu gewährten Zeit?-> wie bei 2. (zB 30 Tage bei Amazon oder 30 Tage bei Thomann) Beachte aber: Schäden, die offensichtlich vom Benutzer verursacht wurden-> evtl keine Rücknahme oder nur Teilerstattung des Kaufpreises!
4.Im Fachhandel gekauft und innerhalb der 14(?) tägigen freiwilligen Rückgabefrist des Verkäufers?->Siehe 2. mit den Einschränkungen von 3.
5.Online oder im Fachhandel gekauft und innerhalb der ersten 2 Jahre-> gesetzliche Gewährleistung greift ein:
Fall a) Noch innerhalb der ersten 6 Monate: Mangel war schon von Anfang an vorhanden (Verkäufer müsste Gegenteil beweisen) daher Umtausch/ Reparatur in der Regel gut machbar.
Fall b) Nach den ersten 6 Monaten: Beweislastumkehr, der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an gegeben war. (schwierig) Aber hier sind die Händler oft kulant und bessern anstandslos nach.
6.Die ersten 2 Jahre sind vergangen (keine gesetzliche Gewährleistung mehr) aber der Hersteller gibt noch Garantie (manchmal auch der Verkäufer- ist aber iE egal)-> Aufgrund der freiwilligkeit der Garantie kann der zu Beanspruchende Bedingungen stellen, wie das Ungeöffnetsein des Gerätes etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Verkäufer kann/muss Nacherfüllen, nicht bloß Nachbessern.
 
ihr scheint euch ja mit der materie recht gut auszukennen.
habe vorhin einen reperaturauftrag unterschrieben und das gerät dagelassen, da ich von der möglcihkeit von einem austausch gegen ein neues gerät nichts wusste.

mit der unterschrift werde ich aber der reparatur nun zugestimmt haben und habe damit ein eventuelles recht auf ein neues gerät verwirkt?!

ohnehin steht zumindest für mich in der schwebe, ob es überhaupt ein reklamationsgrund ist. für monitore/fernseher gibt es die toleranz für pixelfehler in der tat, wie es bei smartphones aussieht weiss ich leider nicht.

das ganze soll in keinem rechtstreit enden und ich will wegen der geschichte kein fass aufmachen, daher werde ich wohl nun die reparatur abwarten. oder würdet ihr mir was anderes empfehelen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Jl223 schrieb:
Der Verkäufer kann/muss Nacherfüllen, nicht bloß Nachbessern.
Er muss Nacherfüllen. Der Kunde kann wählen, ob Nachlieferung(Austausch) oder Nachbesserung (Reparatur).
Ist aber für Laien unerheblich- Es wurde ja alles richtig beschrieben.
 
bflex2010 schrieb:
Er muss Nacherfüllen. Der Kunde kann wählen, ob Nachlieferung(Austausch) oder Nachbesserung (Reparatur).
Ist aber für Laien unerheblich- Es wurde ja alles richtig beschrieben.

Falsch. Müssen tut man garnix außer sterben.

Btw. es war falsch beschrieben. Der Begriff Nachbesserung war falsch.
 
Jl223 schrieb:
Falsch. Müssen tut man garnix außer sterben.

Btw. es war falsch beschrieben. Der Begriff Nachbesserung war falsch.
Ich habe gelesen, dass du im Forum wohl für deine trolligen Einzeiler bekannt bist. Bitte verwirre aber Leute, die Hilfe suchen nicht mit so einem nutzlosen Zeug.
 
  • Danke
Reaktionen: SlntBob
bflex2010 schrieb:
Ich habe gelesen, dass du im Forum wohl für deine trolligen Einzeiler bekannt bist. Bitte verwirre aber Leute, die Hilfe suchen nicht mit so einem nutzlosen Zeug.

Du hast den Fehler gemacht. Nicht ich. Fühl dich doch nicht gleich angegriffen.
 
Rockafilly schrieb:
ihr scheint euch ja mit der materie recht gut auszukennen.
habe vorhin einen reperaturauftrag unterschrieben und das gerät dagelassen, da ich von der möglcihkeit von einem austausch gegen ein neues gerät nichts wusste.

mit der unterschrift werde ich aber der reparatur nun zugestimmt haben und habe damit ein eventuelles recht auf ein neues gerät verwirkt?!

ohnehin steht zumindest für mich in der schwebe, ob es überhaupt ein reklamationsgrund ist. für monitore/fernseher gibt es die toleranz für pixelfehler in der tat, wie es bei smartphones aussieht weiss ich leider nicht.

das ganze soll in keinem rechtstreit enden und ich will wegen der geschichte kein fass aufmachen, daher werde ich wohl nun die reparatur abwarten. oder würdet ihr mir was anderes empfehelen?

Diese Reparatur, die du vornehmen lässt ist die Nachbesserung. Wenn du Glück hast und die Leute nett/kulant sind, dann kannst du sie vielleicht noch überzeugen, das Gerät auszutauschen. Ob bei Smartphones das selbe gilt wie bei LCD Monitoren weiß ich auch nicht, aber ich würde einfach so argumentieren, dass das "kein gewöhnlicher Pixelfehler" sei, sondern eben durch den Strich ein viel gravierender Mangel vorliegt.
 
ich werde jetzt wohl die 2 wochen abwarten und schauen, was samsung selber zu dem thema sagt, dann weiss ich wo ich bei samsung dran bin.
erhoffe mir schon eine positive antwort. bisher hatte ich mit fernseher, laptop und mp3-player keine probleme mit der marke und war immer sehr zufrieden. nun wird der support getestet :)

media markt ist und bleibt für den A**ch, aber das ist meine persönliche meinung.
 
Zuletzt bearbeitet:
donnerstag bei media markt eingeschickt, gerade kam die sms; display wurde getauscht und die software geupdatet; wenns jetzt auch noch pfleglich behandelt wurde und keine kratzer abbekommen hat, kann ich über den service nicht klagen :)
 
Update? Wahrscheinlich JM1, mal sehen ...
 

Ähnliche Themen

Zahnbürstenlecker
  • Zahnbürstenlecker
Antworten
3
Aufrufe
1.358
Zahnbürstenlecker
Zahnbürstenlecker
L
  • Littlekenny
Antworten
8
Aufrufe
3.316
Radagast
Radagast
hertharules
  • hertharules
Antworten
4
Aufrufe
1.510
C.Marvin.I.
C
Zurück
Oben Unten