Probleme mit Desire vom Media Markt...

idealforyou schrieb:
Trotzdem eine Ablehnung mit dem genauen Wortlaut:
Bitte beachten Sie, daß wir laut unserer AGB kein Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht gewähren.

Da dürfte sich der Anwalt aber freuen wenn die das schriftlich derart begründet haben. Es ist ja keineswegs so, daß der O2-Shop dir gnädigerweise ein Rücktrittsrecht "gewähren" könnte. Dieses Recht ist dir gemäß den Bestimmungen zur Sachmängelhaftung in BGB verbürgt.

Vermutlich wird es nun auf §307 BGB hinauslaufen. Dort ist festgelegt, welche AGB-Klauseln unwirksam sind sofern sie andere gesetzliche Regelungen außerkraftsetzen oder einschränken sollen.

Viel Spaß & viel Erfolg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich war heute bei der Rechtsberatung beim Verbraucherschutz. Der RA klärte mit mir den Sachverhalt der eindeutig für mich spricht und dem sich o2 nicht entziehen kann.

Er diktierte mir das Schreiben welches jetzt mit einer Frisetzung an O2 geht und eine Quittung vom Verbraucherschutz wird zum Schreiben angefügt.

Er meinte nur das wird reichen, denn eine Klage werden sie sich sicher nicht einhandeln wollen.

Das ist halt Alltag für die Jungs vom Verbraucherschutz und da ist auch 02 gerade leider kein unbeschriebenes Blatt bei denen.
 

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