Rooten oder Flashen des Smartphones kein Grund für Gewährleistungsverlust

Soweit ich weiß kann das aber Jeder Hersteller selbst verändern/ entscheiden :/

Yoda schrieb:
Von unterwegs diese Nachricht gesendet wurde
 
phil1405 schrieb:
Soweit ich weiß kann das aber Jeder Hersteller selbst verändern/ entscheiden :/
Es geht hier um Gewährleistung, das hat nichts mit Garantie zu tun. Gewährleistungsansprüche hat man automatisch gegenüber dem Händler.
Garantie gewährt der Hersteller freiwillig (und kann diese deutlich stärker einschränken.

Die Nachweispflicht darüber, dass der Schaden auf einen Fehler zurückgeht, der bereits bei Kauf des Produkts bestand, geht bei Gewährleistung allerdings nach 6 Monaten auf den Käufer über. Dürfte im Einzelfall schwierig werden. Aber solange man bei sehr kulanten Händlern wie Amazon kauft, hat man ganz gute Chancen.
 

Ähnliche Themen

F
Antworten
5
Aufrufe
1.983
frank.heide.35
F
J
Antworten
0
Aufrufe
1.617
jolle23
J
ToddBeamer
  • ToddBeamer
Antworten
1
Aufrufe
2.243
ebonit
ebonit
Zurück
Oben Unten