Rückblick: Person kontaktieren ohne gegenseitige "Kontakte"

mtemp

mtemp

Fortgeschrittenes Mitglied
4
Hallo,

war es in früheren WA-Versionen nicht so, dass man eine Person nur dann kontaktieren konnte, wenn beide Telefonnummern – die eigene und die des zu Kontaktierenden – jeweils in beiden Kontaktlisten/Adressbüchern bereits vorhanden waren?

Oder ist dies immer noch so, nur dass man eine Nachricht trotzdem an eine Person verschicken kann, die nicht im eigenen Adressbuch aufgeführt ist, sofern man Kontakt von einer anderen Person innerhalb von WA bekommen hat?

Hintergrund(frage): ich kann nicht verhindern, dass mich eine Person, die meine Nummer hat, nicht kontaktieren kann, oder (doch)?
Denn nur ich will bestimmen, wer mich nun via WA anschreiben kann und wer nicht Geht dies?

Danke!
mtemp
 
Hi, es war immer so, dass du jeden in deinen Kontakten anschreiben kannst, egal ob du in dessen Kontakten gespeichert bist (jetzt mal unter der Voraussetzung, der Kontakt hat WhatsApp installiert).

Einzige mir bekannte Einschränkung:
Macht man das jedoch gleichzeitig an zu viele Empfänger, die einen selbst nicht in den Kontakten haben (etwa per Broadcast-Nachricht), dann läuft man in die Gefahr, als Spammer gesperrt zu werden.

Lösung als Empfänger:
Man kann Kontakte/Nummern blocken in WhatsApp.
 
Ok, vielen Dank, @Rak

Dachte, dass es früher nicht ganz so einfach war, jemanden "unerwünscht" eine Nachricht zuzustellen.

Blocken bedeutet jedoch, dass man dies erst machen kann, wenn man bereits eine Nachricht des "unerwünschten" Nutzers erhalten hat, oder?
Ich würd mir hingegen wünschen, dass ich von vornherein nur bestimmten Kontakt/Einträgen meines Adressbuchs die Erlaubnis erteilen kann, mich via WA anzuschreiben. Hierbei weiterer Wunsch: dass diese "unerwünschten Personen" (die mir weiterhin eMails schreiben dürfen...) gar nicht erfahren würden, dass ich sie explizit ausgesperrt habe. Doch dies geht auch nicht, oder? Solche Personen erfahren also, ob ich sie "mit voller Absicht" gesperrt habe? – Denn so direkt will ich sie auch nicht auf den Kopf stoßen...

Weiterer Hintergrund: hab seit ein paar Tagen mangels funktionstüchtigem Handys keinen Zugriff mehr auf Whatsapp – und möchte es eigentlich auch weiterhin nicht (dessen Geißel sein...). Und falls ich doch auf WA zugreifen müsste, dann nur ganz explizit für ganz wenige Personen bzw. Personengruppen.
 
mtemp schrieb:
Blocken bedeutet jedoch, dass man dies erst machen kann, wenn man bereits eine Nachricht des "unerwünschten" Nutzers erhalten hat, oder?
Geht wohl auch so, dass du den unerwünschten Kontakt zu deinen Kontakten hinzugefügst. Nach der nächsten Synchronisation sollte er in WhatsApp in der Liste zu sehen sein, so dass er geblockt werden kann. Etwas kompliziert... :)

Und ich meine, danach kann man den Kontakt wieder löschen (bin nicht ganz sicher, unter meinen blockierten Kontakten sind aber welche nur mit Nummer, und ich hatte nie einen Chat mit ihnen) .

Hoffe keinen Unsinn erzählt zu haben. Das
 
... der Kontakt darf ruhig weiterhin drin sein, in den Google Contacts (ein separates Adressbuch hat WA ja nicht bzw. die Verbindung zu den Google-Kontakten lässt sich in/für WA nicht kappen, oder?). Damit ich zB seine eMail-Adresse o.dgl. parat habe – oder tatsächlich auch seine Tel.nummer für den direkten telefonischen Kontakt ;)

Nun ja. eMail-Kommunikation war halt einmal... Zumindest dann, wenn es um Kommunikation in Gruppen geht... Eigentlich der einzige Grund für mich, WA doch wieder irgendwann mal nutzen zu müssen...
 

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