Samsung Reparaturservice - angeblicher Displaybruch?

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Fischgott

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Hallo!

Hatte folgendes Problem mit meinem SGS:
Hab letztens mein Galaxy S ganz normal neben mich gelegt. Nach ca. 10 Minuten wollte ich mal nachgucken ob ich in der zwischenzeit ne SMS gekriegt habe, hab also die Startseitentaste gedrückt: es waren nur noch rote und blaue Punkte zu sehen sowie ein bunter Streifen. Hab das Gerät dann ausgeschaltet durch Schätzen der Beendenoption, das Navigieren funktioniert also noch. Habe dann das Gerät neugestartet, wobei dann ein 1/6 des Displays normal funktioniert hat, der Rest war schwarz, also nochmal neugestartet. Diesesmal funktionerte ca. die Hälfte des displays, jedoch nur in "schwarzweiss", und das auch nur zeitlich begrenzt. Mitlerweile ist das ganze Display einfach schwarz, mit einem leichten Leuchten.
Hab das Gerät dann vor 2 Wochen zu Bitronic geschickt, dem Servicepartner von Samsung. Gestern kam dann ein Brief in dem drinsteht, das der Fehler mechanischer Natur sei: ein Displaybruch.
Als ich das Handy jedoch verschickt habe war das Display noch in perfektem zustand, und verpackt war es ebenfalls ausreichend. Meine Frage: kann ein Handy, ohne das irgendwas damit passiert ist, einen Displaybruch erleiden, der dazu noch unsichtbar ist, oder versuchen die nur ein wenig Geld mit mir zu machen? Der ganze Spaß ist ja NATÜRLICH kein Garantiefall und kostet mich somit nur 130 €

Danke im Vorraus!
 
Das Display geht doch nicht einfach so kaputt.

Ist vielleicht beim Transport was schief gegangen?
 
Für einen Displaybruch muss das Display ja nicht mechanisch gebrochen sein. Was du da beschreibst mit den Farben hört sich für mich schon nach Displaybruch an. Hat das Telefon irgendwann irgendwo mal nen Schlag abgekriegt?
 
Nein hat es nicht, deshalb bin ich ja verwundert! Hatte auch vorher nie ein Problem mit dem Display gehabt, es kam echt von einer Sekunde auf die andere.
Nun, ich war bei einem Displaybruch davon ausgegangen, das man selbigen sehen würde...
 
Zu starke Sonneneinstrahlung/Wärme/Kältezufuhr?

Meins is schon öfter runtergefallen, auch auf Fliesen, und bei mir is alles schön Oo
 
Setzt nen Brief auf und schreib

- das das Display vor Versand keinen sichtbaren Schaden hatte
- das Galaxy vor Ausfall des Displays funktioniert hat
- kein Sturz/Fremdeinwirkung vor Ausfall

und warte auf Rückantwort.
 
Das Display hat ja wahrscheinlich immernoch keinen sichtbaren Schaden und von jedem Schlag aufs Handy kommt das ja auch nicht.Eine noch (halbwegs) funktionierende Navigation zusammen mit (halb) defekter Anzeige ist normalerweise schon ein Displaybruch. Das kriegst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht umsonst repariert, ich würde mich schnell damit abfinden. Sorry wenn ich dir den Tag versauen muss...
 
Hallo Fischgott,

wo hast Du denn Dein SGS gekauft?

Amazon z.B. ist in solchen Dingen sehr kulant!

Außerdem wäre es, egal bei welchem Händler, innerhalb der ersten 6 Monate bezüglich der gesetzlichen Gewährleistung leichter einen derartigen Schaden abzuwickeln, da noch keine Beweislastumkehr eingetreten ist. Innerhalb der ersten 6 Monate sollte davon ausgegangen werden, dass ein verdeckter Mangel vorlag. Deshalb im ersten Halbjahr statt eines Garantieanspruches lieber einen Gewährleistungsanspruch stellen.

Gruß

Klaus
 
Ich kenne beim Support mit Notebooks ähnliche Schäden. Ein Freund von mir, der Mobiltelefone/Handys für Samsung supportet hat, aber auch für Fujitsu/Siemens und Motorola. Da ist das nicht anders.

Von der Beschreibung her ist es ein Displaybruch und wurde ja auch vom Reparatur-Service bestätigt. Mein Galaxy ist schon einige Male auf dem Boden gefallen (wenn auch nicht aus großer Höhe) und ich habe mich so einige Mal darauf gesetzt oder bin darauf eingeschlafen. So einfach ist so ein von dir beschriebener Schaden nicht hinzubekommen.

Das mit den ersten 6 Monaten Gewährleistung ist nur zwischen Händler und Kunden. Nicht dem Hersteller. Du wirst eventuell deine Rechte beim Händler einklagen müssen.

Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.
(von Wikipedia)

Bei einen Bruchschaden wird eine Klage wenig Erfolg haben...
 
Zuletzt bearbeitet:
Teskal schrieb:
...Du wirst eventuell deine Rechte beim Händler einklagen müssen...

...Bei einen Bruchschaden wird eine Klage wenig Erfolg haben...

...und das ist mal wieder typisch deutsch, klagen, klagen, klagen!

Leute, so wie man es in den Wald hineinruft, so schallt es zurück!

Das Display kann von Anfang an einen Schaden gehabt haben, der mit der Zeit erst offensichtlich wurde, nach Fischgott`s Beschreibung scheint diese Möglichkeit doch sehr realistisch.

Ich würde mich in höflicher und netter Art mit dem Händler und dem Samsung-Support in Verbindung setzen, Worte wie "klagen", "Rechtsanwalt" etc. sind für mich dann einfach tabu!
Zumindest habe ich in Gewährleistungsfällen (nach Ablauf der ersten 6 Monate) auf diese Art fast immer ein für mich befriedigendes Ergebnis erzielt.

Gruß

Klaus
 

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