Stellungnahme von Samsung; Apple gegen die Welt: Motorola XOOM das nächste Opfer?

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quercus

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Für viele kam die Nachricht, dass Apple gestern eine einstweilige Verfügung gegen Samsung erwirkt hat, durchaus überraschend. Niemand hätte ernsthaft gedacht, dass man so etwas vor einem Gericht durchsetzen kann, Apple ist es aber gelungen und so darf das Samsung Galaxy Tab 10.1 vorerst nicht verkauft werden. Die Entscheidung wurde im Landgericht Düsseldorf getroffen und gilt für Europa, mit Ausnahme von den Niederlanden. Ich wundere mich weniger über die Vorgehensweise von Apple, die natürlich alles versuchen, um weiterhin erfolgreich zu sein, sondern würde an dieser Stelle die Entscheidung des Gerichts kritisieren.

Natürlich hat es sich Samsung nicht nehmen lassen, eine Stellungnahme zu diesem Urteil abzugeben. Angeblich wußte Samsung nicht bescheid. Das Unternehmen war nicht vor Ort und konnte sich somit auch nicht verteidigen und zu den Vorwürfen äußern. Samsung möchte jetzt natürlich dagegen vorgehen und dafür sorgen, dass man seine Produkte in Europa wieder kaufen kann. Tja...

Wer geglaubt hat, mit der einstweiligen Verfügung gegen den europaweiten Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1 würde erst mal wieder Ruhe einkehren in die bunte Welt der Patentstreitereien, könnte schon bald eines Besseren belehrt werden: Wie aus dem inzwischen veröffentlichten Antrag auf den Erlass der Verfügung hervorgeht, plant man in Cupertino auch, gegen das Motorola XOOM.

Aus der Veröffentlichung des vollständige Antragsformulars mit dem Apple gestern die einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1 in Europa erreicht hat geht weiterhin hervor, dass auch gegen das Mototorla XOOM bereits ein Verfahren “in Bezug auf das Design des Xoom-Produkts” angestrengt wurde. Zitat:
Dabei ist festzuhalten, dass die Antragstellerin Maßnahmen ergriffen hat und auch zukünftig ergreifen wird, um die Exklusivität des Produkts und ihre gewerblichen Schutzrechte zu wahren, soweit es um Produkte geht, die die Rechte der Antragstellerin verletzen. So hat die Antragstellerin z.B. bereits ein Verfahren gegen Motorola eingeleitet in Bezug auf das Design des Xoom-Produkts (wie in Anlage ASt 19 gezeigt), und zwar beim Landgericht Düsseldorf.
Wenn der Düsseldorfer Richter, der dem gestrigen Antrag stattgegeben hat, also in den nächsten Tagen immer noch im Karneval ist diesen Antrag vorgelegt bekommt, droht wohl auch dem Motorola-Tablet das vorläufige Aus für den Verkauf in der EU. Gut, beim XOOM wäre es nicht weiter dramatisch, das kauft ja ohnehin keiner.
Wer übrigens mal ganz genau wissen möchte, was Apple denn da an geistigem Eigentum im Galaxy Tab 10.1 wiederfindet, der dürfte sich über folgende aufschlussreiche Zeilen freuen:
Die Gesamterscheinung der zwei oben gezeigten Produkte ist fast identisch, weil das GalaxyTab 10.1 alle unterscheidungskräftigen Elemente der Ausstattung des iPad 2 kopiert:
(i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig gerundeten Ecken;
(ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts abdeckt;
(iii) die Ansicht einer metallischen Einfassung um die flache, klare Oberfläche;
(iv) ein Display, welches unter der klaren Oberfläche zentriert ist;
(v) unter der klaren Oberfläche befinden sich deutliche, neutrale gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays; und
(vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Display!

Bei diesen "Beweisen" ist man doch tatsächlich SPRACHLOS, dass sowas vor Gericht durchgehen kann. Ich verstehs nicht - Ihr?

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Quelle: androidnews, mobiflip














 
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