Telefongespräche mitschneiden & Outdoorhülle?

fragi schrieb:
Gleiches müsste dann eigentlich für den Verkauf von Call Recordern gelten...
Warum? Es ist weder verboten, noch sittenwidrig Gespräche aufzuzeichnen - es müssen eben nur alle Beteiligten einverstanden sein. Da könnte man sämtliche Kameras auch gleich als sittenwidrig einstufen, auch da gibt es - sogar recht ähnliche - Verwendungsbeschränkungen, die das persönliche Recht des einzelnen beachten müssen. Nee, sorry, die Diskussion um den Callrekorder geht viel zu weit. Das ist einfach ein Tool wie tausend andere, das eben nicht illegal verwendet werden darf.

P.S.: Das ganze Telefon könnte sittenwidrig sein. Wenn du damit ungefragt Werbeanrufe tätigst oder jemanden damit stalkst, immer um 3 Uhr morgens anrufst oder zur Not in voller Fahrt zwischen die Speichen seines Fahrrads steckst :D ...
 
Ist lediglich eine Analogie auf die Entscheidung eines Zivilsenats des BGH zum Verkauf von Radarwarnern (ging um einen Widerruf). Wie wir ja schon geklärt haben, sind die auch nicht per se verboten... Soll hier aber auch nicht weiter ausgebreitet werden ;)
 
fragi schrieb:
Soll hier aber auch nicht weiter ausgebreitet werden ;)
Das wäre wie erwähnt auch sinnlos, weil Radarwarner und Callrecorder eben nicht mal im Ansatz vergleichbar sind. Deshalb kann man auch keine 'Beispielurteile' zitieren.
 
@pspilot

Ich frage mich, wie du eigentlich aus dem OT herauskommen willst, wenn du sozusagen die OT-Gesprächsleitung übernommen hast? :D
 
Von welcher "Strafbarkeit" wird hier eigentlich ausgegangen/gesprochen? (Bitte Link und/oder genauere Erklärung)

Dieselbe "Strafbarkeit" wie [das Rooten des Telefons sei "illegal"] oder Strafbarkeit wie Stehlen ist verboten?
 
das_n00b schrieb:
Von welcher "Strafbarkeit" wird hier eigentlich ausgegangen/gesprochen?
Bisschen im Thread lesen? Keine Spaß daran :D? Von der Strafbarkeit Menschen bzw. Gespräche mit Menschen ohne deren Wissen aufzuzeichnen, das war doch klar.

(Bitte Link und/oder genauere Erklärung)
Die kannst du dir ja nun selbst googlen. Das hier ist keine Schule, sondern eine Diskussionsplattform.

Dieselbe "Strafbarkeit" wie [das Rooten des Telefons sei "illegal"] oder Strafbarkeit wie Stehlen ist verboten?
Es gibt nur einen Begriff der Strafbarkeit. Und bitte argumentiere jetzt nicht mit deiner persönlichen Definition und was du strafbar 'findest' :).
 
pspilot schrieb:
Bisschen im Thread lesen? Keine Spaß daran :D? Von der Strafbarkeit Menschen bzw. Gespräche mit Menschen ohne deren Wissen aufzuzeichnen, das war doch klar.

Es gibt nur einen Begriff der Strafbarkeit. Und bitte argumentiere jetzt nicht mit deiner persönlichen Definition und was du strafbar 'findest' :).

Ich hab' alles gelesen und nachgefragt, weil einerseits Strafbarkeit nicht Strafbarkeit ist (es verschiedene Ebenen gibt bzw "Strafbarkeit" nicht unbedingt alles aussagt) und andererseits die meisten Leute (im Internet/Alltag) verständlicherweise nicht die juristisch korrekten Begriffe verwenden (daher das Beispiel mit Rooten und "illegal" unter "" ).

@Fragi

Danke, alles klar. ;)
 
Können wir dann jetzt zum eigentlichen Thema zurück?

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pspilot schrieb:
Dann verstoßen also alle Callcenter, von Telekom bis Amazon gegen geltendes Recht?

Nein, seriöse Callcenter zeichnen nicht auf. Das ist ein kaum tot zu kriegendes Gerücht im Netz. Die Telekom ganz sicher nicht! Es gibt keine pragmatische legale Lösung dafür.

pspilot schrieb:
Ganz sicher ist das so. Selbstverständlich ist es nicht strafbar, sich die Möglichkeit der Aufzeichnung einzurichten, da es ja auch nicht prinzipiell strafbar ist, sie einzusetzen.
Das habe ich auch überhaupt nicht behauptet.

pspilot schrieb:
Und gleich noch was an alle Hobbyanwälte hier: die juristische Aufzeichnung geht natürlich nicht zwangsläufig mit dem technischen Vorgang des Aufzeichnens einher.
Sagt wer? Der Gesetzgeber verlangt eindeutig ein Opt-In und kein Opt-Out.

Mal abgesehen davon, dass das völlig unpragmatisch ist, jeden Gesprächspartner erst einmal zu fragen und dann abzubrechen.
 
Dadof3 schrieb:
Nein, seriöse Callcenter zeichnen nicht auf. Das ist ein kaum tot zu kriegendes Gerücht im Netz. Die Telekom ganz sicher nicht!
Ich weiß ja nicht in welcher Welt du lebst, aber in meiner fragt z.B. die Telekom, ob man mit der Aufzeichnung "zu Qualitätszwecken" einverstanden ist und zeichnet dann auch auf, wenn man das mit 'ja' beantwortet. Das ist natürlich nicht für den Kunden, sondern fürs Callcenter. Kleiner Tip: die Aufzeichnung immer zulassen. Das weiß der Callcentermitarbeiter nämlich und wird sich dementsprechend verhalten ;).

Opt-in und Opt-out haben in dem Zusammenhang gar keine Bedeutung. Natürlich muss man als Aufzeichner aktiv nachfragen, ob der Gesprächspartner es zulässt - so wie es die Callcenter halt machen. Es ging darum, dass man deshalb trotzdem Automatismen einsetzen kann, weil die sozusagen 'ungenützte, sofort wieder gelöschte Aufzeichnung' eben nicht illegal ist, wenn der Partner widerspricht. Geeignete technische Apparaturen natürlich vorausgesetzt.

TomPiXX schrieb:
Können wir dann jetzt zum eigentlichen Thema zurück?
Ja klar ... wie war gleich das Thema? Ach ja, Telefongespräche mitschneiden. So ein Glück :D.
 
Die Gespräche werden zu QS-Zwecken mitgehört, aber nicht aufgezeichnet.

@Tom, das eigentliche Thema ist doch eh schon durch, irgendwo muss man sich doch auch mal gepflegt über die wirklich wichtigen Dinge austauschen. :)
 
Von mir aus gerne.
Hier wird ja ohnehin mit zweierlei Maß gemessen ;)

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Dadof3 schrieb:
Die Gespräche werden zu QS-Zwecken mitgehört, aber nicht aufgezeichnet.
Du wiederholst dich, ohne glaubwürdiger zu werden. Gib doch einfach mal konkrete Antworten auf konkrete Fragen: warum fragt die Telekom oder auch t-mobile nach der Erlaubnis, aufzeichnen zu dürfen? Bei jedem Gespräch, immer, auch jetzt. Kannst sofort die 0800-3301000 anrufen. Woher wiederum nimmst du deine konträre Weisheit :)?
 

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