Vertrag freigeschaltet, LGOS noch nicht erhalten - Stornierung oder Widerruf möglich?

Horscht schrieb:
Genau. Aber nur bei einem Geschäft zwischen einem privaten Käufer und einem gewerblichen Verkäufer.


Und solange man noch keine nicht zurückerstattbaren Leistungen in Anspruch genommen hat.
Wer auf einem Handyvertrag auch nur einen cent vertelefoniert,hat kein Widerrufsrecht mehr.
 
Du musst es nicht lesen, wenn Du genervt bist. Dieser Thread ist ein Laberthread, der somit per Definition haufenweise OT enthält. :)

Lustig auch, dass es Dich ausgerechnet erst dann nervt, wenn Dir jemand aufzeigt, dass Du Unsinn erzählt hast, der ja ebenfalls schon OT war. :D

Da_Badener schrieb:
Und vor allen Dingen habt Ihr die Versandkosten für den Hintransport zu euch zu Tragen. Diese werden nicht zurückerstattet !! Selbst wenn der Rückversand über 40,- €uronen kostenlos ist.
Das ist falsch. Hierzu gab es erst vor einigen Monaten eine höchstrichterliche Entscheidung. Die Hinsendekosten sind bei Widerruf vom Verkäufer zu tragen, und das auch unabh. von der 40-Euro-Grenze. D.h. die Hinsendekosten trägt er immer, die Rücksendekosten weiterhin nur, wenn der Warenwert 40 Euro übersteigt. Und er sich das Recht, die Rücksendekosten dann nicht zu tragen, in seine Widerrufsbelehrung geschrieben hat. Vergißt er das, muss er auch bei weniger als 40,- Warenwert die Rücksendekosten tragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Horscht schrieb:
Nicht wirklich. Bei einer ebay-Auktion, wo der Verkäufer eine Privatperson ist, oder eben ganz allgemein bei Geschäften zwischen Nichtgewerblichen (genaus auch bei Geschäften zwischen zwei Gewerbetreibenden) besteht grundsätzlich erstmal KEIN Recht darauf, irgendwas zu stornieren.
Wo haste denn das gelesen? :D Das war vielleicht mal eine Einzelfallentscheidung, aber kein allgemein geltendes Recht. :)
Genau. Aber nur bei einem Geschäft zwischen einem privaten Käufer und einem gewerblichen Verkäufer.


Wo ich das gelesen habe, es gibt genug Urteile, die in die Richtung gehen, dass sind aber Extrembeispiele.
Meist lohnt sich ohnehin keine Klage.
Und, doch das kannst du, denn niemand kann dich zwingen etwas zu kaufen, bzw anzunehmen, auch dann nicht, wenn du drauf geboten hast.
Nun, dann geht es nur noch darum, den dem Verkäufer entstandenen Schade zu begleichen. Und das sind dann bei entsprechenden Gerichtsurteilen bis zu 20% des Kaufpreises.
Sollte der Verkäufer es gar teurer verkauft bekommen, so musst du natürlich nichts zahlen, was denn auch?
 
Sorry,mein letzter Beitrag zum Rechts-Ausflug:
Dr. Mad MJ geht von einer sehr liebenswerten Rechtssprechung aus,die so leider nicht existiert.
Ich hab beispielsweise in einer Stunde einen Anwaltstermin,um eine 10000€ Klage in einen außergerichtlichen Vergleich umzuwandeln,weil mein Mitbewohner illegal MP3s gesaugt hat.
Leider bin ich der Vertragspartner mit unserem Provider und da komme ich rechtlich nicht raus,auch,wenn man das so vermuten könnte oder es unter fairen Gesichtspunkten so sein sollte.
 
@Dr Mad MJ: Sorry, aber das ist Blödsinn. Wenn einer was ersteigert hat, muss er es auch kaufen. Es gibt, anders als von Dir offenbar vermutet, keineswegs ein Recht darauf, dann einfach zu sagen "Nö, ich will's doch nicht". Und DAFÜR gibt es tatsächlich eine Menge Urteile. :)

Deine - sorry - unsinnige Annahme würde das gesamte Vertragsrecht ad absurdum führen. Und ja, ich kenne mich in solchen Dingen berufsbedingt ganz gut aus. :)
 
Apfelkind schrieb:
Sorry,mein letzter Beitrag zum Rechts-Ausflug:
Dr. Mad MJ geht von einer sehr liebenswerten Rechtssprechung aus,die so leider nicht existiert.
Ich hab beispielsweise in einer Stunde einen Anwaltstermin,um eine 10000€ Klage in einen außergerichtlichen Vergleich umzuwandeln,weil mein Mitbewohner illegal MP3s gesaugt hat.
Leider bin ich der Vertragspartner mit unserem Provider und da komme ich rechtlich nicht raus,auch,wenn man das so vermuten könnte oder es unter fairen Gesichtspunkten so sein sollte.


Das hätte ich dir auch sagen können, das Problem ist, das die deutsche Rechtssprechung hier auch wieder die schützende Hand erhebt und zwar zu Gunsten des ich sag mal Kunden.
Hier ist dein Mitbewohner sozusagen der Kunde.
Und du, als Vertragspartner bist verpflichtet, allen deinen "Kunden" über die Nutzung vorher aufzuklären und alle Schritte zu unternehmen um illgales Verhalten zu unterbinden.
Kommst du dieser pflicht nicht nach, machst du dich strafbar.
Das beste was du machen kannst, ist DEINE Schuld einzugestehen, nichts auf deinen Mitbewohner abwälzen, weil der Richter will Räue sehen, dass DU mit deinem Vertrag nicht verantwortungsvoll umgegangen bist.

Versteh mich nicht falsch, ich finds das total scheiße und würde deinem mitbewohner mächtig den Arsch versohlen, aber leider ist das die deutsche Rechtssprrechung.

Da gab es übrigens auch mal ein schönes Example Urteil, wo der Fall zwischen volljährigem Kind und Vater lief.

Zu großem Ungunstend es Vaters, eben auch, weil er auf seinem Standpunkt beharrte, keine Einsicht zeigte und keine Erziehungsversuche oder Maßnahmen einleiten wollte.



Edit: und ich hoffe das war jetzt auch mein letzter Post in diese Richtung.
Bitte lesen und wenn was zu zu sagen ist per PN, sonst artet das zum Müll Thread aus.
 
Ich kenne die deutsche Rechtssprechung,schließlich studiere ich Wirtschaftsrecht.
Und vor Gericht wird das Ganze gar nicht erst gehen,darum lasse ich ja wie gesagt einen außergerichtlichen Vergleich aufsetzen.
Und Schuld werde ich ganz sicher nicht auf mich nehmen.

Nochmal zum LGOS:
Da Debitel meine Bestellung nun gekonnt zu ignorieren scheint,wird es wohl nichts mit einer Lieferung diese Woche.
 
Mach Dir keine Mühe. In seinem Posting ist nicht ein einziger richtiger Satz, es ist komplett Blödsinn. :D

Deswegen mache ich mir nun aber auch nicht mehr die Mühe, es zu erklären. Das hätte nicht nur keinen Sinn, sondern wäre auch extrem anstrengend.
 
Apfelkind schrieb:
Und solange man noch keine nicht zurückerstattbaren Leistungen in Anspruch genommen hat.
Wer auf einem Handyvertrag auch nur einen cent vertelefoniert,hat kein Widerrufsrecht mehr.

hat er wohl!
Berliner Kurier - Widerrufsrecht gilt auch beim Handy-Vertrag
finde nix besseres auf die schnelle, habe aber auch noch bessere Sachen gelesen, die genauer in diesen Zusammenhang passen.
Grade bei Käufen, wo Handy und Vertrag zusammen verkauft werden, gilt noch eine Sonderregelung, da es hier um das Handy geht und du da die 14tägige Frist hast.
Der Kaufvertrag und Mobilfunkvertrag sind dann aneinander gekoppelt.
Und ich wiederhole mich, aber das steht auch in fast allen AGBs bei den Händlern.
Und da die Frist erst mit erhalt der Ware beginnt, beginnt sie auch erst wenn er das Handy bekommen hat.


Edit, oh mann darum kommt mir das alles so bekannt vor, da wurden wohl jetzt erst par posts nachgeschoben, die vorhin fehltn.

Nunja dann wenigstens eine Quelle jetzt mit drin,
werde versuchen noch eine bessere zu finden und auch zu meinen anderen Ausführungen


Edit2: zu den Hinsendekosten:

http://www.thannheiser.de/index.php...ndkosten-bei-widerruf-traegt-verkaeufer?lang=
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe die Diskussion aus dem Laberthread hierhin ausgelagert, da sie inzwischen sehr umfangreich geworden ist.
 
Also ganz ehrlich:
Gerade in juristischen Dingen würde ich niemals ein Forum bemühen. Da gibt es soviel Halbwissen und persönliche Meinungen oder Erfahrungen, die dann als Fakten ausgegeben werden.
In diesem Fall würde ich sagen: frag jemanden, der etwas davon versteht... mag ja sein, dass hier einer der Antwortenden zufällig richtig lag oder sogar Jura im 3. Semester studiert, aber im Zweifel würde ich dann doch lieber einen Anwalt befragen! ;)
 
ich bin mittlerweile auch am überlegen bei logitel zu stornieren, da das handy mit dem selben vertrag bei anderen händlern einiges günstiger ist.

logitel hat mir aber versichert, für die zeit, in der ich die ware nicht erhalten habe, entsprechend aufzukommen:

Für entstandene Kosten werden Sie eine Entschädigung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr LogiTel-Team

Fragt sich nun nurnoch, wie diese entschädigung aussehen wird, mit einem gutschein kann ich nämlich nichts anfangen.
Ademas, bitte halte uns auf dem laufen, wie du weiter vorgehst. danke
 
kriegshammer schrieb:
ich bin mittlerweile auch am überlegen bei logitel zu stornieren, da das handy mit dem selben vertrag bei anderen händlern einiges günstiger ist.

logitel hat mir aber versichert, für die zeit, in der ich die ware nicht erhalten habe, entsprechend aufzukommen:



Fragt sich nun nurnoch, wie diese entschädigung aussehen wird, mit einem gutschein kann ich nämlich nichts anfangen.
Ademas, bitte halte uns auf dem laufen, wie du weiter vorgehst. danke

Tja, ich würde in deiner Stelle kündigen/stornieren.
 
ich würd auch ne rechnung schreiben, für den ausfall. da hat jemand den vertrag nicht eingehalten, dir kein handy geschickt und oben drauf noch einfach den vertrag aktiviert obwohl du ihn ohne handy garnichts nutzen kannst. typisch handy branche eben...
in der zeit musstest du ja warscheinlich ein anderes handy nehmen. versuchs mal mit 50cent pro tag, das sind ca die kosten für ein smartphone pro tag auf 2 jahre gesehen.

:p
 
Oh Gott, das daraus eine so große Diskussion wird hatte ich ehrlich nicht erwartet.

@ Kriegshammer (und alle interessierten):

Ich habe gestern an den Logitel Support ein etwas längeres Schreiben verfasst:
Hallo Logitel-Team,

Mir ist zwar klar das "voraussichtlicher Liefertermin" nicht bedeutet das das Paket auch tatsächlich am 21. verschickt wird.
Allerdings ist es mir unbegreiflich wie man im Angebot schreiben kann 5-10 Werktage (wonach das Paket also spätestens am 11. März hätte bei mir sein müssen) ,
wenn man als Anbieter doch wissen müsste, das die eigentliche Auslieferung des Artikels noch nicht einmal einen offiziell bestätigten Lieferungstermin des Herstellers bekommen hat
(der nun ja mittlerweile festgelegt auf den 31. März wurde...ja ich habe mich informiert,weshalb die Lieferverzögerung wohl so lange andauern könnte).

Ich muss ehrlich sagen das ich mich als Kunde betrogen und hintergangen fühle, auch wenn dies sicherlich nie Ihre Absicht gewesen ist.

Sie können doch einen Artikel nicht als (wenn auch nur bedingt, da 5-10 Werktage) Lieferbar ausschreiben wenn dieser Artikel noch nicht einmal vom Hersteller nach Deutschland geliefert wurde!?
Vorallem nicht weil diese Tatsache einen wichtigen Entscheidungsgrund für ihren Artikel gegeben hat.

Auch finde ich, ist es eine Frechheit meinen Vertrag schon zum 01.03. freischalten zu lassen.
Ich kann die Karte wohl schlecht nutzen wenn ich kein Handy habe in das ich sie packen kann oder?
Dies fällt nicht gerade in den Bereich "Kundenkomform", aber auch hier möchte ich Ihnen keine Böswillige Absicht unterstellen.

Die ganze Sache ist für mich nur sehr ärgerlich, da ich zum 11. , spätestens aber wenigstens zu meinem Geburtstag, mit dem Gerät gerechnet habe.
Jetzt habe ich einen Vertrag der bereits läuft und freigeschaltet ist, den ich aber nicht nutzen kann, aber ich soll schon dafür zahlen?
Das ist weder fair noch Kundenfreundlich.

Sicherlich ist es von Ihrer Seite schön mir einen Gutschein als kompensierung anzubieten, aber wie sollte ich den nutzen?
Ich werde mir sicher nicht noch ein teures Gerät in nächster Zeit zulegen.
Das wirkt auf mich also nur wie ein Versuch mich zu beruhigen.
Entgegen gekommen wären Sie mir eher wenn sie den Preis des Gerätes senken würden und die Kosten für den Vertrag übernehmen den ich nicht nutzen kann, weil das etwas wäre was ich auch merken würde als Endkunde.

Ich kann wirklich nur noch sagen das ich sehr enttäuscht bin.

Erst heißt es 5-10 Werktage,
dann heißt es es gibt eine Lieferverzögerung und man sagt mir auf Anfrage,
das der Artikel spätestens Anfang/Mitte nächster Woche (was die letzte Woche gewesen wäre, 14.-20. März) bei mir ist.
Und dann weist mich ein weiterer Kollege bei der nächsten Anfrage darauf hin, das sich der vorherige Ansprechpartner geirrt hat und der voraussichtliche Lieferungstermin am 21. März ist.

Und dann lese ich heute, das LG selbst erst heute ganz offiziell gesagt hat das am 31. März alle Händler auf jeden fall das Gerät haben, was für mich bedeutet das ich das Gerät noch immer
nicht diese Woche bekommen werde.

So werden also aus 5-10 Werktagen mal eben fast ein ganzer Monat?

Ich fühle mich wirklich hintergangen.

Noch dazu finde ich es schade das immer nur kurze Rückantworten kommen ohne wirklich klare Aussagen warum es zu Verzögerungen kommt.

Ihre WebPräsenz hat seriöser gewirkt.

Freundliche Grüße

Ja, ich weiß ein bisschen länger...jedenfalls erhielt ich auch darauf nur wieder eine sehr kurze Antwort.

Hallo,

wir haben nun einen neuen Liefertermin vom Lieferanten erhalten, die Geräte sollen Morgen/spätestens am Donnerstag bei uns eintreffen und dann wird es auch sofort an Sie versendet.
Leider hatten wir andere Informationen vom Lieferanten erhalten, deshalb haben wir es auch so im Internet angeboten.
Für anfallende Kosten werden Sie eine Entschädigung erhalten.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr LogiTel-Team

In Anbetracht meiner Nachricht doch sehr karg und kurz diese Nachricht.

Meine Enttäuschung wandelt sich mehr und mehr in Wut.

Ich kann leider in den AGBs auch nicht den Teil finden in dem steht das das Handy an den Vertrag gekoppelt ist.
Wäre aber auch an einer Stornierung interessiert da es das Handy ja, wie bereits mehrmals erwähnt, schon günstiger mit gleichem tarif gibt.

@Kriegshammer(nochmal ;) ): hast du schon neueres in Erfahrung gebracht? oder weitere Schritte unternommen


Weiterhin ein Danke an alle die sich in diesem Thema mit bemühen ^^



EDIT:
Da ich gerade JBs beitrag gesehen habe...ein anderer Händler, daran wäre ich auch Interessiert ;)
Logitel sind...naja..bescheiden ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
kriegshammer schrieb:
ich bin mittlerweile auch am überlegen bei logitel zu stornieren, da das handy mit dem selben vertrag bei anderen händlern einiges günstiger ist.

Kannst du da einen Link zu geben? :)
 
danke erstmal für dein update. schade dass logitel auf deine (zwar etwas harte) kritik wieder nur einen neuen liefertermin mitteilen konnte.

leider ist es bei base so, dass der vertrag sofort freigeschaltet werden muss. bei anderen netzbetreibern kann man ein startdatum festlegen.

sollte logitel nun wirklich do/fr liefern, werde ich das thema ruhen lassen und mich damit zufrieden geben, dass ich das teil endlich nutzen kann. die grundgebühr von einem nichtgenutzen monat werde ich schon irgendwie verkraften.

sollte das handy jedoch wieder nicht verschickt werden, werde ich mit logitel eine angemessene entschädigung vereinbaren, zur not nach rücksprache mit einem rechtsanwalt.

ich selbst bin it-systemkaufmann und habe mal gelernt, dass man dem lieferer eine lieferungsfrist setzen kann. wird diese nicht erfüllt, muss eine entschädigung gezahlt werden oder man kann vom kauf zurücktreten. ich weiß jedoch nicht, ob dieses recht auch für privatverbraucher gilt. vielleicht kennt sich damit jemand anderes besser aus.

@jb83: sparhandy hatte demletzt den base ifi 11 zusammen mit dem p990 ungebrandet für 169 EUR eingestellt. ich habe bei logitel ca 200 EUR gezahlt mit dem selben tarif.

EDIT: für ein in nächster zeit nicht lieferbares (bzw lieferdatum unbekannt) produkt zu werben, ist übrigens wettbewerbswidrig:

In der Bewerbung von Produkten, die weder beim Händler vorhanden noch innerhalb kürzester Frist vom Händler beschafft werden können, liegt eine Irreführung der berechtigten Erwartungen des Verbrauchers, so dass die Werbung für nicht vorhandene bzw. nicht innerhalb der genannten Lieferfristen lieferbare Waren wettbewerbswidrig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
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Wo genau steht das? Gesetzt?Paragraph? das würde mich ziemlich interessieren =D

Also ich denke, sollte der nächste Termin wieder verschoben werden, storniere ich auch.
Finde übrigens nicht das meine Nachricht sonderlich "hart" war.

Ich arbeite auch mit Kunden (und du als Systemkaufmann sicherlich auch) und ich kontne mir schon ganz anderes anhören.selbst jedoch bin ich imemr freundlich und versuche da mehr als (um mal meine erste Nachricht von Logitel zu zitieren)
"Hallo, Anfang,nächste Woche bei Ihnen, Ihr Logitel Team"
zu schreiben ;)

Ich finde als Kunde kann ich einw enig mehr erwarten.
Auch hätten sie bei der letzten Antwort doch mehr auf meine Nachricht eingehen können...bezüglich des Gutscheins den ich nicht nutzen kann und/oder will, oder den entstehenden Kosten, wer weiß, inwiefern sie mich entschädigen..mit einem Gutschein? erneut? ;)

darauf will ich hinaus ;)
 
ja, mit kunden arbeite ich als kaufmann primär zusammen. man hätte sicherlich eine etwas ausführlichere und der anfrage angemessenere antwort verfassen sollen.

ich werde nun versuchen mit logitel ein lieferfrist zu vereinbaren. wird die nicht erfüllt, darf ich als käufer vom kauf zurücktreten.

das mit dem base vertragsstart habe ich mal auf irgendeinem anderen shop gelesen, bei logitel steht es allerdings nicht.

EDIT: Lieferfrist-Vereinbarung habe ich gerade gesendet
 
Zuletzt bearbeitet:
Update:

Anfrage:
Liebes Logitel-Team,

ich schreibe Sie erneut an, um mich nach einem genauen Liefertermin des Handys zu erkundigen.

Diesmal würde ich gerne eine Lieferfrist vereinbaren, da ich nun bereits schon mehrere Male auf die nächste Woche vertröstet wurde. Sie haben jedoch mein völliges Verständnis dafür, dass sie selbst vom Distributor abhängig sind, was den Liefertermin betrifft.
Allerdings sollte man dem Kunden nicht mehrmals einen Lieferzeitraum nennen, wenn dieser nicht hunderprozentig eingehalten werden kann.
Ich hoffe wir können und darauf einigen, dass, wenn das Gerät diese Woche nicht mehr ausgeliefert werden kann, eine angemessene Kostenerstattung in Form einer Kaufpreiserstattung, bzw. der Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgen kann.
Antwort:
hallo,

das lg optimus speed war bisher leider in deutschland nicht vorhanden.
Das gerät wird morgen an sie versendet und dann erhalten sie auch eine entschädigung von uns.

Mit freundlichen grüßen

ihr logitel-team

Ich nehm den Liefertermin nun als schriftlich vereinbarte Lieferfrist und freue mich, wenn es tatsächlich morgen rausgeht. die zusage klingt ziemlich verbindlich und vodafone/handytick liefern ja heute auch schon.
 
  • Danke
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