Viele Mikro-Risse am Plastikgehäuse entlang des Displays

Also wenn es einen User "stört" dann kann man es einschicken aber man hat ja dann den Nachteil,das es villeicht noch schlimmer zurück kommt :D
 
Zwilb schrieb:
Hallo zusammen,

ich möchte für mich einfach mal dieses Thema kurz aufgreifen. Ich habe mein HOX im Mai gekauft. Jetzt ist mir vor einer Woche aufgefallen, dass sich an der linken Gehäuseseite kleine Haarrisse gebildet haben und das sich das Display auf leichten druck verfärbt (wie wenn man auf einen TFT Monitor drückt).
Ich habe Kontakt zu O2 und HTC aufgenommen. Angeblich fällt das nicht unter die Gewähleistung weil nicht einfach Risse enstehen können Zitat O2 "
Das wohl eher nicht. Risse und Beschädigungen im Gehäuse und Display fallen nicht mit unter die Garantie. Da muss immer eine mechanische Einwirkung erfolgt sein. Das ist ein Ausschluss der Gewährleistung.
Ich bin so sauer! Ich behandel mein Handy zärtlicher als meine Frau, habe es immer in einer Hülle und habe noch NIE ein Handy runterfallen lassen!

Was habt ihr denn für erfahrungen, fiel das bei euch unter die Garantie? Weiß jetzt echt nicht was ich machen soll....

Erinnert mich an Nokia vor ein paar Jahren, da gab's doch auch mal was mit dem Display und Nokia wollte sich auch erst rausreden von wegen" selbst schuld" erst als sich immer mehr beschwert haben, musste Nokia zugeben, dass es ein Produktionsfehler ist. Ich wurde einfach alles googeln was mit dem Fehler zu tun hat und an O2 schicken mit einem dezenten Hinweis das man kein Problem damit hat, zur not dies auch über einen Anwalt klären zu lassen. Im übrigen wäre O2 der letzte laden wo ich was kaufen würde.



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Ist zwar schon etwas her aber vor Jahre hatte ich mal bei O2 ein HTC TouchCruise2 gekauft. Damals hatte ich ein Display-Problem (Displays waren von der Garantie ausdrücklich ausgeschlossen) und HTC bzw. Arvato haben auf eine kostenpflichtige Reperatur bestanden!
Damals hat mir o2 dann freiwillig angeboten die monatliche Grundgebühr in Höhe der Reparaturkosten zu erlassen und das OHNE vorzeitige Vertragsverlängerung, Upgrade oder Ähnliches.
 
In der Garantie kann der Hersteller ausschließen was er will, da Garantie immer freiwillig ist. Aber die Gewähleistung (2 Jahre, nach den ersten 6 Monaten Beweislastumkehr) ist gesetzlich geregelt. Und da kann der Händler sich auf den Kopf stellen und Lapaloma pfeifen, er kann sich nicht über das Gesetz stellen.

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