Vorläufig kein BT und Wifi Teth!!!

Mister-X

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Hallo zusammen,

da ich das Forum hier schon seit längerer Zeit verfolge und es mir bei einigen Problemen geholfen hat, wollte ich jetzt auch mal was davon zurückgeben.

In einem Gespräch heute, welches ein O2 Mitarbeiter mit Samsung geführt hat, wurde mir mitgeteilt, (weil ich mein Galaxy zurückgeben will) dass es in nächster Zeit KEINE BEHEBUNG VON BLUETOOTH UND TETHTERING seitens Samsung geben wird. :mad:

Wie zuverlässig diese Aussage ist, kann ich nicht beurteilen.

Wenn schon das nicht behoben wird, dann Spiel ich mal Nostradamus und behaupte, auf Android 2.0 können wir bis zum Ende aller Tage warten.

Außerdem möchte ich an dieser Stelle noch meine Vorgehensweise erläutern, mit der ich vorläufig ein "Einschicken zur Reparatur" verhindert habe.

Wie vielen, oder auch allen hier, versuchte man mir die Reparatur anzudrehen. Dies verweigerte ich, mit der Begründung, dass mir Aufgrund des Nacherfüllungsgesetztes die Wahl frei steht, Reparatur oder Austauschgerät. Der O2 Mitarbeiter sagte mir,dass das nicht möglich sei, da Nacherfüllung durch eine Reparatur vertraglich geregelt sei.
Ich teilte ihm daraufhin höflich mit, dass das rechtswidrig sei (solche Zusätze in Verträgen oder AGBS sind ungültig, da sie geltendes Recht beschneiden) und eine Reparatur nur bei Sonderanfertigungen oder Unikaten angewendet wird. Hier hat der Kunde kein Wahlrecht. Ich fügte noch hinzu, dass ich mich beim Verbraucherschutz informiert habe und nicht zu der Gruppe von blauäugigen Kunden gehöre, bei denen sowas zieht.

Tja was soll ich sagen, der Shop Mitarbeiter stutzte, notierte daraufhin die von mir angegebenen Sachmängel und leitete einen Rücktritt vom Kaufvertrag ein. Dies muss laut seiner Aussage aber intern noch geprüft werden.

Hoffe meine kleine Beschreibung hat euch gefallen. Feedback erwünscht.

mfg Mister-X
 
Zuletzt bearbeitet:
Mister-X schrieb:
Hallo zusammen,

da ich das Forum hier schon seit längerer Zeit verfolge und es mir bei einigen Problemen geholfen hat, wollte ich jetzt auch mal was davon zurückgeben.

In einem Gespräch heute, welches ein O2 Mitarbeiter mit Samsung geführt hat, wurde mir mitgeteilt, (weil ich mein Galaxy zurückgeben will) dass es in nächster Zeit KEINE BEHEBUNG VON BT UND WIFI TETH seitens Samsung geben wird. :mad:

Wie zuverlässig diese Aussage ist, kann ich nicht beurteilen.

Wenn schon das nicht behoben wird, dann Spiel ich mal Nostradamus und behaupte, auf Android 2.0 können wir bis zum Ende aller Tage warten.

Außerdem möchte ich an dieser Stelle noch meine Vorgehensweise erläutern, mit der ich vorläufig ein "Einschicken zur Reparatur" verhindert habe.

Wie vielen, oder auch allen hier, versuchte man mir die Reparatur anzudrehen. Dies verweigerte ich, mit der Begründung, dass mir Aufgrund des Nacherfüllungsgesetztes die Wahl frei steht, Reparatur oder Austauschgerät. Der O2 Mitarbeiter sagte mir,dass das nicht möglich sei, da Nacherfüllung durch eine Reparatur vertraglich geregelt sei.
Ich teilte ihm daraufhin höflich mit, dass das rechtswidrig sei (solche Zusätze in Verträgen oder AGBS sind ungültig, da sie geltendes Recht beschneiden) und eine Reparatur nur bei Sonderanfertigungen oder Unikaten angewendet wird. Hier hat der Kunde kein Wahlrecht. Ich fügte noch hinzu, dass ich mich beim Verbraucherschutz informiert habe und nicht zu der Gruppe von blauäugigen Kunden gehöre, bei denen sowas zieht.

Tja was soll ich sagen, der Shop Mitarbeiter stutzte, notierte daraufhin die von mir angegebenen Sachmängel und leitete einen Rücktritt vom Kaufvertrag ein. Dies muss laut seiner Aussage aber intern noch geprüft werden.

Hoffe meine kleine Beschreibung hat euch gefallen. Feedback erwünscht.

mfg Mister-X

Sorry. Kann deine Handlung nicht ganz nachvollziehen. Hättest du eines der CustomRoms wie zb. das Galaxhero draufgespielt, hättest du WIFI-Tethering ruckzuck gehabt.

"Wenn man keine Hilfe bekommt, muss man sich eben selber helfen" :cool:
 
jetzt würd mich ja brennend interessieren, wo was von "BT und Wifi Teth" stand als du dein Handy gekauft hast
 
@mhagen81: Ich weiß, dass es damit Ruckzuck geht. Aber muss ich Produkte selber so hinbiegen, dass sie den Aussagen von Herstellern bzw. Verkäufern entsprechen?
Mit Sicherheit nicht...
Und zu deinem Satz: "Wenn man keine Hilfe bekommt, muss man sich eben selber helfen" kann ich nur sagen: " Wenn man von seinem Recht keinen Gebrauch macht, dann ist man ein Trottel".

@Psycholein: Werbung von O2 zum Galaxy vor dem 29.7.09:


  • Lange Akkulaufzeit durch 1500mAh Akku sowie eine Standbyzeit von 450h
  • Bluetooth: Ganz einfach Geräte synchronisieren und Dateien übertragen, ohne ständig Kabel ein- und auszustecken.
  • Integriertes Modem: Stellen Sie über Ihr Handy eine Verbindung zwischen Ihrem PC und dem Internet her, egal wo Sie sind.
Soviel dazu.

mfg Mister-X
 
achso, dachte du meinst Tethering per Wifi und Bluetooth, alles klar
 
Steht auch alles im BGB. Ich hab in einem anderen Fall auch schonmal meinen Schönfelder mit in den Laden genommen.

Den Unsinn mit den AGB versucht jeder Verkäufer. Ich hab den Eindruck die werden absichtlich falsch geschult.
 
Man kann eventuell auch bei unerfüllbarkeit die Nachbesserung verweigern(dunkel im Kopf). Wir alle und O2 wissen das sie wohl die BT Probleme nicht beheben können.

Aber ich wünsche dir viel Erfolg.
 
jo. nennt sich unmöglichkeit.
 
Das ist schlicht und ergreifend falsch. Schaut ins BGB oder informiert euch wie ich, beim Verbraucherschutz. Dieses "Falschdenken", was man duch die Industrie als "Rechtliche Wahrheit" suggeriert bekommt, muss mal raus aus den Köpfen.

mfg Mister-X
 
Na du bist ja nen richtiges Genie. Lies dir mal dile Posts durch bevor du hier allen anderen Falschdenken unterstellst.

Wir haben gerade eben bestätigt, das der Rücktritt möglich ist. Unmöglichkeit der Nacherfüllung führt zum sofortigen Rücktrittsrecht. Weil eben ein Recht zum Nacherfüllen, was der Verkäufer grdsl. hat, niemals zum Erfolg führen kann. §§ 434, 437 Nr. 2, 326 V BGB.
Aber mit deiner 'Reaktion beweist du, das dich die genaue Rechtslage gar nicht interessiert und präsentierst dich als besserwisserischer Schreihals.
 
Ok, ich Entschuldige mich hier für meinen letzten Post.
Hab das falsch interpretiert. War ne lange Nacht gestern. :D
Sry nochmal, wollt ja keinen hier irgendwie angreifen.

mfg Mister-X
 
Ok,
ich habe gerade nochmal alles gelesen. Das war wirklich etwas mißverständlich.
Ich war heute morgen etwas angepisst. Geiles wetter und ich muss arbeiten. auch von meiner Seite sorry. Haben uns wohl auf dem falschen Fuss erwischt.
Pardon
 
tethering funktioniert bekanntlich nur mit root rechten, wem das rooten zuviel eingriff ins system ist, der kann allerdings die app proxoid verwenden, macht im prinzip das selbe nur anders... (same same but different)
 
also nochmal kurz zum verständnis.

wenn ich jetzt mein Galaxy nicht mehr wollen würde,könnte ich zu O2 gehen und sagen,dass tethering und der beworbene bt datenaustausch nicht funktionert und auch nicht durch reperatur nachgebessert werden kann und ich dass handy deswegen zurückgeben und vom vertrag zurücktreten möchte?

finde den support dieses habdys durch samsung sehr schlecht,was sehr schade ist.
 
Rechtsberatung im Inet ist ein problematisches Thema. Deshalb kann ich dir nur empfehlen den selben Weg zu gehen wie der Threaderersteller. Sprich mit O2 (das sollte eh immer das erste sein.)

Und wenn nichts geht sich juristischen Rat besorgen. Die Verbraucherzentralen sind da immer ein guter erster Ansprechpartner.
 
@ConnorMacManus
Tethering über Kabel soll aber funktionieren. Habs allerdings nie probiert. Bei Bluetooth hast du aber recht ConnorMacManus.
 
Ich habe es über kabel schon mehrmals versucht. Es funktioniert nach x Versuche und das auch nicht so stabil wie man es sich vorstellt.
 

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