Wie kann eigentlich eine App oder Root das Smartphone beschädigen?

@sorry Dadof3: Erstmal danke. Ich hätte noch einige Fragen, aber wenn ich die im Galaxy R Forum stelle kommt so gut wie ewig keine Antwort, wobei das ewig eher übertrieben ist.
 
Glan, was bitte schön hat Deine Frage mit der Aktivierung des Root-Accounts und dessen Folgen zu tun? ... Eben, gar nichts!

Und so wie man nichts aus Versehen im Markt einkauft (denn dafür muss man schließlich sofort bezahlen und das wirst Du wohl nicht aus "Versehen" machen, oder?), so kann man auch nicht aus "Versehen" mit einem aktivierten Root-Account sein Gerät zerstören. Beides geht nur mit gröblich dümmlichem, das Strafgesetzbuch nennt das fahrlässigem, Verhalten "erreichen".

Ein Root-Account ist überhaupt nichts aufregendes, weil schließlich zwangsläufig auf jedem Computer vorhanden, also auch auf einem von Marketing-Strategen so genannten Smartphone, und per se nicht gefährlich(er als ein Küchenmesser). Auch mit einem Küchenmesser kann man, wenn man sich blöde anstellt, böse bzw. gefährliche Sachen machen, wird man aber bei ein wenig Sorgfalt nicht!

Und Dadof3, nur weil die viele (ehemalige) Handy-Hersteller teilweise selbst noch nicht so recht gerafft haben dass die von ihnen unter der Bezeichnung Smartphones verkauften microNetbooks mit Telefonfunktion in erster Linie einmal Kleinstcomputer und eben keine Handys mehr sind, muss ich mich der allgemeinen Hosenschei**erei wegen eines von mir schon seit weit über 25 Jahren genutzen Root-Zuganges nicht gleich anschließen. Ich habe auch keine Schuld daran, dass die ihre Garantiebedingungen weder an die technischen Unterschiede gegenüber Handys noch an das durch eben diese Unterschiede mögliche andere Nutzungsverhalten angepasst haben. Und irgendeine Garantie auf eine Software gab's ohnedies noch nie, auch nicht vor 25 Jahren und sicherlich auch in Zukunft nie!

Also zeigt endlich mal mehr Rückgrat / Zivilcourage und tretet endlich mal korrekt, aber mit Nachdruck für Eure Rechte ein! Ich für meinen Teil lasse es gerne auf einen Musterprozess wegen einer abgelehnten Garantie bei einem Hardwaredefekt wegen eines aktivierten Root-Accounts ankommen. Alleine das mediale Echo auf eine entsprechende Klagseinreichung täte denen so weh, dass das Zeug gewisslich flugs repariert werden wird. Aber wenn man schon mit voller Hose beim Servicecenter dort steht und einem das auch schon von weitem angesehen werden kann, braucht man erst gar keine Angst mehr hinsichtlich des dann ohnedies schon bekannten Ausganges der Reklamation zu haben. Es sei denn, man hätte dort dann deswegen doch tatsächlich schon wieder Mitleid mit dem Kunden; ein Verhalten, dass in der heutigen Geschäftswelt allerdings schon sehr, sehr selten geworden ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
email.filtering schrieb:
Ich für meinen Teil lasse es gerne auf einen Musterprozess wegen einer abgelehnten Garantie bei einem Hardwaredefekt wegen eines aktivierten Root-Accounts ankommen.

Mach das, und genau dann wirst du oder dein Anwalt sich mit genau der Frage konfrontiert sehen, die hier gerade diskutiert wird: Ist es möglich, dass das Gerät durch Softwaremodifikationen Schaden nimmt?

Das ist eine rechtlich relevante, vollkommen neutrale Frage. Von Hosenscheißerei kann ich hier weit und breit nichts erkennen.

Du kämpfst hier erbittert und in einem unangemessenen Tonfall einen Kampf, obwohl gar keine Gegner zu sehen sind.
 
Dadof3 schrieb:
Mach das, und genau dann wirst du oder dein Anwalt sich mit genau der Frage konfrontiert sehen, die hier gerade diskutiert wird: Ist es möglich, dass das Gerät durch Softwaremodifikationen Schaden nimmt?

Das ist eine Grundsatzdiskussion, die in einem Prozess nur geführt werden wird, wenn man es unbedingt darauf anlegt. Man hat viel bessere Chancen, zu zeigen, dass dieser konkrete Schaden nicht so entstanden ist.
 
email.filtering schrieb:
Ich habe auch keine Schuld daran, dass die ihre Garantiebedingungen weder an die technischen Unterschiede gegenüber Handys noch an das durch eben diese Unterschiede mögliche andere Nutzungsverhalten angepasst haben. Und irgendeine Garantie auf eine Software gab's ohnedies noch nie, auch nicht vor 25 Jahren und sicherlich auch in Zukunft nie!

Es ist mir (fast) völlig egal, ob es Garantie auf Software gibt oder nicht. Solange EU Recht gilt, gibt es den Anspruch auf Gewährleistung - auch bei Software.
Und so unterschiedlich verhält es sich mit den PCs auch nicht. Wenn ich das BIOS mit irgendeinem Custom BIOS flashe ist es um die Garantie wohl auch schlecht bestellt, bei Gewährleistung werde ich das Problem der Beweislast wohl schneller als 6 Monate haben.

Wer keinen Bock auf eine umgekehrte Beweislast hast, läßt es mit dem Flashen. Wem das egal ist der kann sich natürlich auf die Gewährleistung berufen, wenn der Schaden nicht durch die selbst vorgenommene Veränderung hervorgerufen wurde. Ein paar mögliche Schäden wurden hier ja angedeutet. Ich glaube nach wie vor, dass die Szenarien mit Schäden sehr beschränkt sind, aber es gibt sie zweifelsohne.
 
Nein, es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, es gäbe eine Gewährleistung auf Software! Und freiwillig wird Dir kein Programmierer jemals eine Garantie einräumen!

Also bei einem defekten Mikrofon, Lautsprecher oder Display tue ich mir auch als Laie nicht wirklich schwer glaubhaft zu machen, dass der aktivierte Root-Account daran nicht schuld ist! So bestechlich / abhängig oder gar blöde sind auch unsere Richter nicht!

Und weil das auch den Herstellern der Geräte bekannt ist, schwingen sie zwar gerne die bedruckten Seiten der Garantieerklärung wie eine (Papier)Keule, lassen es aber schon des Rufs wegen dann meist doch nicht auf eine gerichtliche Klärung (die doch sehr wahrscheinlich zu ihren Ungunsten ausfiele) ankommen.

Aber (mit der Einschüchterung) versuchen kann man's ja! Denn wie man an den Beiträgen hier nur unschwer erkennen kann, lassen sich so ja doch schon zahlreiche Kunden weit im Vorfeld davon abhalten ihr Eigentum auch seinem Verwendungszweck entsprechend zu nutzen!

Wer von Euch nähme denn so eine Bevormundung bei seinem größeren Computer ernst?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
email.filtering schrieb:
Nein, es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, es gäbe eine Gewährleistung auf Software!

Wie kommst du denn auf diese abstruse Idee?

Man mag bei bestimmten Lizenzmodellen darüber streiten, ob man die Leistungspflichten als Gewährleistung bezeichnen kann, aber wenigstens bei Kauf- und Werkverträgen gibt es natürlich auch Gewährleistung.
 
Na, dann lies Dich mal in die gesetzlichen Bestimmungen ein!

Die (übrigens gesetzlich geregelte) Gewährleistung bezieht sich auf die ordnungsgemäße Funktion des Gerätes, also dessen Hardware. Von dessen Software steht in den einschlägigen Bestimmungen nur ziemlich schwammig, dass diese dem allgemein üblichen Stand der Technik entsprechen muss und den allgemein üblichen (Kern)Gebrauch des Gegenstands zu ermöglichen hat.

Auf unsere microNetbooks mit Telefonfunktion umgelegt bedeutet das also nichts anderes, als dass Du mit dem Ding noch halbwegs "normal" telefonieren können musst und der Hersteller ist aus dem Schneider. Irgendeine ordnungsgemäße Funktion des Features xyz der App zyx des Betriebssystems yxz muss er Dir nicht gewährleisten! Und freiwillig, also im Rahmen einer Garantie wird das ebenfalls niemand tun. Derjenige müsste ja schwer einen an der Waffel haben, oder hat Dir Microsoft oder Apple schon mal 'ne Garantie auf deren Software eingeräumt?

Eine der wenigen Ausnahmen betreffend Software zu Gunsten des Kunden ist nur, wenn da fortwährend und irreführend Feature und Möglichkeiten beworben würden, die allesamt nicht funktionieren usw. Dann wäre das zwar kein Gewährleistungsgrund im herkömmliche Sinne, wohl aber ein Grund für eine Wandlung des / einen Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Minderung des Kaufpreises usw.

Besten Beispiel in diesem Zusammenhang: Das Bluetooth-Modul funktioniert zwar tadellos, ist also technisch ok, dennoch kannst Du es auf Grund eines Softwareproblems (bei der Firmware, beim Betriebssystem selbst oder einer App) entgegen der Werbung / Angaben des Herstellers mit zig am Markt befindlichen Bluetooth-Gerätschaften nicht nutzen. Dann treten die "allgemeinen" Schutzmechanismen des Konsumentenschutzgesetzes (Achtung: alle die das Ding in "beruflicher" Eigenschaft, also als Freiberufler, Selbstständige, Firma usw. gekauft haben fallen da NICHT darunter) in Kraft, aber mit einer Gewährleistung auf die Hardware muss das immer noch nichts zu tun haben, denn hier ist ja die Software schuld, während die Hardware ja ok ist.

Aber die Tatsache, dass der Kalender gelegentlich mal eine Rappel beim Anzeigen der Termine oder Geburtstage, beim Unterlegen derselben mit irgendeiner Farbe oder ähnlichen hat, fällt nicht unter die Gewährleistung!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wo hast du nur diesen Unsinn her? Die Worte "Software", "Stand der Technik" und Kerngebrauch" kommen in den Sachmangelvorschriften überhaupt nicht vor.

Sorry, aber dein mal eben schnell zusammen gegoogletes Halbwissen ist wirklich nicht sonderlich hilfreich. Im Gegensatz zu dir habe ich die gesetzlichen Bestimmungen auch schon mal gelesen, mehr als einmal, und sogar verstanden, denn das hätte sonst für die Prüfungen nicht gereicht.
 
Na, dann nenn' mir mal die Gesetzesstelle für die Definition eines Sachmangel bei einer "Ware" (also alle kreativen Arbeiten, das Vortragswesen / den Unterricht, die Softwareentwicklung, Vermittlungen / (persönliche) Dienstleistungen aller Art usw.) die Du nicht angreifen kannst! Und bitte sei so nett und suche uns allen auch gleich heraus, was Du dazu bei der Gewährleistung findest. Interessant wären auch die einführenden Erläuterungen im Rahmen der Begutachtung und Einholung der Stellungnahmen vor der Beschlussfassung über den Gesetzesentwurf usw.! Danke!


Aber egal, Du willst die komplexen Gedankengänge nicht verstehen, hast vermutlich jede Menge Praxiserfahrung in diesem Bereich und sowieso ganz sicher recht, also brauchen wir das hier nicht weiter zu diskutieren! Ist einfach schade um die Zeit.
 
email.filtering schrieb:
Aber die Tatsache, dass der Kalender gelegentlich mal eine Rappel beim Anzeigen der Termine oder Geburtstage, beim Unterlegen derselben mit irgendeiner Farbe oder ähnlichen hat, fällt nicht unter die Gewährleistung!
Ich gehe auch davon aus, dass nicht jeder kleine Bug unter die Gewährleistung fällt. Dennoch gilt nunmal § 434 BGB Sachmangel

Ganz spannend fand ich den Abschnitt 2. Gewährleistung von dieser Seite:
agl-433-computerkauf
Beim Erwerb von Standardsoftware wird das Gewährleistungsrecht des Kaufs angewandt.

Tut mir leid, dass ich auch im Off-topic weiter gemacht habe - aber ich halte diesen Diskussionzweig für wichtig. Vielleicht kann er ja sauber abgetrennt werden - oder einer der sich mit dem Recht besser auskennt schreibt sogar eine FAQ Antwort.
 
  • Danke
Reaktionen: Dadof3
@email.filtering: sorry das ich hier gepostet hab, wollt hier niemanden auf die Füße treten.
 
email.filtering schrieb:
Na, dann nenn' mir mal die Gesetzesstelle für die Definition eines Sachmangel bei einer "Ware" (also alle kreativen Arbeiten, das Vortragswesen / den Unterricht, die Softwareentwicklung, Vermittlungen / (persönliche) Dienstleistungen aller Art usw.) die Du nicht angreifen kannst!

Allein die Fragestellung ist schon, na ja, bemerkenswert. So eine "Ware", wie du sie nennst, nennt man "Dienstleistung". Eine Software ist keine Dienstleistung, sondern eine Sache (Standardsoftware) oder ein Werk (Individualsoftware). Bei einer Dienstleistung kann es keinen "Sachmangel" geben, denn dann hieße es nicht Sachmangel.

Die Definition des Sachmangels befindet sich in § 434 BGB.

email.filtering schrieb:
Aber egal, Du willst die komplexen Gedankengänge nicht verstehen,
:thumbsup:
 
Sag mal, die wenigen Paragrafen sind die einzigen gesetzlichen Grundlagen zum Thema Konsumentenschutz in der BRD? Und dafür habt Ihr Jahre bei der Umsetzung der EU-Richtlinie gebraucht?

Na, dann wundert mich gar nichts mehr!

Hier mal für Interessierte ein Einblick ins 17. deutsche Bundesland, äh den Rechtsbereich der Republik Österreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsumentenschutzgesetz
 
mom stop: Also das Österreich das 17. Bundesland is das kann net sein!!!!! Is ja schon Malle.
 
Naja, aber die Ösis haben wohl eindeutig die älteren Rechte! ;)

Folglich muss Malle wohl die Nummer 18 sein! :D
 
@emailfiltering: Die Formulierung is ma deswegen net recht, weil das einen Hintergrund hat, der nicht so einfach war für die Österreichische Geschichte.aber nix für ungut, malle gehört sicher dazu
 
Für mich wird Malle immer das 16. Bundesland bleiben (oder das 11.?). Wenn aber bereits Bayern nicht zu Deutschland zählt, wie kann es dann Österreich?
 
Was haben Bundesländer mit Root-Schäden zu tun?:D
 
Grundsatzdsikussionen!! aber root zurück zum Thema, aber schnell
 

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