Wie oft wandeln bei T-Mobile, bis es ein Neugerät gibt?

Into the Pit,

arbeitest du wohl für den Laden.

Also wenn ich nur 20€ drauf zahlen muss auf ein Desire HD - muss man da lange drüber nachdenken?? Wenn die Dinger nur endlich ma verfügbar wären...
 
androidin schrieb:
arbeitest du wohl für den Laden.

Wenn ich Dir das verraten würde, müsste ich Dich dann umbringen. :tongue:

Also wenn ich nur 20€ drauf zahlen muss auf ein Desire HD - muss man da lange drüber nachdenken?? Wenn die Dinger nur endlich ma verfügbar wären...

Das kommt drauf an, was ich bisher gelesen hab soll das HD recht schmalbrüstig vom Akku her sein. Ist aber wie so oft reine Geschmackssache, nett ist es jedenfalls und die Größe ist auch ok.
 
androidin schrieb:
3. Da ich das Gerät im Laden gekauft habe, muss ich auch dorthin zum Zurückgeben und die Formulare ausfüllen. Über die Hotline kann man das nicht abwickeln. (Stimmt das?)

Was ich vergessen habe zu fragen: wie lange kann ich wandeln, also wenn ich nicht sofort reklamiere: Muss es innerhalb des ersten Jahres sein oder innerhalb der Garantie (also 2 Jahre). Weiss das jemand?
Du kannst Deine Ansprüche nur gegenüber dem Händler geltend machen, bei dem Du den Vertag geschlossen hast, also bei dem Du das Handy gekauft hast. Und das kannst Du jederzeit innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung (in diesem Fall also 2 Jahre) (Garantie ist was anderes) machen - allerdings musst Du nach Ablauf eines halben Jahres beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorlag. Vorher muss der Händler beweisen, dass das Gerät mangelfrei war.
 
Into the Pit schrieb:
Wenn ich Dir das verraten würde, müsste ich Dich dann umbringen. :tongue:
Hihi, finde ich gut, dass sich auch die TCom Mitrabeiter in den Foren schlau machen, was grad los ist.
Das kommt drauf an, was ich bisher gelesen hab soll das HD recht schmalbrüstig vom Akku her sein. Ist aber wie so oft reine Geschmackssache, nett ist es jedenfalls und die Größe ist auch ok.
Der Desire HD hat schon einige Flaws: schwacher Akku, teilweise schlecht verarbeitet bzw. schlechte Q-Kontrolle, keine Front-Kamera (was Gingerbread angeblich adressieren soll)

... gegenüber dem Händler geltend machen, bei dem Du den Vertag geschlossen hast, ...

Bei TMobile halt. Die Austauschgeräte liefen auch über die Hotline.

...allerdings musst Du nach Ablauf eines halben Jahres beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorlag.

Was ist denn dann mit Mängeln, die erst im Laufe der Zeit auftreten? Mein Staub war sicherlich nicht von Anfang an da drin. Oder meinst du, dass eine Staubreklamation nach einem halben Jahr nichts gebracht hätte??
 
androidin schrieb:
Was ist denn dann mit Mängeln, die erst im Laufe der Zeit auftreten? Mein Staub war sicherlich nicht von Anfang an da drin. Oder meinst du, dass eine Staubreklamation nach einem halben Jahr nichts gebracht hätte??
Solange Du beweisen kannst, dass das unverschuldet Deinerseits passiert ist und auch kein übliches Verhalten des Geräts, dann bringt das was. Und Staub gehört eigentlich nicht unter das Display. Ist z.B. ähnlich mit den ganz kleinen Fliegen hinter der "Scheibe" eines TFTs, sofern natürlich kein offensichtlicher äußerer Schaden besteht.
 
androidin schrieb:
Hallo allerseits,

ich habe nun bei der Hotline angerufen. Folgende Infos wurden mir gegeben:
1. Ich bekomme entweder ein neues Gerät oder das Geld zurück

2. Da es mit Vertrag abgeschlossen wurde, habe ich zwar die Geld-zurück Option, allerdings nur Anspruch auf den Betrag den ich damals für das Gerät bezahlt habe (75€ Zuzahlung) und nicht auf den Neupreis (Stimmt das??)

3. Da ich das Gerät im Laden gekauft habe, muss ich auch dorthin zum Zurückgeben und die Formulare ausfüllen. Über die Hotline kann man das nicht abwickeln. (Stimmt das?)


Was ich vergessen habe zu fragen: wie lange kann ich wandeln, also wenn ich nicht sofort reklamiere: Muss es innerhalb des ersten Jahres sein oder innerhalb der Garantie (also 2 Jahre). Weiss das jemand?

Die Rechtslage habe ich Dir ja schon recht ausführlich geschildert - das ist in Deinem Fall recht eindeutig.
Dein Ansprechpartner ist genau der Händler, bei dem Du gekauft hast. Alles andere wäre Gegenstand weiterer vertraglicher Vereinbarungen.
In meinem o.a. Post habe ich Links zum Verbraucherschutz u.ä. gesetzt - da bekommst Du weitere Infos.
Da bei Dir scheinbar Kauf- und Mobilfunkvertrag gekoppelt ist, gibt's da noch ein paar Feinheiten zu beachten. Das würde jedoch in den Bereich einer professionellen Rechtsberatung gehören, die Dir hier niemand geben wird/darf.
 

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