wo kann ich erkennen das es gerootet ist und Dateizugriff als root

N

Nexus7

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Hallo,

ich habe mein Note GT-N70000 nach dieser Anleitung gerootet. Das hat auch ohne Probleme funktioniert.
Wenn ich mein Note jetzt einschalte sehe ich ein gelbes Dreieck mit Ausrufezeichen. Also gehe ich mal davon aus das es gerootet ist?
Oder denke ich da falsch,wie kann ich den jetzt sehen das es gerootet ist?

Wie kann ich den jetzt auf die Systemdateien zugreifen?
Ich habe es mit dem ES File Explorer probiert. Wenn ich da in den Einstellungen das Root-Explorer einschalten will zeigt es mir an "Der Test ist fehlgeschlagen..." also die Option wird nicht aktiviert und somit auch nicht die Option das Dateisystem schreibbar zu mounten.

gruss max
 
Maez schrieb:
Warum rootest Du nicht nach der Anleitung hier? [TUT] ROOT the Note ^^ - Android-Hilfe.de

Hab ich heute auch schon versucht, jedoch ohne Erfolg. Beim ausführen der Batch wird immer nur angezeigt das die Datei oder Verzeichnis nicht gefunden wurde. Ich vermute die Verbindung zum Note klappt nicht.


Das mit dem Root per App werde ich mir morgen mal anschauen.

Das einzigste was ich möchte ist die HOSTS datei bearbeiten und dazu benötigt man wohl unbedingt root rechte (schade)
Oder gibt es eine Möglichkeit nur die Rechte der HOSTS datei anzupassen und auf das rooten zu verzichten?

gruss
 
Die hosts liegt im System... Ohne root geht da nix
 
Fein fein ... ;)
 
Nexus7 schrieb:
Hallo,

...
Wenn ich mein Note jetzt einschalte sehe ich ein gelbes Dreieck mit Ausrufezeichen.
...


gruss max


das Dreieck besagt, dass dein Flashcounter erhöht ist und du somit keine Garantie mehr hast, wenn du es so einschicken müsstest. Aber Du bekommst das Dreieck mit "Triangle Away" wieder weg (apk ist im Anhang)...

siehe: [2013.06.22][ROOT] TriangleAway v3.00 - xda-developers
 

Anhänge

  • TriangleAway-v3.00.apk
    307,9 KB · Aufrufe: 248
Naja die Garantie interessiert ja meist eh nicht.
Wichtig ist die Gesetzliche Gewährleistung und die besteht auch durch einen erhöhten Flashcounter oder Rooten oder CustomRom.
Solange ein Hardware defekt nicht durch diesen Entstanden ist.

Dass die Gewährleistungsansprüche durch Rooten und Flashen nicht automatisch erlöschen, stellt jetzt noch einmal das juristische Team der Free Software Foundation Europe in einer Stellungnahme fest. Grundlage ist die EU-Richtlinie 1999/44/CE, die festlegt, dass weiterhin ein Gewährleistungsanspruch des Nutzers besteht, auch wenn das Gerät durch Rooten oder Verändern der Software verändert wurde.
 

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