Zurück zum Originalzustand (LG-OS)

Und um es noch mal ganz deutlich zu sagen: Durch das Flashen einer unautorisierten Software sind sämtliche Garantieansprüche erloschen. Da hilft auch das Flashen einer originalen Firmware nichts mehr. Der Versuch, trotzdem eine Garantieleistung zu erhalten, erfüllt den Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen! Das ist Betrug. Dabei ist es völlig egal, ob der Fehler auf die Fremdsoftware zurückzuführen ist, oder nicht.

Es bleibt allenfalls die gesetzliche Gewährleistung, aber auch dort greift die Beweislastumkehr nicht mehr nach unsachgemäßer Behandlung.
 
Klexer schrieb:
Lies dazu mal meinen Post zum Unbricken und Firmmware flashen. Du musst danach in jedem Fall einen Factory Reset machen, da im ersten Post zu ungenau bitte auch den 2. Post beachten.

Danke. - Werd ich in den nächsten Tagen probieren.
[doublepost=1451973183,1451972334][/doublepost]
frank_m schrieb:
...erfüllt den Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen!

Das halte ich eher für ein Gerücht. Ein Hardwarefehler (und über den kaputten SD-Card Slot gibt es zig Berichte) hat wohl eher nichts mit dem Betriebssystem zu tun. - Und irgendeine Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung hätte ich zumindest in Ö bisher nicht mitbekommen. Auf meiner Rechnung steht zumindest "24 Monate Herstellergarantie".

Wenn ihnen nach dem Kauf eines PCs die Grafikkarte eingeht, wird ihnen der Händler/Hersteller auch nicht sagen "he, sie haben ja jetzt Windows 10 und nicht mehr Windows 8.1 installiert" oder "mit der Installation von Firefox ist ihr Garantieanspruch auf die Grafikkarte erloschen".

Wir werden ja sehen, aber nachdem der LG Support sofort von Garantie und Servicepartner gesprochen hat, dürfte denen durchaus bewusst sein, dass es mit den SD-Slots hardwareseitig Probleme gibt.

Dazu auch:
Recht: Rooten oder Flashen des Smartphones kein Grund für Gewährleistungsverlust
 
Ich empfehle, dir noch mal die allgemeinen Informationen zu Gewährleistung und Garantie im Werkstattbereich anzusehen. Garantie ist nicht gleich Gewährleistung! Das gilt auch in Österreich. Und der Artikel bezieht sich auf eben Gewährleistung, nicht auf Garantie. Dafür ist der Händler dein Ansprechpartner, nicht der Hersteller. Dort musst du dein Gerät zurückgeben, nicht bei LG.

Die Bedingungen für die Herstellergarantie bestimmt ausschließlich der Hersteller, denn dafür gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage (im Gegensatz zur Gewährleistung). Das ist ein rein freiwilliges Angebot. Und wenn der Hersteller in seine Bedingungen schreibt, dass nach Installation einer unautorisierten Firmware die Garantie erlischt, dann ist das eben so. Ob ein Schaden danach auf Hard- oder Software zurückzuführen ist, ist völlig irrelevant. Und da ist auch der Unterschied zwischen Android und Desktop PCs: Dort wird die Nutzung alternativer Software nicht ausgeschlossen.

Entscheidend für die Garantie ist, was der Hersteller in seinen Nutzungsbedingungen und Bedienungsanleitungen erlaubt, und was nicht.

Dazu soll es an dieser Stelle auch genug sein. Wie gesagt, zahlreiche Beispiele über die Abwicklung von Garantie und Gewährleistungsfällen sind im Werkstattbereich nachzulesen. Ich empfehle dir dringend, dir vorher Gedanken zu machen, welche Leistung du in Anspruch nehmen möchtest. Andernfalls kann das eine sehr teure Reparatur werden.
 

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