(Rechtliche) Konsequenzen der App-Entwicklung

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tagag

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Ich spiele mit Gedanken hobbymäßig eine App zu entwickeln.
Was mir vorschwebt, ist ein einfaches Spiel nach dem Pairs-Prinzip (Pairs).
Dazu, bzw. zur App-Entwicklung im Allgemeinen, habe ich einige Fragen:


1. Haftung
Was mir besonders wichtig ist, ist die Haftung. Wie gesagt, möchte ich die App nur aus Spaß an der Freude entwickeln. Es steckt als auch kein Auftraggeber dahinter, für den ich entwickele. Ich möchte sie kostenlos anbieten und habe auch sonst nicht die Absicht in irgendeiner Form Einkünfte damit zu erzielen.
Genau aus dem Grund ist es mir sehr wichtig, dass mir durch die Entwicklung bzw. durch die Veröffentlichung keine (rechtlichen) Nachteile entstehen, und mir für meine unentgeltlich erstellte App nicht noch irgendwelche Kosten entstehen.

Daher die Frage: Wie schütze ich mich als Entwickler wirksam vor Vorderungen Dritter? Ist es sinnvoll einen Haftungsausschluss zu integrieren, oder ist ein solcher ohnehin unwirksam?
Bzw. kann ein Dritter überhaupt irgendwelche Forderung gegen mich geltend machen? Die App dürfte im schlimmsten Fall einfach nicht funktionieren können. Datenverlust halte ich für unwahrscheinlich, kann man aber natürlich letztlich nicht ausschließen.


2. Das Pairs-Prinzip...
Das den meisten wohl bekannteste Spiel nach dem Pairs-Prinzip dürfte Memory von Ravensburger sein. Ich habe mir Pairs ausgesucht, da ich es gern spiele, und da es für eine erste App recht gut geeignet ist, da es einfach zu programmieren ist.
In Deutschland liegen die Markenrechte für Memory bei Ravensburger. Da Ravensburger auch offenbar ziemlich erpicht darauf ist, diese Rechte umzusetzen (Abmahnung wegen "Memory", "Memoryspiel", "Memory-Spiel", "Memory-Spiele"), mache ich mir Gedanken, ob ich mich angreifbar mache, wenn ich dieses Spielprinzip umsetze. Wobei diese Sorge wohl eigentlich unbegründet sein dürfte, da ja auch im o.g. Wikipedia-Artikel erwähnt ist: "Pairs ist ein weltweit verbreiteter Begriff für Spiele dieser Art, der im Vergleich zu anderen für dieses Spiel verwendeten Bezeichnungen keinen markenrechtlichen Schutz genießt".

Problematisch ist evtl. nur der Name. Ich hatte zunächst vor, meine App Pair'ory oder ähnlich zu nennen. Eben gerade um beim Nutzer ein Verbindung zu Memory herzustellen, da dieser Begriff im deutschsprachigen Raum deutlich eher mit diesem Spiel assoziiert wird als der Begriff Pairs.
Gerade diese Ähnlichkeit im Namen ist aber vermutlich ein Problem. Stichwort Verwechselungsgefahr.

Kennt sich jemand mit diesem Sachverhalt aus? Vermutlich ist es am besten einen Namen zu wählen, der den Begriff Memory nicht beinhaltet.
Wie sieht es aber mit einem Beschreibungstext für die App aus? Sind dort dann Formulierungen wie bspw. "ein Spiel nach dem Pairs-Prinzip, ähnlich dem bekannten Memory" möglich?
Ich hätte nautürlich gern, dass meine App im Store auch gefunden wird, wenn jemand nach dem Begriff Memory sucht.


3. Gewerbe / Versteuerung
Vermutlich ist die Frage überflüssig, aber dennoch: Ist es nötig, dass ich ein Gewerbe anmelde, wenn ich eine App kostenlos anbiete?
Solange keine Einnahmen erzielt werden, dürfte das wohl nicht nötig werden, oder? Ebenso natürlich die Versteuerung ;)


Vielen Dank & schönen Gruß
 
Hallo,

ehrlich gesagt würde mich das auch interessieren.

Gruß
E.
 
Da bin ich auch gespannt. Ich finde sowas sollte man in den Thread ganz oben anpinnen. Wichtiges Thema.

Also wo sind unsere juristen hier^^
 
hier wirst keinen juristen finden und es wird wohl auch keine neuen erkenntnisse geben, als jene, die es schon in den 10 anderen, ähnlichen, threads gibt
 
  • Danke
Reaktionen: HTC_Freak
Zu 3.
Laut "jetzt lerne ich android" von Dirk Louis/Peter Müller ist es bei kostenlosen Apps nicht nötig, einen gewerbeschein zu beantragten :
"Wenn sie ihre App nicht kostenlos über Android Market verteilen, sondern damit Geld verdienen wollen, müssen sie einige Aspekte und ihre Konsequenzen berücksichtigen. "[...]" Durch den Verkauf von Apps werden sie Gewerbebetreibender," [...] (S. 374)

Gesendet von meinem GT-S5660 mit der Android-Hilfe.de App
 
Zuletzt bearbeitet:
ist aber auch nur bedingt korrekt.

eine app, die gratis ist, aber werbung beinhaltet bringt auch einnahmen -> gewerbe unter bestimmten vorraussetzung.

der, der ein buch über app entwicklung schreibt, ist wohl auch kein jurist :D
 
  • Danke
Reaktionen: Madlip
Ja aber erst hat ja eine gewisse Verantwortung dem Leser gegenüber also sollte Dr auch rexherhieren. Das mit Service Werbung hat Dr auch indem Buch mit keinem Wort erwähnt, ist aber natürlich Einnahme.


Wie siegte eigentlich aus wenn man Apps mit spenden finanziert zählt das dann als Gewerbe?

Gesendet von meinem GT-S5660 mit der Android-Hilfe.de App
 
Meines Wissens müssen spenden nicht versteuert werden, ich nehme an du meinst spenden zur app Entwicklung?

Gesendet von meinem Desire HD mit Tapatalk 2
 

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