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girouno
Gast
Hallo,
ich habe es ja nicht für möglich gehalten, aber es ist nun doch passiert - s. Thread-Titel. Es geht um https://www.android-hilfe.de/forum/...ext_sd-schreibschutz.588750.html#post-7843804
Ich beschränke mich insofern auf zwei Aussagen, um eine ausufernde Diskussion über ein "wer hat im Detail wo noch Recht" zu vermeiden:
1.)
Diese Aussage lese ich inzwischen vermehrt im Forum. Man kann sich über die Interpretation der Aussage streiten und demzufolge ist sie entweder für einen unbefangenen Leser grob missverständlich oder schlicht falsch.
Richtig ist: die Garantiebedingungen kann der Hersteller in Übereinstimmung mit den jeweils nationalen Gesetzen frei definieren (dies schließt, explizit oder verklausuliert formuliert, selbstverständlich auch die Möglichkeit eines Garantieausschlusses beim Rooten ein. Dies konkret ist aber nicht Gegenstand der obigen Aussage und daher hier auch nicht weiter relevant). Die Garantie ist jedoch nur insofern "freiwillig" als dass der Hersteller eine Garantie nicht anbieten muss. Bietet er sie jedoch zum Zeitpunkt des Kaufes an, dann ist an diese Garantiezusage zu den Bedingungen, die beim Kauf vorlagen, auch gebunden. Mit anderen Worten: er hat im Nachhinein nicht das Recht, die Garantie aus Gründen abzulehnen, die nicht bereits vorher in den Garantiebedingungen geregelt waren.
Die Aussage von frank_m suggeriert zumindest deutlich, dass der Hersteller jedoch auch nach dem Kauf nach Belieben eine Garantie erbringen könne oder auch nicht, weil die Erbringung von Garantieleistungen eben generell "freiwillig" sei. Seine Aussage würde auch sonst überhaupt keinen Sinn machen, denn dass ein Anspruch(!) auf Garantieleistungen nur dann besteht, wenn die zuvor(!) festgelegten Bedingungen erfüllt wurde, stand im fraglichen Thread niemals in Zweifel.
Die Aussage von frank_m ist daher bei einem typischen Leser geeignet, diesen von der Inanspruchenahme von Garantieleistungen gegenüber Samsung abzuhalten oder -für den Fall des Samsung Garantieleistungen aus fadenscheinigen Gründen nicht erbringen will- glaubt, er habe ggf. keinen Anspruch auf Garantieleistungen. Die Aussage ist -wenn schon nicht bewusst falsch- dann doch so irreführend, dass ein Leser daraus sehr leicht falsche Schlussfolgerungen ziehen kann.
Mehrfache Bitten per PN (der Thread ist schließlich schon geschlossen), diese Aussage entweder zu löschen oder in einer nicht mehr irreführenden Art zu modifzieren, waren leider ohne Erfolg.
2.)
Ich habe frank_m gebeten, mir dafür eine Quelle zu nennen, da sich aus den öffentlich auf Samsung-Seiten zugänglichen Garantiebedingungen ein solch "explizites" Root-Verbot nicht finden lässt.
Richtig ist insofern, dass nach Garantiebestimmungen | Samsung DE , Nr. 5, der Anspruch auf Garantieleistungen nicht besteht, wenn "andere Mängel als Material- oder Verarbeitungsfehler festgestellt werden" und es erfolgt dann weiterhin eine (nicht abschließende) Auflistung von möglichen Mängelursachen, wozu auch die "unsachgemäße Benutzung" des Telefons gehört.
Es kann dahingestellt bleiben und braucht hier auch nicht weiter diskutiert werden, ob der Garantieausschluss bei "unsachgemäßer Benutzung" ursächlich für den Schaden sein muss oder nicht, wobei die Formulierung von Samsung allerdings eine bestimmte Auslegung nahelegt.
Entscheidend ist, dass ein allgemeiner Ausschluss bei "unsachgemäßer Benutzung" eben nicht "explizit" ein Rooten beinhaltet. Vielmehr bedarf es einer weitergehende Auslegung der Formulierung "unsachgemäße Benutzung". Eine explizite Erwähnung der Erlangung von Root-Rechten in irgendeiner zweifelsfreien Form (z.B. rooten, Verschaffen von Admin-Rechten o.ä.) ist nicht auffindbar. Zwar könnte man ein Rooten u.U. als unsachgemäße Benutzung ansehen (klar, aber das ist nicht die Frage), von "explizit" ist das aber himmelweit entfernt.
Insofern ist auch die übliche Passage in den Bedienungsleitungen von Samsung nicht "explizit": eine angeblich garantieschädigende "Veränderung" des Betriebssystems ist nicht eben leicht zu definieren und zumal speziell bei Samsung keinerlei System-"Lücken" überwunden und (nach meiner derzeitigen Kenntnis - ich hab aber kein Samsung-Gerät) keine Veränderungen an Originaldateien des Systems vorgenommen werden müssen, um Root-Rechte zu erlangen (dies beziehe ich auf die etwas älteren Geräte vor Kitkat und Knox; bei den jüngeren Geräten mag das dann in der Tat anders aussehen). Es wäre müßig, hier in Diskussionen über juristische Interpretationen abzudriften - darum geht es nicht. Entscheidend ist lediglich, dass die Frage von Root und Garantie eben nicht ganz so schlicht und simpel ist, wie von frank_m dargestellt und ein "explizites" Root-Verbot (bzw. ein explizit formulierter Gewährleistungsverlust bei Verschaffung von Root-Rechten) nicht aus den Samsung-Dokumenten hervorgeht.
frank_m beharrt, trotz mehrfacher Bitte um Prüfung und Beleg bzw. ggf. Klarstellung seiner Aussage, darauf, dass Samsung "explizit" Root verbietet und daran einen Garantieverlust koppelt.
3.)
In der Gesamtschau bleibt übrig, dass die beanstandeten Aussagen jedenfalls irreführend sind. Warum ausgerechnet ein MOD missverständliche bzw. irreführende Aussagen (wenn man sie denn schon nicht als bewusst falsche Aussagen ansehen will), partout nicht klarstellt, sondern als letzten Post in einem von ihm geschlossenen Thread stehen lassen will, erschließt sich mir nicht. Es drängt sich jedoch bei einer Ergründung der Motivation dazu der Verdacht auf, der MOD würde hier versuchen, im Sinne von Samsung (oder was er dafür hält) agieren, um User von der Inanspruchnahme von Garantieleistungen abzuhalten. Ein anderer vernünftiger Grund für ein solches Verhalten fällt mir nicht ein - aber ich bin durchaus offen für andere Erklärungen.
ich habe es ja nicht für möglich gehalten, aber es ist nun doch passiert - s. Thread-Titel. Es geht um https://www.android-hilfe.de/forum/...ext_sd-schreibschutz.588750.html#post-7843804
Ich beschränke mich insofern auf zwei Aussagen, um eine ausufernde Diskussion über ein "wer hat im Detail wo noch Recht" zu vermeiden:
1.)
Da Garantie eine freiwillige Leistung ist, können sie das machen. Die können die Garantie sogar ablehnen, weil ihnen eure Nase nicht gefällt, und es wäre immer noch rechtmäßig
Diese Aussage lese ich inzwischen vermehrt im Forum. Man kann sich über die Interpretation der Aussage streiten und demzufolge ist sie entweder für einen unbefangenen Leser grob missverständlich oder schlicht falsch.
Richtig ist: die Garantiebedingungen kann der Hersteller in Übereinstimmung mit den jeweils nationalen Gesetzen frei definieren (dies schließt, explizit oder verklausuliert formuliert, selbstverständlich auch die Möglichkeit eines Garantieausschlusses beim Rooten ein. Dies konkret ist aber nicht Gegenstand der obigen Aussage und daher hier auch nicht weiter relevant). Die Garantie ist jedoch nur insofern "freiwillig" als dass der Hersteller eine Garantie nicht anbieten muss. Bietet er sie jedoch zum Zeitpunkt des Kaufes an, dann ist an diese Garantiezusage zu den Bedingungen, die beim Kauf vorlagen, auch gebunden. Mit anderen Worten: er hat im Nachhinein nicht das Recht, die Garantie aus Gründen abzulehnen, die nicht bereits vorher in den Garantiebedingungen geregelt waren.
Die Aussage von frank_m suggeriert zumindest deutlich, dass der Hersteller jedoch auch nach dem Kauf nach Belieben eine Garantie erbringen könne oder auch nicht, weil die Erbringung von Garantieleistungen eben generell "freiwillig" sei. Seine Aussage würde auch sonst überhaupt keinen Sinn machen, denn dass ein Anspruch(!) auf Garantieleistungen nur dann besteht, wenn die zuvor(!) festgelegten Bedingungen erfüllt wurde, stand im fraglichen Thread niemals in Zweifel.
Die Aussage von frank_m ist daher bei einem typischen Leser geeignet, diesen von der Inanspruchenahme von Garantieleistungen gegenüber Samsung abzuhalten oder -für den Fall des Samsung Garantieleistungen aus fadenscheinigen Gründen nicht erbringen will- glaubt, er habe ggf. keinen Anspruch auf Garantieleistungen. Die Aussage ist -wenn schon nicht bewusst falsch- dann doch so irreführend, dass ein Leser daraus sehr leicht falsche Schlussfolgerungen ziehen kann.
Mehrfache Bitten per PN (der Thread ist schließlich schon geschlossen), diese Aussage entweder zu löschen oder in einer nicht mehr irreführenden Art zu modifzieren, waren leider ohne Erfolg.
2.)
Das ist ein Verstoß gegen die Samsung Lizenzbestimmungen, in denen explizit steht, dass man sein Gerät nicht rooten darf.
Ich habe frank_m gebeten, mir dafür eine Quelle zu nennen, da sich aus den öffentlich auf Samsung-Seiten zugänglichen Garantiebedingungen ein solch "explizites" Root-Verbot nicht finden lässt.
Richtig ist insofern, dass nach Garantiebestimmungen | Samsung DE , Nr. 5, der Anspruch auf Garantieleistungen nicht besteht, wenn "andere Mängel als Material- oder Verarbeitungsfehler festgestellt werden" und es erfolgt dann weiterhin eine (nicht abschließende) Auflistung von möglichen Mängelursachen, wozu auch die "unsachgemäße Benutzung" des Telefons gehört.
Es kann dahingestellt bleiben und braucht hier auch nicht weiter diskutiert werden, ob der Garantieausschluss bei "unsachgemäßer Benutzung" ursächlich für den Schaden sein muss oder nicht, wobei die Formulierung von Samsung allerdings eine bestimmte Auslegung nahelegt.
Entscheidend ist, dass ein allgemeiner Ausschluss bei "unsachgemäßer Benutzung" eben nicht "explizit" ein Rooten beinhaltet. Vielmehr bedarf es einer weitergehende Auslegung der Formulierung "unsachgemäße Benutzung". Eine explizite Erwähnung der Erlangung von Root-Rechten in irgendeiner zweifelsfreien Form (z.B. rooten, Verschaffen von Admin-Rechten o.ä.) ist nicht auffindbar. Zwar könnte man ein Rooten u.U. als unsachgemäße Benutzung ansehen (klar, aber das ist nicht die Frage), von "explizit" ist das aber himmelweit entfernt.
Insofern ist auch die übliche Passage in den Bedienungsleitungen von Samsung nicht "explizit": eine angeblich garantieschädigende "Veränderung" des Betriebssystems ist nicht eben leicht zu definieren und zumal speziell bei Samsung keinerlei System-"Lücken" überwunden und (nach meiner derzeitigen Kenntnis - ich hab aber kein Samsung-Gerät) keine Veränderungen an Originaldateien des Systems vorgenommen werden müssen, um Root-Rechte zu erlangen (dies beziehe ich auf die etwas älteren Geräte vor Kitkat und Knox; bei den jüngeren Geräten mag das dann in der Tat anders aussehen). Es wäre müßig, hier in Diskussionen über juristische Interpretationen abzudriften - darum geht es nicht. Entscheidend ist lediglich, dass die Frage von Root und Garantie eben nicht ganz so schlicht und simpel ist, wie von frank_m dargestellt und ein "explizites" Root-Verbot (bzw. ein explizit formulierter Gewährleistungsverlust bei Verschaffung von Root-Rechten) nicht aus den Samsung-Dokumenten hervorgeht.
frank_m beharrt, trotz mehrfacher Bitte um Prüfung und Beleg bzw. ggf. Klarstellung seiner Aussage, darauf, dass Samsung "explizit" Root verbietet und daran einen Garantieverlust koppelt.
3.)
In der Gesamtschau bleibt übrig, dass die beanstandeten Aussagen jedenfalls irreführend sind. Warum ausgerechnet ein MOD missverständliche bzw. irreführende Aussagen (wenn man sie denn schon nicht als bewusst falsche Aussagen ansehen will), partout nicht klarstellt, sondern als letzten Post in einem von ihm geschlossenen Thread stehen lassen will, erschließt sich mir nicht. Es drängt sich jedoch bei einer Ergründung der Motivation dazu der Verdacht auf, der MOD würde hier versuchen, im Sinne von Samsung (oder was er dafür hält) agieren, um User von der Inanspruchnahme von Garantieleistungen abzuhalten. Ein anderer vernünftiger Grund für ein solches Verhalten fällt mir nicht ein - aber ich bin durchaus offen für andere Erklärungen.
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