EU: Verlängerte Reparaturpflichten

cupe

cupe

Neues Mitglied
0
Ich habe ein wenig mitgelesen und bin nicht ganz zu frieden. Ich besitze noch ein Oppo Reno 4 pro. Ich war bisher sehr zufrieden, tolle Bilder. Doch seit einem Jahr werden die Bilder immer schlechter. Kennt sich da jemand aus? Welche Handys behalten die Qualität? Ist da sogar doch Apple besser? Denn das gleiche Problem hatte ich mit meinem Huawei (war keine Pro Version). Ich möchte möglichst lange freude an einem Handy haben. Da sind mir 3 Jahre doch zu wenig...
 
Das Problem bei Android ist, dass die Entwicklung neuer Android Versionen keine Rücksicht auf ältere Smartphones nimmt/nehmen kann (weil es eben ein offenes, hardwareunabhängiges system ist). Mit jedem Android Update driftet die Software und Hardware auseinander.

Apple entwickelt ihr komplettes System ausgerichtet auf die einzelnen Geräte.
 
  • Danke
Reaktionen: cupe
cupe schrieb:
Da sind mir 3 Jahre doch zu wenig...
dann warte noch ein Jahr.
Ab Ende 2024 sind 5 Jahre Sicherheitsupdates Pflicht für neu in die EU eingeführte Geräte (wenn nach EU-Recht gekauft) also warte bis Dezember 2024
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Magst du die Quelle dazu posten?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt. Gruß von hagex
1694978353757.png
 
  • Danke
Reaktionen: dodendorf
Sorry, aber das ist keine Quelle. 😂😂😂 Poste doch Mal den Gesetzestext der EU. Die EU schreibt keine Updates und keine Sicherheitsupdates vor. Es wir lediglich vorgeschrieben, dass die Smartphones 5 Jahre lang uneingeschränkt nutzbar sind.

Wie sollen deiner Meinung nach Sicherheitsupdates vorgesch werden? Welchen Umfang? Wie oft? Welche Qualität?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Observer
Was auch immer das heißen soll. Typischer EU wischi-waschi Kram, der überhaupt nichts aussagt.

Aber, ist vielleicht auch besser so. Denn, alles was die EU vorschreibt, trifft am Ende den Konsumenten, denn, der muss mehr Geld für die Produkte auf den Tisch legen, wenn die Hersteller mehr Arbeit und Kosten haben.
 
  • Danke
Reaktionen: Observer
Hier steht mehr

Wir driften vom Thema ab.
Und eine politische Diskussion brauchen wir auch nicht.
 

Anhänge

  • 1817242997.pdf
    1,6 MB · Aufrufe: 78
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Melkor
Auch die Arbeit einer Uni ist kein Gesetzestext und wenn du genau liest, dann steht da viel drin, aber am Ende doch nichts konkretes. Außerdem beruht die ganze Arbeit auf irgendwelchen Verweisen zu andere Unternehmen, Stellungnahme von irgendwelchen Leute oder Zeitschriften. Insofern ist die ganze Arbeit mehr oder weniger reine Spekulation. Liest man sich die Gesetzestexte, gibt es da keine neuartige Update-Pflicht. Es gibt eine Pflicht die im Vertrag vereinbarten Aktualisierungen anzubieten, damit das Gerät sich für eine gewöhnliche Verwendung eignet. Dies ist erfüllt, wenn für dieser Art von Produkten sonst üblichen Beschaffenheiten erreicht sind.

Ein 3 Jahre altes Smartphone muss also auf dem Stand sein, welchen man "üblicherweise" von einem 3 Jahre alten Smartphone erwartet.

Und das heißt genau... Nichts
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe gesagt hier steht mehr , nicht mehr und nicht weniger.

Die EU Papiere wirst schwer/selten/ nie finden im öffentlichen www.

Mir persönlich ist es völlig egal. Sollen die bestimmen was möchten, ich kann es direkt persönlich nicht ändern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Entsprechende Paragraphe aus dem BGB werden zumindest genannt. Aber wenn man es genau durchliest, ändert sich ja nichts.

Sollen... sonst übliche...vereinbarte. Letztendlich aber viel Luft um nichts und jeder darf es interpretieren Wiener will. Auch der Hersteller, wenn er meint, dass sein Gerät den für das Alter üblichen Standard entspricht.
 
Kommen wir zum Thema wieder 😉
 
Das Thema ist seit einem halben Jahr eine Leiche und wurde geschändet. Beziehen wir uns auf die 6 Monate alte Frage des TE oder doch auf die Frage vom @cupe, die ja von der Ausgangsfrage merklich abweicht und wir dann doch richtig beim Thema sind. 🤔
 
chk142 schrieb:
Was auch immer das heißen soll. Typischer EU wischi-waschi Kram, der überhaupt nichts aussagt.
Du weißt aber schon, dass die EU hier nur die Richtlinie vorgibt und die Mitgliedsländer entsprechend der nationalen Rechtssystemen dies dann umsetzen müssen?
JohnyV schrieb:
Entsprechende Paragraphe aus dem BGB werden zumindest genannt. Aber wenn man es genau durchliest, ändert sich ja nichts.

Sollen... sonst übliche...vereinbarte. Letztendlich aber viel Luft um nichts und jeder darf es interpretieren Wiener will.
Deshalb werden auch nur Ansatzpunkte genannt wo dann die Legislative ansetzen darf/kann (z.B. Erweiterung bestehender Paragraphen, neue Paragraphen oder gar neues Gesetz)
Und ja, schauen wir mal was dann am Ende rauskommt. Bzw. wie die User auch ihre Rechte einfordern bzw. wie die Richter es dann interpretieren...daraus entsteht ja dann auch das "Recht"

Sry, fürs abdriften
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: swa00
Melkor schrieb:
Du weißt aber schon, dass die EU hier nur die Richtlinie vorgibt und die Mitgliedsländer entsprechend der nationalen Rechtssystemen dies dann umsetzen müssen?
Könntest du bitte diese angebliche "Richtlinie" mal verlinken (du redest hier von "der Richtlinie", nennst "die Richtlinie" aber nicht)? Ich lese lediglich etwas von Verordnungen, aber nicht von eine Richtlinie.
Den finalen Verordnungsentwurf hat ECOS im Volltext veröffentlicht (PDF).

Eine Richtlinie wäre in diesem Fall auch sehr kompliziert und aufwändig, weil man für jedes einzelne Land dann die AGBs und Nutzungsbedingungen einzeln regeln müsste, und, das kann ich mir in diesem Fall wirklich nicht vorstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@chk142
Dachte es wäre dann in einer Richtlinie drin, so wie es immer diskitiert wurde:
Recht auf Reparatur: Für Produkte, die langlebiger und reparierbar sind | Aktuelles | Europäisches Parlament
"Die Kommission kündigte an, dass sie im dritten Quartal 2022 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über den Warenhandel vorlegen wird und dass sie einen gesonderten Rechtsakt über das Recht auf Reparatur in Erwägung zieht."
Wahrscheinlich Richtlinie + Verordnung dann?
Edit: scvheint dann beides zu sein
Hersteller müssen jahrelang Ersatzteile zur Verfügung stellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider gehen die Links aus den Artikeln die ich zu dem Thema gefunden habe ins Leere. War wohl auch nur ein Entwurf der dort verlinkt wurde, aber, in den meisten Artikeln stand Verordnung, und nicht Richtlinie.

Das ist aber doch genau das Problem: Wenn man sowas verordnet, oder als Richtlinie aufsetzt, dann sollte man es genau definieren. Von wischi-waschi hat niemand etwas.

Und, vor allem sollte man mal etwas nachdenken, und überlegen, was es für den Konsumenten in der EU bedeutet, wenn man solche Dinge verordnet: Es bedeutet einen finanziellen und materiellen Mehraufwand für die Unternehmen, der in Form von höheren Preisen an den Konsumenten weiter gegeben wird. D.h., der Konsument muss dafür bezahlen.

Ist ja schön, wenn die EU verordnet, und vermeintlich etwas für den Konsumenten tut, aber, in allen Fällen muss der Konsument die Konsequenzen der EU-Entscheidungen tragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Melkor
chk142 schrieb:
der Konsument muss dafür bezahlen
und hat im Idealfall einen längeren Nutzen, der ja auch einen finanziellen Vorteil bedeutet.
Wir hier drehen uns ja um Smartphones, aber wenn man eben die weiße Ware usw. anschaut, dann würde ich das nicht als unproblamtisch sehen (auch wegen Verdongelung mit Clouddiensten)

Soll ich das ausgliedern? Thema ist eigentlich schon spannnend 🙃
 
  • Danke
Reaktionen: Chefingenieur
Melkor schrieb:
und hat im Idealfall einen längeren Nutzen, der ja auch einen finanziellen Vorteil bedeutet.
Wollen wir das wirklich alle? Ich sehe sehr viele, die nach spätestens 1 oder 2 Jahren ein neues Gerät haben. Man sollte da realistisch bleiben. Ist ja nicht so, als wären die Updatezeiträume wie sie jetzt sind reine Willkür.

P.S.: Wenn man sich das überlegt, ist es kein Wunder, dass die Geräte immer teurer und teurer werden. Horrende Energiekosten, und Kosten für eine "grüne" Herstellung, und weitere EU-Verordnungen, die kostenmäßig aufgefangen werden müssen. Am Ende sind es wohl hunderte Euro, die das beim einzelnen Modell ausmachen. Schön, dass die EU so für den Konsumenten "sorgt". ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem ist einfach, dass viele Zeitschriften und selbst die verlinkte Arbeit der Universität einfach den Begriff Update-Pflicht in den Raum schmeißen. Damit suggiert man den Laien, dass sie an jetzt monatlich einen Sicherheitsupdate bekommen.

In den Texten heißt es jedoch, dass Unternehmen und Anbieter, die nicht gleichzeitig die Hersteller sind, Updates bereit stellen müssen, sofern welche überhaupt vorhanden sind. Die Geräte müssen sonst dem Alter entsprechend üblichen Zustand aufweisen.

Eine Update Pflicht kann man auch nicht vorschreiben. Besonders keine Sicherheitsupdates. Sicherheitsupdates kommen heraus, sofern Hersteller Sicherheitslücken finden. Sueht der Hersteller keine Lücken in seinem System oder meint das System wäre so in Ordnung, bringt er auch kein Sicherheitsupdate raus.

Deswegen schreibt das Gesetz keine konkreten Updates, Sicherheitsupdates vor.
 

Ähnliche Themen

Bratschlauch
  • Bratschlauch
Antworten
6
Aufrufe
1.322
Bratschlauch
Bratschlauch
D
Antworten
0
Aufrufe
1.108
darthlanda
D
S
  • snoopy_bonn
2
Antworten
23
Aufrufe
8.469
sl6der
S
Zurück
Oben Unten