@w-support. Ihr müsst mir jetzt auch mal bei einem ziemlich heiklen Problem helfen. Folgender Sachverhalt: und zwar habe ich am 5.10.2017 über Ebay-Kleinanzeigen ein gebrauchtes Huawei Mate 9 von einem Privatverkäufer für 400€ erworben, er selbst hat es bei einem gebr. Handy An- und Verkauf Shop in Bielefeld für 450€ am 26.1.2017 erworben, und jetzt kommt der Punkt, an dem es kompliziert wird. Der Eigentümer des Handy An - und Verkauf Shops gab dem Verkäufer lediglich einen mehr oder weniger handgeschriebenen Kaufvertrag, in dem folgende Angaben aufgelistet sind >> Stückzahl (1x), Preis (450€), das Modell (Huawei Mate 9, die Dual-Sim Version MHA-L29), die beiden IMEI Nummern (da Dual-Sim) und den Vermerk das der Betrag 450€ bezahlt wurde. Zudem befindet sich unten rechts die Unterschrift des Verkäufer und natürlich der Stempel mit dem Logo des Handy An- und Verkaufs Shop, darin auch das Kaufdatum vom 26.1.2017. So, gemäß der IMEI Nummern ist der Gewährleistungsanspruch bis zum 21.1.2019 gegeben, dank meiner Huawei-ID konnte ich im Rahmen des damals geltenden Huawei VIP Service meinen Garantieanspruch um ein weiteres Jahr verlängert, somit gelten die Garantieansprüche bis zum 22.1.2020. Und da liegt jetzt der Hund im Graben.
Am Dienstag (2.10.2018) wollte ich einen Garantiefall bei der telefonischen Huawei Kundenhotline melden, der Lautsprecher meines Mate 9 erzeugt ganz sporadisch trotz eingestellter Stumm als VIbrationsschaltung manchmal ein unschönes Knackgeräusch als sei er defekt, zudem macht ganz ganz selten mein Touchscreen Probleme. Wie dem auch sei, bei Hardware bedingten Mängeln muss die Garantie greifen (sofern der Mangel nicht durch mich als Verbraucher verursacht wurde). Jedenfalls verlangt Huawei die Original Erstrechnung, diese liegt mir weder vor noch dem Verkäufer, von dem ich das Mate 9 am 5.10.2017 gekauft habe, er gab wie angesprochen den Kaufvertrag zu, in dem wie oben auch erwähnt alle notwendigen Infos stehen.
Der Erstkäufer ist somit gesehen der An und Verkauf Handyshop in Bielefeld, im Falle eines Gewährleistungsfall müsste ich mich an diesen wenden, wohlmöglich kann sich dieser aber nicht mehr an den Kauf des Mate 9 am 26.1.2017 erinnern, wie auch? das ganze liegt mittlerweile 1,5 Jahre zurück.
Sowie wie ich das Telefonat vorgestern geführt habe bzw. empfunden habe muss ich davon ausgehen, das Huawei sich in diesem Fall quer stellen wird und den Mangel nicht als Garantiefall betrachten wird.
Von daher meine Frage an Euch, was ich nun soll? ich habe für das Mate 9 alleine mit 400€ viel zu viel bezahlt, und darauf möchte ich nicht sitzen bleiben. Ich habe meinem ursprünglichen Verkäufer den Vorschlag gemacht den Kaufvertrag neu aufzusetzen um auch klar schriftlich fest zu halten das ich seitdem 5.10.2017 der Eigentümer des Huawei Mate 9 bin. Aber da taucht ein weiteres Problem auf, und zwar kann es genauso gut sein, dass der Erstverkäufer (An-Verkauf Handyshop) das Mate 9 möglicherweise selbst als Neugerät von einer Elektrofachkette wie Media-Markt oder Saturn erworben hat, das heißt in diesem Fall müsste er mir dann die Original-Rechnung zukommen lassen, aber er selbst gab meinem Vorgänger quasi nur diesen Kaufvertrag.
Bitte helft mir in dieser sehr komplizierten Lage, auch wenn das letzte Wort bei dem Hersteller Huawei liegt.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Amin Amjahad