Gewährleistungsverweigerung wegen Software-Modifikation?

Ich habe eine frage undzwar ob rooten legal ist den ich hab mein samsung galaxy express gerooten und habe ein schlechtes gewissen....
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:D da Android Open Source an sich ist darfst du mit der Software machen was du willst :)

Das einzige Problem dabei ist die Hardware - da kann der Hersteller seine Garantie verweigern falls er rausbekommt das du an seinem Produkt herumgefriemelt hast. ( Das passiert aber nur im gewährleistungsfall z.b. wenn die Kamera abstirbt und du es zur Reperatur einschicken musst)

Gruß Cynob

Btw.: Willkommen im Forum :)
 
Danke für die ganzen Antworten :)
 
Und selbst wenn Android nicht unter einer "offenen" Lizenz stünde kann und sollte es eigentlich nicht "illegal" sein den Root-Account des Gerätes zu aktivieren. Schließlich ist es Dein Gerät und hoffentlich auch Dein Eigentum! Du lässt Dir doch bei anderen Betriebssystemen auch nicht vorschreiben wer dort den Root-Account Deines eigenen Gerätes nutzen darf! Oder etwa doch? Allerdings kann man in einer privatrechtlichen Vereinbarung natürlich ausschließen, dann noch über die gesetzlich geregelte Gewährleistung hinausgehende Garantien für das Ding geben zu müssen. ;)
 
Genau so sehe ich das auch ich lasse mir doch von keiner Firma der Welt vorschreiben
ob ich Root (Administrator) zugriff auf meinem Betriebssystem haben kann oder nicht.
 
Hallo,

ich möchte eine Frage stellen. Eine Unklarheit für mich.

Warum ist es in Ordnung, wenn ich an meinem PC softwaremäßig machen kann, was ich will (außer z.B. Übertakten, wo Hardware kaputt gehen kann), aber bei Smartphones mit Android verliere ich die Garantie, sobald ich root-Zugriff hab.

Wo ist das Problem? Mit welcher Begründung? Root ist bei Linux, Windows etc für den Eigentümer Standard.

Ich wünschte, es würde hierzu ein Gerichtsurteil geben, das sagt, "root=Garantieverlust bei Android ist quatsch, Smartphones sind nicht Hardware- / Datensensibler als PCs"

Oder ist es doch kein Quatsch?

Was denkt Ihr?
 
Zuletzt bearbeitet:
also erstens muss man unterscheiden

Gewährleistung: das ist gesetzlich geregelt und jeder hersteller ist verpflichtet, die gesetzliche Gewährleistung einzuhalten.. ein gerät zu rooten hat darauf keinen einfluss.. wenn ein gewährleistungsschaden vorliegt, und dieser nachweisbar schon von beginn an vorhanden war, muss der hersteller das gerät reparieren, ersetzen oder erstatten (je nach dem, was dem schaden angemessen ist)

Garantie: eine freiwillige Leistung der Hersteller über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Hier kann der Hersteller frei entscheiden, was er ersetzen will und was nicht. Hier kann der Hersteller auch sagen, dass die Manipulation der Software ein Garantieausschluss ist.. das berührt allerdings nicht die gesetzliche gewährleistung.

Der Unterschied ist dieser: ein Computer wird mit aktivieretem Root/Administrator Zugang ausgeliefert: es ist keine manipulation der software nötig, um diese Rechte zu erlangen

Ein Smartphone wir (meistens) ohne aktiviertem Rootzugang verkauft und ist ohne manipulation der Software nicht zu erhalten.. durch diese Manipulation kann der Hersteller natürlich keine Garantie mehr für die Software übernehmen und ebensowenig für die Schäden die durch falsches anwenden von gerooteter Software am Gerät entstehen

Unabhängig davon gilt in deutschland rechtlich folgendes: wenn ein Gerät bei auslieferung nicht einwandfrei ist (egal ob software oder hardware) muss der Hersteller dass ersetzen, wenn der schaden innerhalb von 2 Jahren festgestellt wird. in den erstn 6 Monaten ist der Hersteller in der Nachweispflicht zu belegen, dass der Schaden nicht durch einen Benutzungsfehler entstanden ist, in den weiteren 18 Monaten muss der Besitzer nachweisen, dass der Schaden schon seit auslieferung bestanden hat

oder anderes ausgedrückt: die Garantiebestimmungen sind so lange wertlos, als sie nicht Leistungen beinhaltet, die nicht sowieso durch die Gesetzliche Gewährleistung schon abgedeckt sind.. also eigentlich meistens
 
  • Danke
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Das hilft alles nicht weiter, wenn Hersteller bzw. Vertragswerkstatt vielleicht etwas verwechseln und dann behaupten, daß ein Wasserschaden vorliegt oder mechanische Beschädigung.
Ich mache vor Einsendung oder vor Rücksendungen Fotos der Ware, gern auch vom Innenleben ohne Rückverkleidung, wo Feuchteindikatoren, Seriennummer und IMEI sichtbar sind.
 
Hey,

kann es sein, dass das rooten bzw ersetzten des Stockroms nach den aktuellen Garantiebedingungen (Garantiebestimmungen | Samsung DE) gar nicht gegen dieselbigen verstößt?! Den eigentlich der einzige Punkt, der überhaupt von Softwaremodifikation spricht, ist doch der Punkt 5.6 "Nichtgenehmigte Modifikationen, die am Produkt vorgenommen wurden, damit das Produkt örtlichen oder nationalen technischen Normen in Ländern entspricht, für die das Produkt von Samsung ursprünglich nicht konzipiert wurde.".
Dieser Punkt müsste doch eigentlich gar nicht zutreffen, wenn man ein für Europa gebautes Gerät in Deutschland nutzt...
Mit diesem Punkt ist doch nur abgedeckt, dass man zB das Mobilfunkmodem mit einer anderen Firmware flasht um zB andere LTE Frequenzen empfangen zu können.
Als ich mein S4 wegen defekten GPS eingesendet hatte, wurde mir dieser Punkt zu Lasten gelegt. Doch eigentlich sollte doch, da der hintere Teil des Punktes ungültig ist, auch der vordere Aspekt vor dem "damit" ungültig werden.
Liege ich mit meiner Vermutung richtig oder irre ich mich?

Danke schonmal für eure Antworten und ich hoffe es entsteht eine nette Diskussion :winki:
 
Ist doch vollkommen egal... Wenn z.B. Samsung eine Reparatur wegen Knox ablehnt, was hilft es dir da Recht zu haben. Oder willst du Samsung verklagen?

cu
 
Genau das hat schon jemand gemacht und Recht bekommen… Rooten beeinträchtigt die gesetzliche Gewährleistung NICHT! Die Garantie ist etwas anderes, da kann Samsung machen was sie wollen, aber rooten alleine ist kein Grund, die gesetzliche Gewährleistung zu verweigern. In den ersten sechs Monaten muss also der Hersteller BEWEISEN das dieser Mangel NICHT ab Verkauf vorlag, root ist für diesen Sachverhalt irrelevant.

Aber niemals Garantie und gesetzliche Gewährleistung in einen Topf geben. Bei der Garantie bestimmt Samsung die Bedingungen, bei der gesetzlichen Gewährleistung bestimmt der Gesetzgeber die Bedingungen. Und Samsung steht nun mal nicht über dem Gesetz.
 
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  • Danke
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Ja, aber was hilft das? So rein praktisch im realen Leben?

Für die wenigsten wird sich der Aufwand einer Klage lohnen.
Ich meine, wenn man die Zeit (die man mit einer Klage vertut) Flaschen sammeln geht, verdient man genug um sich das Handy noch mal zweimal zu kaufen ;-)

cu
 
Dein reales Leben mag ja sein, sich von denen alles gefallen zu lassen, ich würde es nicht. Und was soll denn das bitte für Zeit kosten? Meine nicht, ok evtl. 10 Min. um einem Anwalt das Mandat zu geben, den dann Samsung bezahlen darf, weil sie den Prozess verlieren werden. Denn in diesem Fall handelt es sich sogar um ein EU Gesetz! Und entsprechende Urteile gibt es dazu auch schon.

Hier nur mal EIN Beispiel der Berichterstattung darüber, Google findet davon hunderte:

http://www.androidnext.de/news/root-flash-eu-richtlinie/
 
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  • Danke
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rihntrha schrieb:
Ja, aber was hilft das? So rein praktisch im realen Leben?

ganz einfach: samsung einfach mal aussen vor lassen, da dein vertragspartner nicht samsung sonder mediamarkts/amazon/o2/vodavon oder was ähnliches ist (die haften für gewährleistung, was samsung sagt kann bei der gewährleistung einfach mal schnuppe sein)

anwalt beauftragen und in den ersten sechs monaten:

- vertragspartner (händler) mit fristsetzung beauftragen durch einen unabhängigen sachverständigen (also NICHT Samsung) nachzuweisen, dass der schaden KEIN Gewährleistungsschaden ist - mit gerichtsandrohung bei nichterflüllung

und in den nachfolgenden 18 monaten

- durch einen unabhängigen Sachverständigen nachweisen lassen, dass es sich um einen gewährleisungsschaden handelt und den vertragspartner (händler) anweisen, den festgestellten gewährleistungsschaden zu reparieren oder zu ersetzen

die Händerl verweisen gerne auf die hersteller und deren Garantie.. das ist absolut egal.. die können in ihren Garantiebestimmungen schrieben was sie wollen.. entscheidend ist die Gewährleistungspflicht, die hat, nicht samsung dir gegenüber, sondern der Händler der dir das gerät verkauft

grundsätzlich daher auch immer: wenn ein Händler sagt, dass der Hersteller eine Garantie ablehnt, immer gleich wiederspruch erheben, und feststellen, dass man keine Garantie einfordert, sondern die gewährleistung und dass es dir hans was heiri sein kann, wer der hersteller ist..

erfahrungsgemäss lenken dann die meisten Händler sehr schnell ein, weil die zu erwarteten kosten um einiges höher sind, als ein gerät einfach zu ersetzen

ein Gutachten durch einen Sachverständigen für handies kostet erfahrungsgemäss zwischen 25 und 50 euro

zeitaufwand in den ersten 6 Monaten: telefonat mit einem anwalt, postalisch alle unterlagen (Kaufbelege & Smartphone & unterschriebenes Mandat) auf die post bringen, etwa eine halbe stunde. kostenaufwand, maximal 6,90 für ein paket (das auch dem Händler aufgedrückt werden könnte)

zeitaufwand in den nachfolgenden 18 Monaten: terminvereinbarung mit einem Sachverständigen und kontaktaufnahme mit einem Anwalt, kosten ca 50 euro (wobei die kosten für den Sachverständigen in den zweiten 18 Monaten NICHT vom Händler übernommen werden müssen, da dann du in der Nachweispflicht bist)

lg

noob

für eine grössere versicherung tätig, die leider den falschen fussballclub sponsert
 
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Jungs, jetzt muss ich bitte stoppen :)

Wir sind ein Technikforum und möchten nicht, dass bei uns eine Rechtsberatung erfolgt.
Macht das bitte per PN ;)



Gruß
Markus
 

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