Rückgaberecht bei online Kauf in den ersten 14 Tagen?

ketwiesel

ketwiesel

Dauergast
348
Hi,
Streitgespräch am Stammtisch ,wenn ich mir ein Handy kaufe (online) habe ich ja das 14 tätige Rückgaberecht,wenn in dieser Zeit das Handy einen defekt aufweist , muss man dann das Handy zur Reparatur einsenden oder greift das Rückgaberecht , wohl gemerkt in den ersten 14 Tagen.

Meiner Meinung nach ja

Gibs dazu auch ein Urteil /Gesetzesblatt
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde es innerhalb dieser 14 Tage dann einfach zurück senden mit der Begründung "defekt".
Wenn du es zur Reparatur einschickst, dann verstreichen diese 14 Tage, die verlängern sich ja dann nicht. Am Ende ziehst du den kürzeren.
 
ketwiesel schrieb:
14 tätige Rückgaberecht,
Du meinst den Widerruf des Kaufs.
Der Kaufvertrag im Internet

Daraus:
Sie können die Ware demnach genau anschauen, in ihrer Funktionsweise ausprobieren, und bei elektronischen Geräten auch kurz in Betrieb nehmen. (..) Sie dürfen also in keinem Fall den Kaufgegenstand zwei Wochen lang benutzen und sich so verhalten, als wäre es bereits Ihr Eigentum.

Wenn du ein Gerät z.B. 7 Tage aktiv benutzt (nicht nur kurz probierst), kannst du den Kauf bei einem Defekt nicht widerrufen.

Die Frage wäre also, wie der Händler mit der Gewährleistung umgeht bei dem gemeldeten Defekt. Da musst du dich nach den Angaben des Händlers richten. Nicht wenige tauschen das Gerät aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde sagen, hängt von der Art des Defektes ab. Klar, wenn das Handy z.B. runterfällt, dann Macken, Kratzer oder gar ein defektes Display aufweist, dann kann man es nicht mehr zurückschicken.
Vielleicht ist es ja ein Defekt, der einem erst nach ein paar Tagen auffällt.
 
Danke Euch
 
Queeky schrieb:
Vielleicht ist es ja ein Defekt, der einem erst nach ein paar Tagen auffällt.
In diesem Fall greift die Gewährleistungspflicht des Händlers, das hat nichts mit dem Widerruf des Kaufs zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Dr.No
Genau. Dann hat der Händler 2 Nachbesserungsversuche.
 
holms schrieb:
kannst du den Kauf bei einem Defekt nicht widerrufen.
Was zu beweisen wäre...
Tonimaggaroni schrieb:
hat der Händler 2 Nachbesserungsversuche.
Das ist altes Wissen, das hat sich seit 2002 geändert. Rechtslage ist eine neue.

VG
 

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