App Veröffentlichung MwSt ?

justmodder

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Hallo,

Ich wollte mal fragen, ob jemand weiß wie das genau ist mit der Mehrwertsteuer ist bei Apps? Habe mich mal informiert und heraußgefunden, dass Google Play anscheinend die MwSt schon mitrechnet in dem Preis der App, jedoch viel mehr konnte ich im Internet nicht finden.

  1. Ich bin habe ein Gewerbe angemeldet (Einzelunternehmen) und würde gerne wissen, ob ich da noch etwas machen muss wie z.B. dem Finanzamt mitteilen, dass Google Play die MwSt schon im Preis miteinbezieht.
  2. Und wie ist das dann genau mit den Steuern im Ausland (Ich wohne in Deutschland)?
Danke im Voraus :D
 
Hallo justmodder,

und willkommen im Forum.

a) Innerhalb der EU führt Google die Ust (nicht MwSt) für Dich bereits ab.
b) Ausserhalb der EU wird (für Deinen Fall) keine Ust erhoben.
c) Da du offensichtlich dein Gewerbe nach §19 UStG führen möchtest , bist du i.d.R auch
nicht ausweispflichtig und eine Ust-Voranmeldung entfällt - Alles Andere wäre sinnfrei.

Ein mutiger Schritt , mit 18 Jahren ein Gewerbe zu betreiben.
Deshalb rate ich Dir an dieser Stelle dringend zu einem Steuerberater.

Begründung :
Schliesslich fehlt es Dir ganz offensichtlich an steuerlichem Wissen,
führst allerdings ein Gewerbe und haftest mit deinem gesamten Privatvermögen.

  1. Ich bin habe ein Gewerbe angemeldet (Einzelunternehmen) und würde gerne wissen, ob ich da noch etwas machen muss wie z.B. dem Finanzamt mitteilen, dass Google Play die MwSt schon im Preis miteinbezieht.

1)
Bereits mit dieser Eingangsfrage ist zu erkennen, dass du derzeit nicht wirklich weist,
welche Unternehmensform du nun besitzt -> Siehe dazu meinen Punkt c)

2)
Mit deiner Gewerbeanmeldung bist du auch ab jetzt verpflichtet, jährlich die Steuererklärung zu
erstellen, auch wenn Deine Firma kein Geld generiert.
Allerdings kann keiner seine Est / GuV ordentlich selbst berechnen und du wirst selbst mit Sicherheit
gravierende Fehler machen, die viel Geld und Ärger mit dem Finanzamt kosten.
Eventuell Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit, auch Zuschüsse - müssen penibel berücksichtigt werden.


3)
Du hast aber jetzt kein Jahr mehr Zeit : Das Finanzamt wird dir auch bald einige Auskunfts-Formulare zusenden
und Dir darauf basierend ggf. schon Steuerbescheide erstellen.
(z.b. Einkommenssteuer-Vorauszahlungen, die du sofort bezahlen musst)

Und all dazu benötigst Du zwingend einen steuerlichen (und zugelassenen) Fachmann an deiner Seite !
Zugelassen deshalb, da nur dieser berechtigt ist, Dich beim Finanzamt zu vertreten.


Die App im PlayStore :
Weitere Beschreibungen und Angaben zur App findest Du in der Developer-Console unter deinem Account.
Dort ist das sehr gut und detailliert erklärt. Dazu solltest Du allerdings VORAB Dich mit
deinem Steuerberater abstimmen, bevor du die App online stellst und ggf. falsche steuerliche Angaben machst.


Kostendeckung :
Die etwaigen Anfangs-Kosten für die Steuerberatung belaufen sich in deinem Falle bei min. 700 Euro per Anno.
Ergo : Eine App von 1 Euro Verkaufspreis muss mindestens 2000 mal pro Jahr verkauft sein, damit sich alleine die
Verwaltungs - und Buchhaltungskosten decken.
( Unabhängig der Kosten für Erstellung ,Support und Pflege)

Du möchtest ja schliesslich (neben 30% für Google) auch einen Gewinn und keinen Verlust erzielen :)

Persönliche Anmerkung : Deine Gewerbeanmeldung war m.E. ein unüberlegter Schnellschuss.
Es sei denn, du hast einige tausend Euro übrig und vorab auf der Seite liegen.


Dieses Forum stellt keine steuerliche Rechtsberatung dar.
 
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Das stimmt so nicht. Ich habe auch ein Kleingewerbe angemeldet. Bereits seit 5 Jahren betreibe ich dieses. Man muss einfach bei der Steuererklärung ein Screenshot von Google Wallet einreichen und fertig.

Steuern müssen erst bei >17,5k gezahlt werden.
 
@kukuk
Man muss einfach bei der Steuererklärung ein Screenshot von Google Wallet einreichen und fertig.
Steuern müssen erst bei >17,5k gezahlt werden.



Dies ist falsch und irreführend.

Auch Dir rate ich an dieser Stelle zu einem Steuerberater und bitte Dich höflichst,
in Zukunft keine falschen Angaben mehr zu machen.

Begründung :

a)
Bereits ab 9000 Euro (ledig/2018) wird Einkommenssteuer fällig.
Der Grundfreibetrag ist nämlich bei weitem geringer als deine erwähnten 17,5k

Bei z.B. 17000 Euro zu versteuerndes Einkommen (incl. evt. Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit)
wären also schon ca. 1700 Euro Est plus Solidaritätszuschlag zu entrichten.

Tabelle : Grundfreibetrag 2020, 2019, 2018, ... (Tabelle und Infos)
Berechnung : Lohn- und Einkommensteuerrechner:Einkommensteuer - Berechnung

b) Hinzu kommt die zu entrichtende Gewerbesteuer nach zuständigem Hebesatz.

c)
Du scheinst die 17,5k Grenze mit dem Umsatz der Kleinunternehmer-Regelung zu verwechseln,
welche nicht im geringsten mit der Einkommenssteuerlast für den Betreibenden zu tun hat.
Kleinunternehmerregelung Voraussetzungen und Sonderfälle erklärt

d) Für eine ordentliche GuV müssen Belege & Kontoauszüge 10 Jahre im Original vorliegen (Aufbewahrungsfrist).
Es mag vielleicht sein, dass dein(e) Sachbearbeiter/in im Moment einen Screenshot durchgehen lässt,
entbindet dich jedoch nicht von der Pflicht für eine evt. spätere Nachprüfung mit originalen Papierbelegen zu glänzen.

(Ansonsten wird es teuer)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe nach einem passenden Thema gesucht, es aber nicht gefunden, ich wollte eine Frage stellen. Ist es für einen Einzelunternehmer verpflichtend, ein „Geschäftskonto“ bei einer Bank zu eröffnen? (Ich bin App-Entwickler). Mein Verdienst beträgt ca. 400 Euro. Oder reicht ein anderer Account mit DE-Domain/DE-Code aus? Danke
@swa00
 
@Eamatoshy

Ist es für einen Einzelunternehmer verpflichtend, ein „Geschäftskonto“ bei einer Bank zu eröffnen?
Nein , ist es nicht - empfiehlt sich allerdings, damit deine Unterlagen privates und geschäftliches trennen.
(Und so ganz nebenbei der Steuerberater für den Jahresabschluss weit weniger verlangen wird)
Deine Est solltest du tunlichst NICHT selbst tätigen.

Oder reicht ein anderer Account mit DE-Domain/DE-Code aus?
Was hat das mit einem GeschäftsKonto zu tun ?
 
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