Gewerbeanmeldung / Versteuerung von Einnahmen

Hmm, vergesst nicht die Sozialversicherung, oder ist die in D nicht verpflichtend?
 
Nicht für Selbständige.

mfg
 
Nais, in Österreich gilt auch für selbstständige die pflichtversicherung

Gesendet mit der Android-Hilfe.de-App
 
@TimSteam
Und haste jetzt schon was gemacht? Kannst du was von deinen schritten bisher erzählen?

Grüße
 
Hallo zusammen,

ich habe auch vor Apps im Android Market anzubieten. Jetzt habt Ihr mich aber durcheinander gebracht mit IHK u.s.w. :(
Also folgendes ist in meinem Fall sache :)
Ich bin Vollzeit als Software Entwickler tätig und möchte nebenbei Apps im Android Market anbieten.

So wie ich das verstanden habe muss ich ein Gewerbe anmelden - richtig ?
Wenn die Einnahmen unter 17.500 € liegen ( hab ich irgendwo gelesen ) brauch man keine Steuern bezahlen bzw. muss beim Finanzamt kein Rechenschaft abgeben :) - richtig ?

Was sonst ist zu beachten ?

Hoffe einer kann licht ins dunkle bringen :)

Gruß
Hasan
 
Wenn du eine Mietwohnung hast brauchst du die Erlaubnis deines Vermieters, sofern das Gewerbe mit der Anschrift deiner Wohnung angemeldet wird.
Von deinem Arbeitgeber benötigst du auch eine Erlaubnis.
 
Hallo Strider,

danke für deine Antwort, das mit dem Vermieter und Arbeitgeber werde ich natülich in angriff nehmen, was aber hat es mit der IHK auf sich ? Und gibt es noch mehr was man beachten sollte ?

Gruß
Hasan
 
Keine umsatzsteuer, aber Einkommenssteuerpflichtig bist du trotzdem.

und seit wann braucht man die Genehmigung des Vermieters, wenn die Wohnung nicht als öffentliches Büro benutzt wird???
 
Das ist leider richtig. Du braucht eine Gewerbeanschrift. Und auch wenn dort kein Kundenverkehr ist, sind das dann gewerblich genutzte Räume. Deshalb braucht man eine gesonderte Genehmigung vom Vermieter, dass die Räume auch gewerblich genutzt werden dürfen.
 
Als gewerblich genutzt gelten Räume nur dann, wenn man von dort nach außen in Erscheinung tritt (http://openjur.de/u/71070.html)http://www.kostenlose-urteile.de/BG...aetigkeiten-in-einer-Mietwohnung.news8150.htm. Ob das bloße Angeben der Adresse bei der Gewerbeanmeldung (und im Appstore als Kontakt) schon dazu zählt, wage ich mal zu bezweifeln, insbesondere wenn sogar zum Beispiel Klavierstunden geben (AG Freiburg im Breisgau, Urteil*vom*14.12.1990 - Aktenzeichen 10 C 2250/90) noch nicht als solches zählt.

Disclaimer: Ich bin kein Anwalt :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin auch kein Jurist, aber das verlinkte Urteil des BGH kassiert ja das Urteil der ersten Berufung die der Mieter noch gewonnen hat.
Dort ist auch explizit zu lesen, dass "etwa indem er die Wohnung als seine Geschäftsadresse angibt" als nach aussen in Erscheinung treten gewertet wird.
Genaues wird wohl nur ein Anwalt berichten können. Gibts hier keinen?
 
  • Danke
Reaktionen: DieGoldeneMitte
Du hast recht, dass das Angeben einer Geschäftsadresse dort als Ausschlusskriterium aufgezählt ist, hab ich glatt übersehen.

Dann zieht aber immer noch die zweite Karte :D
 
Hehe zu der Musiklehrerin kann ich nur vermuten, dass die möglicherweise den Joker "Freiberufler" hatte.
 
Problem ist halt, wenn dein Amt den Wisch verlangt kannst du mit §§ kommen wie du willst, das ist denen dann egal. So bei mir zum Beispiel. Ich musste das Ding zwingend vorlegen auch wenn es eine reine Zweckadresse ist, weil ich bei der Anmeldung eine Adresse angeben muss. Keinerlei Kundenverkehr oder so. Trotzdem wollten die die Bestätigung haben (die mir mein neuer Vermieter nach dem Umzug dann auch unverzüglich ein Jahr später ausgestellt hat)
 
Hallo,

naja mit meiner Vermieterin werde ich keine probleme haben denke ich :) Wie ist es denn jetzt mit der IHK, muss man sich da melden ?

Gruss
Hasan
 
Wenn es dir ernst ist, geh zum Steuerberater. Der sagt dir alles was notwendig ist und du machen musst. Wir können dir keine Rechtsberatung geben!

P.S.: Erstberatungsgespräch ist normalerweise kostenfrei.
 
  • Danke
Reaktionen: Neeldarax und DieGoldeneMitte
Gute Idee!

Vor allem weiß der Steuerberater, wie dein zuständiges Finanzamt so tickt.
 
HasanCaliskan schrieb:
Hallo,

... Wie ist es denn jetzt mit der IHK, muss man sich da melden ?

Gruss
Hasan
Das passiert bei einer Gewerbeanmeldung automatisch.

mfg
 
Hallo,

Danke fúr eure antworten, ich denke ich werde mich mal mit meiner Steuerberaterin zusammen setzen und das ganze klâren :)

Gruß
Hasan
 

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