Umsatzsteuerproblematik im Playstore - Hat jemand Erfahrungen?

Androidfan7

Androidfan7

Stammgast
132
Guten Abend,

ich bin am überlegen, ob ich eine von mir entwickelte App in den Playstore einstellen soll.

Für mich stellen sich einige Fragen, da es hier im Forum ja auch ein paar Entwickler gibt, habe ich die Hoffnung, dass jemand Bescheid weiß.

Was ich bisher herausgefunden habe:

Google tritt nicht als Vertragspartner auf, sondern das bin immer ich als Entwickler. Dies wird auch dadurch bestätigt, wenn ich mir die Rechnungen im Google PlayStore anschaue. Dort steht immer, dass ich von „xy“ gekauft habe (Vergleichbar mit Amazon Marketplace). Die ausgewiesene Mehrwertsteuer ist stets die deutsche (Land der Leistungserbringung ist der Sitz des Käufers, also in meinem Fall ich).

Darüber hinaus konnte ich recherchieren, dass Google in zahlreichen Ländern (u.a. allen der EU) die Umsatzsteuer für mich abführt. Und zwar jeweils die des Landes, in welchem der Käufer sitzt (vgl. Google Play Info Seite).


Daraus ergeben sich für mich folgende Probleme:


Angenommen ich bin nach der Kleinunternehmerregelung gar nicht verpflichtet Umsatzsteuer in Deutschland abzuführen, kann ich dann in der Steuererklärung die von Google (für mich!) abgeführte Umsatzsteuer zurückfordern. Oder ist es vielmehr so, dass ein App Entwickler gar nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kann, weil er ja keine Umsatzsteuer ausweisen darf, er aber nicht verhindern kann, dass Google dies für ihn macht?

Nach alldem, wäre es ziemlich dumm, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Wenn Google die Umsatzsteuer ohnehin für mich abführt, wäre es ja vorteilhaft sich nicht von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, und so die auf Arbeitsmaterialen etc. gezahlte MwSt. am Jahresende zurückzufordern.

Nun habe ich aber mehrfach im Internet gelesen (vgl. Nutzerbeitrag und diesen hier), dass die deutschen Finanzämter eine recht eigenartige Rechtsaufassung zu äußern pflegen. Die wären nämlich der Auffassung, dass die Abführung der Mehrwertsteuer durch Google nicht befreiend für den Unternehmer erfolgt und er daher erneut in Deutschland Umsatzsteuer abführen muss (Es sei den er ist Kleinunternehmer). Ich brauche denke ich nicht auszuführen, dass dies bereits dem Grundgedanken des deutschen Umsatzsteuersystems widerspricht, da die Umsatzsteuer dann mehrfach abgeführt wird.

Wenn das Finanzamt aber nun ebenjenen Einwand erhebt, steht er ja nun erstmal im Raum. Hat da jemand Erfahrungen wie damit umzugehen ist oder hat es vielleicht sogar schon mal jemand ausprozessiert?

Insgesamt bin ich mal wieder schwer erschüttert, welche Berge einem Entwickler im digitalen Entwicklungsland Deutschland in den Weg gelegt werden. Ich würde mich unglaublich freuen, wenn hier jemand bereit wäre, seine Erfahrungen kund zu tun. :thumbsup:

Vielen Dank und Viele Grüße!

AndroidFan7
 
Ich erzähle mal wie es bei mir war.
Vorweg: Ich bin zwar Einzelunternehmen mit weniger als 17500€ Umsatz, habe aber auf die Kleinunternehmerregelung freiwillig verzichtet.
Bedeutet ich muss Umsatzsteuer ausweisen und zahlen.

Die App Verkäufe waren ein Graus für mich. Die Unterlagen, die man von Google bekommt (Stand 2016) sind einfach nur grausam. Um in meiner EÜR und Umsatzsteuererklärung alles korrekt ausweisen zu können habe ich jedes ja ca. 2-4 Stunden damit verbracht die einzelnen Exporte aus dem Store neu zusammenzusetzen, umzurechnen und aufzubereiten. Das war jedes Jahr ein riesen Aufwand, weil in den Abrechnungen von Google Beträge teilweise doppelt auftauchen, die Mehrwertsteuer nicht explizit ausgewiesen war und die Gebühren vom Store auch nur immer mal wieder als Sammelposten da standen.
Die Abrechnung mit bereits bezahlter Umsatzsteuer wurde aber vom FA jedes Jahr so akzeptiert. Sprich Google hat sie gezahlt, das habe ich so angegeben und musste nicht mehr extra darauf bezahlen. (dazu kommt, dass in die USt-Erklärung natürlich nur die deutschen bzw. EU Umsätze rein müssen, in die EÜR aber natürlich auch der Rest)

Auf Grund des Aufwandes habe ich meine Pro Version aus dem Store genommen und nur noch kostenlose Apps drin, der Umsatz war den Aufwand einfach nicht wert.
Daher mein Tipp: Erwartest du Umsätze die etwas Aufwand rechtfertigen mach es, aber such dir nen Steuerberater der sich damit auskennt. Insbesondere wegen der Kleinunternehmer Geschichte. Wenn nur ein paar Hundert Euro im Jahr rauskommen überleg dir einfach gut ob es das wert ist oder du die App kostenlos einstellen willst.

Wenn du möchtest kann ich in den alten Erklärungen nachlesen wo ich die Umsätze jeweils in den Formularen angegeben habe. Melde dich dann einfach per PN.
 
  • Danke
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Hallo @Androidfan7 ,


so wie deek es zutreffend bezeichnet hat , ist es Gott sei dank nicht mehr so .

Ich selbst betreibe ein Unternehmen seit einigen Jahrzehnten und ich muss zugeben , die
Politik von Google, war bis vor einigen Jahren recht "merkwürdig", da alles direkt mit Google USA
abgerechnet wurde :)

Ich gehe auch davon aus , dass du so manches nur schlichtweg falsch verstanden hast -Vieles, was du
oben "vermutest", ist in der Tat nicht so.

Im Einzelnen :

a) Ich gehe davon aus , dass du deinen Sitz in Deutschland hast.
b) Dein Vertragspartner ist nunmehr Google Irland, also ein in der EU ansässigen Unternehmen.
c) Die von Google in der EU veräusserten Apps werden Umsatzsteuermäßig nun automatisch von Google an die jeweiligen EU Länder
zum entsprechenden Steuersatz abgeführt. (NICHT AN DICH !)

d) Die in NON-EU Ländern erhobenen Ust-Steuern werden faktisch NICHT erhoben, da deine App in dem Falle für Dich als Auslandsumsatz angesehen werden und du somit eine "Fakturierung" ohne Ust erstellst. (Dein zweiter Link , der im übrigen von mir stammt)
e) Es fällt für den Käufer lediglich eine Art "Einfuhrumsatzsteuer" seines Landes an, welches er an Google bezahlt (Meist mit dem Kauf) und Google diese abführt.
f) Würde Google Diese dir weiterleiten, dann müsstest du die eingenommene Ust des Käufers an das zuständige Finanzamt des Käufers abführen.
Das ist aber ein Ding der Unmöglichkeit und das hiesige Finanzamt interessiert es nicht,dass du in Texas diese Ust abführen müsstest.
(Da müsste schon der Ranger aus Texas bei dir vor der Türe stehen)

Dementsprechend sind die Umsätze , die du von Google aus dem Verkauf deiner Apps erhälst, reine Netto-Umsätze OHNE USt.

Einzige Ausnahme ist
: Eine Zweigstelle deiner Firma wäre in Texas steuerlich veranlagt und Du hast
dies explizit in der Developer-Console angegeben . In diesem Falle würde Dir Google die erhobene
Ust (Einfuhr) an dich weiterleiten und obige Verpflichtung würde eintreten.
Das beschreibt auch dein erster oben genannte Link - Das Finanzamt möchte wissen , ob du irgendwo noch anders Umsatzsteuer abführen musst.




Auf die an Dich ausgezahlten Beträge entfallen also lediglich deine zu entrichtenden Einkommensteuern an.

Es spielt im Prinzip auch keine Rolle, ob du nun nach §19 Abs 1 UstG oder als normales Gewerbe veranlagt bist.

Das obige Erklärte wird so durch meinen Steuerberater seit einigen Jahren ohne Beanstandung des hiesigen Finanzamtes erklärt.
Ausgangsbasis ist ein ganz normales umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe. (GmbH)

Hat da jemand Erfahrungen wie damit umzugehen ist oder hat es vielleicht sogar schon mal jemand ausprozessiert?

Es gibt also nichts zu "prozessieren", ich denke , du hast einfach nur die Prozedur falsch verstanden
und dich unnütz kirre gemacht :)

Ich würde dir also anraten , einen ordentlichen Steuerberater aufzusuchen und Diesen bitten , dies
mit deinem Finanzamt IM VORFELD zu klären.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Androidfan7
Gleich noch eine Antwort von jemanden mit Erfahrungen in dem Bereich. Freut mich sehr. Vielen Dank!

Zu deinen Punkten:

a) Ja Ich bin in Deutschland ansässig

b) Wer jetzt alles mein Vertragspartner ist, kann ich - bei den unzähligen Bedingungen - nicht genau beurteilen. In den Google Play Nutzungsbedingungen ist weiterhin Google LLC in Mountain View aufgeführt. Anscheinend werden aber die Auszahlungen an Entwickler und Werbetreibende in Europa von Google Ireland vorgenommen (Wie du ja auch sagst).

c) Was aber nicht richtig ist, ist das die Apps von Google veräußert werden. Das ist an der ganzen Sache genau der Knackpunkt, der das ganze so brisant macht. In den Google Play Nutzungsbedingungen ist explizit geregelt:
Vertragsschluss. Wenn Sie Inhalte bei Google Play erwerben, gehen Sie einen Vertrag ein mit entweder:

(a) Google Commerce Limited direkt (ein „Direct Sale”); oder
(b) falls entsprechend gekennzeichnet, mit dem Anbieter der Inhalte, wobei Google diesen vertritt („Agency Sale“); oder
(c) im Falle von Android Apps mit dem jeweiligen Anbieter der App (ein „App Sale“).
Jedes Mal, wenn Sie Inhalte erwerben, schließen Sie einen separaten Vertrag:

(d) auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingunge (soweit anwendbar) mit der Google Commerce Limited (im Falle eines Direct Sale);
(e) auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingunge (soweit anwendbar) mit dem Anbieter der betreffenden Inhalte (im Falle eines Agency Sale); oder
(f) mit dem Anbieter der betreffenden Inhalte (im Falle von App Sales).
Dieser separate Vertrag nach jeweils (d), (e) oder (f) besteht zusätzlich zu Ihrem Vertrag mit Google Inc. für die Nutzung des Dienstes (d.h. diesen Google Play Nutzungsbedingungen).
Im Falle von Agency Sales gilt die Regelung in den Google Nutzungsbedingungen bezüglich der Rechte für begünstigte Dritte nicht für Ihre Nutzung des Dienstes.

Für mich ist der springende Punkt, dass ich eigentlich verpflichtet wäre auf meinen Rechnungen an Kunden im Inland 19% Mehrwertsteuer auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Kann ich nun aber schlecht machen, wenn Google die Abwicklung übernimmt, oder bekomme ich für jeden einzelnen App Verkauf eine separate Rechnung von Google "für mich"? Oder schreibt ihr dann einfach im Nachhinein eine Rechnung für jeden App Verkauf? Derartiges sieht man ja beim Amazon Marketplace immer mal wieder, dass man nach der Rechnung von Amazon noch eine von dem entsprechenden Anbieter bekommt. Falsch wäre aber in meinen Augen, eine Rechnung an Google Ireland zu stellen, weil der Kaufvertrag nach den Bedingungen, ja eindeutig zwischen Endabnehmer und mir zu Stande kommt.

Ich meine, ich bin ja sehr beruhigt, dass das bei euch reibungslos gelaufen ist/läuft. Ich weiß auch nicht, was ich machen soll. Wenn ich beim Finanzamt nachfrage, wecke ich vielleicht schlafende Hunde.

Wie sieht eigentlich dann eure Umsatzsteuer-Jahreserklärung aus? Ist da die von Google abgeführte Steuer aufgelistet oder nicht?

Grüße
AndroidFan7
 

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