draig schrieb:
Es ist in Deutschland vorgeschrieben, wenn ich mich nicht irre, dass Hersteller auf Elektronik 2 Jahre Gewährleistung (nicht Garantie) geben müssen.
Siehe hier:
Gewährleistung
Zwar nur Wiki, sollte aber soweit richtig sein.
Wichitg ist schon mal von Gewährleistung (beachte die Gesetzlichen bestimmungen, wie beispielsweise die umkehrung der Beweislast nach 6 Monaten) zu sprechen, diese unterscheidet sich von dem was man unter Garantie versteht. Dabei ist Garantie auch nie Gesetzlich geregelt, sonder praktisch ein individueller Vertrag.
Verpflichtet 2 Jahre Gewährleistung zu leisten ist darüber hinaus der Händler niocht der Hersteller. Theorethisch ist ASUS also außen vor. Wenn ich dann ein Gerät im Ausland beziehe, gelten natürlich die Gesetze vom Geschäftssitz des Händlers. Also nix mit Deutschem Recht und der Gewährleistung.
In der Praxis bieten jedoch die Hersteller oftmals eine Garantie an, deren ansprüche über die der Gewährleistung hinaus gehen, und nehmen damit den Händlern oftmals ihre Verpflichtung ab. Dabei ist aber vorsicht angesagt, bevor man ein Gerät wegen Garantie beanstandet, kann dabei die Gewährleistung teilweise erlischen. Man solte sich also vorher die Garantiebestimmungen durchlesen, um sicher zu gehen das die Ansprücher aus dem Garantievertag einen Vorteil gegenüber der Gewährleistung bringen.
Bei namhaften Herstellern wie ASUS kann ma zwar davon ausgehen, aber nicht bei jedem X-Beliebigen Hersteller.