Reparaturzeiten ASUS

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So ich habe mein Tablet gestern zurückerhalten. Zunächst das Positive:
Mit UPS hat der Rückversand aus Brno(CZ) nur einen Werktag (Brno- Wien - Fluglinie Köln - Heddesheim - Auslieferung) gedauert. Übrigens war die Abwicklung noch schneller: um 17 Uhr vom UPS Fahrer abgeholt-am nächsten Tag schon an ASUS zugestellt. Wahnsinn, soo! muss Technik Logistik! Hier also ein großer Lob an UPS.

Die Bearbeitungszeit war eigentlich OK wenn man bedenkt, dass es einige Feiertage gab: Receive date 2012/04/05 Completion date 2012/04/13.

Der Grund warum ich die Reparatur in Anspruch genommen habe ist, dass es nach einigen Wochen ganz normaler Nutzung Mängel aufgetreten sind, die mich sehr gestört haben und "dank" denen der Wiederverkaufswert des Tablets in den Keller gerutscht ist. Folgendes habe ich in der Fehlerbeschreibung angegeben:
- Displayrahmen gibt bei leichtem bis mittlerem Druck nach, besonders links unten- führt zu ständigen Knarzgeräuschen

- Nach OTA Update auf ICS ständige Reboots im Standby, unerwartetes Ausschalten - dadurch hohe Verlust der Akkuladung ( 50 pro über die Nacht )

- sieht so aus als wären die 3 Tasten oben links in das Gehäuse eingedrückt (Lautstärke- sowie Powerbuttons )

Und jetzt zum Ergebnis der Reparatur. Als ich das Gerät ausgepackt und kurz getestet habe, war ich einfach sprachlos und so wütend, dass ich kurz davor stand, das Tablet an die Wand zu schmeißen. Der Grund dafür ist ganz einfach, ich habe nämlich das Gerät in einem schlechteren Zustand wiederbekommen als ich es eingeschickt habe. Jetzt knarzt
es an noch mehr Stellen. Dazu kommt noch, dass jetzt die Rückseite (Plastikabdeckung) macht was sie will. So ist diese an einigen Stellen überhaupt nicht festgeklebt. Das Ganze hinterlässt deswegen einen ganz wackeligen Eindruck. Selbst bei den Geräten unter 100€ sieht es besser aus.

Und jetzt die Preisfrage, was nun? Was würdet ihr in der Situation unternehmen? Bin für jeden Rat dankbar.

Unter der Woche fahre ich wahrscheinlich zum Promarkt, wo ich das Tablet gekauft habe,um mich dort über ASUS zu beschweren. Wie ich weiß, muss ich dem Hersteller bzw. der Verkäufer drei Mal die Möglichkeit geben, die Mängel zu beheben, bevor ich vom Kaufvertrag zurücktreten darf, stimmt das? Wenn ja, zählt dann dieser Versuch als 1. Mal oder habe ich dabei einen Fehler begangen, indem ich mich direkt an ASUS gewendet habe, ohne es vorher mit Promarkt besprochen zu haben?
 
Nach meiner Erfahrung mit ASus wird das wohl mein letzes Gerät sein.

Defekt : Glas des Displays defekt- Touchscreen aber intakt.

1. Erfahrung : Asus war nicht in der Lage, mir Auskunft über eine Reparaturpreis zu geben.

Bei einem Ersatzteilzulieferer erhielt ich schließlich wenigstens die Auskunft: Nur das Glas , das wird nicht so teuer sein.

2. Erfahrung : Ein Kostenvoranschlag kosted 95 Euro, wenn nicht repariert wird.
"freundlicherweise" wird er bei einer Reparatur verrechnet.

Ich habe das Gerät also eingesandt.


3. Erfahrung: Nachdem ich 2 Wochen nichts gehört habe, habe ich selber bei der Webseite , wo man den Status abfragen kann, nachgesehen :
Dort stand mein Handeln wird gewünscht.- Auf meinen Anruf hin bekam ich die Auskunft, das ich vor einer Woche schon "theoretisch" eine Mail hätte bekommen sollen....

Diese wurde mir dann nochmals zugesendet, was zu meiner

4. Erfahrung führte : Kosten 165 Euro für ein neues Glas.
Davon waren 33,37 +20 Prozent MWSteuer Versandkosten- also 40 €.
Auf der Rechnung war das - intakte Touchpaneel mit 59 € und das eigentliche Glas mit 35 € (+MWST)

Ich werde dort zwar anrufen, gehe aber davon aus, das das nichts bringt.
Das ist keine Kundenfreunlichkeit, sondern modernes Raubrittertum.-:cursing::cursing::cursing::cursing::cursing::cursing:

Für mich heißt das - Ein Apple ist wohl untern Strich doch günstiger....und Zubehör bekommt man da auch für.

Wer hat noch so "nette" Erfahrungen gemacht?

Mit verdammt sauren Grüßen
gandalf
edit : die unendliche Geschichte : laut technik muss der Rahmen getauscht werden, wenn das display getauscht wird!....????
Ich habe jetzt mal zurückgeschrieben, das mir das nicht einleuchtet. Das hieße ja entweder, das jederv rahmen nur für ein einzelnes Display passt8 die Gummidichtung sollte doch wohl Toleranzen elemenieren- oder sie würde jedes Mal ersetzt, da man ja den Rahmen Abnachen muß, um irgendwo ran zukommen.
Hat jemand eine Hardware reparatur gehabt, wo der Rahmen nicht getauscht wurde?
 
Zuletzt bearbeitet:
Apple schnackt dir dann direkt ne Zusatzversicherung an ohne zu erwähnen dass sie nach deutschem Recht sowieso eintrittspflichtig sind ;-)
 
Also, normalerweise ist der Verkäufer im ersten Jahr grundsätzlich der erste Ansprechpartner, und er muß dann alles weitere veranlassen
Hier ein Beitrag von wer-weiss-was :
Garantie und Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) sind zwei völlig verschiedene und vor allem unabhängige Sachverhalte.

Die Sachmangelhaftung ist ein gesetzlich vorgeschriebener und geregelter Schutz des Käufers, während die Abgabe einer Garantieerklärung freiwillig erfolgt.

Zur Sachmangelhaftung

Sie gilt grundsätzlich zwei Jahre und billigt dem Käufer eines mangelbehafteten Gegenstandes bestimmte Rechte zu.

Bei einem Verkauf von Privatperson an Privatperson kann die Sachmangelhaftung ausgeschlossen werden. Eine Beschränkung der Sachmangelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas arglistig verschweigt, haftet er trotz Ausschluß (§ 444 BGB).



  • Was ist ein Mangel?


Vereinfachte Darstellung des § 434 BGB:

Eine Sache ist frei von Mängeln, wenn sie sich für die Verwendung eignet, für die sie gemäß Kaufvertrag gedacht war oder sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet oder die Beschaffenheit aufweist, die man üblicherweise erwarten kann. Das beinhaltet auch Eigenschaften, von denen der Käufer aufgrund von Aussagen, die in der Werbung oder von Mitarbeitern des Verkäufers gemacht wurden, ausgehen kann.

Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn die Sache fehlerhaft montiert wurde oder die beiliegende Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache konnte trotzdem fehlerfrei montiert werden.

Ein Sachmangel ist letztlich auch, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine geringere Menge als vereinbart liefert.



  • Welche Rechte hat der Käufer bei einem Mangel?

Vereinfachte Darstellung der §§ 439, 440 und 441 BGB:

Nacherfüllung
Der Käufer kann die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Beseitigung des Mangels verlangen, wobei der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen hat (Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten). Wird eine mangelfreie Sache geliefert, hat der Verkäufer Anspruch auf Herausgabe der mangelhaften Sache.

Rücktritt
Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings sehen die meisten AGB die Möglichkeit der vorherigen Nacherfüllung vor. Bis zu zwei Nachbesserungsversuche müssen idR geduldet werden. Der Gesetzgeber legt allerdings auch fest, daß die Nacherfüllung i.d.R. nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen zu betrachten ist.

Tritt der Käufer vom Kauf zurück, ist der Vertrag rückabzuwickeln, d.h. der Käufer erhält gegen Rückgabe des erworbenen Gegenstandes den Kaufpreis zurück (ggfs. gemindert um einen Wertverlust, der durch die Nutzung des erworbenen Gegenstandes entstanden ist). Ein Gutschein in Höhe des Kaufpreises muß der Käufer nicht akzeptieren.

Minderung
Der Käufer kann den Kaufpreis verringern. Der Betrag kann natürlich vom Käufer nicht nach Belieben festgelegt werden, sondern muß sich am Wert der Sache und am Umfang des Mangels orientieren.

Die Rechte gelten ausdrücklich nicht, wenn man von dem Mangel beim Kauf Kenntnis hatte!



  • Wie lange hat man die vorstehenden Möglichkeiten?

Grundsätzlich gilt für diese Rechte eine Verjährungsfrist von zwei Jahren (§ 438 BGB). Die Beweislast, daß der Mangel beim Kauf schon bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.

Eine Ausnahme stellt der sog. Verbrauchsgüterkauf dar.
Es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft (gilt also u. a. nicht für Immobilien). Ein Verbraucher ist eine Privatperson, die weder gewerblich noch im Zusammenhang mit einer selbständigen beruflichen Tätigkeit agiert.

Beim Verbrauchsgüterkauf gilt für die ersten sechs Monate nach dem Kauf eine Beweislastumkehr, d. h. es wird davon ausgegangen, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs schon bestand. Der Verkäufer muß das Gegenteil beweisen (§476 BGB).

Die Sachmangelhaftung kann beim Verbrauchsgüterkauf nicht eingeschränkt, sondern - nur bei gebrauchten Sachen - auf ein Jahr verkürzt werden.


Zur Garantie

Auch wenn die Abgabe einer Garantieerklärung durch den Verkäufer oder Herstellung freiwillig (also nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung) erfolgt, hat der Käufer (bei Vorliegen der Voraussetzungen) Anspruch auf Erfüllung des Garantieversprechens.

Im Gegensatz zur Sachmangelhaftung kann die Garantie nach Belieben ausgestaltet oder befristet sein. "Nach Belieben" bedeutet, daß die Regelungen der Sachmangelhaftung hier nicht angewandt werden.

Die Garantieleistung kann


  • an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden (sehr häufig: Garantie nur für Erstbesitzer)


  • bestimmte Kosten ausschließen (Materialkosten, Versandkosten) und


  • die Leistung einschränken (Ersatz durch aktuelles Gerät gegen Aufpreis).

Daher empfiehlt es sich, die Garantiebedingungen genau (!) zu studieren.


Für eine Garantie gelten gem. § 477 BGB nur wenige Bestimmungen:


  • Sie muß einen Verweis auf die gesetzlichen Rechte aus der Sachmangelhaftung enthalten und darauf, daß diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.


  • Sie muß den Umfang der Garantie enthalten und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung notwendig sind, insbesondere Dauer und räumlichen Geltungsbereich sowie den Namen und die Anschrift des Garanten.


  • Sie muß auf Verlangen in schriftlicher Form ausgehändigt werden.


Fazit:
Eine Garantie gilt also nur zusätzlich zur gesetzlichen Sachmangelhaftung und ist in ihrem Umfang im Vergleich zur Sachmangelhaftung meist eingeschränkt.
Andererseits gilt sie oftmals auch für Mängel, die erst nach dem Kauf auftreten, was für die Sachmangelhaftung nicht zutrifft.
 
Ich bin schlicht und einfach entsetzt über diese Kundenunfreundlichkeit . exorbitante Kostenvoranschlagskosten von 95 €. 40 € Versandt, weil diese scheinbar so kleine Firma es nicht für nötig hält, eine Reparatur in Deutschland anzubieten. Und einen Kostenvoranschlag, bei dem man ersteinmal rescherschieren muss, welches teil die ersetzen. Grundsätzlich wird wohl bei einem Kratzero ohne Nachfrage das Gehäuse ausgetauscht.
Wenn ich dann noch daran denke, das sie es nach Jahren nicht geschaft haben, eine Dockingstation zum laden anzubieten.......geschweige denn anders sinniges Zubehör ....
Wenn es einen Weg gibt, ein gutes Produkt schlecht zu machen....Asus ist auf dem allerbesten Weg dazu, bzw fast schon in der Zielgeraden.:angry:
mit saurem Gruss
Gandalf
 
Nachdem mein Touchscreen auch trotz diverser Tipps und Tricks (Battery Drain, Wipe, ...) aus dem Forum nicht mehr zu reaktivieren war, habe ich mein TF101 einsenden müssen - eine Woche vor Ablauf der Garantie ^^ Hier der Verlauf:

Dienstag Mittag: Hotline angerufen, Verweis auf RMA-Formular, ausgefüllt
Mittwoch Mittag: Abholung per UPS
Donnerstag Morgen: Laut UPS-Tracking Ankunft in Tschechien
Donnerstag Abend: Laut ASUS-Website noch nicht angekommen
Freitag Morgen: Laut ASUS-Website Status "Repairing"
Montag Abend: Immer noch Status "Repairing"
Dienstag Morgen: Status "Ready for Shipping"
Mittwoch Mittag: Immer noch Status "Ready for Shipping"
Mittwoch Nachmittag: Tracking-Nummer von UPS auf ASUS-Website
Donnerstag Nachmittag: Gerät (funktionstüchtig ^^) zurückerhalten

Das Tablet war also eine gute Woche unterwegs. Aus dem Anschreiben geht allerdings nicht hervor, was der Service getan hat - Software, Hardware, nur mal dran Rütteln... Hauptsache es läuft wieder :)
 
Habe meins auch eingeschickt mit der Fehlerbeschreibung und es wurde nichts gemacht. An zwei stellen löst sich das Display und es kommt helles Licht hervor.


Hat einer den die tele Nummer zum Support? Und e-mail

Das einzigste was gemacht wurde ist das die ein längeres ladekabel mitgeschickt haben.

Gesendet von meinem HTC Desire HD mit der Android-Hilfe.de App
 
Da melde ich mich doch auch einmal.

Habe mein Gerät am 2.April abholen lassen und es wurde nach Tschechien geschickt. Grund waren das knarzen des Gehäuses aufgrund schlechter Verklebung, Staubkörner unter dem Display sowie ein angebrochner Stecker des Ladekabels, bei welchem ich dachte, vielleicht ist Asus so kulant und wechselt den.
2 Tage später Reparaturstatus auf "repairing", prima dachte ich. Am nächsten Tag dann der Schock "waiting for Customer Information", bekam aber keine email, also angerufen bei der hotline. Die teilte mir mit, dass der Stecker nicht unter die Garantie fallen würde. Naja egal, dann den Stecker so lassen bitte und zurückschicken. 3 Tage passiert nichts. Wieder angerufen, man fragte mich, ob ich an der Software etwas geändert hätte? Ich verneinte und erhielt die Aussage, dass ich noch einen email erhalten werde.
2 Tage später kam die email: 196Euro inkl. Mwst, das keine neue Software aufgespielt werden kann. Ich beim Service angerufen und nachgefragt, was denn der Staub und die Verklebung des Gehäuses mit der Software zu tun haben. Die Dame teilte mir mit, das die 2 Sachen repariert worden sind. Ich teilte Ihr mit, das Asus das Gerät doch bitte zurück schicken soll, ohne neue Software aufzuspielen. Sie leitet es weiter war ihre Antwort. Aus meine Frage, wie hoch denn die Pauschale sei, die man zahlen muss wenn man einen Reparaturauftrag ablehnt wusste Sie keine Antwort. Asus werde sich bei mir melden, was bis heute nicht der Fall ist. Der Reparaturstatus ist aber seit 2 Tagen wieder auf "repairing".

Jetzt meine Frage, muss ich die Pauschale in welcher Höhe auch immer bezahlen? Die von mir gewünschten Reparaturen, welche unter die Garantie fallen, sind ja anscheinend ausgeführt worden. Und mit der Software das ist mein Fehler, hab das Gerät mit root gebraucht gekauft......
So wie es aussieht, nie wieder Asus

Sirky
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo genau ruft ihr immer an ?

Gesendet von meinem HTC Desire HD mit der Android-Hilfe.de App
 

Bei mir war es ja ähnlich. Der Fall hat sich lange hingezogen weil man erst den Kostenvoranschlag für die nicht beauftragten Dinge ablehnen muss - formell per fax oder eingescanntem unterschriebenem Formular. Bis einem das am Telefon erzählt wird, bzw bis dann mal jemand antwortet per Mail verging bei mir viel Zeit.
Danach gab es bei mir dann keine Probleme mehr. Hat zwar ewig gedauert, aber ich habe heute mein Gerät zurückbekommen. Alle 4 Probleme wurden behoben und ich musste keine pauschale o.ä. zahlen (für den Kratzer für den der Kostenvoranschlag erstellt wurde)

Das Austauschkabel ist sogar gut doppelt so lang wie das alte defekte...
 
gandalfnn schrieb:
Nach meiner Erfahrung mit ASus wird das wohl mein letzes Gerät sein.

Defekt : Glas des Displays defekt- Touchscreen aber intakt.

1. Erfahrung : Asus war nicht in der Lage, mir Auskunft über eine Reparaturpreis zu geben.

Bei einem Ersatzteilzulieferer erhielt ich schließlich wenigstens die Auskunft: Nur das Glas , das wird nicht so teuer sein.

2. Erfahrung : Ein Kostenvoranschlag kosted 95 Euro, wenn nicht repariert wird.
"freundlicherweise" wird er bei einer Reparatur verrechnet.

Ich habe das Gerät also eingesandt.


3. Erfahrung: Nachdem ich 2 Wochen nichts gehört habe, habe ich selber bei der Webseite , wo man den Status abfragen kann, nachgesehen :
Dort stand mein Handeln wird gewünscht.- Auf meinen Anruf hin bekam ich die Auskunft, das ich vor einer Woche schon "theoretisch" eine Mail hätte bekommen sollen....

Diese wurde mir dann nochmals zugesendet, was zu meiner

4. Erfahrung führte : Kosten 165 Euro für ein neues Glas.
Davon waren 33,37 +20 Prozent MWSteuer Versandkosten- also 40 €.
Auf der Rechnung war das - intakte Touchpaneel mit 59 € und das eigentliche Glas mit 35 € (+MWST)

Ich werde dort zwar anrufen, gehe aber davon aus, das das nichts bringt.
Das ist keine Kundenfreunlichkeit, sondern modernes Raubrittertum.-:cursing::cursing::cursing::cursing::cursing::cursing:

Für mich heißt das - Ein Apple ist wohl untern Strich doch günstiger....und Zubehör bekommt man da auch für.

Wer hat noch so "nette" Erfahrungen gemacht?

Mit verdammt sauren Grüßen
gandalf
edit : die unendliche Geschichte : laut technik muss der Rahmen getauscht werden, wenn das display getauscht wird!....????
Ich habe jetzt mal zurückgeschrieben, das mir das nicht einleuchtet. Das hieße ja entweder, das jeder Rahmen nur für ein einzelnes Display passt8 die Gummidichtung sollte doch wohl Toleranzen elemenieren- oder sie würde jedes Mal ersetzt, da man ja den Rahmen Abnachen muß, um irgendwo ran zukommen.
Hat jemand eine Hardware reparatur gehabt, wo der Rahmen nicht getauscht wurde?
--nächste Schritt: Nach meiner Antwort keine Reaktion.
Was mir auffällt: E_Mails des Reparatur"services" scheinen wohl eher selten zu sein.

Nochmals die Frage : Gibt es jemanden bei dem bei einer Raparatur der Rahmen nicht auf der Rechnung stand?
Gruß
gandalf
 
So,
UPS hat mir mein Gerät am 25.04 zurückgebracht. Ich war doch sehr überrascht, als ich im Briefkasten eine Benachrichtigungskarte von UPS fand,
das mein Nachbar ein Paket für mich angenommen hat.
Keine email oder sonstige Benachrichtigung seiten Asus.

Die angegebenen Fehler sind allesamt repariert, sogar das USB-Kabel wurde kostenlos getauscht. (Zumindest liegt keine Rechnung bei):drool:

3 mal mit dem Support telefoniert, ein bisschen bestimmend gesagt ich zahle nichts, 2 emails die wahrscheinlich nicht angekommen sind und
3 Wochen Wartezeit hat das mich das ganze jetzt gekostet. Ein bisschen mehr Informationen seitens Asus und ich wäre zufrieden. So muss ich
hoffen, das meine Geräte von Asus keine weiteren Garantiefehler aufweisen, es kostet schon Nerven und und auch ein wenig Telefongebühren (ca. 5€).

sirky
 
Bei mir ist der Plastikdeckel hinten nicht richtig mit dem Rahmen "verbunden". Lässt sich vor allem auf der linken Seite eindrücken, knarzt...Meint ihr ich soll es mal einschicken, oder kommt es dann schlimmer zurück als vorher? :D
 
Das vorläufige Ende vom Lied :
Reparatur Glas des Touchscreens.
Versendet: 4.4.
wiederbekommen 11.5

Dazwischen:
Man wartete auf eine E-Mail von mir- hatte mich aber nicht benachrichtigt.
Unnötig sollte der Rahmen getauscht werden.
Ich habe, da der Touchscreen ging, lediglich einen Riss hatte dazugeschrieben, das der Alte dazugelegt werden sollte.
- wurde nicht gemacht.

Den Rest könnt ihr in meine Postings davor lesen.

Kosten : Nerven und statt den zuerst verlangten 160 € "nur" 120.

Das sollte für sich sprechen................
 
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