Ansprüche Garantie / Gewährleistung / 14-tägiges Rückgaberecht

Vol7rix

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Erfahrenes Mitglied
82
Morgen zusammen,

Ich habe mir für mein defektes Mi Mix 3 ein Mi9 als Ersatzgerät gekauft.
Ich habe das Gerät am 30.04. bestellt und durch Lieferverzug erst am 11.05. erhalten.
5 Tage später ist ohne Fremdeinwirkung das Glas der rückseitigen Kamera gesprungen.
Das gerät war immer in einer Schutzhülle und ist mir nie runter gefallen.

Ich habe anschließend Kontakt zum Händler aufgenommen. Dieser hat mir heute dann mitgeteilt das es hier keinen Anspruch gibt da es sich um eine Mechanische Beschädigung handelt.

Ich habe diese Beschädigung aber nicht selbst herbei geführt.

Wie ist den hier jetzt eigentlich die genaue Gesetzesgrundlage.
Eigentlich ist doch der Händler in der Beweispflicht.
Sprich er muss beweisen das der Mangel nicht schon vor Auslieferung war.
z.B. Spannung im Glas.

Wie ist das in so einem Fall, mit der 14 tägigen Rückgabe?
Habe ich hier auch den Anspruch darauf?

vielleicht kann mich hier ja mal jemand erhellen.

Vielen Dank
 
  • Danke
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Ich würde dir da zustimmen. Sofern der Verkäufer dir nicht nachweisen kann, dass du verantwortlich für den eingetretenen Schaden bist, gilt die Vermutung, dass der Schaden oder die Ursache beireits bei Verkauf vorlag und er die Haftung dafür trägt. Vllcht hilft dies:
Gewährleistung des Händlers | Verbraucherzentrale.de
 
  • Danke
Reaktionen: Vol7rix und HerrDoctorPhone
hm, wenn ich mir deinen Link so durchlese. Sehe ich mich durchaus im Recht.
Ich werde den Fall mal offiziell über die Garantieabteilung bei denen laufen lassen und mal sehen was passiert.
Danke dir.

Weist du zufällig auch wie sich die Sache mit dem 14 tägigen Rücktrittsrecht verhält?
 
  • Danke
Reaktionen: HerrDoctorPhone
Nein, du musst den Schaden wenn explizit als Gewährleistung geltend machen - nicht als Garantiefall!

Trotz der theoretischen Beweislastumkehr rechne ich dir auf normalem Wege keinerlei Chancen zu. Das einzige was ich mir erfolgreich vorstellen kann ist das ganze einzuklagen mit Gutachter etc.
 
Puh...2 Aussagen - 2 Meinungen. Ich hab jetzt mal einen Gewährleistungsfall aufgemacht. mal sehen wie die Antwort klingt.

Ich wäre auf jedenfall noch in der 14 Tagesfrist.
 
Ich bin da auch eher auf Daves Seite. Wenn das Gerät direkt defekt ankommt oder in der ersten Zeit defekt geht, würde ich die Gewährleistung und nicht die Garantie in Anspruch nehmen. Bei so einem Fall ist es natürlich schwieriger, trotzdem erstmal über die Gewährleistung probieren und bei Ablehnung Anwalt einschalten und ggf. Gutachter beauftragen. Alternativ nach Leuten im Internet suchen die genau das gleiche berichten, so merkt der Händler vielleicht auch dass es da scheinbar ein größeres Problem geben muss.
 
Die 14 Tage gelten ab dem Lieferdatum. Selbst wenn du behauptest du hast das "Gerät" später erhalten weil es beim Nachbarn war.

Hast du vielleicht per Paypal gezahlt? Damit würde ich ggfs. Druck machen und eben genau das fordern.
Er soll dir beweisen das der Schaden von dir verursacht wurde.

Erfahrung habe ich mit sowas bisher nicht gemacht.
 
Meine ich auch. Habe mich nur undeutlich ausgedrückt. Lieferdatum meinte ich den Eingang bei dir. Sorry :)
 
Sorry, aber Gewähleistung oder Garantie spielt in diesem Fall keine Rolle. Er ist noch innerhalb der 14 Tagesfrist, in der er ohne Angabe von Gründen den Rücktritt erklären kann (Rücktritt = Kohle zurück, keine Reparatur.....). Und jetzt kommt als er´schwerendes Faktum das Thema Schaden dazu. Hierfür gilt das übliche. Er ist noch innerhalb der ersten 6 Moante, damit muss der Händler ihm beweisen, dass der TE für den Schaden verantwortlich ist und die Ursache nicht schon bei Auslieferung vorgelegen ist. Bei Glasbruch nicht so ohne, aber im Endeffekt kein Unterschied ob so oder so. Ich würde zunächst einmal schnellstens schriftlich den Rücktritt erklären, einfach um die Frist zu wahren. Und hört bitte auf wg. 450 € von Anwälten und Gutachtern zu schreiben. Die verlangen das gleiche bloß mal schon um drüber nachzudenken.
 
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@Kaleidoscope nein ich hab diesmal eben nicht mit PayPal bezahlt. Leider klassisch per Überweisung.
Ich werde bis morgen warten und falls keine Antwort kommen von meinem Vertrag zurücktreten und mal schauen was dann kommt.
Ich bin auch der Meinung das sie hier etwas entgegenkommen müssen. einfach so abwinken find ich nicht passend.
 
@woma65 stell dir vor, es gibt auch Leute die genau für solche Fälle eine Versicherung haben. Und wenn es der Händler halt drauf anlegt, dann zieht man es auch für 450 Euro durch wenn man im Recht ist, weil man sich hat nichts zuschulden kommen lassen.
 
das kann ich mir gut vorstellen, aber es stellt sich die Frage, wenn ich keine Versicherung habe, ob ich dann Anwalt und Gutachter einschalte? NUn warten wir mal ab, wie sich der Händler verhält. Man muss ja nicht immer gleich vom schlimmsten Fall ausgehen. Das sind aber die Gründe, warum ich diesesmal zum ersten Mal mein neues Handy beim MM um die Ecke gekauft habe. Wenn sowas vorkommt, dann gehe ich dahin, und wenn die nicht spuren, dann wird man halt im Markt ein bissel ungehalten und laut...... . Macht keinen guten Eindruck bei den anderen Kunden. Ich will hier aber nicht dem TE eine lange Nase drehen. Ist so schon schlimm genug.
 
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So, nach einem etwas längerem Telefonat mit dem Händler gestern sieht es jetzt so aus:
zuerst wollten sie mich vertrösten und meinten das Sie hier nicht viel ausrichten können.
Ich habe darauf mein 14 tägigen Widerrufsrecht angesprochen, der Mitarbeiter war sehr einsichtig und meinte das es mein gutes Recht ist.
Allerdings müssten sie dann die Hardware prüfen und würden mir die Reparatur dann in Rechnung stellen.
Ich betonte das es nicht mein Verschulden war und das sie dann in der Pflicht sind mir die Schuld zu beweisen.
Was sie nicht können denn das Smartphone hat nicht eine Macke.

gegen später rief er mich zurück und teilte mir mit das er sich jetzt direkt mit seinem Lieferanten in Kontakt gesetzt hat.
Und der Fall jetzt bei denen liegt. Er hält mich auf dem laufenden und meinte das wir das Problem schon zu meiner Zufriedenheit lösen werden.

mal sehen...
 
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Das hört sich doch aber schon mal nicht schlecht an. Ich drück die Daumen
 
@Vol7rix klasse das es eine zufriedenstellende Lösung gibt. Traurig das du "Sie" aufklären musstest. Nicht unbedingt die Kundenfreundlichste Art.
 
  • Danke
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