
Vol7rix
Erfahrenes Mitglied
- 82
Morgen zusammen,
Ich habe mir für mein defektes Mi Mix 3 ein Mi9 als Ersatzgerät gekauft.
Ich habe das Gerät am 30.04. bestellt und durch Lieferverzug erst am 11.05. erhalten.
5 Tage später ist ohne Fremdeinwirkung das Glas der rückseitigen Kamera gesprungen.
Das gerät war immer in einer Schutzhülle und ist mir nie runter gefallen.
Ich habe anschließend Kontakt zum Händler aufgenommen. Dieser hat mir heute dann mitgeteilt das es hier keinen Anspruch gibt da es sich um eine Mechanische Beschädigung handelt.
Ich habe diese Beschädigung aber nicht selbst herbei geführt.
Wie ist den hier jetzt eigentlich die genaue Gesetzesgrundlage.
Eigentlich ist doch der Händler in der Beweispflicht.
Sprich er muss beweisen das der Mangel nicht schon vor Auslieferung war.
z.B. Spannung im Glas.
Wie ist das in so einem Fall, mit der 14 tägigen Rückgabe?
Habe ich hier auch den Anspruch darauf?
vielleicht kann mich hier ja mal jemand erhellen.
Vielen Dank
Ich habe mir für mein defektes Mi Mix 3 ein Mi9 als Ersatzgerät gekauft.
Ich habe das Gerät am 30.04. bestellt und durch Lieferverzug erst am 11.05. erhalten.
5 Tage später ist ohne Fremdeinwirkung das Glas der rückseitigen Kamera gesprungen.
Das gerät war immer in einer Schutzhülle und ist mir nie runter gefallen.
Ich habe anschließend Kontakt zum Händler aufgenommen. Dieser hat mir heute dann mitgeteilt das es hier keinen Anspruch gibt da es sich um eine Mechanische Beschädigung handelt.
Ich habe diese Beschädigung aber nicht selbst herbei geführt.
Wie ist den hier jetzt eigentlich die genaue Gesetzesgrundlage.
Eigentlich ist doch der Händler in der Beweispflicht.
Sprich er muss beweisen das der Mangel nicht schon vor Auslieferung war.
z.B. Spannung im Glas.
Wie ist das in so einem Fall, mit der 14 tägigen Rückgabe?
Habe ich hier auch den Anspruch darauf?
vielleicht kann mich hier ja mal jemand erhellen.
Vielen Dank