Garantie bei 1&1 Gebrauchtkauf

  • 5 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
hollibs

hollibs

Dauer-User
431
Denke, Überschrift sagt alles.
Hat jemand Erfahrungen gemacht ,bei einem gebraucht gekauften Samsung Handy, welches vom Erstbesitzer bei 1&1 gekauft wurde? Habe gehört,dass im Schadensfall die Garantie nicht greift.
1&1 sagte mir recht deutlich,dass man sich dann an den Erstbesitzer wenden soll.
Kann ich mir nicht vorstellen und wäre für Erfahrungen dankbar.
Wusste nicht,wo ich das Thema ansonsten unterbringen sollte,bei Bedarf, gerne in passendes Forum verschieben!
 
Der Erstbesitzer erwirbt ab Kaufdatum Garantie- und Gewährleistungsrechte, im Schadenfall geltend zu machen gegenüber dem Verkäufer 1&1.
Im Kaufvertrag muss das so festgehalten werden, dass diese Rechte auf den Käufer übergehen/abgetreten werden.
Dazu muss die Originalrechnung an den Käufer übergeben werden.

Bestes Beispiel in der Vergangenheit bei 1&1 waren die schwarzen Fritzboxen, welche bei Verkauf auch nur mit Weitergabe der Erstbesitzerrechnung zur Inanspruchnahme der 5jährigen Garantie bei AVM berechtigt waren.
 
  • Danke
Reaktionen: hollibs
Der Kaufvertrag mit Garantie wird zwischen gewerblichem Verkäufer und Endkunde geschlossen.

Dieser bist _nicht_ du. Rechtlich vollkommen korrekt. Es gibt Händler, die Kulanz zeigen, aber das müssen sie ausdrücklich nicht.

Der Vertrag, den du mit dem Privatverkäufer geschlossen hast, inkludierte keine Garantie, denn die würde der private Verkäufer sicher ausgeschlossen haben. Da 1&1 mit dir KEINEN Vertrag abgeschlossen hat, sind sie dir gegenüber auch nicht zur Erfüllung irgendeiner Garantie verpflichtet! Alles korrekt.

Daher ist das ein Witz, wenn private Verkäufer explizit "mit Rechnung für die Garantie" oder "mit Restgarantie" in die Anzeige schreiben. Fakt ist: Der gewerbliche Verkäufer MUSS gar nichts! Seit ich mit Amazon die Diskussion hatte, habe ich mich schlau gemacht und eingesehen: Amazon hat Recht! Es existiert kein gültiger Vertrag zwischen Amazon und dir. Ferner kann ein privater Verkäufer die Garantie NICHT weiterverkaufen ohne Einverständnis des gewerblichen Händler. Manche Händler schreiben dies auch explizit in ihre AGB, dass die Garantie NICHT übertragbar ist, aber noch nicht alle, denn dies ist ja rechtlich bereits eindeutig geregelt.

Hier finde ich, sollten private Verkäufer fairer sein. Ok, die Unwissenden zahlen Lehrgeld, aber es muss trotzdem nicht sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Schniefkaiman und hollibs
hollibs schrieb:
1&1 sagte mir recht deutlich,dass man sich dann an den Erstbesitzer wenden soll.
Gilt allerdings, wenn der Garantiegeber dies in den AGB bei Verkauf an den Ersterwerber so bestimmt.
1&1 bestimmt hier klar ein No-Go ... naja nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde.
Eine meiner schwarzen VVL-1&1-Boxen wurde vor Jahren vom eBay-Käufer mit meiner 1&1-Rechnung erfolgreich umgetauscht.
Erst hieß es auch hier: "Nur der Ersterwerber", als ich dann anrief und den Fall bestätigte, war es kein Problem mehr.

Wie auch immer:
Wenn die Fritzbox noch keine 5 Jahre alt ist, sollte man sich mit der Ersterwerberrechnung an AVM wenden.
Die zicken da nicht lange rum.

Bestehende (!) Rechte an Gütern können zwischen Privatpersonen übertragen werden.
Sonst gäbe es ja keinen Jungfahrzeug-Gebrauchtwagenmarkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
>> bestehende (!) Rechte an Gütern können zwischen Privatpersonen übertragen werden.

Klar "können" diese übertragen werden. Man darf aber nicht automatisch davon ausgehen, dass es eine rechtliche Grundlage hierfür gibt. Die gibt es nämlich nicht. Das ist Kulanz seitens AVM und hat keine rechtliche Grundlage/Verpflichtung bzw. AVM hat dieses Kulanzverfahren ggf. in den AGB eingeräumt bzw. zeigt sich eben von Haus aus kulant. Vereinbarungen diesbezüglich können frei getroffen werden. Sollte es sich übrigens um einen Überspannungsschaden handeln (AVM prüft dies nach) ist dieser von der Garantie seitens AVM ausgeschlossen, da es sich dann um einen Haftpflichtfall handelt. Andersrum kann bei einem Haftpflichtfall sehr wohl geprüft werden, ob tatsächlich ein Defekt aufgrund von Überspannung vorliegt. Ansonsten handelt es sich um Versicherungsbetrug. Nur rein zur Info.
 
Man sollte hier aber klar unterscheiden zwischen den AGB's des Verkäufers (hier 1&1) und dem Garantieversprechen seitens Hersteller (hier AVM).
 
Zurück
Oben Unten