Gebraucht aber neu kaufen, Garantieanspruch bei Vertragshandys?

GeodasDreieck

GeodasDreieck

Fortgeschrittenes Mitglied
50
Guten Morgen Samsung Freunde,

eventuell kennt sich jemand von Euch aus wie das mit einem Garantieanspruch ausssieht, wenn ich mir über ebaykleinanzeigen ein S22 Ultra kaufe?
Es werden viele Handys angeboten die noch original versiegelt sind, aber wohl aus irgend welchen 1und1 Verträgen stammen.
Wie würde das für mich aussehen im Falle eines Garantiefalles wenn ich ein solches Gerät kaufen würde?
Da in der Rechnung nicht mein Name stehen würde, auch steht dort unter Betrag (Kaufbetrag) 0 €.

Habe ich als 2. Käufer eine Garantie auf solchen Geräten?

Möchte ungerne viel Geld ausgeben und habe dann keine Garantiemöglichkeiten.

Über Eure Hilfe und Tipps bin ich sehr dankbar.

Gruß vom

GeodasDreieck
 
Garantie = Hersteller
Gewährleistung = Händler/Verkäufer

So lange die Geräte aus DE sind, sollte mindestens Samsung DE für die Garantieabwicklung aufkommen. Inwieweit 1&1 da als Händler im Rahmen der 24 monatigen Gewährleistungspflicht ebenfalls mitspielt, müsstest du mal bei 1&1 erfragen.
 
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  • Danke
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Dr.No schrieb:
Inwieweit 1&1 da als Händler im Rahmen der 24 monatigen Gewährleistungspflicht ebenfalls mitspielt, müsstest du mal bei 1&1 erfragen.

Ich glaube irgendwie nicht das ich als 2. Person die keinen Vertrag bei 1und1 hat einen Anspruch auf Garantie habe. Kann ich von aussen an der Verpackung erkennen, ob das Gerät aus Deutschland stammt?
 
Gewährleistung ist nicht übertragbar. Du hast gegenüber 1&1 keine Rechte. Theoretisch nur gegenüber dem ebay Verkäufer, aber wenn es privat ist, ist dies meist ausgeschlossen.

Garantie ist eine freiwillige (!) Leistung des Herstellers. Deswegen kann der Hersteller auch Importgeräte ablehnen. Theoretisch braucht er gar keine zu geben. An sich sind diese Garantiemöglichkeiten übertragbar, aber auch das kann der Hersteller ausschließen. Praktisch machen sie das aber selten, weshalb du mit einer originalen Kaufrechnung gute Chancen haben solltest.
 
  • Danke
Reaktionen: GeodasDreieck
@bl00dr4k Das ist so pauschal aber auch nicht richtig. Gewährleistung kann abgetreten werden und manche Händler bieten dafür sogar ganz offiziell das nötige Formular auf ihrer Webseite an. Beispiel: Hilfe und Antworten vom notebooksbilliger.de Team - Abtretungserklärung
Ob 1&1 das so akzeptiert, weiß ich aber nicht. Hier hilft es wahrscheinlich, direkt mit denen Kontakt aufzunehmen und sich ggf. die Übertragbarkeit schriftlich (per Email) bestätigen zu lassen.
 
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