F
Ferhat
Fortgeschrittenes Mitglied
- 24
Vielen Dank an euch zwei
.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: this_feature_currently_requires_accessing_site_using_safari
Ferhat schrieb:Aso okay, das heißt wenn es in ner Woche wieder da ist und es nach ein paar Tagen wieder nicht geht krieg ich mein Geld gleich zurück ohne ein 3. Versuch, richtig?
Ich sehs anders. Im Höchstfall hast Du das Recht, Dein Geld zurück zu kriegen. Wenn sich der Händler quer stellt nützt nur eine Klage - und die kostet erst einmal. Und vor Gericht und auf hoher See, ... - Recht haben heißt nicht immer Recht kriegen.Zuhao schrieb:Richtig
Schick es direkt nach W-Support, dann ist es schneller da, als wenn du es erst nach MM bringe und MM es weiterleitet.Zuhao schrieb:Soo, nach 3 Tagen muss ich leider wieder meckern..
Anscheind wurde das knacken vom homebutton nicht behoben, oder es hat nur kurz geholfen... Auf jeden Fall knackt es jetzt wieder und das war einer meiner Hauptgründe, wieso ich es eingeschickt habe.
Ich muss wohl wieder 10 Tage ohne Handy auskommen
Gesendet von meinem GT-I9300 mit der Android-Hilfe.de App
ChR6s schrieb:Schick es direkt nach W-Support, dann ist es schneller da, als wenn du es erst nach MM bringe und MM es weiterleitet.![]()
Kranki schrieb:Das hat aber einen Haken. Wie schon erwähnt wurde gilt eine Nachbesserung nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen und man kann sein Geld zurückverlangen. Dazu muss man die Nachbesserung aber auch verlangen und nicht selbst anderweitige Reparaturen veranlassen.
Auch sonst halte ich das für einen schlechten Ratschlag, weil das Vorgehen wohl die Gewährleistung kostet. Und die Garantie geht ja auch häufig beim rooten verloren, dann steht man mit leeren Händen da.ChR6s schrieb:Angenommen. Mea Culpa, hatte den Wunsch des Users nicht mehr im Kopf.
Huh, das hätte ich gerne belegt - Urteile, Gesetzesauszüge etc. Und selbst wenn: Was bringt dir die Gewährleistung nach einem halben Jahr? Da bist du(!) Beweispflichtig - nicht leicht den Händler da noch in die Pflicht zu ziehen. W-Support ist u.A. Supportcenter Samsungs und berechtigt Reperaturen aller Art durchzuführen. Wer rooted, weiß wie er es Spurlos zurückbekommt und ist sich des Garantieverlustes durchaus bewusst.JanF schrieb:Auch sonst halte ich das für einen schlechten Ratschlag, weil das Vorgehen wohl die Gewährleistung kostet. Und die Garantie geht ja auch häufig beim rooten verloren, dann steht man mit leeren Händen da.
ChR6s schrieb:Huh, das hätte ich gerne belegt - Urteile, Gesetzesauszüge etc. Und selbst wenn: Was bringt dir die Gewährleistung nach einem halben Jahr? Da bist du(!) Beweispflichtig - nicht leicht den Händler da noch in die Pflicht zu ziehen. W-Support ist u.A. Supportcenter Samsungs und berechtigt Reperaturen aller Art durchzuführen. Wer rooted, weiß wie er es Spurlos zurückbekommt und ist sich des Garantieverlustes durchaus bewusst.
Nun husch Mal durchs Netz und beleg deine Aussage - ist nämlich recht gewagt, den Händler aus der Schlinge zu reden, wenn man den direkten Kontakt zum Hersteller sucht.
Ich muss garnichts! In den ersten 6 Monaten(danach ist die Gewährleistung eh fürn po) muss der VK beweisen, dass der Fehler nicht beim Verkauf vorlag. Wenn er beweisen kann, dass der Fehler beim Servicecenter liegt, bekommt man dort den Schaden ersetzt. Kann er vorweisen, dass der Fehler beim Verkauf nicht vorlag, bin ich eh nicht im recht und muss für den Schaden aufkommen.JanF schrieb:Muss man beweisen ob der Schaden an einer schlecht durchgeführten Garantiereparatur liegt oder bereits beim Kauf vorlag hat man ein Problem, denn die Ansprüche richten sich dann an verschiedene Parteien und man muss die richtige finden. Daher ist es viel unkomplizierter, wenn man vorläufig keine 3. Partei hinzuzieht.
Ergo: Immer erst an den Händler wenden.