MediaMarkt: Umtausch

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Vielen Dank an euch zwei :).
 
Seit 4 Tagen steht mein Reparaturstatus auf " Handy im Reparaturprozess "

Laut w-support dauert es normaletweise ca. 6 Tagen mit hin- und Rückversand.

Dann ist meins ja bald fertig :)

Gesendet von meinem BASE lutea mit der Android-Hilfe.de App
 
Ist ja toll meins kommt innerhalb von 2 Wochen. Wenns dann wieder net geht krieg ich mein Geld und kaufe dann das LG Optimus 4X HD.
 
Ferhat schrieb:
Aso okay, das heißt wenn es in ner Woche wieder da ist und es nach ein paar Tagen wieder nicht geht krieg ich mein Geld gleich zurück ohne ein 3. Versuch, richtig?
Zuhao schrieb:
Ich sehs anders. Im Höchstfall hast Du das Recht, Dein Geld zurück zu kriegen. Wenn sich der Händler quer stellt nützt nur eine Klage - und die kostet erst einmal. Und vor Gericht und auf hoher See, ... - Recht haben heißt nicht immer Recht kriegen.
Eine gewisse Zeit muss man dem Händler schon einräumen. Eine genaue Grenze, wie lange er brauchen darf gibt es nicht. Es ist nur bekannt, das 5 Wochen wohl zu viel Zeit sind.
 
Der Fachmann selbst sagte das es beim 3. Mal Geld zurück gibt und ich wollte nur wissen ob ich es auch beim 3. Mal nochmal einschicken muss und ob der Fachmann recht hat oder nicht.
 
Gerät ist heute wieder zurück gekommen, Rahmen wurde leider nicht getauscht, aber dafür alle Buttons und die Spaltmaße zwischen Rahmen und Deckel sind jetzt in Ordnung. Das reicht mir fürs erste.

Gesendet von meinem GT-I9300 mit der Android-Hilfe.de App
 
Na dann viel Spaß, meins ist noch net da.
 
Na wenn es für dich reicht. ;) Viel Spass.
 
Volume Button scheppert noch ein wenig, aber definitiv besser als vorher.

Passt schon.

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Soo, nach 3 Tagen muss ich leider wieder meckern..

Anscheind wurde das knacken vom homebutton nicht behoben, oder es hat nur kurz geholfen... Auf jeden Fall knackt es jetzt wieder und das war einer meiner Hauptgründe, wieso ich es eingeschickt habe.

Ich muss wohl wieder 10 Tage ohne Handy auskommen :(

Gesendet von meinem GT-I9300 mit der Android-Hilfe.de App
 
Zuhao schrieb:
Soo, nach 3 Tagen muss ich leider wieder meckern..

Anscheind wurde das knacken vom homebutton nicht behoben, oder es hat nur kurz geholfen... Auf jeden Fall knackt es jetzt wieder und das war einer meiner Hauptgründe, wieso ich es eingeschickt habe.

Ich muss wohl wieder 10 Tage ohne Handy auskommen :(

Gesendet von meinem GT-I9300 mit der Android-Hilfe.de App
Schick es direkt nach W-Support, dann ist es schneller da, als wenn du es erst nach MM bringe und MM es weiterleitet. ;)
 
ChR6s schrieb:
Schick es direkt nach W-Support, dann ist es schneller da, als wenn du es erst nach MM bringe und MM es weiterleitet. ;)

Das hat aber einen Haken. Wie schon erwähnt wurde gilt eine Nachbesserung nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen und man kann sein Geld zurückverlangen. Dazu muss man die Nachbesserung aber auch verlangen und nicht selbst anderweitige Reparaturen veranlassen.
 
Kranki schrieb:
Das hat aber einen Haken. Wie schon erwähnt wurde gilt eine Nachbesserung nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen und man kann sein Geld zurückverlangen. Dazu muss man die Nachbesserung aber auch verlangen und nicht selbst anderweitige Reparaturen veranlassen.

Angenommen. Mea Culpa, hatte den Wunsch des Users nicht mehr im Kopf.


Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD
 
ChR6s schrieb:
Angenommen. Mea Culpa, hatte den Wunsch des Users nicht mehr im Kopf.
Auch sonst halte ich das für einen schlechten Ratschlag, weil das Vorgehen wohl die Gewährleistung kostet. Und die Garantie geht ja auch häufig beim rooten verloren, dann steht man mit leeren Händen da.
 
JanF schrieb:
Auch sonst halte ich das für einen schlechten Ratschlag, weil das Vorgehen wohl die Gewährleistung kostet. Und die Garantie geht ja auch häufig beim rooten verloren, dann steht man mit leeren Händen da.
Huh, das hätte ich gerne belegt - Urteile, Gesetzesauszüge etc. Und selbst wenn: Was bringt dir die Gewährleistung nach einem halben Jahr? Da bist du(!) Beweispflichtig - nicht leicht den Händler da noch in die Pflicht zu ziehen. W-Support ist u.A. Supportcenter Samsungs und berechtigt Reperaturen aller Art durchzuführen. Wer rooted, weiß wie er es Spurlos zurückbekommt und ist sich des Garantieverlustes durchaus bewusst.

Nun husch Mal durchs Netz und beleg deine Aussage - ist nämlich recht gewagt, den Händler aus der Schlinge zu reden, wenn man den direkten Kontakt zum Hersteller sucht.
 
Wenn ich es selber zu w-Support schicke, dann ist das keine Gewährleistung von MM, sondern Garantieanspruch. Ich müsste dann auch die Versandkosten selber tragen und viel schneller wäre das auch nicht.

Ich werde das nochmal einschicken und diesmal werde ich die Fehler von dem Mitarbeiter da unterstreichen lassen, damit das nicht nur angeschaut wird, sondern auch repariert wird.

Am Volume Button haben sie schlampig gearbeitet und man sieht, dass sie mit einem Schraubendreher die tasten heraus gehobelt haben ( Druckstellen)

Lackplatzer wurde auch übersehen...

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ChR6s schrieb:
Huh, das hätte ich gerne belegt - Urteile, Gesetzesauszüge etc. Und selbst wenn: Was bringt dir die Gewährleistung nach einem halben Jahr? Da bist du(!) Beweispflichtig - nicht leicht den Händler da noch in die Pflicht zu ziehen. W-Support ist u.A. Supportcenter Samsungs und berechtigt Reperaturen aller Art durchzuführen. Wer rooted, weiß wie er es Spurlos zurückbekommt und ist sich des Garantieverlustes durchaus bewusst.

Nun husch Mal durchs Netz und beleg deine Aussage - ist nämlich recht gewagt, den Händler aus der Schlinge zu reden, wenn man den direkten Kontakt zum Hersteller sucht.

Einen Fall im Netz konnte ich nicht finden, aber man bekommt auch nahezu überall den Ratschlag sich immer erst an den Händler zu wenden - außer hier im Forum.
Wir haben hier im Forum bereits einen Fall in dem Cyberport die Reparatur eines Tabletts auf Gewährleistung ablehnte, nachdem es von einer Garantiereparatur eine Delle im Gehäuse hatte, die auch für unsachgemäße Öffnung sprach (habe ich weiter oben angesprochen).
Damit dürfte die Beweislast nicht mehr beim Händler liegen - auch nach weniger als 6 Monaten. Und falls sich der Gewährleistungsanspruch auf Teile bezieht, die bei der Garantiereparatur angefasst wurden ist es für den Händler nahezu unmöglich nachzuvollziehen, ob das Gerät bei Gefahrübergang Händler -> Kunde in Ordnung war. Somit besteht auch keine Verpflichtung aus der Übergabe einer Sache die nicht in Ordnung war. Wie gesagt, der Händler haftet nur für Sachmängel, die schon bei der Übergabe vorlagen. Der Verkäufer haftet hingegen nicht für Mängel, die auf
natürlichen Verschleiß, Abnutzung oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Es ist jedoch ein leichtes einen Schaden auf eine Reparatur zu schieben. Wenn der Kunde dafür verantwortlich ist, dass Beweise vernichtet wurden, hat er das Problem.

Man erspart sich einfach eine Menge Ärger, indem man sich erstmal an den richtigen Ansprechpartner wendet.
Einen Beispielfall konnte ich im Netz nicht finden, aber aus allem was ich über Gewährleistung verstanden habe ergibt sich die Tatsache einfach logisch, dass man eine Menge Probleme bekommen kann, wenn man sich nicht zuerst an den Händler wendet.

Muss man beweisen ob der Schaden an einer schlecht durchgeführten Garantiereparatur liegt oder bereits beim Kauf vorlag hat man ein Problem, denn die Ansprüche richten sich dann an verschiedene Parteien und man muss die richtige finden. Daher ist es viel unkomplizierter, wenn man vorläufig keine 3. Partei hinzuzieht.

Ergo: Immer erst an den Händler wenden.
 
JanF schrieb:
Muss man beweisen ob der Schaden an einer schlecht durchgeführten Garantiereparatur liegt oder bereits beim Kauf vorlag hat man ein Problem, denn die Ansprüche richten sich dann an verschiedene Parteien und man muss die richtige finden. Daher ist es viel unkomplizierter, wenn man vorläufig keine 3. Partei hinzuzieht.

Ergo: Immer erst an den Händler wenden.
Ich muss garnichts! In den ersten 6 Monaten(danach ist die Gewährleistung eh fürn po) muss der VK beweisen, dass der Fehler nicht beim Verkauf vorlag. Wenn er beweisen kann, dass der Fehler beim Servicecenter liegt, bekommt man dort den Schaden ersetzt. Kann er vorweisen, dass der Fehler beim Verkauf nicht vorlag, bin ich eh nicht im recht und muss für den Schaden aufkommen.


Was Cyberport macht ist mir egal, solange denen kein deutsches Gericht recht gibt. Und wenn der Schaden am Tablet von einem Servicecenter stammt, stehen die dafür gerade. Immernoch, ändert sich auch nichts.

Da der TE seinen Fehlkauf so schnell wie nur eben möglich loswerden möchte, muss er natürlich die Gewährleistung einfordern und beide Daumen drücken, dass der Fehler danach immernoch besteht. Normalerweise ist der Gang zum Händler unnütz, da ein Kauf meist zuvor irgendwie durchdacht ist und nicht spontan 8 Wochen später entschieden wird, dass einem das ganze doch nicht ganz so schick gefällt.. :sleep:


******langeweile im Auto*******
 
In den ersten 6 Monaten immer zum Händler, danach zu Samsung.

Ich werde mir wieder ein S3 geben lassen oder ein neues S3 kaufen.

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Media Markt hat mir die Möglichkeit gegeben ein anderes Handy zu nehmen.
Habe mich letztendlich doch fürs note 2 entschieden und fand das wirklich sehr nett von Media Markt.

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