Reparatur von gebraucht gekauften Artikeln von Kleinanzeigen aus Mobilfunkvertrag

tobbis

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Dauergast
616
Hallo zusammen,

ich frage für einen Bekannten, da ich mich mit diesem Thema selbst nicht auskenne und so einen Fall selbst noch nicht hatte.

Es handelt sich um ein Pixel 5.

Er hat über Ebay-Kleinanzeigen seiner Zeit ein Gerät erworben, welches nun einen nicht selbst verursachten Defekt hat. Das Gerät stammt lt. Rechnung aus einem Vertrag von Vodafone. Der Verkäufer war selbst nicht der ursprüngliche Eigentümer des Gerätes.

Laut IMEI ist noch Gewährleistung vom Hersteller auf dem Gerät. Der Hersteller verweist beim Schaden auf Vodafone.

Nun die Frage: kann Vodafone die Reparatur verweigern, da er lt. Adresse auf dem Lieferschein nicht der Eigentümer der Ware ist?

Danke für eure Hilfe im Voraus.
 
Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie sind durchaus bekannt.

Den von dir erwähnten Weg hat er auch schon eingeschlagen, hat aber jedoch gestoppt, nachdem Google einen vsl. Kostenvoranschlag für die Reparatur angezeigt hat.
 
Gibt es einen Lieferschein oder Rechnung von Vodafone?
Ohne wird es wohl keine Gewährleistung geben.
 
Ja, der original Lieferschein liegt vor. IMEI vom Gerät stimmt mit der auf dem LS überein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, dies klärt aber nicht die Grundfrage. Ob es ein Problem darstellt, sprich Vodafone sich querstellen könnte, wenn derjenige der das Gerät zur Reparatur einsendet, nicht der auf dem Lieferschein, oder der Rechnung ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Observer dass widerlegt das, was ich schon vermutet hatte. Sprich ohne schriftlichen Übertrag der Gewährleistung oder Garantie, via Kaufvertrag, kann der Händler die Gewährleistungs- und Garantieansprüche verweigern. 😤

In seinem Fall hat er natürlich keinen schriftlichen Kaufvertrag und wäre hier im Nachteil.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also: Verkäufer kontaktieren, 3-Zeiler aufsetzen, von ihm unterzeichnen lassen und dann an den damaligen Verkäufer (nett) herantreten.
 
Um ehrlich zu sein, ich will nicht wissen und habe keine Ahnung wie viele Käufer vielleicht dazwischen waren, aber den Aufwand muss ich ja Gott sei Dank nicht betreiben.

Denke er wird es erst mal mit der Variante aus Beitrag 2 von @Meerjungfraumann probieren. Vielleicht lässt sich Google ja doch überzeugen. Mehr als einen Kostenvoranschlag mit kostenfreien Rückversand bei nicht gefallen wird nicht passieren. Dann kann er immer noch Plan B wählen und den Verkäufer anschreiben.
 
Gibt es hier schon neue Informationen? Würde mich interessieren wie es ausgegangen ist.

Dein Bekannter sollte sich ohne Probleme an Google wenden können/ gewandt haben können.

Ich hatte noch nie Probleme mit einem Gerät aus Vorbesitz, Ansprüche auf Reparatur/Austausch gelten zu machen. Ich hatte aber auch immer die Rechnung/Quittung/Kassenbon.
 
  • Danke
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@basketballer so weit ich weiß wollte er es nochmal die kommenden Tage probieren. Er ist halt stutzig das ihm bei der Anmeldung zur Reparatur bei Google vsl. Kosten angezeigt werden.
 
Ich weiß ja nicht wie er das macht bzw. wie das heute ist.

Hatte mal ein Pixel 2 XL bei Kleinanzeigen gekauft (als es halt aktuell war). Ich bekam dann irgend ein Problem damit. Weiß nicht mehr was es war aber es hatten einige. Auch hier im Forum.

Ich habe mich dann an den Google Support direkt per Pixel gewendet. Da gibt (oder gab) es ja in Punkt in den Einstellung. Problem geschildert, eingeschickt und ein neues bekommen. Ne Rechnung wollte da keiner sehen, da es ja über die IMEI ersichtlich war.
 
  • Danke
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Das ist ja aktuell das Problem. Er hatte den Support über die Funktion im Pixel kontaktiert. Diese hatten erst behauptet das es normal sei und ihn gebeten Fotos zu schicken. Dies hatte er getan und vom Support dann einen Link erhalten, wo er die Reparatur anstoßen kann.

Da es zu seinem expliziten Problem keine genau Problembeschreibung zur Auswahl gab, hatte er den Support erneut kontaktiert. Diese meinten er soll den Punkt "Defekt am Gehäuse" oder so auswählen, was er auch getan hat, aber egal welchen Punkt er wählte, es wurden ihm immer vsl. Kosten angezeigt. Auf seine Anfrage zu den vsl. Kosten, wurde er dann gefragt, wo denn das Gerät erworben wurde und hatte es entsprechen gesagt, das es bei einem Telefonanbieter gekauft, oder erworben wurde. Darauf meinte Google er solle sich doch an den Anbieter wenden, wo er jetzt wie da ist, wo er vorher auch schon war. Meine persönliche Erfahrung mit dem Google Support ist auch schon ein paar Jahre her und verlief wesentlich reibungsloser, aber damals konnte man den Support telefonisch noch ohne Probleme erreichen.
 
Mal ein kleines Update. Wir haben das Gerät letzte Woche eingeschickt. Einfach einen Reparaturantrag gestellt. Es wurde von Google keine Rechnung angefordert und das Gerät ist in der Reparatur. Es kann doch manchmal so einfach sein und zeigt doch nur auf, dass man manchmal manche Dinge einfach stupide erledigen sollte ohne irgendwelche Nachfragen zu haben.

Mal sehen was final zurück kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
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tobbis schrieb:
dass widerlegt das, was ich schon vermutet hatte. Sprich ohne schriftlichen Übertrag der Gewährleistung oder Garantie, via Kaufvertrag, kann der Händler die Gewährleistungs- und Garantieansprüche verweigern. 😤
Ein Kaufvertrag existiert doch und der ist maßgeblich für die Weiterführung der Gewährleistung. Das Gerät wurde öffentlich zum Kauf angeboten (Platform spielt keine Rolle) und auch gekauft. Nachweis ist z.B. die Überweisung. Damit ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen.

Ein Vertrag muss nicht einer besonderen schriftlichen Form entsprechen. Ich schließe auch einen Kaufvertrag ab, wenn ich morgens beim Bäcker zwei Brötchen kaufe.
 
  • Danke
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@chrs267 naja, Brötchen beim Bäcker sind ein schlechter Vergleich. Das eine ist ein Gebrauchsgut und das andere ein Verbrauchsgut. Fakt ist aber, das Google sich quer stellen darf und kann ohne Eigentumsnachweis, oder Kaufvertrag in schriftlicher Form, welche deinen Namen als Eigentümer widerlegt.

Am Ende habe ich das Gerät nach einigen hin und her doch repariert bekommen, ist aber schon lange nicht mehr in meinem Besitz.
 
Hat aber lange gedauert... 😅

Eine Frage wäre da aber noch, in deinem Besitz? Dachte du hast für einen Bekannten gefragt 🤔😜
 
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Genau wegen den hier genannten Problemen verkaufe ich grundsätzlich nicht mit Rechnung. Gibt mehr Scherereien als dass es was nützt. Sowohl für Käufer als auch für Verkäufer.
 
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