Display von alleine gesprungen (Garantieabwicklung?)

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bugatti1712 schrieb:
Das ist leider so nicht richtig... der BGH ist bei der Beweislastumkehr nicht so verbraucherfreundlich wie er es sonst ist. Der Verbraucher muss zunächst einen Mangel nachweisen... dann wird in zeitlicher Hinsicht vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrubergang vorlag. Nun hat der TE folgendes Problem... er wird nicht nachweisen können dass hier ein Mangel vorliegt... denn es könnte genauso gut ein selbstverschulden gewesen sein. Damit dürfte Samsung die Vermutung erschüttert haben.

Ich habe früh eingesehen, dass es bei solchen summen nix bringt ein riesen Fass aufzumachen. Wenn Samsung sich nicht kulant zeigt, würde ich das so hinnehmen. Dank des Inets dürfte der Displaytausch ein Kinderspiel sein. Ich hab zumindest mal ein Video gesehen in dem das GN zerlegt wird. Das packst du. Aber versuche es zunächst über den kulanzweg

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Du machst hier den Bock zum Gärtner.
Ein Mangel iSd 434 BGB ist jede Abweichung der Ist-Beschaffenheit (Display kaputt) von der Soll-Beschaffenheit (Display intakt). Und genau das liegt hier vor!
Ob der Mangel dann vom Käufer verursacht wurde oder schon vorlag (in Form eines Materialfehlers), als das Handy gekauft wurde, ist ja gerade die Frage, die im Rahmen des 476 BGB beantwortet werden soll.
Mit anderen Worten: Ein Mangel liegt unzweifelhaft vor, denn das Display ist kaputt. Da es sich um einen Verbrauchsgüterkauf iSd 474 BGB handelt, ist 476 BGB anwendbar und der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel NICHT schon beim Kauf vorlag, sondern vom Käufer verursacht wurde!
Falls es sich also so zugetragen haben sollte, wie behauptet, sehe ich eine realistische Chance, dass es dem Verkäufer nicht gelingen wird diesen Beweis zu führen.
Und es genügt eben gerade nicht, dass die Vermutung nur erschüttert wird, sondern sie muss einwandfrei WIDERLEGT werden.

MfG
 
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pat828 schrieb:
Du machst hier den Bock zum Gärtner.
Ein Mangel iSd 434 BGB ist jede Abweichung der Ist-Beschaffenheit (Display kaputt) von der Soll-Beschaffenheit (Display intakt). Und genau das liegt hier vor!
Ob der Mangel dann vom Käufer verursacht wurde oder schon vorlag (in Form eines Materialfehlers), als das Handy gekauft wurde, ist ja gerade die Frage, die im Rahmen des 476 BGB beantwortet werden soll.
Mit anderen Worten: Ein Mangel liegt unzweifelhaft vor, denn das Display ist kaputt. Da es sich um einen Verbrauchsgüterkauf iSd 474 BGB handelt, ist 476 BGB anwendbar und der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel NICHT schon beim Kauf vorlag, sondern vom Käufer verursacht wurde!
Falls es sich also so zugetragen haben sollte, wie behauptet, sehe ich eine realistische Chance, dass es dem Verkäufer nicht gelingen wird diesen Beweis zu führen.
Und es genügt eben gerade nicht, dass die Vermutung nur erschüttert wird, sondern sie muss einwandfrei WIDERLEGT werden.

MfG

Du magst vielleicht mit deiner Behauptung in der Theorie Recht haben. Praktisch hast du allerdings sehr geringe Chancen, zumindest ohne rechtlichen Beistand. Ich hab hier im Forum noch keinen Fall erlebt, bei dem Samsung sowas als Garantiefall durchgehen ließ. Ich kann mich noch an die Geschichten mit dem S3 und den angeblichen Spannungsrissen im Display erinnern. Hier beteuerten einige User, das deren Display ohne Fremdeinwirkung einfach gerissen sind. Mal abgesehen davon wie viel Wahrheit nun in deren Aussagen gesteckt hat, gingen alle in Sachen Garantie leer aus - auch die deren Geräte von außen nicht den Hauch einer Gebrauchsspur zeigten. Recht haben bedeutet also nicht gleich Recht zu bekommen...

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Pat828 hat die rechtliche Lage zutreffend geschildert. Allerdings ist zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden. Während Samsung Ansprechpartner für die Inanspruchnahme der Garantie ist und die Garantiebedingungen auch weitestgehend frei vorgeben kann, richtet sich der gesetzliche Gewährleistungsanspruch gegen den Händler.

Insofern würde ich mich im Zweifel an den Händler wenden. Lass uns mal hören, wie die Sache weitergeht.
 
Hi,

hier wird (freiwillige) Garantie (Hersteller) und (rechtlich bedingte) Gewährleistung (Händler) mal wieder heftig vermischt - dazu hatte ich mal was geschrieben: [OFFURL="https://www.android-hilfe.de/smalltalk-offtopic/85157-bei-maengeln-garantie-oder-sachmaengelhaftung-gewaehrleistung.html"]https://www.android-hilfe.de/smalltalk-offtopic/85157-bei-maengeln-garantie-oder-sachmaengelhaftung-gewaehrleistung.html[/OFFURL]

Ich würde beim Händler Gewährleistung geltend machen.
 
Ich denke ja da durch dass das Glas ganz ist und nur das Display kaputt könnte es durch aus eine Chance ohne gleich die Rechtsanwaltskeule schwingen zu müssen auf Garantie. Schick doch einfach mal ein und erzähle uns was passiert :)
 
Mir ging es nur darum, klarzustellen, dass der Threadersteller durchaus einen
Anspruch auf Gewährleistung gem. der §§ 437ff BGB hat.
Was die Garantie angeht, habe ich mich dazu bewusst nicht geäußert, da ich ehrlich gesagt die Garantiebedingungen von Samsung nicht kenne.
Könnte mir durchaus vorstellen, dass Glasschäden da explizit ausgeschlossen sind.
Aber da der Fall hier ja doch ein wenig außergewöhnlich ist, würde ich auch dazu raten, es einfach mal zu versuchen :winki:
 
Sooo.

Nach nochmaliger Rücksprache mit den Service Partnern, habe ich mal getgoods direkt angeschrieben, da mir relativ klar gesagt wurde, dass Geräte mit solchen Schäden praktisch nie von der Garantie abgedeckt sind.

Für die Gewährleistung sind ja schließlich die Händler zuständig und auch nur da gelten die 6 Monate Beweislastumkehr soweit ich weiß.
Mal sehen was die dazu sagen.
 
Und weiter gehts.

Ich habe nach Rücksprache mit dem Support das Gerät zu Getgoods geschickt und gesagt, dass ich die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte.

Daraufhin habe ich nun ein schreiben von der ECC-ESC GmbH bekommen.

Zu Anfang bedanken die sich erstmal für meinen Reparaturauftrag (ich habe nie einen erteilt) und schlagen mir vor das Gerät für 169,71 € zu reparieren, es für 28,96 € zurück zu schicken oder es kostenfrei zu entsorgen.

Darf Getgoods, wenn ich ausdrücklich schreibe, dass ich von meinem Recht auf Gewährleistung gebrauch machen möchte, das ganze in einen Reparatur Auftrag umwandeln, so dass ich Geld bezahlen muss, wenn ich das Gerät auch nur zurück haben möchte?

Finde ich persönlich ziemlich abwegig und werde vermutlich weder die Reparatur noch die Bearbeitungskosten bezahlen.
Außer die können mir sehr überzeugend erklären wie es bitte zu einem Reparaturauftrag von meiner Seite aus gekommen sein soll.
 
Update:

Nachdem ich mich bei getgoods gemeldet habe und deutlich gemacht habe, dass ich mit dem Kostenvoranschlag wie auch mit den Rücksendekosten nicht wirklich einverstanden bin, habe ich nun nach ein paar Tagen eine recht erfreuliche Antwort bekommen.

Die lassen sich angeblich das Gerät wieder zurückschicken, lassen es von Ihren eigenen Technikern auf eigene Kosten reparieren und schicken es dann zu mir.

Wenn das tatsächlich hinhaut: Beide Daumen hoch für getgoods.de . :thumbup::thumbup::thumbup:
 
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Sag auf jeden Fall mal bescheid wie es ausgeht, wuerde mich mal interessieren.
Wieso denn eigentlich Daumen hoch wenn die dir doch erst mal ganz dreist ne Rechnung geschickt haben? : D
 
Mir ist genau das gleiche passiert.

Display auch auf mysteriöse Weise in der Hostentasche mehrfach gerissen - meins ging danach nur garnicht mehr...

Händler war auch getgoods. Hatte das vor ca. 1,5 Monaten ebenfalls zu getgoods geschickt, die es dann auch an den Reperaturdienst geschickt haben.

Habe auch deutlich gemacht, dass ich mit dem Kostenvoranschlag nicht einverstanden bin, weil ich das weiterschicken zum Reperaturservice nie veranlasst habe.

Getgoods hat mir nie geantwortet (3 E-Mails, auf sonstige Emails wie z.B. Anfordern einer Paketmarke kam innerhalb von wenigen Stunden eine Antwort), beim Anruf kam immer Warteschleife..

Komischerweise kam dann irgendwann ein Paket (ich habe mich gewundert weil ich nichts bestellt hatte) mit dem Handy (unrepariert!) aber ohne die zu zahlendeBearbeitungsgebühr.

Naja - habe das Handy noch für 90€ bei ebay losbekommen vor 2 Wochen..

Bei getgoods bestell ich jedenfalls nichts mehr.

Bitte poste auch das Ergebnis bei dir nochmal, vielleicht kann ich dann für mich auch noch was herausschlagen..
 
Update:

Nach dem E-Mails von mir ein paar Wochen lang ignoriert wurden hab ich recht deutlich geschrieben, dass ich das ganze meinem Anwalt übergeben werde, wenn jetzt nicht sofort was passiert.

Oh wunder... am nächsten Tag die Tracking Nummer erhalten (leider kurz vor Weihnachten).
Mein GN liegt nun ordentlich repariert mit neuem Display vor mir :thumbup: !

Hat alles etwas gedauert... aber letztendlich geklappt.
 
Glück im Unglück!ist ja nochmal gut gegangen :) danke für die Berichterstattung... Mfg

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