
firsttyphoon
Fortgeschrittenes Mitglied
- 39
Hallo zusammen,
jetzt kann ich endlich wieder ruhig schlafen
und zitiere oder verweise auf folgende Links:
--> Root und Flash: EU-Richtlinie erlaubt Software-Modifikationen
--> Does rooting your phone invalidate its warranty? (In EU)
Zusammenfassend:
Demnach ist das Team zu dem Schluss gekommen, dass laut EU-Richtlinie 1999/44/CE die Gewährleistungsansprüche auch nach Rooten oder Verändern der Software eines Smartphones erhalten bleiben. Natürlich kann es durch veränderte Software zu Schäden an der Hardware kommen, zum Beispiel durch Übertakten des Prozessors in diesem Fall darf der Verkäufer die Gewährleistung verweigern. Wichtig ist allerdings, dass der Verkäufer in der Beweispflicht steht er muss also beweisen, dass der Schaden am Gerät durch nicht-normale Verwendung des Gerätes verursacht wurde.
jetzt kann ich endlich wieder ruhig schlafen

--> Root und Flash: EU-Richtlinie erlaubt Software-Modifikationen
--> Does rooting your phone invalidate its warranty? (In EU)
Zusammenfassend:
Demnach ist das Team zu dem Schluss gekommen, dass laut EU-Richtlinie 1999/44/CE die Gewährleistungsansprüche auch nach Rooten oder Verändern der Software eines Smartphones erhalten bleiben. Natürlich kann es durch veränderte Software zu Schäden an der Hardware kommen, zum Beispiel durch Übertakten des Prozessors in diesem Fall darf der Verkäufer die Gewährleistung verweigern. Wichtig ist allerdings, dass der Verkäufer in der Beweispflicht steht er muss also beweisen, dass der Schaden am Gerät durch nicht-normale Verwendung des Gerätes verursacht wurde.